Änderung des Bebauungsplans "Rohrbachholz" mittels Deckblatt Nr. 17 - Abwägung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Marktgemeinderates, 06.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Sitzung des Marktgemeinderates 06.02.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Im Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans „Rohrbachholz“ mittels Deckblatt Nr. 17 wurde in der Zeit von 22.11.2024 bis einschließlich 03.01.2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a BauGB und in der Zeit von 14.11.2024 bis einschließlich 20.12.2024 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Die Beteiligung brachte folgende Ergebnisse:
Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde keinerlei Einwand vorgebracht.
Folgende Behörden haben von der Bauleitplanung Kenntnis erhalten, jedoch keinerlei Einwände mit rechtlicher Verbindlichkeit vorgebracht:
-Bund Naturschutz – Kreisgruppe Passau
-Vermessungsamt Vilshofen
-ZAW Donau-Wald
-Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
-Deutsche Telekom Netz GmbH
-Zweckverband Autobahnzubringer Bayerischer Wald

Es liegen folgende Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor.
Regierung von Niederbayern

Abwägung:
Im vorliegenden Vorhaben handelt es sich lediglich um die Errichtung eines Einfamilienhauses im Garten eines bestehenden Wohnhauses. Aufgrund der geringfügigen Erweiterungsfläche der Wohnbaufläche, welche sich ins Landschaftsbild integriert, hält die Marktgemeinde ausnahmsweise abweichend des LEP 3.2 an der Planung fest.
Die Marktgemeinde versucht zudem regelmäßig, Baugrundstücke von Grundstückseigentümern (auch im Bereich Rohrbachholz) zu erwerben. Leider stehen derzeit keine Grundstücke zum Ankauf zur Verfügung. Der Sachverhalt wird in der Begründung ergänzt.
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Regierung von Niederbayern sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis und schlägt vor, die genannte Änderung in die Begründung einzuarbeiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme der Regierung von Niederbayern sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis, stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, die genannte Änderung in die Begründung einzuarbeiten.
Abstimmung: 16 : 0













Landratsamt Passau, Bauwesen rechtlich


Abwägung:
  1. Wird zur Kenntnis genommen.
  2. Wird zur Kenntnis genommen.
Zu 3a:
Der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis der Kläranlage Eging a.See ist bereits in Bearbeitung. Aus Sicht der Marktgemeinde kann der Satzungsbeschluss bedenkenlos schon vor der wasserrechtlichen Erlaubnis gefasst werden, da es sich bei diesem Vorhaben lediglich um die Errichtung eines Einfamilienhauses handelt. Der Schmutzwasseranfall wird sich dadurch nicht vergrößern, da der Bauherr schon jetzt in Rohrbachholz wohnt und sodann nur von einem in das andere Gebäude umziehen wird. Zudem wird kein zusätzliches Oberflächenwasser in den Mischwasserkanal eingeleitet, da eine großflächige Versickerung auf dem Grundstück vorgesehen ist.
Zu 3b:
Eine entsprechende Auflistung aller Deckblätter mit Datum der Rechtskraft wird dem Landratsamt übermittelt.
Zu 3c:
Die geplante Bebauung findet grundsätzlich im Bereich der im Flächennutzungsplan dargestellten Ortsrandeingrünung statt. Die Grundzüge der Planung bleiben jedoch erhalten, da sich die Ortsrandeingrünung nur geringfügig nach Westen verschiebt. Somit entsteht eine wirksame Ortsabrundung, welche den Inhalten des Bebauungsplanes entsprechen. Dieser Sachverhalt wird in der Begründung entsprechend ergänzt.
Zu 3d:
In der Begründung werden die Anforderungen des vereinfachten Verfahrens auf das vorliegende Bauleitplanverfahren bezogen. Zudem liegt bereits eine Abstimmungsmail vom 02.07.2024 vom Landratsamt Passau vor, in dem das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB anwendbar ist.
Zu 3e:
Die Ortsrandeingrünung wird bis an die Flurstücksgrenze der Flurnummer 2609 gezogen.
Zu 3f:
Wird zur Kenntnis genommen. Bei künftigen Beteiligungen wird eine Papierfassung an das LRA Passau übersandt.
Zu 3g:
Der Fehler wird korrigiert und der Passus redaktionell in den Unterlagen gestrichen.
Zu 3h:
Die zulässige Länge von 70 m wird mittels der Zufahrt mit einer Länge von ca. 58 m unterschritten.
Zu 3i: 
In Ziffer 15 wird redaktionell der Geltungsbereich des Deckblatts 17 konkretisiert.
Zu 3j:
Eine Prüfung der Rechtsgrundlagen erfolgt spätestens zur Endausfertigung.
Zu 3k:
Unter 3.2.1.1 sowie in der Planschablone erfolgt eine Ergänzung um II+U.
Zu 3l:
Da das Nebengebäude eine niedrigere Wandhöhe (unter 3 m) aufweist, ist keine Abstandsflächenübernahme notwendig.  
Zu 3m:
Der Passus wird unter 3.2.2 redaktionell ergänzt.
Zu 3n:
Unter 3.1.5 Abstandsflächen wird folgender Passus ergänzt: „Es gelten die Abstandsflächen gem. Art. 6 Abs. 5 Satz 2 BayBO. Garagen und Nebengebäude (Wandhöhe max. 3,65 m) dürfen, abweichend von Art. 6, Abs. 5, Satz 2 BayBO, mit einem Mindestabstand von 1,00 m zur nördlichen bzw. östlichen Grenze errichtet werden.“
Zu 3o:
Der Punkt 3.3.2 war bereits Teil der textlichen Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplan. Die Duldungspflicht landwirtschaftlicher Nutzung wird in die textlichen Hinweise in der Begründung verschoben.


Zu 3p:
Wird zur Kenntnis genommen. An der Planung wird festgehalten.
Zu 3q:
In die Planzeichnung sowie in die planlichen Hinweise werden redaktionell die Parzellennummern ergänzt.
Zu 3r:
Unter 5.3.3 ist bereits festgesetzt, dass die grünordnerischen und naturschutzfachlichen Maßnahmen spätestens in der auf die Fertigstellung der Baumaßnahme (Feststellung der Bezugsfertigkeit) folgenden Pflanzperiode umzusetzen sind.
Der Bauausschuss nimmt die Einwände 3a – 3r des Landratsamtes Passau, Bauwesen rechtlich sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 17 die Abwägungen wie festgelegt zu ergänzen bzw. zu überarbeiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Einwände 3a – 3r des Landratsamtes Passau, Bauwesen rechtlich sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis, stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, im Deckblatt Nr. 17 die Abwägungen wie festgelegt zu ergänzen bzw. zu überarbeiten.
Abstimmung: 16 : 0

Landratsamt Passau, Städtebau
Abwägung:
In der Nutzungsschablone wird aufgrund der Zulässigkeit des Bautyps II die maximal zulässige Wandhöhe auf 7,0 m korrigiert. 
Die Dachform zu II+U wird unter 3.2.1.1 ergänzt.
Unter 3.1.5 Abstandsflächen wird folgender Passus ergänzt: „Es gelten die Abstandsflächen gem. Art. 6 Abs. 5 Satz 2 BayBO. Garagen und Nebengebäude (Wandhöhe max. 3,65 m) dürfen, abweichend von Art. 6, Abs. 5, Satz 2 BayBO, mit einem Mindestabstand von 1,00 m zur nördlichen bzw. östlichen Grenze errichtet werden.“ Die Festsetzung 3.2.2 wird entsprechend überarbeitet.
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Passau, SG 72 Städtebau sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 17 die Abwägungen wie festgelegt zu ergänzen bzw. zu überarbeiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Passau, SG 72 Städtebau sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis, stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, im Deckblatt Nr. 17 die Abwägungen wie festgelegt zu ergänzen bzw. zu überarbeiten.
Abstimmung: 16 : 0

Landratsamt Passau, Technischer Umweltschutz
Abwägung:
Die Planzeichnung wird redaktionell um die bestehende Bebauung im Norden und Osten ergänzt.
Der Bauausschuss nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, Technischer Umweltschutz sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 17 die Abwägungen wie festgelegt zu ergänzen bzw. zu überarbeiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, Technischer Umweltschutz sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis, stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, im Deckblatt Nr. 17 die Abwägungen wie festgelegt zu ergänzen bzw. zu überarbeiten.
Abstimmung: 16 : 0
Landratsamt Passau – Untere Naturschutzbehörde
Abwägung:
Die Ausgleichsfläche wird an das Bayerische Landesamt für Umwelt gemeldet.
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis und schlägt vor, dass hierzu keine Änderungen veranlasst werden. 
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis, stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, dass hierzu keine Änderungen veranlasst werden. 
Abstimmung: 16 : 0

Kreisbrandinspektion Landkreis Passau
Abwägung:
Die Löschwasserversorgung ist für den Bereich des Deckblattes Nr. 17 sowie im umliegenden Ortsteil gesichert. 
In die textlichen Hinweise wird folgender Passus übernommen: „Die Bestimmungen des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und 4 sowie Abs. 2 BayBO sind zu berücksichtigen. Bei der Ausbildung von Flächen für die Feuerwehr (Zufahrten, Bewegungsflächen, Zu- und Durchgänge usw.) sind diese gemäß den Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr, (aktuelle Fassung), auszubilden und zu kennzeichnen.“
Der Bauausschuss nimmt die Einwände der Kreisbrandinspektion des Landkreises Passau sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 17 dahingehend einen Hinweis aufzunehmen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Einwände der Kreisbrandinspektion des Landkreises Passau sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis, stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, im Deckblatt Nr. 17 dahingehend einen Hinweis aufzunehmen.
Abstimmung: 16 : 0







Landratsamt Passau, Sachgebiet 53 – Wasserrecht vom 19.11.2024
Abwägung:
In die Begründung wird unter 1.3.8 Hinweis zum geplanten Vorhaben folgender Passus ergänzt: „Im Falle von Aufschüttungen in Zusammenhang mit einer Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht sind die §§ 6 – 8 BBodSchV zu beachten.
Auf die Verpflichtungen nach § 7 BBodSchG wird hingewiesen.“
Der Bauausschuss nimmt die Einwände des Landratsamt Passau, Sachgebiet 53 – Wasserrecht sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis und schlägt vor, in den Hinweisen zum Deckblatt Nr. 17 die Verweise auf das BBodSchG mit aufzunehmen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Einwände des Landratsamt Passau, Sachgebiet 53 – Wasserrecht sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis, stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, in den Hinweisen zum Deckblatt Nr. 17 die Verweise auf das BBodSchG mit aufzunehmen.
Abstimmung: 16 : 0















Landratsamt Passau, Sachgebiet 53 – Wasserrecht vom 30.12.2024
Abwägung:
Der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis der Kläranlage Eging a.See ist bereits in Bearbeitung. Aus Sicht der Marktgemeinde kann der Satzungsbeschluss bedenkenlos schon vor der wasserrechtlichen Erlaubnis gefasst werden, da es sich bei diesem Vorhaben lediglich um die Errichtung eines Einfamilienhauses handelt. Der Schmutzwasseranfall wird sich dadurch nicht vergrößern, da der Bauherr schon jetzt in Rohrbachholz wohnt und sodann nur von einem in das andere Gebäude umziehen wird. Zudem wird kein zusätzliches Oberflächenwasser in den Mischwasserkanal eingeleitet, da eine großflächige Versickerung auf dem Grundstück vorgesehen ist.
Der Bauausschuss nimmt die Einwände des Landratsamt Passau, Sachgebiet 53 sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis und schlägt aufgrund des derzeitigen Bearbeitungsstands zum Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis vor, dass eine Beschlussfassung der Deckblattänderung schon vor der wasserrechtlichen Erlaubnis erfolgen kann, da sich der Schmutzwasseranfall durch das Vorhaben (Neubau Einfamilienhaus) nicht verändern wird.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Einwände des Landratsamt Passau, Sachgebiet 53 sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis, stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses aufgrund des derzeitigen Bearbeitungsstands zum Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zu und beschließt, dass der Satzungsbeschluss zur Deckblattänderung schon vor der wasserrechtlichen Erlaubnis erfolgen kann, da sich der Schmutzwasseranfall durch das Vorhaben (Neubau Einfamilienhaus) nicht verändern wird und für das Oberflächenwasser eine großflächige Versickerung auf dem Grundstück vorgesehen ist.
Abstimmung: 16 : 0

Regionaler Planungsverband
Abwägung:
Im vorliegenden Vorhaben handelt es sich lediglich um die Errichtung eines Einfamilienhauses im Garten eines bestehenden Wohnhauses. Aufgrund der geringfügigen Erweiterungsfläche der Wohnbaufläche, welche sich ins Landschaftsbild integriert, hält die Marktgemeinde ausnahmsweise abweichend des LEP 3.2 an der Planung fest.
Die Marktgemeinde versucht zudem regelmäßig, Baugrundstücke von Grundstückseigentümern (auch im Bereich Rohrbachholz) zu erwerben. Leider stehen derzeit keine Grundstücke zum Ankauf zur Verfügung. Der Sachverhalt wird in der Begründung ergänzt.
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis und schlägt vor, die genannte Änderung in die Begründung einzuarbeiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis, stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, die genannte Änderung in die Begründung einzuarbeiten.
Abstimmung: 16 : 0





Bayernwerk Netz GmbH
Abwägung:
Die entsprechenden Versorgungsleitungen sind bereits als planlicher Hinweis in der Planzeichnung dargestellt. Die Hinweise werden an den Bauherrn zur Beachtung herangetragen.
Der Bauausschuss nimmt die Einwände der Bayernwerk Netz GmbH sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 17 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Einwände der Bayernwerk Netz GmbH sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis, stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, im Deckblatt Nr. 17 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.
Abstimmung: 16 : 0

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt sämtliche Stellungnahmen der Fachstellen zur Kenntnis, stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, dass die gefassten Einzelbeschlüsse seitens des Planungsbüros im Deckblatt Nr. 17 zum Bebauungsplan „Rohrbachholz“ eingearbeitet und ergänzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2025 08:36 Uhr