Im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes mittels Deckblatt 22 wurde in der Zeit vom 02.11.2023 bis einschließlich 04.12.2023 die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und in der Zeit von 26.10.2023 bis einschließlich 30.11.2023 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die Beteiligung brachte folgende Ergebnisse:
Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Einwände vorgebracht:
Folgende Behörden haben von der Bauleitplanung Kenntnis erhalten, jedoch keinerlei Einwände mit rechtlicher Verbindlichkeit vorgebracht:
- Regierung von Niederbayern, SG Raumordnung und Landesplanung
- Landratsamt Passau, SG Städtebau
- Landratsamt Passau, SG Technischer Umweltschutz
- Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Passau
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Vilshofen an der Donau
- Regionaler Planungsverband Donau-Wald Straubing
- Bund Naturschutz Kreisgruppe Passau
- ZAW Donau-Wald
- Telekom Deutschland GmbH
Es liegen folgende Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor.
Landratsamt Passau, Bauwesen rechtlich
Abwägung zur Stellungnahme des Landratsamtes Passau, Bauwesen rechtlich:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass die Behandlung der Punkte 3b und 3c bereits in der Marktgemeinderatssitzung vom 12.10.2023 vorgenommen wurde (siehe hierzu angefügt einen Auszug aus dem Beschlussbuch). In der Begründung des Deckblattes Nr. 22 zum Flächennutzungsplan wird hierzu nun eine redaktionelle Ergänzung vorgenommen.
Beschlussbuchauszug – Abwägungsbeschluss v. 12.10.2023
Der Bauausschuss nimmt den Einwand des Landratsamtes Passau, Bauwesen rechtlich, zur Kenntnis und schlägt vor, dass die Begründung im Deckblatt Nr. 22 zu den Ziff. 3b und 3c zu ergänzen bzw. zu überarbeiten ist.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt den Einwand des Landratsamtes Passau, Bauwesen rechtlich, zur Kenntnis und beschließt, dass die Begründung im Deckblatt Nr. 22 zu den Ziff. 3b und 3c zu ergänzen bzw. zu überarbeiten ist.
Abstimmung: 16 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Wasserwirtschaftsamt Deggendorf v. 30.11.2023
Abwägung zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass eine Intensivierung der Versickerung im Bereich der Altlast nicht vorgesehen ist. Die Abstellfläche auf der Fl.Nr. 2283 Gem. Eging (Geltungsbereich 2) darf ausschließlich wasserdurchlässig befestigt werden, somit erfolgt hier wie bisher eine flächige Versickerung.
Auf Fl.Nr. 2260 beschränkt sich der Deponiekörper auf den südlichen Bereich, wobei hier nur Bauschutt verfüllt wurde. Gezielte Versickerungen dürfen ausschließlich außerhalb dieses Bereichs erfolgen. Zur Klarstellung wird die Festsetzung 3.5. durch folgenden Satz redaktionell
ergänzt: „Diese Flächen dürfen nur außerhalb des Deponiekörpers angelegt werden.“
Der Bauausschuss nimmt den Einwand des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf zur Kenntnis und schlägt vor, dass im Deckblatt Nr. 11 die Abwägung entsprechend einzuarbeiten ist. Im Deckblatt Nr. 22 zum Flächennutzungsplan sind dazu keine Änderungen vorzunehmen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt den Einwand des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf zur Kenntnis und beschließt, dass im Deckblatt Nr. 11 die Abwägung entsprechend einzuarbeiten ist. Im Deckblatt Nr. 22 zum Flächennutzungsplan sind dazu keine Änderungen vorzunehmen.
Abstimmung: 16 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Landratsamt Passau, SG 53 Wasserrecht (Altlasten) v. 01.12.2023:
Abwägung zur Stellungnahme des Landratsamtes Passau, SG 53 Wasserrecht
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Auf die nachfolgende Abwägung zur Stellungnahme in der verbindlichen Bauleitplanung zur Änderung des Bebauungsplans „Sommerau“ mittels Deckblatt Nr. 11 wird verwiesen.
Der Bauausschuss nimmt den Hinweis des Landratsamtes Passau, SG 53 Wasserrecht, zur Kenntnis und schlägt vor, dass hierzu im Deckblatt Nr. 22 zum Flächennutzungsplan keine Änderungen vorzunehmen sind.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt den Hinweis des Landratsamtes Passau, SG 53 Wasserrecht, zur Kenntnis und beschließt, dass hierzu im Deckblatt Nr. 22 zum Flächennutzungsplan keine Änderungen vorzunehmen sind.
Abstimmung: 16 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Der Bauausschuss nimmt sämtliche Stellungnahmen der Fachstellen zur Kenntnis und schlägt vor, dass die gefassten Einzelbeschlüsse seitens des Planungsbüros im Deckblatt Nr. 22 zum Flächennutzungsplan eingearbeitet bzw. ergänzt werden.