Antrag Änderung des Bebauungsplans "Sommerau" mit Deckblatt Nr. 10


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Marktgemeinderates, 12.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Sitzung des Marktgemeinderates 12.01.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Antrag für Teilflächen aus den Fl.Nrn. 2260 und 2283 Gemarkung Eging a.See umfasst die Änderung des Bebauungsplans Sommerau zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage sowie die Errichtung von Stellflächen für Fahrzeuge.
Im Bebauungsplan wird für das Einfamilienwohnhaus mit Garage auf der Tlf. aus Fl.Nr. 2260 ein Baufenster festgelegt, in dem sodann ein Gebäude (UG + 1 Vollgeschoss) mit einer max. Wandhöhe talseitig von 6,75 m mit max. 2 Wohnungen errichtet werden kann. Alle weiteren Festsetzungen zur Art und Maß der baulichen Nutzung sowie zur Gestaltung der baulichen Anlagen werden aus dem Deckblatt Nr. 7 des Bebauungsplans „Sommerau“ übernommen.
Die Erschließung des Grundstücks Fl.Nr. 2260 ist mittels eines Geh- und Fahrtrechts auf der Fl.Nr. 2262/1 (im Lageplan grün markiert) gesichert.
Der genannte Sachverhalt wurde im Rahmen des Bürgersprechtages zusammen mit dem Landratsamt Passau vorberaten. Dem Vorhaben wurde dabei seitens des Landratsamtes Passau, vorbehaltlich der Beurteilung sämtlicher Fachstellen, grundsätzlich zugestimmt.
Der Bauausschuss schlägt vor, den Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Sommerau“ mit Deckblatt Nr. 11 zu befürworten.
Auf die Detailuntersuchung der Altdeponie Eging aus dem Jahr 2010 wird verwiesen. Der Bereich auf dem die Stellflächen für Fahrzeuge errichtet werden sollen gehört laut der Untersuchung zur ehemaligen Deponiefläche, die mit Erdaushub und Bauschutt verfüllt wurde.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu. Die Verwaltung wird beauftragt, mit Vorlage der entsprechenden Unterlagen zum Deckblatt Nr. 11, das erforderliche Bauleitplanverfahren einzuleiten. Sämtliche im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren entstehenden Kosten sind von den Antragstellern zu tragen. Dies sind z.B. sämtliche Kosten für Planung, erforderliche Gutachten, notwendige zusätzliche Erschließungsmaßnahmen und gegebenenfalls Beiträge nach BauGB und KAG.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.

Datenstand vom 06.02.2023 10:56 Uhr