Bauantrag
Errichtung einer Freilaufstallung, Güllegrube und 3-Kammer-Ausfaulgrube (Aussiedlung des best. Betriebes) in Jederschwing 15
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Marktgemeinderates, 06.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauantrag für die Fl.Nr. 1986/1 Gem. Garham umfasst die Errichtung einer Freilaufstallung, Güllegrube und 3-Kammer-Ausfaulgrube (Aussiedlung des best. Betriebes).
Das Grundstück befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB liegt vor, da öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung über die Ortsstraße Fl.Nr. 1700 durch Jederschwing, die ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldwege Fl.Nrn. 1987 und 1715 sowie die im öffentlichen Straßenkörper vorhandene Hauptwasserleitung sowie die Kanalleitung gesichert und das Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient.
Der Antragsteller hat sämtliche im Zusammenhang mit der Baugenehmigung entstehenden Kosten zu tragen, dies gilt u.a. insbesondere für notwendige Erschließungsmaßnahmen, Unterhaltungsmaßnahmen an den Feld- und Waldwegen Fl.Nr. 1987 und 1700 und anfallende Beiträge nach KAG.
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.05.2023 08:12 Uhr