Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Marktgemeinderates, 04.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Sitzung des Marktgemeinderates 04.11.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Von der Firma Gesellschaft für kommunale Entwicklung mbH Schneider & Zajontz wurde die Neukalkulation der Einleitungsgebühren durchgeführt (Kalkulationszeitraum 4 Jahre). Das Ergebnis liegt nunmehr vor und es wird vorgeschlagen folgende Satzung zu beschließen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt folgende Änderungssatzung:

Satzung 
zur 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung 
des Marktes Eging a. See BGS/EWS

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Eging a.See folgende Satzung zur 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:

Satzung
§ 1
§ 9 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

Die Gebühr beträgt 2,34 € pro Kubikmeter Abwasser.

§ 2
§ 10 erhält folgende Fassung:

Bei Grundstücken, von denen das Niederschlagswasser gemäß § 5 Abs. 6 EWS nicht der öffentlichen Entwässerungseinrichtung zugeführt wird, ermäßigen sich die Einleitungs­gebühren auf 2,21 € / m³ Abwasser.


§ 3
Inkrafttreten


Diese Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

Eging a. See, 05.11.2021                                                MARKT EGING a. SEE

W. Bauer 1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.12.2021 08:44 Uhr