Bauantrag
Teilauffüllung auf Fl.Nr. 832 Gem. Eging a.See (Nähe Fürstensteiner Straße)
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Sitzung des Marktgemeinderates, 02.12.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauantrag für die Fl.Nr. 832 Gem. Eging a.See umfasst die Teilauffüllung der nördlichen Grundstücksfläche Nähe Fürstensteiner Straße/Mühlbergstraße.
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich.
Lt. Baubeschreibung werde das Grundstück derzeit als Wiese genutzt. Die vorhandene Geländemulde erschwere die Bewirtschaftung erheblich. Die Aufschüttung habe eine Höhe von max. 2,0 m und laufe an den Rändern auf Null aus. Die Auffüllfläche betrage 2.800 m², verfüllt werden soll mit unbelastetem Aushubmaterial. Als Nachfolgenutzung ist die Wiederherstellung der landwirtschaftlich genutzten Wiese geplant.
Im Norden der Auffüllung befindet sich der öffentliche Feld- und Waldweg Nr. 148. Lt. Planunterlagen soll das Grundstück Fl.Nr. 831 Gem. Eging a.See, auf dem sich der Weg befindet, teilweise mitverfüllt werden. Im Bereich dieser Verfüllung befindet sich ein Oberflächenwasser-Durchlass zur Fl.Nr. 830 Gem. Eging a.See.
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen zu erteilen:
- Der Grundstückseigentümer schließt mit der Gemeinde eine privatrechtliche Vereinbarung, in der u.a. die Details der Verfüllung auf Gemeindegrund, der Erhalt bzw. Umbau des Durchlasses sowie die Nutzung des Gemeindewegs Fl.Nr. 472 Gem. Eging a.See als Zufahrt zur Verfüllfläche geregelt werden.
- Durch die Genehmigungsbehörde ist sicherzustellen, dass die angegebene Verfüllhöhe eingehalten wird.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu und beauftragt die Verwaltung, die privatrechtliche Vereinbarung umgehend vorzubereiten und abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.01.2022 08:12 Uhr