Die Themenfelder Energiewende, Nachhaltigkeit und Klimaschutz, Digitalisierung und regionale Wertschöpfung nehmen mittlerweile eine wichtige Schlüsselrolle ein - sowohl für die heimische Wirtschaft und Bevölkerung als auch für die kommunalen Verwaltungen.
Eine Möglichkeit, diese Themenfelder bündeln zu können, ist die Installierung von Regionalwerken. Regionalwerke sind ein Zusammenschluss mehrerer Gemeinden eines Landkreises. Wie ein Stadtwerk befindet es sich in den Händen der öffentlichen Verwaltung und soll die Entwicklung einer Region nachhaltig sowie im Sinne des Gemeinwohls fördern.
Um bei den aktuellen Herausforderungen im Bereich Erzeugung regenerativer Energien zu partizipieren, bietet sich die Möglichkeit, dass sich die Städte, Märkte und Gemeinden zusammenschließen. Es eröffnet gute Chancen, wenn man in einem größeren Verbund gemeinsame Ziele anstrebt und damit auch ein stärkeres Gewicht hat als eine einzelne Gemeinde.
Es ist eine Möglichkeit den anvisierten Ausbau der Energiewende im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu gestalten und die damit verbundene Wertschöpfung für die Allgemeinheit im Landkreis zu sichern. Nicht zuletzt profitieren auch die Bürgerinnen und Bürger und die heimischen Unternehmen. Die Energie kann künftig vor Ort erzeugt, vermarktet und auch verbraucht werden.
Sofern dieses Geschäftsmodell im Landkreis Passau zum Tragen kommt, können in einem weiteren Ausbauschritt eventuell weitere Geschäftsfelder erschlossen werden, z.B. dezentrale energetische Verwertung von Klärschlamm oder anderer biogener Reststoffe oder nachhaltige Wärmeversorgung.
Regionalwerke können in folgenden Rechtsformen errichtet und betrieben werden:
Die Regionalwerke könnte auch in den Rechtsformen des Privatrechts (GmbH) errichtet werden.
Nach eingehender Beratung wird vorgeschlagen die Regionalwerke in Form eines gemeinsamen Kommunalunternehmens als Anstalt des öffentlichen Rechts nach KommZG zu gründen.
Erläuterung Begriff Kommunalunternehmen:
Ein Kommunalunternehmen (Art. 89 ff GO, Art. 49 ff KommZG) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AdöR) mit eigener Rechtspersönlichkeit. Träger können eine oder mehrere Kommunen sein. Das Kommunalunternehmen entsteht durch Unternehmenssatzung (Art. 89 Abs. 3 GO). Es ist im Handelsregister einzutragen. Es handelt durch die Organe
• Vorstand und
• Verwaltungsrat
und kann privatrechtlich oder hoheitlich tätig sein (bei letzterem besteht Satzungs- und Vollstreckungsbefugnis).
Der Vorstand des Kommunalunternehmens hat eine starke Stellung, weil er für die Leitung der AdöR insgesamt verantwortlich ist (und nicht nur für den laufenden Betrieb). Der Vorstand vertritt das Kommunalunternehmen nach außen.
Dem Verwaltungsrat sind neben seiner Überwachungsfunktion gegenüber dem Vorstand bestimmte Entscheidungen vorbehalten, z.B.:
• Bestellung des Vorstands auf max. 5 Jahre (erneute Bestellung ist zulässig)
• Erlass von Satzungen
• Beteiligung an anderen Unternehmen
• Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung
Der kommunale Einfluss wird grundsätzlich über den Verwaltungsrat ausgeübt.
Die Kommune haftet als Träger subsidiär.
Steuerlich wird das Kommunalunternehmen wie Ihre Träger behandelt.
Die Tätigkeiten der Regionalwerke beschränken sich auf die Entwicklung von Projekten und wird in der Verwaltungs GmbH umgesetzt. Der Vorstand der Regionalwerke ist personengleich mit dem Geschäftsführer der Verwaltungs GmbH. Die Verwaltungs GmbH ist gleichzeitig die Haftungsbegrenzung im Rahmen des Gesellschaftsrechts.
Die Verwaltung hat aufgrund dieser Ziele die Aktivitäten in Bayern und insbesondere den Aufbauprozess im Landkreis Cham intensiver beobachtet. Im nächsten Schritt wurden die möglichen, inhaltlichen Aufgaben interkommunaler Regionalwerke im Rahmen einer „Themensitzung Energie“ den Kommunen in einer Bürgermeisterdienstversammlung vorgestellt. Im Nachgang zu dieser Veranstaltung hat Herr Landrat Raimund Kneidinger die Kommunen mit einem Anschreiben um Abgabe einer unverbindlichen Interessensbekundung zur Mitarbeit bei der Gründung eines Regionalwerkes gebeten. 35 Kommunen haben sich bereit erklärt, aktiv an der Umsetzung dieses Vorhabens mitzuwirken.
Der Kreisausschuss des Landkreises Passau hat in der Sitzung vom 12.03.2024 beschlossen die Verwaltung mit der Gründung der Regionalwerke zu beauftragen.
Zuletzt fand eine Informationsveranstaltung am 03.06.2024 in Ruhstorf a.d. Rott statt, bei der die Bürgermeister und Gemeinderatsmitglieder eingeladen waren.
Als nächste Schritte sind geplant:
- Antragstellung im Rahmen der LEADER-Förderung als Anschubfinanzierung zum Aufbau einer Geschäftsstelle (Personal- und Sachmittelkosten).
- Gründung einer Arbeitsgruppe
- Definition Geschäftsfelder und Ziele
- Organisationsform, einschließlich Satzung und Gesellschafterverträge
- Geschäftsplan (mit ersten Projekten)
Die endgültige Beteiligung der einzelnen Kommunen kann erst dann festgelegt werden, wenn feststeht wie viele Kommunen sich beteiligen. Der Verteilungsschlüssel soll nach Einwohnerzahlen festgelegt werden und die Beteiligungsquoten zwischen Landkreis und Kommunen im Verhältnis 49% und 51% festgelegt werden.
Vorausgesetzt, dass sich alle Kommunen beteiligen und die Förderung über Leader erfolgen kann, ergeben sich pro Einwohner für die Kommunen jeweils 0,40 € im Jahr 2025 und 2026.
Ziel ist die Gründung der Regionalwerke bis Ende des Jahres und Start der Geschäftsstelle im März 2025.
Der Bauausschuss schlägt vor, den Landkreis Passau damit zu beauftragen, die Gründung des Regionalwerkes als gemeinsames Kommunalunternehmen (Anstalt des öffentlichen Rechts) in Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Kommunen und des Landkreises Passau vorzubereiten.
Nach Vorliegen aller Beschlüsse (Anzahl der teilnehmenden Kommunen) und des Finanzierungsplanes der Geschäftsstelle wird über das weitere Vorgehen entschieden.