Antrag
Änderung der Ortsabrundungssatzung Neuloipfering
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Marktgemeinderates, 04.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antrag für mehrere Grundstücke im Ortsbereich Neuloipfering umfasst die Änderung der Ortsabrundungssatzung Neuloipfering.
Gegenstand des Antrags ist die Einbeziehung der Fl. Nr. 1896/1, 1893, 1893/1, 1892/3 (TF), 1892 (TF), 1885, 1885/2 (TF), 1886 (TF), und 1883 Gem. Eging a.See (Hs.Nr. 15 u. 16 sowie 27 – 30) in den Geltungsbereich.
Der Antrag wird wie folgt begründet:
„Durch die Erweiterung um die im beigefügten Lageplan dargestellten Flächen sollen bereits seit Jahrzehnten bebaute Bereiche sinnvoll nachverdichtet werden. Dies ist nach der derzeitigen baurechtlichen Lage nicht möglich, da sich die Anwesen im Außenbereich nach § 35 BauGB befinden, obwohl sie direkt der Ortschaft Neuloipfering angegliedert sind und die notwendigen Erschließungsanlagen (Kanalanschluss, Wasserversorgung, Gemeindestraßen) vorhanden sind.
Wir beantragen deshalb eine Erweiterung des Geltungsbereichs der Ortsabrundungssatzung um den heutigen Gebäudebestand.“
Weiterhin erklären die Antragsteller alle im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren entstehenden Kosten zu tragen.
Der Bauausschuss schlägt vor, den Antrag zu befürworten.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu und beschließt, die Ortsabrundungssatzung Neuloipfering entsprechend zu ändern. Mit Vorlage eines Entwurfs der 6. Änderungssatzung ist das Bauleitplanverfahren einzuleiten.
Die Antragsteller haben alle im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren entstehenden Kosten zu tragen, dies gilt auch für evtl. notwendige Erschließungsmaßnahmen und Herstellungsbeiträge nach KAG.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.06.2021 09:35 Uhr