Änderung der Ortsabrundungssatzung "Harmering" mit 3. Änderungssatzung Abwägung der Stellungnahmen aus dem Verfahren nach § 13 BauGB i.V.m. § 4 Abs. BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Marktgemeinderates, 12.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 8. Sitzung des Marktgemeinderates 12.10.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Im Verfahren zur Änderung der Ortsabrundungssatzung „Harmering“ mittels 3. Änderungssatzung wurde in der Zeit von 11.04.2023 bis einschließlich 12.05.2023 die Beteiligung der Öffentlichkeit nach §13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und in der Zeit von 31.03.2023 bis einschließlich 05.05.2023 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Die Beteiligung brachte folgende Ergebnisse:

Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Einwände vorgebracht.

Folgende Behörden haben von der Bauleitplanung Kenntnis erhalten, jedoch keinerlei Einwände mit rechtlicher Verbindlichkeit vorgebracht:

  • Regionaler Planungsverband Donau-Wald
  • Landratsamt Passau, Untere Wasserrechtsbehörde
  • Landratsamt Passau, SG 53 Wasserrecht
  • Landratsamt Passau, Technischer Umweltschutz
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • ZAW Donau-Wald
  • Wasserwirtschaftsamt Deggendorf


Es liegen folgende Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor.

Landratsamt Passau, Bauwesen rechtlich

Abwägung zu Punkt 3 der Stellungnahme:

Zu 3a:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro wird festgestellt, dass sich die noch bebaubaren Flächen im Bereich der Ortsabrundungssatzung in Privatbesitz befinden und nicht erworben werden können.
Des Weiteren handelt es sich, bei den in der Stellungnahme erwähnten Baumöglichkeiten nördlich der Hauptstraße, um Grundstücksflächen bei denen das Gelände stark nach Norden hin abfällt und die zudem stark bewaldet sind.
Eine Bebauung wäre hier nur mit einem hohen Aufwand möglich. Zudem müsste eine bestehende Bepflanzung entfernt werden.

Das Grundstück Fl.Nr. 713 (Teilfläche), für das nun die Erweiterung ausgesprochen werden soll, liegt unmittelbar an einer bestehenden Grundstückszufahrt und ist zudem voll erschlossen. Hierdurch kann die Flächenversiegelung, die für eine Erschließung im hinteren nördlichen Bereich erforderlich wäre, auf ein Minimum beschränkt werden.
In der 3. Änderungssatzung müssen hierzu keine Änderungen vorgenommen werden.

Zu 3b:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro wird im Verfahrensblatt durchgängig die 3. Änderung angegeben.

Zu 3c:
Nach Rücksprache mit dem von der Gemeinde beauftragen Ingenieur Büro zur Erarbeitung der Unterlagen für die wasserrechtliche Erlaubnis der Kläranlage Eging a.See ist festzuhalten, dass der Bereich Harmering grundsätzlich in der Einzugsfläche des Mischwasserkanals enthalten ist. Durch die Erweiterungsfläche Fl.Nr. 713 (Teilfläche) mit ca. 780 qm und dem darauf geplanten Einfamilienwohnhaus ist nicht zu erwarten, dass hierdurch eine Überlastung des Mischwasserkanals entsteht. Auch durch die bereits in der Vergangenheit erfolgten Erweiterungen der OAS hat es bisher keinerlei Probleme im Bereich der Mischwasserentsorgung gegeben.

Zu 3d:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro handelt es sich bei der Zufahrt um eine private Zufahrt. Da die hier erschlossenen Grundstücke alle im Familienbesitz des Antragstellers sind, wird derzeit eine Umwidmung nicht angestrebt.

Zu 3e:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro wird festgehalten, dass die nördlich angrenzende Pferdehaltung voll an das Grundstück, Flur-Nr. 713/3 angrenzt und tangiert das zu erweiternde Grundstück lediglich an der Nordostecke. Zur Pferdehaltung hin befindet sich auch eine Bepflanzung, so dass eine Beeinträchtigung auf beide Seiten nicht erwartet wird. 
Des Weiteren handelt es sich bei dem zu erweiternden Grundstück bereits um eine Rasenfläche mit Garage bzw. Carport, die von der Familie des Antragstellers genutzt und gepflegt wird. Ein Konflikt von der Pferdehaltung auf das zu erweiternde Grundstück und umgekehrt, ist nicht gegeben.

Zu 3f:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro wird festgehalten, dass die geplante Erweiterung eine Fläche von ca. 780 m² hat. Eine entsprechende Angabe dazu wird in der Satzung ergänzt. Durch die minimale Ergänzung des Geltungsbereiches wir mit dem Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen. Durch die bereits vorhandene Erschließungsstraße ist keine zusätzliche Versiegelung erforderlich. Die geplante Baufläche wird bereits als Rasenfläche mit Garage und Carport genutzt.
Ein sparsamer Umgang mit Grund und Boden gem. §1a Abs. 2 Satz 1 BauGB ist hierdurch gegeben. Hierzu wird auch auf die Begründung unter Punkt a verwiesen.

Zu 3g:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro soll in der Kanalzone folgendes zulässig/unzulässig sein:
Revisionsschächte müssen jederzeit frei zugänglich sein. Schächte und Leitungen dürfen im Bereich der Kanalzone nicht überbaut bzw. überpflanzt werden. Rasenflächen sind zulässig und auch Pflasterflächen können in diesem Bereich hergestellt werden.

Zu 3h:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro wurden die Bezeichnung Kanalzone im Plan und Text identisch dargestellt.

Zu 3i:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro sind die unter Ziffer 1.1 genannten zugehörigen Nebenanlagen z.B. Garagen, Carports und ggf. auch Terrassenüberdachungen. Die Anlagen wurden im Deckblatt entsprechend ergänzt.

Zu 3j:
Ein entsprechender Beschluss zur Änderung der OAS Harmering wurde gefasst jedoch wurde dazu keine Nummer vergeben. Nachdem das Verfahren hierzu noch nicht eingeleitet wurde kann die 3. Änderung wie vorgesehen erfolgen.

Der Bauausschuss nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, Bauwesen rechtlich zur Kenntnis und schlägt vor, in der 3. Änderungssatzung die Abwägungen zu den Ziffern 3a – 3j wie festgelegt zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, Bauwesen rechtlich zur Kenntnis und beschließt, in der 3. Änderungssatzung die Abwägungen zu den Ziffern 3a – 3j wie festgelegt zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.

Abstimmung: 13 : 0


Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde


Abwägung zum Einwand:
In Abstimmung zwischen dem Planungsbüro und der Unteren Naturschutzbehörde wurden sämtliche Anmerkungen in der Änderungssatzung eingearbeitet bzw. berücksichtigt. Aus naturschutzfachlicher Sicht kann die 3. Änderungssatzung somit als Satzung beschlossen werden.

Der Bauausschuss nimmt den Einwand der Unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnis und schlägt vor, dass hierzu keine Änderungen mehr vorzunehmen sind.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschuss zu, nimmt den Einwand der Unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnis und beschließt, dass hierzu keine Änderungen mehr vorzunehmen sind.

Abstimmung: 13 : 0


Regierung von Niederbayern

Abwägung zum Einwand:

Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro wird hierzu auf die Abwägung 3a) zum Einwand des Landratsamtes Passau verwiesen.

Der Bauausschuss nimmt den Einwand der Regierung von Niederbayern zur Kenntnis und schlägt vor, in der 3. Änderungssatzung hierzu keine Änderungen vorzunehmen.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschuss zu, nimmt den Einwand der Regierung von Niederbayern zur Kenntnis und beschließt, dass hierzu keine Änderungen mehr vorzunehmen sind.

Abstimmung: 13 : 0


Der Bauausschuss nimmt sämtliche Stellungnahmen der Fachstellen und auch der Öffentlichkeit zur Kenntnis und schlägt vor, dass die gefassten Einzelbeschlüsse seitens des Planungsbüros in der 3. Änderungssatzung eingearbeitet bzw. ergänzt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt sämtliche Stellungnahmen der Fachstellen und auch der Öffentlichkeit zur Kenntnis und beschließt, dass die gefassten Einzelbeschlüsse seitens des Planungsbüros in der 3. Änderungssatzung eingearbeitet bzw. ergänzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
MGR Koch ab TOP 3 öffentlicher Teil anwesend.

Datenstand vom 14.11.2024 08:15 Uhr