Änderung des Bebauungsplanes „SO Pullman Ferienpark“ mittels Deckblatt Nr. 14; Abwägung von Stellungnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Marktgemeinderates, 06.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Sitzung des Marktgemeinderates 06.04.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Im Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans „SO Pullman Ferienpark“ mittels Deckblatt 14 wurde in der Zeit von 09.01.2023 bis einschließlich 13.02.2023 die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und in der Zeit von 19.12.2022 bis einschließlich 30.01.2023 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Die Beteiligung brachte folgende Ergebnisse:

Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden folgende Einwände vorgebracht:

Einwand einer Bürgerin aus dem Bereich Eging a.See

Abwägung zu den vorgebrachten Einwänden:
Zu Punkt 1:
Die Meinungsäußerungen werden vollumfänglich zur Kenntnis genommen. Auf die aktuellen Stellungnahmen der genannten Fachstellen wird hingewiesen.
Für die Errichtung eines Weges ist gemäß Auskunft des Landratsamtes Passau keine baurechtliche Genehmigung erforderlich.

Zu Punkt 2:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird festgehalten, dass der Bauleitplan nicht die Flurstücksflächen sondern den Verlauf des Gemeindewegs darstellt. Nach Rechtskraft des Deckblattes Nr. 14, der baurechtlichen Genehmigung zur Geländemodellierung und anschließender Fertigstellung der Baumaßnahmen, werden die Eigentumsverhältnisse durch Neuvermessung und Grundstückstausch neu geregelt. Maße und Fläche des neuen Wegegrundstücks orientieren sich dabei am vorherigen Bestand. Breite und technischer Ausbau des Weges richten sich nach den Erfordernissen des vorgesehenen notwendigen Fahrverkehrs.

Zu Punkt 3. und 4.:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird festgehalten, dass die genannten Flächen östlich des Gemeindewegs nicht Bestandteil dieser Bauleitplanung sind. Sämtliche Rodungs- und Auffüllungsflächen sind den Fachstellen bekannt. Demnach bemessen sich auch die naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen, die wie berechnet umgesetzt werden.

Zu Punkt 5.:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro erfolgt die Erschließung der Lagerflächen (SO 2) nach wie vor von Süden und nicht über den dargestellten Erschließungsweg von Norden. Der betriebsinterne Erschließungsweg für die Mitarbeiterwohnungen mit zugehörigen Stellplätzen für Pkws wurde in der Planzeichnung bis an die Südgrenze des Baufensters der überdachten Stellplätze verlängert, um die vollständige Erschließung dieser Fläche darzustellen. Diese Darstellung ist keine Festsetzung, sondern ein planlicher Hinweis ohne rechtliche Wirkung.

Zu Punkt 6.:
Die Meinungsäußerungen werden vollumfänglich zur Kenntnis genommen. Eine Bauleitplanung ist grundsätzlich eine vorbereitende Planung und stellt einen Soll- und keinen Ist-Zustand dar. Nach Rechtskraft des Deckblattes Nr. 14 und erfolgter Baugenehmigung wird die Baumaßnahme fertiggestellt. Die Gutachten zur Standfestigkeit der derzeit vorhandenen Böschungen und Zusammensetzung und Tragfähigkeit des Baugrunds wurden auf Anregung des Landratsamtes von der Antragstellerin gefordert und vorgelegt.
In Punkt 2.1. der textlichen Festsetzungen ist die Höhenlage des fertigen Geländes mit 423,50 m ü.NN angegeben. Zu evtl. widersprüchlichen Aussagen in Zeitungsartikeln werden keine Angaben gemacht.

Zu Punkt 7.:
Die Meinungsäußerungen werden vollumfänglich zur Kenntnis genommen.

Zu Punkt. 8: 
Die Meinungsäußerung wird vollumfänglich zur Kenntnis genommen.
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird hierzu auch auf die Abwägung zu Punkt 6. verwiesen.

Zu Punkt 9.:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird festgehalten, dass in Punkt 2.1. der textlichen Festsetzungen die Höhenlage des fertigen Geländes mit 423,50 m ü.NN angegeben ist.

Zu Punkt 10.:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird diesbezüglich auf die Stellungnahme des Sachgebiets Technischer Umweltschutz v. 30.12.2022 und die dazu erfolgte Abwägung hingewiesen.

Punkt 11. fehlt in der Aufzählung der Bürgerin

Zu Punkt 12.:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird festgehalten, dass die umweltbezogenen Auswirkungen der Bauleitplanung in einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB ermittelt und im zugehörigen Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.
Hinsichtlich der schalltechnischen Untersuchung wird auf die Abwägung in der Sitzung vom 13.10.2022 verwiesen. Darin wurde auch erläutert, weshalb keine schalltechnische Untersuchung erforderlich ist. Der Marktgemeinderat hat hierzu einen einstimmigen Beschluss gefasst.

Zu Punkt 13.: 
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird hierzu auf die Abwägung zu Punkt 2. verwiesen.

Zu Punkt 14.: 
Die Meinungsäußerungen werden vollumfänglich zur Kenntnis genommen.

Der Bauausschuss nimmt die Einwände Nr. 1 – 14 der Bürgerin aus Eging a.See zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 14 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Einwände Nr. 1 – 14 der Bürgerin aus Eging a.See zur Kenntnis und beschließt, dass im Deckblatt Nr. 14 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen sind.
Abstimmung: 11 : 5

Folgende Behörden haben von der Bauleitplanung Kenntnis erhalten, jedoch keinerlei Einwände mit rechtlicher Verbindlichkeit vorgebracht:

  • Regionaler Planungsverband Donau-Wald
  • Regierung von Niederbayern
  • Bund Naturschutz – Kreisgruppe Passau
  • Vermessungsamt Vilshofen
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege


Es liegen folgende Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor:

Landratsamt Passau, Bauwesen rechtlich

Abwägung zu Punkt 4. der Stellungnahme:
Zu 4a:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro wird die Begründung in Ziff. 5.3 entsprechend ergänzt.

Zu 4b:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro kommt die angesprochene Rigole unter der geplanten Bauholzlagerfläche zum Liegen. Diese Fläche befindet sich im Geltungsbereich des geplanten Deckblattes Nr. 15. Diese Fläche (mit Rigole) wird auch mit der dortigen naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung abgehandelt.

Zu 4c:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro handelt es sich bei der Zufahrtsstraße um eine gewerbliche, betriebsinterne Erschließung und nicht um einen Privatweg. Die missverständliche Darstellung im Bebauungsplan wird geändert.

Zu 4d:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro soll mit dieser Festsetzung verhindert werden, dass beispielsweise entlang der betriebsinternen Erschließung abgestellte Fahrzeuge einen baurechtlich widerrechtlichen Zustand darstellen könnten.

Zu 4e:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro wird folgende Festsetzung 5.4 zu Aufschüttungen/Abgrabungen und Stützmauern in das Deckblatt mit aufgenommen:

5.4. Aufschüttungen/Abgrabungen, Stützmauern
  • Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis zu einer Höhe von 2,0 m ab dargestelltem Gelände zulässig.
  • Entstehende Böschungen sind gem. Festsetzung 5.2.1 vor Erosion zu schützen.
  • Stützmauern sind bis zu einer Höhe von max. 2,0 m ab dargestelltem Gelände zulässig. Erforderliche Absturzsicherungen werden hierbei nicht angerechnet, soweit es sich nicht um geschlossene, flächig wirkende Elemente handelt.

Zu 4f:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro wird im Verfahrensblatt der Genehmigungsvermerk ergänzt.

Zu 4g: 
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro werden die Gutachten zur Standsicherheit nicht zum Bestandteil des Bebauungsplans gemacht. Folgende Unterlagen (Gutachten) der GEOPLAN GmbH, Osterhofen, liegen der Gemeinde Eging a.See vor:
  • U2107239 Erkundung von Verfüllungen, Fl.Nr. 1702, Gem Eging a.See, Kurzstellungnahme vom 03.08.2021
  • B2207422 Standsicherheitsberechnung Böschung Pullman City Eging, Standsicherheitsnachweis vom 11.08.2022
  • B2207422 Standsicherheitsberechnung Böschung Pullman City Eging, Geotechnische Stellungnahme vom 20.09.2022
Zu den genannten Gutachten wird des Weiteren festgelegt, dass diese dem Landratsamt Passau zur Überprüfung vorgelegt werden sollen. Hierbei soll eine Betrachtung dahingehend stattfinden, ob die Gutachten zum richtigen Zeitpunkt erarbeitet wurden und ob diese dem tatsächlichen Stand der vor Ort stattgefundenen Auffüllungen entsprechen.


Zu 4h:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro werden in den drei Schnitten, zur besseren Orientierung, der untere Gemeindeweg und die obere neue Zufahrt entsprechend aufgenommen.

Zu 4i:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro werden die Breiten der privaten Zufahrt und des Gemeindeweges im Plan ergänzend angegeben.

Zu 4j:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro wird auf die Abwägung zu Punkt c. verwiesen. Auch handelt es sich hier um keine öffentliche Straße. Eine Wendemöglichkeit für Pkws ist obligatorisch und wird im Rahmen der Detailplanung der Parkplätze dargestellt.

Der Bauausschuss nimmt die Einwände des Bauamtes rechtlich am Landratsamt Passau zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 14 die Abwägungen zu den Ziffern 4a – 4j entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Einwände des Bauamtes rechtlich am Landratsamt Passau zur Kenntnis und beschließt, dass im Deckblatt Nr. 14 die Abwägungen zu den Ziffern 4a – 4j entsprechend ergänzt, abgeändert bzw. überarbeitet werden.
Abstimmung: 12 : 4

Landratsamt Passau, SG 53 – Wasserrecht

Abwägung zum Einwand
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro werden die Hinweise vollumfänglich zur Kenntnis genommen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Baumaßnahme erst nach Rechtskraft des gegenständlichen Deckblatts Nr. 14 sowie der anhängenden Baugenehmigung fertig gestellt werden kann und darf. Temporäre Maßnahmen zur Vermeidung von Erosion wurden bereits durchgeführt.
Der Bauausschuss nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, SG 53 – Wasserrecht zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 14 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, SG 53 – Wasserrecht zur Kenntnis und beschließt, dass im Deckblatt Nr. 14 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen sind.
Abstimmung: 13 : 3

Landratsamt Passau, SG 53 Wasserrecht

Abwägung zum Einwand:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro wird der Einwand vollumfänglich zur Kenntnis genommen.
Der Bauausschuss nimmt den Einwand des Landratsamtes Passau, SG 53 – Wasserrecht zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 14 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt den Einwand des Landratsamtes Passau, SG 53 – Wasserrecht zur Kenntnis und beschließt, dass im Deckblatt Nr. 14 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen sind.
Abstimmung: 13 : 3


Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde

Die Erweiterung des Ferienparks Pullman in Richtung des östlich angrenzenden Waldes mit einer enormen Geländemodellierung wird aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege weiterhin als kritisch erachtet. Die Anmerkungen aus der naturschutzfachlichen Stellungnahme im Bauleitplanverfahren vom 04.07.2022 wurden überwiegend in den Bebauungsplan eingearbeitet einige Punkte sind dennoch weiterhin zu überarbeiten.

Anmerkungen zum artenschutzrechtlichen Fachbeitrag
Hinsichtlich der Schadenskompensationsmaßnahme 1 wird die Einbringung nicht heimischer Arten als artenschutzrechtliche Kompensation als nicht zielführend erachtet. Neben der Abstimmungsverpflichtung mit uNB und LWF ist das zuständige Forstamt einzubinden, da es sich um Waldbereiche handelt.

Abwägung zum Einwand: 
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro sind in dem Gehölzvorschlag keine nicht heimischen Arten enthalten. Somit ist eine Änderung nicht erforderlich. Nach Rücksprache mit der uNB wird hier vor allem betont, dass eine Absprache mit dem Forstamt, statt mit der höheren Forstbehörde erfolgen sollte. Eine Abstimmung der Gehölzauswahl im Bereich der Böschung ist nicht notwendig, da es sich dabei nicht um einen Gehölzstandort handelt.
Der Text wird geändert: „ggf. Abstimmung mit dem LWF“ heißt „ggf. Abstimmung mit dem zuständigen Forstamt“.

Die naturschutzfachlichen Anmerkungen zur SK 4 wurden zwar textlich eingearbeitet, wo und wie diese anzulegen sind fehlt dennoch. Eine entsprechende Detailierung muss in die Planung mitaufgenommen werden.

Abwägung zum Einwand: 
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro wird eine Detaillierung, wie die Steinriegel und Totholzhaufen anzulegen sind, sowohl im Fachbeitrag, als auch in den Festsetzungen ergänzt. Dabei wird sich an der Arbeitshilfe zur Zauneidechse (LfU) orientiert. Zusätzlich wird ein maximaler Abstand zwischen den Strukturen angegeben. Nicht notwendig ist es, im Plan die konkrete Lage der einzelnen Strukturen einzuzeichnen. 
Der Fachbeitrag und die Festsetzungen werden textlich gemäß dem Abwägungsvorschlag ergänzt. 

Bei der Vermeidungsmaßnahme 2 ist klarzustellen, dass künstliche Wegbegrenzungen nach Fertigstellung der Arbeiten keine dauerhafte Lösung darstellen. Ebenso ist fraglich welche zu erhaltenden Bereiche überhaupt gemeint sind. Die Bodenfreiheit ist ebenso näher zu definieren, generell werden 15 cm zum Erhalt der Durchgängigkeit als notwendig erachtet.

Abwägung zum Einwand: 
In Abstimmung mit dem Planungsbüro sind in den planlichen Festsetzungen die zum Erhalt festgesetzten Bereiche (Planzeichen A 13.2.1 und 13.2.2) dargestellt. Eine weitere Konkretisierung der Bereiche ist nicht notwendig.
Die Durchlässigkeit der Begrenzungen für Kleintiere ist dauerhaft zu erhalten. Diese kann entweder in Form von einer mind. 15 cm hohen Bodenfreiheit erfolgen (bei zaunartiger Abgrenzung) oder durch Zwischenräume zwischen Markierungspunkten in einer Länge von mindestens 0,5 m bis maximal 1,5 m bei natürlichen Baumaterialien (z.B. Steine, Holzpflöcke) oder in einer Länge von mindestens 2,0 m bis maximal 3,0 m bei Gehölzstrukturen (z.B. Totholzhecken oder Gehölzpflanzungen) mit einer maximalen Länge der Gehölzstruktur von 5,0 m.
Die Ergänzung der Durchlässigkeit und Definition der Bodenfreiheit wird in den Texten entsprechend dem Abwägungsvorschlag ergänzt. 

Anmerkungen zur Begründung und dem Umweltbericht
Bei der Berechnung des Kompensationsbedarfs wird ein Planungsfaktor von 10% abgeschlagen, welcher über die Maßnahmen zur Eingrünung und Verwendung versickerungsfähiger Beläge argumentiert wird. Außer Acht gelassen wird hierbei offensichtlich, dass die Eingrünungsmaßnahmen als Schadenskompensationsmaßnahmen herangezogen werden und sich damit als Pflicht für möglicherweise ausgelöste Verbotstatbestände nach §44 Abs. l BNatSchG ergeben. Eine Anrechnung als Planungsfaktor kann daher nicht anerkannt werden. Der Erhalt der teilweisen Versickerungsfähigkeit des Bodens durch die Verwendung entsprechender Beläge rechtfertig aus naturschutzfachlicher Sicht maximal einen Planungsfaktor von 3%, da der planerische und finanzielle Aufwand sowie die praktische Umsetzung der Maßnahme im Vergleich zu den in Tabelle 2.2 des Leitfadens zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung vorgeschlagenen Vermeidungsmaßnahmen äußerst gering ausfällt.

Abwägung zum Einwand: 
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird neben dem Erhalt der Versickerungsfähigkeit des Bodens auch die Durchlässigkeit notwendiger Wegebegrenzungen festgesetzt. Es kann so zumindest ein Planungsfaktor von 5% angerechnet werden.
Die Berechnung des Kompensationsbedarfs wird angepasst. Entsprechend werden auch die benötigten Ausgleichsflächen angepasst. 

Hinsichtlich der Flächenberechnung zum externen Ausgleichsbedarf für vermeintlich entstandene Schäden an der Haselmauspopulation wird die Sinnhaftigkeit der Teilfläche E3 im Südwesten der Flurnummer 1702 in Frage gestellt. Diese ist in Zukunft vergleichsweise stark fragmentiert und weist aufgrund der geringen Breite hohe Randeffekte auf, wodurch sie sich kaum als Habitat der Haselmaus eignen wird. Diese Teilfläche kann daher nicht mit in der Bilanzierung des Kompensationsumfangs herangezogen werden. 

Abwägung zum Einwand: 
In Abstimmung mit dem Planungsbüro handelt es sich um eine kleine Teilfläche, die als Staudensaum erhalten bleiben soll. Angrenzend befindet sich ein bestehendes, lineares Gehölz, welches erhalten bleibt. Diese kleine Teilfläche E3 ist im Zusammenhang mit dem angrenzenden Gehölz zu betrachten und kann daher anerkannt werden. 
Es ist keine Änderung notwendig.

Ebenso entspricht die externe Ausgleichsfläche für die Haselmaus nicht den fachlichen Anforderungen an ein Haselmaushabitat. Diese bevorzugen lichte Waldstrukturen mit einer gut ausgeprägten Strauchschicht und keine alten Buchenwälder, wie es aus der Planung entnommen werden kann. Alte Buchenwälder fallen insbesondere durch eine starke Beschattung und entsprechend wenig Strauch- und Krautbewuchs im Jahresverlauf auf. Ein naturschutzfachlich passender Zielzustand mit entsprechenden Maßnahmen ist daher anzusetzen. 

Abwägung zum Einwand: 
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro ist korrekt, dass die Haselmaus keine dunklen, stark beschatteten Wälder ohne Unterwuchs mag. Da es sich hier um Flächen handelt, die im Zuge des nachfolgenden Deckblattes 15 nur noch als verhältnismäßig schmale Streifen verbleiben, wird sich hier kein typischer Buchenwald entwickeln. 
Die Artenzusammensetzung kann dahingehend geändert werden, dass 30-35% Buche und 45% sonstige Laubgehölze gepflanzt werden. Die neue Artenzusammensetzung sollte mit dem Forstamt abgestimmt werden.
Die Artenzusammensetzung wird geändert. Eine Änderung des Zielzustandes ist nicht notwendig.

Des Weiteren kann die externe Ausgleichsfläche für die Haselmaus nicht als Ausgleich im Dbl. 15 verwendet werden, da es kein Ökokonto darstellt. Eine Anerkennung im Rahmen des Dbl. 14 für die flächenhaften Eingriffe wäre hingegen möglich (Stichwort: multifunktional).

Abwägung zum Einwand: 
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro wird der notwendige Kompensationsumfang für den Eingriff durch DB 14 zukünftig auf der Ausgleichsfläche für die Haselmaus erbracht. Sollte diese Fläche nicht ausreichen, wird weiterhin von der externen Ausgleichsfläche abgebucht.
Die externe Ausgleichsfläche für den notwendigen Ausgleich wird geändert.

Anmerkungen zu den textlichen und planlichen Festsetzungen
Die textlichen Festsetzungen unter 6.7 „Maßnahmen zum Artenschutz" sind teils zu unkonkret und generell eher unübersichtlich und daher kaum verständlich. Hier bietet es sich an, die aus dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag hervorgehenden Maßnahmen auf die für die Umsetzung und rechtssichere Festsetzung relevanten Teile zu kürzen und gegebenenfalls noch mit einer „muss" bzw. „ist" Formulierung zu versehen.

Abwägung zum Einwand: 
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro sind die Vorgaben aus dem Fachbeitrag bewusst vollständig übernommen worden, um zu vermeiden, dass wichtige Inhalte in den Festsetzungen übersehen werden.
Aus Gründen einer besseren Verständlichkeit werden die Formulierung der Schadenskompensations- und Vermeidungsmaßnahmen soweit möglich um rein erklärende Sätze gekürzt oder umformuliert.
Die textlichen Festsetzungen werden textlich gemäß dem Abwägungsvorschlag geändert.

Für die artenschutzrechtlichen und grünordnerischen Maßnahmen sowie für die Ausgleichsfläche sind die Herstellungszeiträume festzusetzen. Ebenso müssen externe Ausgleichsflächen, sofern sie sich nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden, dinglich gesichert werden. Die Meldung der Ausgleichsmaßnahmen hat durch die Gemeinde an das LfU zu erfolgen. 

Abwägung zum Einwand: 
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro werden die Herstellungszeiträume ergänzt. Die Pflanzungen im DB 14 sollen hergestellt werden, sobald die notwendigen Erdbauarbeiten, bzw. sonstige Arbeiten im Bereich der Pflanzflächen fertig sind. 
Die Herstellung der Haselmausfläche muss erfolgen, sobald der Bebauungsplan Rechtskraft erlangt. Die Pflanzungen haben spätestens in der darauffolgenden Vegetationsperiode zu erfolgen.
Die Meldungspflicht der Ausgleichsflächen nimmt die Gemeinde zur Kenntnis.
Die Änderungen werden in den Texten und Festsetzungen ergänzt.

Der Bauausschuss nimmt sämtliche Einwände des Landratsamtes Passau, Untere Naturschutzbehörde zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 14 die entsprechenden Änderungen bzw. Ergänzungen einzuarbeiten.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt sämtliche Einwände des Landratsamtes Passau, Untere Naturschutzbehörde zur Kenntnis und beschließt, dass im Deckblatt Nr. 14 die entsprechenden Änderungen bzw. Ergänzungen eingearbeitet werden.
Abstimmung: 14 : 2

Landratsamt Passau, Kreisbrandinspektion
Abwägung zum Einwand:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro und Rücksprache mit dem Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Eging a.See ist die Löschwasserversorgung sichergestellt. Der Einwand vollumfänglich zur Kenntnis genommen.
Der Bauausschuss nimmt den Einwand des Landratsamtes Passau, Kreisbrandinspektion zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 14 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt den Einwand des Landratsamtes Passau, Kreisbrandinspektion zur Kenntnis und beschließt, dass im Deckblatt Nr. 14 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen sind.
Abstimmung: 13 : 3


Landratsamt Passau, Abfallrecht

Abwägung zum Einwand:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro wird auf die Abwägung zu Punkt 4.e. der Stellungnahme des Landratsamtes Passau, SG Bauwesen rechtlich, verwiesen. Im Bebauungsplan ist der zukünftige Erschließungszustand vor tatsächlicher Bebauung dargestellt. Die Darstellung des Plateaus entspricht dabei weitgehend dem vor Ort vorhandenen Bestand. Nach erfolgter Genehmigung und Bebauung wird hier noch eine Deckschicht aufgebracht. Diese besteht aus Mutterboden für die bepflanzten Bereiche und Liefermaterial (Frostschutzkies) aus den umliegenden Steinbrüchen für die befestigen Flächen.

Der Bauausschuss nimmt den Einwand des Landratsamtes Passau, Abfallrecht zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 14 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt den Einwand des Landratsamtes Passau, Abfallrecht zur Kenntnis und beschließt, dass im Deckblatt Nr. 14 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen sind.
Abstimmung: 14 : 2


Landratsamt Passau, Technischer Umweltschutz
Abwägung zum Einwand:
Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro wird das nördliche Plangebiet ausschließlich für Personalwohnungen mit den zugehörigen Pkw-Stellplätzen sowie dem damit verbundenen Fahrverkehr genutzt.
Für die Nutzung der Lagerfläche wurde von der Antragstellerin folgende, verbindliche Betriebsbeschreibung vorgelegt, die im nächsten Verfahrensschritt an die Fachstellen zur Beurteilung übersandt wird: 


Des Weiteren wird auf die Stellungnahme des SG Abfallrecht und die zugehörige Abwägung verwiesen.
Der Bauausschuss nimmt den Einwand des Landratsamtes Passau, Technischer Umweltschutz zur Kenntnis und schlägt vor, dass nachdem vom Vorhabensträger eine umfangreiche Beschreibung für den Bereich der Lagerflächen/Lagergebäude vorgelegt wurde, auf eine immissionsschutztechnische Betrachtung einschließlich einer Emissionskontingentierung verzichtet wird.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses nicht zu, nimmt den Einwand des Landratsamtes Passau, Technischer Umweltschutz zur Kenntnis und beschließt, dass obwohl vom Vorhabensträger eine umfangreiche Beschreibung für den Bereich der Lagerflächen/Lagergebäude vorgelegt wurde, eine immissionsschutztechnische Betrachtung einschließlich einer Emissionskontingentierung vorzulegen ist.
Abstimmung: 12 : 4












Wasserwirtschaftsamt Deggendorf
Abwägung zum Einwand:
Zu Punkt 1.:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro werden die Hinweise/Einwände vollumfänglich zur Kenntnis genommen.

Zu Punkt 2.:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro wird auf die Stellungnahme des SG 53 des Landratsamtes Passau verwiesen, nach der keine Altlasten im betroffenen Bereich lt. ABuDIS bekannt sind.

Zu Punkt 3.:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro wurde bereits eine Prüfung der Hangstabilität durchgeführt und seitens der Antragstellerin ein entsprechendes Gutachten vorgelegt. Sobald nach Rechtskraft des Deckblattes Nr. 14 weitere Baumaßnahmen möglich sind, werden weitere Hangstabilisierungsmaßnahmen durchgeführt.

Der Bauausschuss nimmt die Einwände Nr. 1 - 3 des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 14 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.



Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Einwände Nr. 1 - 3 des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf zur Kenntnis und beschließt, dass im Deckblatt Nr. 14 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen sind.
Abstimmung: 14 : 2


Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Passau


Abwägung zur Stellungnahme:

Bereich Landwirtschaft
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Kenntnis (Bereich Landwirtschaft) und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 14 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Kenntnis (Bereich Landwirtschaft) und beschließt, dass im Deckblatt Nr. 14 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen sind.
Abstimmung: 13 : 3

Bereich Forsten
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Kenntnis (Bereich Forsten) und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 14 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Kenntnis (Bereich Forsten) und beschließt, dass im Deckblatt Nr. 14 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen sind.
Abstimmung: 12 : 4

Bayernwerk Netz

Abwägung zur Stellungnahme:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro wird festgelegt, dass sofern Leitungen im Plangebiet zu verlegen sind, die Bayernwerk Netz frühzeitig benachrichtigt wird.

Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Bayernwerk AG zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 14 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Stellungnahme der Bayernwerk AG zur Kenntnis und beschließt, dass im Deckblatt Nr. 14 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen sind.
Abstimmung: 14 : 2










Deutsche Telekom Technik


Abwägung zum Einwand:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro wird der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb von Anlagen der Deutschen Telekom durch die Planung nicht beeinträchtigt.

Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Telekom zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 14 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Stellungnahme der Telekom zur Kenntnis und beschließt, dass im Deckblatt Nr. 14 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen sind.

Abstimmung: 14 : 2

Der Bauausschuss nimmt sämtliche Stellungnahmen der Fachstellen und auch der Öffentlichkeit zur Kenntnis und schlägt vor, dass die gefassten Einzelbeschlüsse seitens des Planungsbüros im Deckblatt Nr. 14 zum Bebauungsplan „SO Pullman Ferienpark“ eingearbeitet bzw. ergänzt werden. 
Der Bauausschuss schlägt vor, das Bauleitplanverfahren weiterzuführen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt sämtliche Stellungnahmen der Fachstellen und auch der Öffentlichkeit zur Kenntnis und beschließt, dass die gefassten Einzelbeschlüsse seitens des Planungsbüros im Deckblatt Nr. 14 zum Bebauungsplan „SO Pullman Ferienpark“ eingearbeitet bzw. ergänzt werden. 
Der Marktgemeinderat beschließt, das Bauleitplanverfahren weiterzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 7

Datenstand vom 09.05.2023 08:12 Uhr