Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetztes - BImSchG, Genehmigungsantrag gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung mineralischer Ersatzbaustoffe im Bereich Jederschwing
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Marktgemeinderates, 05.06.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Genehmigungsantrag gem. § 4 BImSchG für die Fl.Nr. 2052 Gem. Garham umfasst die Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung mineralischer Ersatzbaustoffe im Bereich Jederschwing.
Auf dem Betriebsgelände soll Bauschutt zwischengelagert, beprobt und zu Ersatzbaustoff aufbereitet werden. Das Material stammt von Fremdanlieferern, von weiteren Standorten der BRG und von kommunalen Recyclinghöfen. Hauptzweck der Anlage sei das Zerkleinern und Klassieren des Materials. Diese so hergestellten mineralischen Ersatzstoffe sollen beispielsweise als Zuschlagsstoff für die sich vor Ort befindliche Transportbetonanlage verwendet werden.
Der Standort der Anlage befindet sich innerhalb des Bebauungsplans „SO Kies- und Sandabbaugebiet Jederschwing“. Die nächste Wohnbebauung liegt etwa 200 Meter östlich des künftigen Standorts (landwirtschaftliche Gehöfte). In der Nähe befinden sich auch geschützte Biotope sowie ein FFH-Gebiet.
Herr Michael Hacker war anwesend, erläutere das Vorhaben und stand für Fragen der Gremiumsmitglieder zur Verfügung.
Der Bauausschuss nimmt den Antrag zur Kenntnis, stimmt dem Vorhaben grundsätzlich zu und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt den Genehmigungsantrag gem. § 4 BImSchG für die Fl.Nr. 2052 Gem. Garham zur Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung mineralischer Ersatzbaustoffe im Bereich Jederschwing zur Kenntnis und stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses nach der erneuten Erläuterung des Vorhabens durch die Antragsteller, aufgrund folgender Argumente nicht zu:
- Der Bereich des Bebauungsplans „Kies- und Sandabbaugebiet Jederschwing“ soll nach der Ausbeutung zeitnah einer Rekultivierung zugeführt werden und nicht weiter mit zusätzlichen Anlagen bzw. Maßnahmen belastetet werden.
Durch den erhöhten LKW-An- und Ablieferverkehr ist eine massive Belastung an Immissionen (Lärm und Staub) zu erwarten. Die Transportfahrzeuge verursachen zusätzlichen Lärm, Abgase und Schmutz.
Mobile Brecher-Anlagen sind meist mit nur geringen Möglichkeiten zur Schall- und Staubreduzierung (fehlende Einhausung, unzureichende Filtertechnik) ausgestattet. Gerade hier in Jederschwing, wo sensible Naturschutzflächen sowie weitläufige Ökoflächen angrenzen, ist der Einsatz solcher Technik aus umwelt- und immissionsschutzrechtlicher Sicht nicht zielführend.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.06.2025 08:25 Uhr