Antrag Änderung des Bebauungsplans Brunnfeld mit Deckblatt Nr. 7 Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Marktgemeinderates, 05.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Sitzung des Marktgemeinderates 05.08.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Antrag für die Fl.Nr. 859 Gem. Eging a.See umfasst die Änderung des Bebauungsplans „Brunnfeld“ mit Deckblatt Nr. 7. 
Die Fl.Nr. 859 wird neu überplant, weil die ursprünglich geplante Erschließung mit einer Stichstraße von der Blumenstraße aufgrund der heutigen Eigentumsverhältnisse nicht mehr realisierbar ist. Der Bereich soll nun über eine Einbahnstraße ab der Fürstensteiner Straße in Ringform erschlossen werden. Neben zwei Gebäuden mit möglicher Mischnutzung an der Fürstensteiner Straße sollen sechs Parzellen für Einfamilien- bzw. Doppelhäuser entstehen.
Weiterhin sollen die Fl.Nr. 834, 834/2 sowie 836 Gem. Eging a.See in den Geltungsbereich des Bebauungsplans Brunnfeld mit einbezogen werden, um diese derzeit teilweise unterausgenutzten Grundstücke nachverdichten zu können. Hierbei beschränkt sich die zulässige Bebauung ebenfalls auf Einzel- oder Doppelhäuser.
Der Antragsteller hat sämtliche durch das Bauleitplanverfahren sowie die notwendigen Erschließungsmaßnahmen entstehenden Kosten zu tragen. Dies gilt auch für Beiträge nach KAG.
Es ist geplant, dass der Markt Eging a.See die Erschließungsanlagen, soweit es sich nicht um private Hausanschlüsse und private Erschließungswege handelt, nach Fertigstellung in seine Unterhaltungspflicht übernimmt. 
Hierüber ist eine Erschließungsvereinbarung abzuschließen und dem Marktgemeinderat zur Zustimmung vorzulegen. In diese ist auch eine Bauverpflichtung mit aufzunehmen, um sicherzustellen, dass die Grundstücke innerhalb einer gesetzten Frist auch tatsächlich bebaut werden.
Der Bauausschuss begrüßt grundsätzlich den Planungsgedanken der Nachverdichtung, erklärt sich jedoch mit dem vorgelegten Entwässerungskonzept aufgrund der aktuellen Situation in dieser Form nicht einverstanden. Der weiterführende Kanal Tulpenweg/Blumenstraße bis zur Kläranlage ist bereits derzeit bei Starkregenereignissen überlastet. Es ist eine Ableitung des Oberflächenwassers der Parzellen 1, 2 und 4 – 8 auf der Fl.Nr. 859 Gem. Eging a.See in das bestehende Trennsystem im ehemaligen Bahnhofsgelände einzuplanen. 
Weiterhin ist der dargestellte Straßenquerschnitt nicht ausreichend. Die Ringstraße ist mindestens analog zur Einbahnstraße im Baugebiet Eginger Feld auszuführen, nämlich 3,50 m Fahrbahnbreite und 1,50 m Gehweg, durch Tiefbord abgetrennt. 
Unter diesen Voraussetzungen wird dem Vorhabensträger ein positiver Aufstellungsbeschluss zum Deckblattentwurf in Aussicht gestellt. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Bauausschuss zu. Außerdem sind die geplanten Festsetzungen, insbesondere das Maß der baulichen Nutzung und die zulässigen Bauweisen, in Absprache mit der Gemeinde zu treffen. Der Antrag wird in der vorgelegten Form abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.10.2021 09:18 Uhr