Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage in Jederschwing
Daten angezeigt aus Sitzung: 9. Sitzung des Marktgemeinderates, 04.11.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat | 9. Sitzung des Marktgemeinderates | 04.11.2021 | ö | beschließend | 3 |
Sachverhalt
Der Bauantrag für die Fl.Nr. 1740 Gem. Garham umfasst den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage in Jederschwing 18 ½.
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Jederschwing in einem Gebiet ohne Bebauungsplan.
An die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist anzuschließen. Die anfallenden Kosten für den Wasseranschluss einschließlich Anschluss-Stück und Schieber sowie den Kanalanschluss (inkl. einer evtl. notwendigen Hebeanlage) jeweils bis zur Hauptleitung haben die Bauwerber selbst zu tragen. Gleiches gilt für die diese Anlagen betreffenden Unterhaltungskosten. Hierüber ist eine Sondervereinbarung abzuschließen.
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.12.2021 08:44 Uhr