Datum: 04.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sonnen-Therme
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:50 Uhr bis 21:20 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 14.01.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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2. Sitzung des Marktgemeinderates
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04.03.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat genehmigt das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 14.01.2020.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
MGR Altmann nicht abgestimmt, da in der Sitzung vom 14.01.2020 nicht anwesend.
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2. Änderung der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates
Einführung des Ratsinformationssystems
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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2. Sitzung des Marktgemeinderates
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04.03.2021
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
In seiner Sitzung vom 02.07.2020 hat der Marktgemeinderat die Einführung des Ratsinformationssystems beschlossen. Das erforderliche Erweiterungsmodul wurde zwischenzeitlich installiert, die technischen Voraussetzungen sind somit gegeben.
Die Geschäftsordnung des Marktgemeinderates ist nunmehr entsprechend anzupassen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die auf Seite 2214 bis 2216 dargestellte 1. Änderung der Geschäftsordnung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3. Antrag
Verlängerung des Bauvorbescheids Neubau eines Austragshauses mit Garage in Rohrbachholz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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2. Sitzung des Marktgemeinderates
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04.03.2021
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Antrag für eine Teilfläche der Fl. Nr. 524 Gem. Eging a.See umfasst die Verlängerung der Bauvoranfrage für den Neubau eines Austragshauses in Rohrbachholz (Bescheid vom 05.03.2018, Az. 20161909).
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4. Bauvoranfrage
Abbruch landwirtschaftlich genutzter Nebengebäude und Wiederaufbau mit Wohnnutzung und Nebengebäuden in Kalling 1
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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2. Sitzung des Marktgemeinderates
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04.03.2021
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Bauvoranfrage für die Fl. Nr. 1505 Gem. Garham umfasst den Abbruch landwirtschaftlich genutzter Nebengebäude und Wiederaufbau mit Wohnnutzung und Nebengebäuden in Kalling 1.
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich.
Auf den Beschluss des Marktgemeinderates vom 04.04.2019 TOP 2 wird verwiesen. Die gegenständliche Bauvoranfrage wurde vom Bauherrn zurückgenommen. In Absprache mit der zuständigen Kreisbaumeisterin fand eine Umplanung durch ein qualifiziertes Planungsbüro statt, die Bauvoranfrage wurde entsprechend abgeändert und erneut vorgelegt.
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5. Bauvoranfrage
Verfüllung einer Senke mit Erdreich, Nähe Kollmering
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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2. Sitzung des Marktgemeinderates
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04.03.2021
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Die Bauvoranfrage für eine Teilfläche der Fl. Nr. 1552 Gem. Eging a.See umfasst die Verfüllung einer Senke mit Erdreich südlich der Erweiterungsfläche des Gewerbegebiets Kollmering.
Eine bestehende Senke in einem nach Käferbefall abgeholzten Waldstück soll dabei mit anfallendem Erdreich aus dem Gewerbegebiet Kollmering verfüllt werden. Nach Abschluss der Verfüllung soll der Bereich wieder aufgeforstet werden.
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich.
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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6. Bauantrag
Nutzungsädenrung von Büroräumen zu Wohnräumen, Oberer Markt 28
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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2. Sitzung des Marktgemeinderates
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04.03.2021
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Bauantrag für die Fl. Nr. 246/6 Gem. Eging a.See umfasst die Nutzungsänderung von Büroräumen zu Wohnräumen im Gebäude Oberer Markt 28.
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Eging a.See.
Der Bauherr beantragt folgende Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften:
- Abstandsfläche nach Art. 6 BayBO: Der Gebäudebestand hält die erforderlichen Abstandsflächen an der Ostseite, Südseite und Westseite nicht ein, da das Gebäude hier an der Grundstücksgrenze steht.
Brandwand nach Art. 28 BayBO: Auf der Fl. Nr. 246/7 Gem. Eging a.See befindet sich ein Nebengebäude, das direkt an das Gebäude Oberer Markt 28 angebaut ist. Von der im Bereich des Anbaus notwendigen Brandwand wird eine Abweichung beantragt.
Der Bauausschuss schlägt vor, die Abweichungen zu befürworten und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu. Der sanierungsrechtlichen Erlaubnis wird ebenfalls zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
MGR Fröhler wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
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7. Bauantrag
Nutzungsänderung des Werkzeuglagers zu Garage und Fahrzeugteilelager, Oberer Markt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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2. Sitzung des Marktgemeinderates
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04.03.2021
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Der Bauantrag für die Fl. Nr. 246/7 Gem. Eging a.See umfasst die Nutzungsänderung des Werkzeugteilelagers zu Garage und Fahrzeugteilelager nahe Oberer Markt.
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Eging a.See.
Der Bauherr beantragt folgende Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften:
- Abstandsfläche nach Art. 6 BayBO: Der Gebäudebestand hält die erforderlichen Abstandsflächen an der Ostseite, Nordseite und Westseite nicht ein, da das Gebäude hier an der Grundstücksgrenze bzw. grenznah steht.
Brandwand nach Art. 28 BayBO: Auf der Fl. Nr. 246/6 Gem. Eging a.See befindet sich ein Gebäude, das direkt an das gegenständliche Nebengebäude angebaut ist. Von der im Bereich des Anbaus notwendigen Brandwand wird eine Abweichung beantragt.
Der Bauausschuss schlägt vor, die Abweichungen zu befürworten und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu. Der sanierungsrechtlichen Erlaubnis wird ebenfalls zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
MGR Fröhler wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
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8. Bauantrag
Nutzungsänderung und Erweiterung einer Industrie-Kantine
Nutzungsänderung Stuhllager zu Bar und Erweiterung um eine Terrassenüberdachung
in Kollmering 6
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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2. Sitzung des Marktgemeinderates
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04.03.2021
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Der Bauantrag für die Fl. Nr. 1527 Gem. Eging a.See umfasst die Nutzungsänderung und Erweiterung einer Industrie-Kantine in Kollmering 6. Das bestehende Stuhllager soll in eine Bar umgenutzt und der Freischankbereich um eine Terrassenüberdachung erweitert werden.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans GE/GI Kollmering.
Das Bauvorhaben hält alle Festsetzungen des Bebauungsplans ein, ist jedoch, da es sich bei dem Gebäude um einen Sonderbau nach Art. 2 Abs. 4 Nr. 8 BayBO handelt, genehmigungspflichtig.
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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9. Antrag
Änderung des Bebauungsplans Rohrbachholz mit Deckblatt Nr. 14
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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2. Sitzung des Marktgemeinderates
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04.03.2021
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Der Antrag für die Fl. Nr. 587/3 Gem. Eging a.See umfasst die Änderung des Bebauungsplans „Rohrbachholz“ mit Deckblatt Nr. 14.
Die Antragsteller beabsichtigten, auf dem vorgenannten Grundstück ein Einfamilienhaus mit Garage zu errichten. Eine Vorabstimmung der Planung mit dem Landratsamt Passau ergab, dass für das Bauvorhaben insgesamt 7 Befreiungen notwendig wären, davon u.a. für die (die Grundzüge der Planung berührende) Bauweise. Diese ist für das Grundstück mit Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss vorgesehen. Aufgrund der Topographie (Hanglage nach Osten) ist die Bebauung mit einem Gebäude mit Untergeschoss besser geeignet und soll deshalb im Deckblatt entsprechend festgesetzt werden.
Weitere Änderungen sind:
- geringfügige Erweiterung des Baufensters
Wandhöhe (topographiebedingt statt 6,0 m bis 7,10 m ab Urgelände)
- Traufhöhe Garage (2,90 m statt 2,75 m)
- Geländeveränderungen (bis max. 150 cm in Teilbereichen statt 30 cm)
- Eingangshöhe (statt max. 30 cm ca. 110 cm ab Urgelände)
Der Bauausschuss schlägt vor, den Antrag zu befürworten.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu und beschließt, den Bebauungsplan „Rohrbachholz“ mit Deckblatt Nr. 14 zu ändern. Die Antragsteller haben alle im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren entstehenden Kosten zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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10. Antrag
Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Einzendoblstr. 9
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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2. Sitzung des Marktgemeinderates
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04.03.2021
|
ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Der Antrag für die Fl. Nr. 995 Gem. Eging a.See umfasst die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Einzendoblstr. 9.
Auf den Marktgemeinderatsbeschluss zu TOP 5 vom 14.01.2021 zum Bauantrag „Neubau eines Mehrfamilienhauses“ wird verwiesen. Mit dem nun vorgelegten Bebauungsplanentwurf soll die Grundlage für die Errichtung eben dieses Mehrfamilienhauses geschaffen werden.
Bezüglich dieses Bauvorhabens bzw. der gegenständlichen Anträge fand am 18.01.2021 ein Fachstellengespräch statt. Die Vertreter des Landratsamtes Passau sahen eine Wohnnutzung an dieser Stelle als problematisch an. Eine zukünftige gewerbliche Nutzung für den Betrieb der Antragstellerin wurde auf dem Grundstück als wesentlich sinnvoller erachtet und würde sich zudem positiv auf die Wahrung des Mischverhältnisses zwischen Wohnen und Gewerbe im bestehenden Mischgebiet auswirken.
Seitens der Gemeinde wurde auf die langjährigen Beschwerden der Anwohner der Bärenfeld- und Einzendoblstraße wegen Lärmbelästigung durch die im GEe Winklpoint ansässige Spedition hingewiesen. Ein Wohngebäude an dieser Stelle würde diese Problematik weiter verschärfen.
Der Bauausschuss schlägt vor, den Antrag abzulehnen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu. Der Antrag wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2
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11. Antrag
Änderung der Ortsabrundungssatzung Neuloipfering
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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2. Sitzung des Marktgemeinderates
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04.03.2021
|
ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Der Antrag für mehrere Grundstücke im Ortsbereich Neuloipfering umfasst die Änderung der Ortsabrundungssatzung Neuloipfering.
Gegenstand des Antrags ist die Einbeziehung der Fl. Nr. 1896/1, 1893, 1893/1, 1892/3 (TF), 1892 (TF), 1885, 1885/2 (TF), 1886 (TF), und 1883 Gem. Eging a.See (Hs.Nr. 15 u. 16 sowie 27 – 30) in den Geltungsbereich.
Der Antrag wird wie folgt begründet:
„Durch die Erweiterung um die im beigefügten Lageplan dargestellten Flächen sollen bereits seit Jahrzehnten bebaute Bereiche sinnvoll nachverdichtet werden. Dies ist nach der derzeitigen baurechtlichen Lage nicht möglich, da sich die Anwesen im Außenbereich nach § 35 BauGB befinden, obwohl sie direkt der Ortschaft Neuloipfering angegliedert sind und die notwendigen Erschließungsanlagen (Kanalanschluss, Wasserversorgung, Gemeindestraßen) vorhanden sind.
Wir beantragen deshalb eine Erweiterung des Geltungsbereichs der Ortsabrundungssatzung um den heutigen Gebäudebestand.“
Weiterhin erklären die Antragsteller alle im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren entstehenden Kosten zu tragen.
Der Bauausschuss schlägt vor, den Antrag zu befürworten.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu und beschließt, die Ortsabrundungssatzung Neuloipfering entsprechend zu ändern. Mit Vorlage eines Entwurfs der 6. Änderungssatzung ist das Bauleitplanverfahren einzuleiten.
Die Antragsteller haben alle im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren entstehenden Kosten zu tragen, dies gilt auch für evtl. notwendige Erschließungsmaßnahmen und Herstellungsbeiträge nach KAG.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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12. Änderung des Bebauungsplans Sonnleiten mit Deckblatt Nr. 14
Beschluss zu den Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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2. Sitzung des Marktgemeinderates
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04.03.2021
|
ö
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beschließend
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12 |
Sachverhalt
Für die Änderung des Bebauungsplans „Sonnleiten“ mit Deckblatt Nr. 14 wurde in der Zeit von 19.01.2021 bis 22.02.2021 im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach §13 a BauGB eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Es liegen keine Stellungnahmen von Bürgern vor.
Es liegen folgende Stellungnahmen von Behörden vor:
Landratsamt Passau, SG technischer Umweltschutz v. 02.02.2021:
Keine Äußerung
Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde v. 17.02.2021:
Der Kompensationsfaktor wird unter Heranziehung zusätzlicher Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen für die befestigten Flächen auf 0,3 und für den Bereich des Feldgehölzes und der Gartenfläche auf 0,9 festgelegt.
Die Pflanzqualität der Hecke wird entsprechend der Empfehlung festgelegt.
Die Trockenmauer wird im Plan deutlicher dargestellt und beschrieben (Zementierung wird ausgeschlossen) und ist Teil der Ausgleichsfläche.
Eine Einzäunung der Ausgleichsfläche wird ausgeschlossen.
Die weiteren Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmung: 15 : 0
Landratsamt Passau, Bauwesen rechtlich v. 22.02.2021:
Zu Punkt 3 b) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die vorgenannten Änderungen bzw. Ergänzungen wurden direkt mit der zuständigen Sachbearbeiterin der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt, eine erneute Auslegung wird deshalb nicht durchgeführt.
Abstimmung: 15 : 0
Der Bauausschuss schlägt vor, das Bauleitplanverfahren abzuschließen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu und beschließt die Änderung des Bebauungsplans „Sonnleiten“ mit Deckblatt Nr. 14 mit den vorgenannten Änderungen in der Fassung vom 04.03.2021 als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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13. Aushändigung der Jahresrechnung 2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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2. Sitzung des Marktgemeinderates
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04.03.2021
|
ö
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beschließend
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13 |
Sachverhalt
Die Jahresrechnung 2020 wurde an die Marktgemeinderäte zur Kenntnisnahme ausgehändigt. Die Zustellung erfolgte mit der Sitzungsladung.
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14. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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2. Sitzung des Marktgemeinderates
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04.03.2021
|
ö
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beschließend
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14 |
Sachverhalt
Der Entwurf des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2021, vorberaten in der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 23.02.2021, wurden durch Frau Nicole Aschenbrenner erläutert. Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt vor, den Entwurf zu befürworten.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt den Haushaltsplan 2021 und den Erlass der Haushaltssatzung 2021 mit den Anlagen. Die Ausfertigung der Haushaltssatzung ist auf den Seiten 2217 bis 2218 dargestellt und wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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15. Finanzplan und Investitionsplan 2020-2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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2. Sitzung des Marktgemeinderates
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04.03.2021
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ö
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beschließend
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15 |
Sachverhalt
Der Entwurf des Finanzplanes 2020 – 2024 sowie des Investitionsplanes 2020 – 2024, vorberaten in der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 23.02.2021, wurde von Frau Nicole Aschenbrenner erläutert. Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt vor, den Entwurf zu befürworten.
Beschluss
Der Marktgemeinderat befürwortet den Entwurf des Finanzplanes 2020 – 2024 sowie des Investitionsplanes 2020 – 2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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16. Stromausschreibung 2023 - 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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2. Sitzung des Marktgemeinderates
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04.03.2021
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ö
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beschließend
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16 |
Sachverhalt
In Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag bietet die KUBUS GmbH den bayerischen Kommunen und Zweckverbänden aktuell die Teilnahme an der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern für die Lieferjahre 2023 bis 2025 an.
Zur Verfahrenserleichterung und Zeitersparnis bei der Organisation der Strom-bündelausschreibung wurden mit den Teilnehmern der letzten Strombündelausschreibung für die Lieferjahre 2017 bis 2019 und 2020 bis 2022 unbefristete Dienstleistungsverträge mit der KUBUS GmbH geschlossen.
Als Teilnehmer der letzten Strombündelausschreibung für die Lieferjahre 2020 bis 2022 liegt der KUBUS GmbH der Dienstleistungsvertrag des Marktes Eging a.See vor.
Der Markt Eging a.See ist von Bündelausschreibung zu Bündelausschreibung frei in der Entscheidung zur Frage der Beschaffung von Normalstrom oder Ökostrom und zur Losbildung. Die Entscheidungskompetenz des Marktes Eging a.See während der Vorbereitung der anstehenden Bündelausschreibung wird also auch weiterhin umfassend gewährleistet.
Die Ausschreibungsverfahren sollen unter Berücksichtigung der Marktentwicklung durchgeführt werden. Es ist erforderlich, dass die Datenerfassung/Datenergänzung durch die Teilnehmer zügig abgeschlossen wird. Danach erfolgt eine Plausibilitätsprüfung durch die KUBUS GmbH. Die Daten für die leistungsgemessenen Anlagen werden von der KUBUS zentral beim Stromlieferanten/Netzbetreiber beschafft.
Die Verwaltung hat im Rahmen der Datenerfassung noch zu entscheiden, ob alle Abnahmestellen in ein Standardlos eingebracht werden (damit in jedem Fall nur ein Stromlieferant) oder ob die leistungsgemessenen Anlagen, die Straßenbeleuchtungsanlagen und die Heizanlagen in einem jeweiligen Speziallos extra ausgeschrieben werden (Vorteil: bessere Preischancen; Nachteil: ggf. mehrere Stromlieferanten).
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, dass im Rahmen der Bündelausschreibung 2023 bis 2025 „Normalstrom“ (Ökostromanteil je nach Stromlieferant unterschiedlich) beschafft werden soll.
Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu aktualisieren bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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17. Antrag
Errichtung eines öffentlichen Bücherschrankes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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2. Sitzung des Marktgemeinderates
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04.03.2021
|
ö
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beschließend
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17 |
Sachverhalt
Mit E-Mail vom 02.02.2021 stellt der Antragsteller erneut Antrag auf Errichtung eines gut zugänglichen und wetterfesten Bücherschrankes im öffentlichen Bereich in Eging a.See. Der Inhalt der E-Mail wurde dem Marktgemeinderat vorgetragen.
Auf den Beschluss vom 16.01.2020 TOP 6.2 wird verwiesen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat sieht auch weiterhin keine Notwendigkeit, im öffentlichen Bereich einen Bücherschrank aufzustellen. Der Antrag wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4
zum Seitenanfang
18. Informationen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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2. Sitzung des Marktgemeinderates
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04.03.2021
|
ö
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beschließend
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18 |
Sachverhalt
Bürgermeister Walter Bauer informierte die Mitglieder des Marktgemeinderates über folgende Themen:
Aktueller Baustellenbericht Marktplatz
Ab Mitte Februar wurden dort die Bauarbeiten wieder aufgenommen. Dabei wurden von der Fa. Karl-Bau die Höhenplateaus mit Frostschutzkies für die Tiefbauspezialfirma Motz erstellt. Diese Firma führte dann die Rammarbeiten für die Sicherung der Böschung entlang der Hauptstraße durch. Außerdem wurden zur Unterfangung des Gebäudes am Kirchenweg Sichtbetonpfeiler in das Gelände eingebracht, welche zusätzlich als Stützmauer für die Abfahrtsrampe zum Tiefparkdeck dienen. Diese Arbeiten werden noch bis ca. 12. März andauern. Anschließend wird dann das Gelände und der Unterboden von der Fa. Karl für den Aufbau des Rathauses und Tiefparkdeck vorbereitet und verdichtet.
Ende März kann dann mit der Fertigung der Bodenplatte für Rathaus und Tiefparkdeck von der bauausführenden Fa. Wimmer aus Passau begonnen werden. Hier werden als erstes die Punktfundamente betoniert, bevor dann die Bodenplatte betoniert wird.
Laut Bauzeitenplan kann mit der Fertigstellung des Rohbaus von Tiefparkdeck und Rathaus bis Mitte November gerechnet werden.
Auslaufbauwerk Eginger See
Hier ruhen die Arbeiten seit Weihnachten, nachdem wegen der winterlichen Temperaturen keine Betonspritzarbeiten durchgeführt werden konnten. Vorgesehen ist, dass mit diesen Tätigkeiten wieder ab 8. März begonnen wird. Im Vorfeld musste dazu der Wasserspiegel im See wieder um ca. 1 m abgesenkt werden, nachdem sich dieser durch die Schneeschmelze wieder vollständig gefüllt hatte.
Ebenso ruhten auch die Arbeiten am Bootshafen des Eginger Sees. Die neue Stützmauer konnte noch vor Wintereinbruch fertiggestellt werden. Hier werden die Arbeiten auch wieder aufgenommen. Dabei wird noch überflüssiges Erdreich entfernt und eine Abfahrtsrampe zur gefahrlosen Einbringung des Wasserwachtbootes betoniert. Des weiteren wird dann wieder der Weg entlang der Bootsanlegestelle sowie die Pflasterfläche an der Stirnseite des Bootshafens neu gepflastert. Abschließend werden dann noch Humusangleichungen im Bereich der Liegewiese durchgeführt.
Im Rahmen der Straßensanierungen wird dann später der Zufahrtsweg vom großen Parkplatz weg und die Vorfläche, anschließend an die Pflasterfläche, im Rahmen der alljährlichen Straßensanierungen neu asphaltiert.
Trainingsgelände FC Eging und Schützenverein
Über die Wintermonate haben die fleißigen Mitglieder des Schützenvereins in Eigenregie den kompletten Innenausbau vollzogen. Falls es die Corona-Pandemie zulässt kann der Schützenverein seinen Schießbetrieb in den nächsten Wochen im neuen Vereinsheim aufnehmen.
Die Mitglieder des Fußballvereins waren ebenso fleißig und konnten die Heizungs-, Sanitär- und Elektroarbeiten zum Abschluss bringen. Wenn es die Temperatur zulässt wird in den nächsten Tagen der Innenputz aufgebracht.
Die Ausschreibung für die Fertigstellung der Außenanlagen ist in die Wege geleitet. Dazu zählen der Errichtung der beiden Spielfelder, Flutlichtanlage und Einzäunung sowie diverser kleinerer Arbeiten.
Die Gesamtmaßnahme kann voraussichtlich im Herbst dieses Jahres zum Abschluss gebracht werden.
Bürgerservice-Portal des Marktes Eging a.See
Die digitale Verwaltung kommt mit großen Schritten voran. Auch der Markt Eging a.See verfügt ab sofort über ein Bürgerservice-Portal mit dem viele Behördengänge online erledigt werden können.
Das digitale Leistungsangebot der Gemeindeverwaltung Eging a.See wurde deutlich ausgeweitet. Vor allem im Hinblick auf die Corona-Pandemie bietet das Bürgerservice-Portal eine tolle Möglichkeit, das persönliche Erscheinen im Rathaus auf ein Minimum zu reduzieren.
Angelegenheiten, wie z. B. Meldebescheinigungen oder einfache Führungszeugnisse können zukünftig über den Reiter „BÜRGERSERVICE ONLINE“ auf der Eginger Homepage unter www.eging.de beantragt werden.
Aufgrund rechtlicher Vorschriften wird es auch künftig noch teilweise erforderlich sein, persönlich zur Unterschrift im Rathaus zu erscheinen, z. B. für An- Um- oder Abmeldungen eines Wohnsitzes. Hier besteht aber überwiegend die Möglichkeit, seine Daten vorab online selbst zu erfassen und die notwendigen Unterlagen vorzubereiten. Dies verkürzt die tatsächliche Warte- und Bearbeitungszeit in der Verwaltung.
Datenstand vom 04.06.2021 09:35 Uhr