Änderung der Bebauungspläne für alle Wohngebiete im Ortsbereich Eging a.See
Ergänzung einer Festsetzung bzgl. Stützmauern
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Marktgemeinderates, 14.07.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bezüglich der Anlage von Stützmauern und der zulässigen Abgrabung und Aufschüttung gibt es in den Bebauungsplänen der Wohngebiete in und um Eging a.See verschiedene Festsetzungen. Da das Gelände im Gemeindebereich topografisch bewegt ist und entsprechende Hangneigungen aufweist, ist eine Geländegestaltung auf dem eigenen Baugrundstück dadurch oft nur mit aufwändigen Befreiungen von Festsetzungen zu erreichen. Deshalb sollen mit einem übergreifenden, für alle Wohngebiets-Bebauungspläne gültigen Deckblatt einheitliche, sinnvoll praktisch umsetzbare Festsetzungen für diese Maßnahmen getroffen werden.
Diese sind im Bebauungsplan „Eginger Feld I“ bereits enthalten.
Die Änderung betrifft folgende Bebauungspläne:
- Brunnfeld
Sommerau
Sonnleiten
Ziegelfeld und Ziegelfeld – Ost
Röhrenfeld
Rohrbachholz
MD Loipfering
Loipfering Gartenfeld
Eging Süd I, II und III
Fasanenfeld I, II, III, IV und V
Da Art und Maß der baulichen Nutzung jeweils nicht verändert werden, kann die Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.
Der Bauausschuss schlägt vor, folgende einheitliche Festsetzungen zu Aufschüttungen/Abgrabungen und Stützmauern für die o.g. Bebauungspläne zu bestimmen:
„Abgrabung/Aufschüttung: max. 0,80 m, gemessen ab Urgelände
Stützmauern: Stützmauern sind auch außerhalb des Baufensters mit einer max. Höhe von 1,0 m ab Urgelände zulässig. Notwendige Absturzsicherungen werden hierbei nicht angerechnet.
Weitere öffentlich-rechtliche Vorschriften (z.B. Anbauverbot) oder dinglich gesicherte Rechte
(Dienstbarkeiten wie z.B. Überbauverbot) bleiben hiervon unberührt.
Sollten bereits höhere Abgrabungen/Aufschüttungen bzw. Stützmauern in einzelnen Bebauungsplänen zulässig sein, bleiben diese Festsetzungen unberührt.“
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu und beauftragt die Verwaltung, das Bauleitplanverfahren einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.10.2022 10:32 Uhr