Antrag
Änderung des Bebauungsplans Bahnhofsgelände mit Deckblatt Nr. 1
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Marktgemeinderates, 02.06.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf den Beschluss zu TOP 2 der Marktgemeinderatssitzung vom 03.03.2022 wird verwiesen.
Für die gegenständliche Bauvoranfrage kann lt. Genehmigungsbehörde kein positiver Vorbescheid erteilt werden, da das Baugrundstück derzeit als baurechtlicher Außenbereich einzustufen ist.
Der Bauherr beantragt deshalb die Änderung des angrenzenden Bebauungsplans „Bahnhofsgelände“, welcher das eingeschränkte Gewerbegebiet am ehemaligen Bahnhofsgelände beinhaltet. Das Grundstück Fl.Nr. 331/4 Gem. Eging a.See soll in dessen Geltungsbereich mit einbezogen werden, um die Errichtung einer Näherei für Cabrio-Dächer sowie einer Betriebsleiterwohnung zu ermöglichen.
Der Bauausschuss schlägt vor, der Bebauungsplanänderung zuzustimmen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu und beauftragt die Verwaltung, mit Vorlage eines Vorentwurfs des Deckblatts das Bauleitplanverfahren einzuleiten. Der Antragsteller hat sämtliche im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren entstehenden Kosten zu tragen, dies gilt u.a. insbesondere für Planungs- und Gutachtenkosten und auch für evtl. notwendige Erschließungsmaßnahmen und anfallende Beiträge nach KAG.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
MGR Altmann ab TOP 3 öffentlicher Teil anwesend.
Datenstand vom 18.07.2022 09:18 Uhr