Antrag auf Isolierte Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans "Fasanenfeld V"


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Marktgemeinderates, 03.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 4. Sitzung des Marktgemeinderates 03.04.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Antrag für die Fl.Nr. 1418/38 Gem. Eging a.See umfasst eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Fasanenfeld V“, zur Errichtung eines Carports im Amselweg 9. Der Antrag ging am 19.03.2025 beim Markt Eging a.See ein. Daraufhin wurde mit Schreiben vom 19.03.2025 der Angrenzer (Fl.Nr. 1418/37) zum Vorhaben unterrichtet. Dazu ging keine Stellungnahme des Angrenzers ein.
Das Vorhaben zur Errichtung des Carports wurde mit der Kreisbaumeisterin vor Ort in Augenschein genommen und abgestimmt. Seitens des Landratsamts Passau erfolgte dazu die Mitteilung, dass mit dem Carport grundsätzlich Einverständnis besteht, wenn durch die Gemeinde Eging a.See folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Fasanenfeld V“ erteilt werden:

Isolierte Befreiung von:
  • den festgesetzten Baugrenzen
  • 0.5.2. Die Garagengebäude sind grundsätzlich mit den Gestaltungsprinzipien des Wohngebäudes auszuführen
  • 0.5.3. zwischen öffentlichem Grund und Garagen bzw. überdachten Stellplätzen ist im Zufahrtsbereich ein Abstand von mind. 5,0 m einzuhalten

Der Markt Eging a.See ist zur Entscheidung über den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Fasanenfeld V sachlich und örtlich zuständig (Art. 63 Abs. 3 BayBO, Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayVWVfG), weil es sich bei der Errichtung eines Carports in der dargestellten Größe um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO handelt. 
Die Verfahrensfreiheit entbindet jedoch nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung weiterer Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an die bauliche Anlage gestellt werden. 

Der Bauausschuss schlägt vor, dass dem Antrag auf isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Fasanenfeld V“ zu folgenden Punkten zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben erteilt wird.
Isolierte Befreiung von:
  • den festgesetzten Baugrenzen
  • 0.5.2. Die Garagengebäude sind grundsätzlich mit den Gestaltungsprinzipien des Wohngebäudes auszuführen
  • 0.5.3. zwischen öffentlichem Grund und Garagen bzw. überdachten Stellplätzen ist im Zufahrtsbereich ein Abstand von mind. 5,0 m einzuhalten

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, dass dem Antrag auf isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Fasanenfeld V“ zu folgenden Punkten zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben erteilt wird.
Isolierte Befreiung von:
  • den festgesetzten Baugrenzen
  • 0.5.2. Die Garagengebäude sind grundsätzlich mit den Gestaltungsprinzipien des Wohngebäudes auszuführen
  • 0.5.3. zwischen öffentlichem Grund und Garagen bzw. überdachten Stellplätzen ist im Zufahrtsbereich ein Abstand von mind. 5,0 m einzuhalten


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Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2025 09:07 Uhr