Beschlussfassung für den offiziellen Beitritt zum gemeinsamen Kommunalunternehmen "Regionalwerke Passauer Land gKU"


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Marktgemeinderates, 06.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Sitzung des Marktgemeinderates 06.02.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Themenfelder Energiewende, Nachhaltigkeit und Klimaschutz, Digitalisierung und regionale Wertschöpfung nehmen mittlerweile eine wichtige Schlüsselrolle ein - sowohl für die heimische Wirtschaft und Bevölkerung als auch für die kommunalen Verwaltungen.
Eine Möglichkeit, diese Themenfelder bündeln zu können, ist die Installierung von Regionalwerken. Regionalwerke sind ein Zusammenschluss mehrerer Gemeinden eines Landkreises. Wie ein Stadtwerk befindet es sich in den Händen der öffentlichen Verwaltung und soll die Entwicklung einer Region nachhaltig sowie im Sinne des Gemeinwohls fördern. 
Um bei den aktuellen Herausforderungen im Bereich Erzeugung regenerativer Energien zu partizipieren, bietet sich die Möglichkeit, dass sich die Städte, Märkte und Gemeinden zusammenschließen. Es eröffnet gute Chancen, wenn man in einem größeren Verbund gemeinsame Ziele anstrebt und damit auch ein stärkeres Gewicht hat als eine einzelne Gemeinde.
Es ist eine Möglichkeit den anvisierten Ausbau der Energiewende im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu gestalten und die damit verbundene Wertschöpfung für die Allgemeinheit im Landkreis zu sichern. Nicht zuletzt profitieren auch die Bürgerinnen und Bürger und die heimischen Unternehmen. Die Energie kann künftig vor Ort erzeugt, vermarktet und auch verbraucht werden. 
Sofern dieses Geschäftsmodell im Landkreis Passau zum Tragen kommt, können in einem weiteren Ausbauschritt eventuell weitere Geschäftsfelder erschlossen werden, z.B. dezentrale energetische Verwertung von Klärschlamm oder anderer biogener Reststoffe oder nachhaltige Wärmeversorgung.
Nach eingehender Beratung wird vorgeschlagen die Regionalwerke in Form eines gemeinsamen Kommunalunternehmens als Anstalt des öffentlichen Rechts nach KommZG zu gründen. Die Satzung wurde dementsprechend formuliert und liegt als Anlage 1 bei.

Erläuterung Begriff Kommunalunternehmen: 
Ein Kommunalunternehmen (Art. 89 ff GO, Art. 49 ff KommZG) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AdöR) mit eigener Rechtspersönlichkeit. Träger können eine oder mehrere Kommunen sein. Das Kommunalunternehmen entsteht durch Unternehmenssatzung (Art. 89 Abs. 3 GO). Es ist im Handelsregister einzutragen. Es handelt durch die Organe 
• Vorstand und 
• Verwaltungsrat 
und kann privatrechtlich oder hoheitlich tätig sein (bei letzterem besteht Satzungs- und Vollstreckungsbefugnis). 
Der Vorstand des Kommunalunternehmens hat eine starke Stellung, weil er für die Leitung der AdöR insgesamt verantwortlich ist (und nicht nur für den laufenden Betrieb). Der Vorstand vertritt das Kommunalunternehmen nach außen. 

Dem Verwaltungsrat sind neben seiner Überwachungsfunktion gegenüber dem Vorstand bestimmte Entscheidungen vorbehalten, z.B.: 
• Bestellung des Vorstands auf max. 2 Jahre (erneute Bestellung ist zulässig) 
• Erlass von Satzungen 
• Beteiligung an anderen Unternehmen 
• Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung 
Der kommunale Einfluss wird grundsätzlich über den Verwaltungsrat ausgeübt. 
Die Kommune haftet als Träger subsidiär. 
Steuerlich wird das Kommunalunternehmen wie Ihre Träger behandelt.
Die Tätigkeiten der Regionalwerke beschränken sich auf die Entwicklung von Projekten, die in den jeweiligen Projektgesellschaften umgesetzt werden. Der Vorstand der Regionalwerke ist personengleich mit dem Geschäftsführer der Verwaltungs-GmbH.  Die Regionalwerke sind über die Verwaltungs-GmbH in den jeweiligen Projektgesellschaften beteiligt, womit die Haftung für die Träger der Regionalwerke begrenzt wird.
Die Struktur der Regionalwerke ergibt sich ausfolgendem Schaubild.
Der Kreisausschuss des Landkreises Passau hat in der Sitzung vom 12.03.2024 beschlossen die Verwaltung mit der Gründung der Regionalwerke zu beauftragen.
Der Kreistag hat in der Sitzung vom 09.12.2024 die Satzung und den Beitritt zum gemeinsamen Kommunalunternehmen Regionalwerke Passauer Land beschlossen
Die Antragstellung für die LEADER-Förderung erfolgt durch den Landkreis Passau, der Geschäftsführer der Verwaltungs-GmbH (Vorstand Regionalwerke) wird für die ersten zwei Jahre beim Landkreis beschäftigt und kann bei eigenständiger Finanzierung der Geschäftsstelle von den Regionalwerken übernommen werden.
Die Antragstellung für die LEADER-Förderung ist vorbereitet und ist dem Entscheidungsgremium vorgestellt worden. Es kann mit einer Förderung mit einem Fördersatz von 60 % gerechnet werden. Die Mittel werden insgesamt erst nach Abrechnung und Verwendungsnachweis im Jahr 2027 ausbezahlt. Es kann jedoch ein Vorschuss in Höhe von 50 % bereits vorher beantragt und ausbezahlt werden.

Die Beteiligung der einzelnen Kommunen soll nach Einwohnerzahlen festgelegt werden und die Beteiligungsquoten zwischen Landkreis und Kommunen im Verhältnis 49% und 51% festgelegt werden. 
Für die Beteiligung der Kommunen wurde von einem Betrag von jeweils 0,40 € im Jahr 2025 und 2026 ausgegangen und gegenüber den Kommunen auch kommuniziert. Die Kommunen wurden gebeten Grundsatzbeschlüsse zur Beteiligung an den Regionalwerken zu fassen. Es liegen von allen Kommunen Beschlüsse vor. 27 Kommunen haben den Landkreis Passau beauftragt die Gründung der Regionalwerke vorzubereiten. 
Bei einer Beteiligung von 27 Kommunen ergibt sich folgende Finanzierung der Aufbauphase in den ersten beiden Jahren. Danach muss die Finanzierung der Geschäftsstelle aus Einnahmen von umgesetzten Projekten erfolgen.
April 2025 bis April 2027




 
2025
2026
2027
gesamt
Einnahmen




Einlage Landkreis 49 %
51.378 €
51.378 €

102.756 €
Einlage Kommunen 51 %
52.426,50 €
52.426,50 €

104.853 €
Leader 60 % 



163.500 €
Ausgaben 




Personalkosten
60.000 €
80.000 €
25.000 €
165.000 €
Stammkapital Verwaltungs GmbH
25.000 €


12.500 €
Liquide Mittel
24.215 €
29.215 €

193.609 €

Die auf die einzelnen Kommunen entfallenden anfänglichen und jährlichen Einzahlungen sind dieser Beschlussvorlage beigefügt (Anlage 3). 
Ziel ist die Gründung der Regionalwerke Passauer Land bis März 2025 und Start der Geschäftsstelle im April 2025.

Als nächste Schritte sind geplant:
  • Antragstellung im Rahmen der LEADER-förderung als Anschubfinanzierung zum Aufbau einer Geschäftsstelle (Personal- und Sachmittelkosten).
  • Anzeige der Satzung bei der Regierung von Niederbayern
  • Beschlussfassung über Satzung und Konsortialvertrag bei den teilnehmenden Kommunen
  • Veröffentlichung der Satzung im Amtsblatt Landkreis Passau und Regierung von Niederbayern (damit ist gegründet)
  • Eintragung in das Handelsregister




Der Bauausschuss schlägt vor, folgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen:
  1. Der Marktgemeinderat stimmt der Beteiligung am Regionalwerk Passauer Land gKU mit einer jährlichen Anschubfinanzierung 2025 und 2026 in Höhe von 0,40 € pro Einwohner zu. 
Der kommunale Vertreter und die Verwaltung der Gemeinde Eging a.See wird ermächtigt und beauftragt, zur Anschubfinanzierung der Regionalwerke Passauer Land gKU jährlich über zwei Jahre (2025 1.753,50 € und 2026 1.753,50 €) in das gemeinsame Kommunalunternehmen einzuzahlen.
  1. Der kommunale Vertreter und die Verwaltung der Gemeinde Eging a.See wird ermächtigt und beauftragt, die als Anlage 1 beigefügte Satzung sowie den als Anlage 2 beigefügten Konsortialvertrag der Regionalwerke Passauer Land gKU abzuschließen und alle sonstigen für den Beitritt zu den Regionalwerken Passauer Land gKU erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, folgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen:
  1. Der Marktgemeinderat stimmt der Beteiligung am Regionalwerk Passauer Land gKU mit einer jährlichen Anschubfinanzierung 2025 und 2026 in Höhe von 0,40 € pro Einwohner zu. 
Der kommunale Vertreter und die Verwaltung der Gemeinde Eging a.See wird ermächtigt und beauftragt, zur Anschubfinanzierung der Regionalwerke Passauer Land gKU jährlich über zwei Jahre (2025 1.753,50 € und 2026 1.753,50 €) in das gemeinsame Kommunalunternehmen einzuzahlen.
  1. Der kommunale Vertreter und die Verwaltung der Gemeinde Eging a.See wird ermächtigt und beauftragt, die als Anlage 1 beigefügte Satzung sowie den als Anlage 2 beigefügten Konsortialvertrag der Regionalwerke Passauer Land gKU abzuschließen und alle sonstigen für den Beitritt zu den Regionalwerken Passauer Land gKU erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2025 08:36 Uhr