Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Eging a.See mittels Deckblatt Nr. 24 - Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Marktgemeinderates, 10.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 11. Sitzung des Marktgemeinderates 10.10.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Auf Antrag der Metron Eging GmbH sollen mittels Aufstellung des Bebauungsplans „GE Metron West“ zusätzliche dringend notwendige Gewerbeflächen auf den Fl.Nrn. 2544, 2545, 2535/1, 2563 und 431, Gem. Eging a.See, mit einer Fläche von 15.767 m² ausgewiesen werden.
Damit der Bebauungsplan „GE Metron West“ ordnungsgemäß aufgestellt werden kann, ist im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan der Gemeinde Eging a.See mittels Deckblatt Nr. 24 zu ändern.
Im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Eging a.See mittels Deckblatt Nr. 24 soll der Geltungsbereich des Bebauungsplans „GE Metron West“ ausgewiesen werden.

Der Bauausschuss schlägt vor, die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Eging a.See mittels Deckblatt Nr. 24 im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „GE Metron West“ zu beschließen. 
Im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Eging a.See, mittels Deckblatt Nr. 24 soll der Geltungsbereich des Bebauungsplans „GE Metron West“ ausgewiesen werden.
Der Antragsteller hat alle im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren entstehenden Kosten zu tragen. Dies sind z.B. sämtliche Kosten für Planung, erforderliche Gutachten, notwendige zusätzliche Erschließungsmaßnahmen und gegebenenfalls Beiträge nach BauGB und KAG.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Eging a.See mittels Deckblatt Nr. 24 im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „GE Metron West“. 
Im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Eging a.See, mittels Deckblatt Nr. 24 soll der Geltungsbereich des Bebauungsplans „GE Metron West“ ausgewiesen werden.
Der Antragsteller hat alle im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren entstehenden Kosten zu tragen. Dies sind z.B. sämtliche Kosten für Planung, erforderliche Gutachten, notwendige zusätzliche Erschließungsmaßnahmen und gegebenenfalls Beiträge nach BauGB und KAG.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.11.2024 08:26 Uhr