Antrag
Rücknahme eines Teilbereichs der Ortsabrundungssatzung Rohrbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Marktgemeinderates, 10.06.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antrag für die Fl.Nr. 2590 Gem. Eging a.See umfasst die Rücknahme eines Teilbereichs der Ortsabrundungssatzung Rohrbach bei Hausnummer Rohrbach 9.
Der betreffende Teilbereich wurde im Rahmen des Aufstellungsverfahrens im Jahr 1994 auf Antrag der damaligen Eigentümerin in den Geltungsbereich mit einbezogen, war damit Bestandteil der am 28.07.1994 bekannt gemachten, ursprünglichen Satzung und wurde nicht, wie vom Antragsteller angegeben, nachträglich mit einbezogen. Das Baurecht auf dieser Fläche besteht somit seit über 25 Jahren.
Die Emissionen aus dem auf dem Nachbargrundstück bestehenden, baurechtlich genehmigten Gewerbebetrieb müssten bei einer Bebauung in zweiter Reihe im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung erfasst und durch geeignete aktive und passive Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden (sh. auch Stellungnahme der Fachstelle des Technischen Umweltschutzes im Landratsamt Passau vom 26.01.2021 im Rahmen der zuletzt geplanten Änderungssatzung – Verfahren wurde eingestellt).
Die Rücknahme eines bestehenden Baurechts setzt ansonsten unüberwindbare städtebauliche Gründe voraus. Diese liegen hier nicht vor. Weiterhin kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch die Eigentümer Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Der Bauausschuss schlägt deshalb vor, den Antrag abzulehnen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu. Der Antrag wird abgelehnt.
Die Stellungnahme des Antragstellers wird zusammen mit den Stellungnahmen der Fachstellen bei den Unterlagen zur Ortsabrundungssatzung hinterlegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.07.2021 08:40 Uhr