Änderung des Bebauungsplans "SO Pullman Ferienpark" mit Deckblatt Nr. 14
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Marktgemeinderates, 12.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im vorliegenden Entwurf des Deckblattes Nr. 14 zum Bebauungsplan „SO Pullman Ferienpark“ in der Fassung vom 12.10.2023 wurden die Bedenken und Anregungen aus der Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wie festgelegt, redaktionell eingearbeitet bzw. ergänzt.
Der Bauausschuss nimmt das Deckblattes Nr. 14 zum Bebauungsplan „SO Pullman Ferienpark“ in der Fassung vom 12.10.2023 zur Kenntnis und schlägt vor, diese gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt Nr. 14 an das Landratsamt Passau zur Genehmigung weiterzuleiten.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt das Deckblattes Nr. 14 zum Bebauungsplan „SO Pullman Ferienpark“ in der Fassung vom 12.10.2023 zur Kenntnis und beschließt dieses gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt Nr. 14 an das Landratsamt Passau zur Genehmigung weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.11.2024 08:15 Uhr