Änderung des Bebauungsplans "SO Pullman Ferienpark" mittels Deckblatt Nr. 14 Erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Behebung des Formfehlers gemäß § 214 Abs. 4 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Marktgemeinderates, 07.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Sitzung des Marktgemeinderates 07.12.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Hinweis des Landratsamtes Passau zur Änderung des Bebauungsplans „SO Pullman Ferienpark“, hinsichtlich dem Formfehler gemäß § 214 Abs. 4 BauGB wurde zur Kenntnis genommen. Hierzu erfolgte die Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 12.10.2023.
Wie im Schreiben des Landratsamtes Passau mitgeteilt, muss nun ein erneuter Beschluss zur nochmaligen öffentlichen Auslegung und gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, zur Behebung des Formfehlers gemäß § 214 Abs. 4 BauGB, gefasst werden.
Seitens des Planungsbüros wurde im Deckblatt Nr. 14 zum Bebauungsplan „SO Pullman Ferienpark“, in der Fassung vom 07.12.2023, darauf hingewiesen, dass die im Gutachten des ifb Eigenschenk verwendeten DIN-Vorschriften, im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB, im Rathaus eingesehen werden können.
Im Rahmen der erneuten Auslegung können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Hierauf und auch auf die im Rathaus ausgelegten DIN-Vorschriften wird in der erneuten Bekanntmachung hingewiesen.

Beschluss

Der Bauausschuss billigt den geänderten Entwurf des Deckblattes Nr. 14 zum Bebauungsplan „SO Pullman Ferienpark“, in der Fassung vom 07.12.2023 und schlägt vor, die erneute Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB, zur Behebung des Formfehlers, durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2023 11:40 Uhr