Entlastung der Jahresrechnung 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Marktgemeinderates, 10.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 11. Sitzung des Marktgemeinderates 10.10.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung hat der Marktgemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO über die Entlastung zu beschließen.

Beschluss

Zur Jahresrechnung des Marktes für das Haushaltsjahr 2023 wird mit den im Marktgemeinderats­beschluss vom 10.10.2024 – Nr. 2 festgestellten Ergebnissen gem. Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Walter Bauer nicht abgestimmt.

Datenstand vom 14.11.2024 08:26 Uhr