Antrag auf Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Marktgemeinderates, 06.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Sitzung des Marktgemeinderates 06.02.2025 ö beschließend 10

Sachverhalt

Zum Vorhaben wurde bereits in der Sitzung vom 05.12.2024 das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB erteilt.
Im Rahmen der Prüfung durch das Landratsamt Passau wurde festgestellt, dass der Carport dem Anbauverbot gemäß Art. 23 Abs. 1 BayStrWG widerspricht. Darin ist festgelegt, dass bauliche Anlagen mit einem Abstand von mindestens 20 m von der Staatsstraße zu errichten sind.
Nach Rücksprache mit dem Staatlichen Bauamt Passau kann zur Errichtung des Carports in Ruberting 6 eine Ausnahme erfolgen.

Der Bauausschuss schlägt vor, der Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften (hier von Art. 23 Abs. 1 BayStrWG, Abstand zur Staatsstraße) zuzustimmen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, der Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften (hier von Art. 23 Abs. 1 BayStrWG, Abstand zur Staatsstraße) zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2025 08:36 Uhr