Datum: 08.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sonnen-Therme
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:40 Uhr bis 20:20 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 10.06.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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6. Sitzung des Marktgemeinderates
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08.07.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat genehmigt das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 10.06.2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
MGR Zitzelsberger nicht abgestimmt, da in der Sitzung vom 10.06.2021 nicht anwesend.
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2. Antrag auf Ausnahme von § 4 BauNVO für Nutzungsänderung der Garage als Büro für Getränkehandel
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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6. Sitzung des Marktgemeinderates
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08.07.2021
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Auf den Marktgemeinderatsbeschluss zu TOP 12 vom 06.05.2021 wird verwiesen.
Der beantragte Getränkehandel entspricht keinem gem. § 4 BauNVO in einem allgemeinen Wohngebiet zulässigen, der Versorgung des Gebiets dienenden nicht störenden Handwerksbetrieb. Die Bauherren beantragen deshalb die ausnahmsweise Zulassung als sonstiger nicht störender Gewerbebetrieb gem. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO.
Der Bauausschuss schlägt vor, die Ausnahme zuzulassen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
MGR Fröhler wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
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3. Antrag auf Isolierte Befreiung für eine Gartenhütte aus Holz im Amselweg 9
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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6. Sitzung des Marktgemeinderates
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08.07.2021
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Antrag für die Fl.Nr. 1418/38 Gem. Eging a.See umfasst eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Fasanenfeld V für die Errichtung einer Gartenhütte aus Holz mit Sichtbetonbox für Pooltechnik und eingehauster Wärmepumpe zur Poolheizung im Amselweg 9. Der Standort dieser Anlagen liegt außerhalb des im Bebauungsplan festgesetzten Baufensters.
Der Antrag ging am 20.05.2021 beim Markt Eging a.See ein. Mit Schreiben vom 21.05.21 wurden die Angrenzer vom Vorhaben unterrichtet. Es gingen zwei Stellungnahmen von Angrenzern ein.
Beide Nachbarn sprechen sich darin nicht grundsätzlich gegen die Gartenhütte, sondern gegen die von Pooltechnik und Wärmepumpe ausgehende Geräuschentwicklung aus.
Der Markt Eging a.See ist zur Entscheidung über den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Fasanenfeld V sachlich und örtlich zuständig (Art. 63 Abs. 3 BayBO, Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayVWVfG), weil es sich bei der Errichtung einer Gartenhütte in der dargestellten Größe um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO handelt. Sichtbetonbox mit Pooltechnik und eingehauste Wärmepumpe sind den sonstigen Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 2 b) BayBO zuzuordnen und somit ebenfalls verfahrensfrei.
Die Verfahrensfreiheit entbindet jedoch nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung weiterer Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an die bauliche Anlage gestellt werden.
Eine solche öffentlich-rechtliche Vorschrift ist das Immissionsschutzrecht (BImSchG).
Der Bauausschuss schlägt vor, die isolierte Befreiung von der Festsetzung des Baufensters des Bebauungsplans Fasanenfeld V zu erteilen. Die von den technischen Anlagen ausgehenden Emissionen sind nicht Teil des Prüfungsumfangs und deshalb ausdrücklich nicht Bestandteil der Befreiung.
Betreiber von stationären Anlagen haben dafür Sorge zu tragen, dass die Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Bei den gesetzlichen Lärmschutzvorgaben handelt es sich um Betreiberpflichten, die im Verantwortungsbereich des Bauherrn liegen.
Hierzu wird im Bescheid auf die Einhaltung des § 22 Abs. 1 BImSchG verwiesen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu.
Folgender Passus wird neben den allgemeinen Hinweisen auf die Einhaltung weiterer öffentlich-rechtlicher Vorschriften in den Bescheid mit aufgenommen:
„Insbesondere ist der § 22 Abs. 1 BImSchG einzuhalten. Danach sind Luftwärmepumpen so zu errichten und zu betreiben, dass
1. Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, und
2. Vorkehrungen getroffen werden, um die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein
Mindestmaß zu beschränken,
soweit dies erforderlich ist, um die Nachbarschaft vor erheblichen Belästigungen zu schützen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. Bauantrag
Anbau eines Wintergartens in der Carossastraße 21
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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6. Sitzung des Marktgemeinderates
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08.07.2021
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Bauantrag für die Fl.Nr. 441/7 Gem. Eging a.See umfasst den Anbau eines Wintergartens in der Carossastr. 21. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Sonnleiten.
Der Bauherr beantragt die folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans:
Der Bauausschuss schlägt vor, den Befreiungen zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. Bauantrag
Anbau an das bestehende Wohnhaus in der Ziegelfeldstraße 16
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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6. Sitzung des Marktgemeinderates
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08.07.2021
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Bauantrag für die Fl.Nr. 373/3 Gem. Eging a.See umfasst den Anbau eines Wintergartens mit Dachterrasse an das bestehende Wohnhaus in der Ziegelfeldstr. 16. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Ziegelfeld.
Der Bauherr beantragt folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans:
- Baufenster: Der Anbau überschreitet die Baugrenzen in Richtung Nord-Westen um ca. 3,5 m.
Der Bauherr beantragt außerdem eine Abweichung von Art. 6 BayBO, weil das Bestandsgebäude die erforderliche Abstandsfläche in Richtung Nord-Osten nicht einhält.
Der Bauausschuss schlägt vor, die Befreiung sowie die Abweichung zu befürworten und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
MGR Fröhler wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
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6. Bauantrag
Neubau eines Ersatzwohnhauses mit Carport in Kalling 1
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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6. Sitzung des Marktgemeinderates
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08.07.2021
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Bauantrag für die Fl.Nr. 1505 Gemarkung Garham umfasst den Neubau eines Ersatzwohnhauses mit Carport in Kalling 1.
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich.
Auf den Beschluss zu TOP 4 der Marktgemeinderatssitzung vom 04.03.2021 wird verwiesen. Beratungsgegenstand war hier die zugehörige Bauvoranfrage.
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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7. Bauantrag
Umbau und Aufstockung des bestehenden Wohnhauses in Jederschwing 20
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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6. Sitzung des Marktgemeinderates
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08.07.2021
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Der Bauantrag für die Fl.Nr. 1750 Gem. Garham umfasst Umbau und Aufstockung des bestehenden Wohnhauses in Jederschwing 20. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich.
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
MGR Fröhler wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
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8. Antrag
Änderung des Bebauungsplans Rohrbachholz mit Deckblatt Nr. 15
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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6. Sitzung des Marktgemeinderates
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08.07.2021
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Der Antragsteller beabsichtigt auf der Fl.Nr. 2602/5 Gem. Eging a.See, Karpfenweg 5, einen Bungalow mit Walmdach zu errichten. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Rohrbachholz. Die geplante Bauweise und Dachform entsprechen nicht den derzeit gültigen Festsetzungen; eine Abweichung hiervon würde die Grundzüge der Planung berühren.
Es wird deshalb die Änderung des Bebauungsplans Rohrbachholz mit Deckblatt Nr. 15 beantragt.
Der Bauausschuss schlägt vor, die Änderung zu befürworten. Die Festsetzung einer zusätzlichen Bauweise und Dachform soll jedoch auch für die noch unbebauten benachbarten Parzellen gelten, weshalb der Geltungsbereich des Deckblatts auf diese auszudehnen ist.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu und beauftragt die Verwaltung, mit Vorlage eines Vorentwurfs des Deckblatts das Bauleitplanverfahren einzuleiten. Der Antragsteller hat alle im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren entstehenden Kosten zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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9. Antrag
Änderung der Ortsabrundungssatzung Hörmannsdorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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6. Sitzung des Marktgemeinderates
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08.07.2021
|
ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.
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10. Antrag
Änderung des Bebauungsplans "SO Photovoltaikanlage Einzendobl" mit Deckblatt Nr. 1
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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6. Sitzung des Marktgemeinderates
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08.07.2021
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 29.06.2021 beantragt der Vorhabensträger der PV-Anlage Einzendobl die Änderung des Bebauungsplans „SO Photovoltaikanlage Einzendobl“ mit Deckblatt Nr. 1.
Die im Bebauungsplan festgesetzte Ausgleichsfläche kann nicht wie geplant rechtlich gesichert werden und wird durch eine andere Fläche ersetzt. Weiterhin wurde bei der Errichtung der Anlage eine geringfügige Erweiterung der Eingriffsfläche in Richtung Süden durchgeführt, welche noch auszugleichen ist.
Der Bauausschuss schlägt vor, der Änderung zuzustimmen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu und beauftragt die Verwaltung, das Bauleitplanverfahren einzuleiten. Der Antragsteller hat alle im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren entstehenden Kosten zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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11. Informationen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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6. Sitzung des Marktgemeinderates
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08.07.2021
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ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Bürgermeister Walter Bauer informierte die Mitglieder des Marktgemeinderates über folgende Themen:
Baustellenberichte:
Marktplatz
Am Marktplatz sind wir momentan dem Bauzeitenplan voraus. Es wurde die Filigrandecke für das Parterrestockwerk bereits eingehoben. Momentan sind die Eisenflechter am Werk, so dass in der Woche ab 12. Juli die Decke betoniert werden kann. Dann geht es weiter mit dem Obergeschoss.
Trainingsgelände Fußballverein/Schützenverein
Hier hat die Fa. Drexler, welche den Auftrag für die Erstellung der Rasenfläche der beiden Spielfelder, die Errichtung der Flutlichtanlage und Einzäunung erhalten hat, ihre Arbeiten bereits begonnen. Momentan werden die Sickerleitungen eingebaut und der Unterbau des Großspielfeldes hergestellt auf dem dann der Kunstrasen verlegt wird. Hier ist auch alles im Zeitplan. Mit der Fertigstellung wird bis Ende Oktober gerechnet.
Kommunale Ehrungen:
Für ihr langjähriges ehrenamtliches Wirken im Eginger Marktgemeinderat wurden folgende Personen vergangenen Montag auf Schloß Fürstenstein geehrt:
Die kommunale Dankurkunde des Freistaates Bayern für mindestens 18jährige Zugehörigkeit im Marktgemeinderat erhielten:
Schmid Marianne, Eder Josef, Luger Alois, Stetter Josef und Zitzelsberger Hans.
Die kommunale Verdienstmedaille in Bronze erhielten:
Kurt Geier (seit 1984 bis dto. Mitglied im Marktgemeinderat) und
Walter Bauer (seit 1990 Mitglied des Marktgemeinderates, davon 12 Jahre als 2. Bürgermeister, seit 2008 bis dto. 1. Bürgermeister und Mitglied im Passauer Kreistag).
Datenstand vom 06.08.2021 08:06 Uhr