Im Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans „Sommerau“ mittels Deckblatt 11 wurde in der Zeit von 02.11.2023 bis einschließlich 04.12.2023 die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und in der Zeit von 26.10.2023 bis einschließlich 30.11.2023 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die Beteiligung brachte folgende Ergebnisse:
Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde kein Einwand vorgebracht.
Folgende Behörden haben von der Bauleitplanung Kenntnis erhalten, jedoch keinerlei Einwände mit rechtlicher Verbindlichkeit vorgebracht:
- Regierung von Niederbayern, SG Raumordnung und Landesplanung
- Landratsamt Passau, SG Städtebau
- Landratsamt Passau, SG Technischer Umweltschutz
- Landratsamt Passau, SG Abwasser
- Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Passau
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Vilshofen an der Donau
- Regionaler Planungsverband Donau-Wald Straubing
- Bund Naturschutz Kreisgruppe Passau
- ZAW Donau-Wald
- Telekom Deutschland GmbH
Es liegen folgende Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor.
Landratsamt Passau, Bauwesen rechtlich v. 30.11.2023
Abwägung zu 4.:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass der Einwand zur Kenntnis genommen wurde. Nachdem auch im Deckblatt Nr. 7 zum Bebauungsplan „Sommerau“ keine textlichen Festsetzungen hierzu erfolgten, soll dies so weitergeführt werden.
Der Bauausschuss nimmt den Einwand des Landratsamtes Passau, Bauwesen rechtlich, zur Kenntnis und schlägt vor, dass hierzu keine Änderungen vorzunehmen sind.
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt den Einwand des Landratsamtes Passau, Bauwesen rechtlich, zur Kenntnis und beschließt, dass hierzu keine Änderungen vorzunehmen sind.
Abstimmung: 16 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Wasserwirtschaftsamt Deggendorf v. 30.11.2023
Abwägung zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass eine Intensivierung der Versickerung im Bereich der Altlast nicht vorgesehen ist. Die Abstellfläche auf der Fl.Nr. 2283 Gem. Eging (Geltungsbereich 2) darf ausschließlich wasserdurchlässig befestigt werden, somit erfolgt hier wie bisher eine flächige Versickerung.
Auf Fl.Nr. 2260 beschränkt sich der Deponiekörper auf den südlichen Bereich, wobei hier nur Bauschutt verfüllt wurde. Gezielte Versickerungen dürfen ausschließlich außerhalb dieses Bereichs erfolgen. Zur Klarstellung wird die Festsetzung 3.5. durch folgenden Satz redaktionell
ergänzt: „Diese Flächen dürfen nur außerhalb des Deponiekörpers angelegt werden.“
Der Bauausschuss nimmt den Einwand des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf zur Kenntnis und schlägt vor, dass im Deckblatt Nr. 11 die Abwägung entsprechend einzuarbeiten ist.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt den Einwand des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf zur Kenntnis und beschließt, dass im Deckblatt Nr. 11 die Abwägung entsprechend einzuarbeiten ist.
Abstimmung: 16 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Landratsamt Passau, SG 53 – Wasserrecht (Altlasten) v. 01.12.2023
Abwägung zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf vom 24.11.2023
(Pfad Boden-Grundwasser):
Auf die Abwägung des Marktgemeinderats vom 12.10.2023 zur Stellungnahme des
Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf vom 01.08.2023 wird verwiesen. Weiterhin wird zum Thema Versickerung auf die vorhergehende Abwägung zur Stellungnahme des
Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf vom 30.1.2023 verwiesen.
Der Bauausschuss nimmt den Einwand des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf vom 24.11.2023 zur Kenntnis und schlägt vor, dass im Deckblatt Nr. 11 dazu keine Änderungen vorzunehmen sind.
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt den Einwand des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf vom 24.11.2023 zur Kenntnis und beschließt, dass im Deckblatt Nr. 11 dazu keine Änderungen vorzunehmen sind.
Abstimmung: 16 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Abwägung zur Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg vom 01.12.2023 (Pfad Boden-Nutzpflanze):
Die Hinweise werden vollumfänglich zur Kenntnis genommen. Die Pflanzung von Obstbäumen wird im Geltungsbereich 2 ausgeschlossen. Die Festsetzung 3.8.3. wird
dahingehend konkretisiert und redaktionell ergänzt. Die Festsetzung 3.8.4.2 wird nach dem Wort „Obstgehölze“ wie folgt redaktionell ergänzt: „(ausschließlich für Geltungsbereich 1)“.
Der Bauausschuss nimmt den Einwand des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg vom 01.12.2023 zur Kenntnis und schlägt vor, dass im Deckblatt Nr. 11 die Abwägung entsprechend einzuarbeiten ist.
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt den Einwand des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg vom 01.12.2023 zur Kenntnis und beschließt, dass im Deckblatt Nr. 11 die Abwägung entsprechend einzuarbeiten ist.
Abstimmung: 16 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Es wird auf die Verpflichtung nach § 7 BBodSchG hingewiesen.
Im Falle von Aufschüttungen in Zusammenhang mit einer Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht wären die §§ 6 bis 8 BBodSchV zu beachten.
Abwägung zur Stellungnahme des Gesundheitsamtes Passau vom 09.11.2023 (Pfad Boden-Mensch):
Auf die Abwägung des Marktgemeinderats vom 12.10.2023 zur Stellungnahme des
Gesundheitsamtes Passau vom 19.09.2023 wird verwiesen. Die weiteren Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Gesundheitsamtes Passau zur Kenntnis und schlägt vor, dass im Deckblatt Nr. 11 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen sind.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Stellungnahme des Gesundheitsamtes Passau zur Kenntnis und beschließt, dass im Deckblatt Nr. 11 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen sind.
Abstimmung: 16 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Bayernwerk Netz GmbH v. 21.11.2023
Der Bauausschuss nimmt die Einwände/Hinweise der Bayernwerk Netz GmbH zur Kenntnis und schlägt vor, dass hierzu keine Änderungen vorzunehmen sind.
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Einwände/Hinweise der Bayernwerk Netz GmbH zur Kenntnis und beschließt, dass hierzu keine Änderungen vorzunehmen sind.
Abstimmung: 16 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Der Bauausschuss nimmt sämtliche Stellungnahmen der Fachstellen zur Kenntnis und schlägt vor, dass die gefassten Einzelbeschlüsse seitens des Planungsbüros im Deckblatt Nr. 11 zum Bebauungsplan „Sommerau“ eingearbeitet bzw. ergänzt werden.