Änderung des Bebauungsplans Marktplatz mit Deckblatt Nr. 3 Beschluss zu den Stellungnahmen, erneute Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Marktgemeinderates, 01.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Sitzung des Marktgemeinderates 01.04.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Für die Änderung des Bebauungsplans Marktplatz mit Deckblatt Nr. 3 wurde im Rahmen des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Zeit von 08.02.2021 bis 08.03.2021 die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Es liegen keine Stellungnahmen von Bürgern vor.
Es liegen folgende Stellungnahmen von Behörden vor:
Landratsamt Passau, SG Wasserrecht v. 08.02.2021:
Keine Bedenken bzgl. Altlasten
Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde v. 03.03.21:
Es besteht Einverständnis. Die weiteren Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Landratsamt Passau, Kreisbaumeisterin v. 08.03.2021:
Formlose Zustimmung
Landratsamt Passau, SG Wasserrecht v. 08.03.2021:
Formlose Zustimmung hinsichtlich Abwasser und Oberflächenwasser
Landratsamt Passau, Bauwesen rechtlich v. 08.03.2021:
zu 3a.                Auf die Abwägung zur Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege wird verwiesen.
zu 3b.                Die Seitenzahlen werden im Deckblatt ergänzt.
zu 3c.                Ein Auszug aus dem rechtskräftigen Deckblatt Nr. 2 wird beigefügt.
zu 3d.        Die Baulinie Erdgeschoss im Süden und Westen entspricht der künftigen Grundstücksgrenze bzw. der geplanten Marktplatzfläche und ist damit genau definiert. Die Baulinie für Obergeschoss I und II liegt genau 1 m davon entfernt. Dies wird zum besseren Verständnis in der Begründung und der Zeichenerklärung für die planlichen Festsetzungen ergänzt.
zu 3e.        Der Abstand der Baugrenze für den östlichen Anbau wird an der engsten Stelle mit 3 m bemaßt.
zu 3f.        Es wird folgende geänderte textliche Festsetzung Nr. 3.1 Abstandsflächen in das Deckblatt aufgenommen:
„Es gelten die Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO, außer bei Außenwänden an den festgesetzten Baulinien (keine Abstandsfläche erforderlich). Für Stützmauern werden abweichende Abstandsflächen nach Art 6 Abs. 5 Satz 2 BayBO festgesetzt, und zwar in einer Tiefe von 0,25 H, mindestens 1 m. Erforderliche Absturzsicherungen werden hierbei nicht angerechnet.“
Die Begründung dazu wird im Textteil ergänzt.
zu 3g.        Die Zeichenerklärung für die planlichen Festsetzungen wird ergänzt.
zu 3h.        Die gegenständlichen Stützmauern sind an der Ostseite des Gebäudes geplant und erreichen abgestuft eine maximale Höhe von 3,3 m ab Urgelände. Bezüglich der erforderlichen Abstandsflächen wird auf die Abwägung zu Punkt 3f. verwiesen.
zu 3i.        Ein Systemschnitt wird der Begründung hinzugefügt.
Abstimmung: 16:0

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege v. 19.03.2021:
Das festgesetzte flache Satteldach wird hingenommen. Die weiteren Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmung: 16:0

Der Bauausschuss schlägt vor, das Bauleitplanverfahren mit den vorgenannten Änderungen weiterzuführen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu und beschließt, mit der geänderten Planung i.d.F.v. 01.04.2021 eine erneute Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.05.2021 14:52 Uhr