Änderung des Bebauungsplans "Röhrenfeld" mit Deckblatt Nr. 8 Beschluss zu den Stellungnahmen, erneute Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Marktgemeinderates, 03.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Sitzung des Marktgemeinderates 03.03.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Für die Änderung des Bebauungsplans „Röhrenfeld“ mit Deckblatt Nr. 8 wurde in der Zeit von 25.01.2022 bis 25.02.2022 im Rahmen des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Es liegen keine Stellungnahmen von Bürgern vor.
Es liegen folgende Stellungnahmen von Behörden vor:
Landratsamt Passau, SG Technischer Umweltschutz v. 27.01.2022:
Keine Äußerung
Landratsamt Passau, SG Wasserrecht v. 02.02.2022:
Keine Bedenken hinsichtlich Altlasten
Landratsamt Passau, Kreisbaumeisterin v. 15.02.2022:
Festsetzung 3.2.1.2 wird wie folgt redaktionell ergänzt:
„Wandhöhe max. 8,50 m am First ab fertiger Geländeoberkante“ 
Abstimmung: 14 : 0
Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde v. 21.02.2022:
Mit der Planung besteht Einverständnis.
Landkreis Passau, Kreisstraßenverwaltung v. 22.02.2022:
Keine Äußerung
Landkreis Passau, SG Bauwesen rechtlich v. 22.02.2022:
zu 3a.        Die zweite Zufahrt wirkt sich im Versiegelungsgrad nur gering aus, da zum einen die Zufahrt gepflastert wird und zum anderen bei einer gemeinsamen Zufahrt die Erschließung aufgrund der Garagenstellung auch von Norden her erfolgen müsste. Für den Geltungsbereich der Änderung wird die zulässige Grundflächenzahl von 0,3 bzw. max. 0,45 eingehalten.
zu 3b.        Die maximal zulässige überbaubare Fläche für Parzelle 17 bleibt wie in Deckblatt Nr. 4 bestehen, lediglich die Baugrenze wurde an die neue Planung angepasst. Für die Parzellen 17/18 wurde gemäß Deckblatt Nr. 4 bereits eine gegenüber der restlichen Bebauung geringere Grundflächenzahl festgesetzt. Für die Parzellen 17/18 ist eine Grundflächenzahl von 0,3 zulässig, im restlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Röhrenfeld“ eine Grundflächenzahl von 0,4. Eine Überschreitung der Grundflächenzahl bis zu 50% durch befestigte Flächen ist für den gesamten Geltungsbereich möglich.
Für den Geltungsbereich der Änderung wird die zulässige Grundflächenzahl von 0,3 bzw. max. 0,45 eingehalten. 
zu 3c.        Die Vermaßung der Baugrenze an der engsten Stelle wird ergänzt.
zu 3d.        Dem Bauwerber wird mitgeteilt, dass die erforderlichen Sichtdreiecke bei Einmündungen von öffentlichen Straßen von sichtbehindernden Anlagen aller Art freizumachen bzw. freizuhalten sind, die mehr als 80 cm über die Fahrbahnoberfläche der Kreisstraße ragen. Einzelne Bäume, Lichtmasten, Lichtsignalgeber und ähnliches sind innerhalb der Sichtfelder möglich, wenn sie den wartepflichtigen Fahrern die Sicht auf bevorrechtigte Fahrzeuge oder nichtmotorisiere Verkehrsteilnehmer nicht verdecken.
zu 3e.        Der Geländeschemaschnitt wird ergänzt.
Abstimmung: 14 : 0
Der Bauausschuss schlägt vor, das Bauleitplanverfahren abzuschließen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu und beschließt die Änderung des Bebauungsplans „Röhrenfeld“ mit Deckblatt Nr. 8 mit den vorgenannten Ergänzungen in der Fassung vom 03.03.2022 als Satzung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.04.2022 14:30 Uhr