Datum: 04.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sonnen-Therme
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 07.10.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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9. Sitzung des Marktgemeinderates
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04.11.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat genehmigt das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 07.10.2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
MGRin Pfeiffer und MGR Zitzelsberger nicht abgestimmt, da in der Sitzung vom 07.10.2021 nicht anwesend.
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2. Bauantrag
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen in Hörmannsdorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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9. Sitzung des Marktgemeinderates
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04.11.2021
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der Bauantrag für die Fl.Nr. 2895/2 und 2898 Gem. Eging a.See umfasst den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen in Hörmannsdorf.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung Hörmannsdorf.
An die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist anzuschließen. Die anfallenden Kosten für den Wasseranschluss einschließlich Anschluss-Stück und Schieber sowie den Kanalanschluss (inkl. einer evtl. notwendigen Hebeanlage) jeweils bis zur Hauptleitung haben die Bauwerber selbst zu tragen. Gleiches gilt für die diese Anlagen betreffenden Unterhaltungskosten. Hierüber ist eine Sondervereinbarung abzuschließen.
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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3. Bauantrag
Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage in Jederschwing
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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9. Sitzung des Marktgemeinderates
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04.11.2021
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Bauantrag für die Fl.Nr. 1740 Gem. Garham umfasst den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage in Jederschwing 18 ½.
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Jederschwing in einem Gebiet ohne Bebauungsplan.
An die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist anzuschließen. Die anfallenden Kosten für den Wasseranschluss einschließlich Anschluss-Stück und Schieber sowie den Kanalanschluss (inkl. einer evtl. notwendigen Hebeanlage) jeweils bis zur Hauptleitung haben die Bauwerber selbst zu tragen. Gleiches gilt für die diese Anlagen betreffenden Unterhaltungskosten. Hierüber ist eine Sondervereinbarung abzuschließen.
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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4. Antrag
Änderung des Bebauungsplans "SO Pullman Ferienpark" mit Deckblatt Nr. 14
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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9. Sitzung des Marktgemeinderates
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04.11.2021
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Antrag für die Fl.Nr. 1702 Gem. Eging a.See umfasst die Änderung des Bebauungsplans „SO Pullman Ferienpark“.
Mit der Bebauungsplanänderung sollen auf dem vorgenannten Grundstück, das bereits innerhalb des Geltungsbereichs liegt, die baurechtlichen Grundlagen für die Errichtung von Lagerflächen sowie Mitarbeiterwohnungen mit zugehörigen Pkw-Stellplätzen geschaffen werden.
Der Bauausschuss schlägt vor, mit Vorlage eines Vorentwurfs des Deckblatts das Bauleitplanverfahren einzuleiten.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu und beschließt, den Bebauungsplan „SO Pullman Ferienpark“ mit Deckblatt Nr. 14 zu ändern. Die Verwaltung wird beauftragt, mit Vorlage eines Vorentwurfs des Deckblatts das Bauleitplanverfahren einzuleiten.
Die Antragstellerin hat alle im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren entstehenden Kosten zu tragen. Dies sind z.B. sämtliche Kosten für Planung, erforderliche Gutachten, notwendige zusätzliche Erschließungsmaßnahmen und gegebenenfalls Beiträge nach BauGB und KAG.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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5. Befristung der Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets "Ortskern Eging a.See"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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9. Sitzung des Marktgemeinderates
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04.11.2021
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Mit der Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) 2007 wurde die Verpflichtung eingeführt, die Geltungsdauer von Sanierungssatzungen zu befristen. Für zu diesem Zeitpunkt bereits bestehende Satzungen muss bis 31.12.2021 per Gemeinderatsbeschluss eine Geltungsdauer festgelegt werden.
Beschluss
Da die städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen im Geltungsbereich noch nicht abgeschlossen sind, beschließt der Marktgemeinderat, die Geltungsdauer der Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets „Ortskern Eging a.See“ sowie deren 1. und 2. Änderungssatzung gem. § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB auf 15 Jahre zu befristen. Gem. § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB kann diese Frist durch Beschluss verlängert werden.
Die Frist beginnt mit Bekanntmachung dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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6. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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9. Sitzung des Marktgemeinderates
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04.11.2021
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Von der Firma Gesellschaft für kommunale Entwicklung mbH Schneider & Zajontz wurde die Neukalkulation der Einleitungsgebühren durchgeführt (Kalkulationszeitraum 4 Jahre). Das Ergebnis liegt nunmehr vor und es wird vorgeschlagen folgende Satzung zu beschließen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt folgende Änderungssatzung:
Satzung
zur 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
des Marktes Eging a. See BGS/EWS
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Eging a.See folgende Satzung zur 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:
Satzung
§ 1
§ 9 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt 2,34 € pro Kubikmeter Abwasser.
§ 2
§ 10 erhält folgende Fassung:
Bei Grundstücken, von denen das Niederschlagswasser gemäß § 5 Abs. 6 EWS nicht der öffentlichen Entwässerungseinrichtung zugeführt wird, ermäßigen sich die Einleitungsgebühren auf 2,21 € / m³ Abwasser.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Eging a. See, 05.11.2021 MARKT EGING a. SEE
W. Bauer 1. Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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7. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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9. Sitzung des Marktgemeinderates
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04.11.2021
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Von der Firma Gesellschaft für kommunale Entwicklung mbH Schneider & Zajontz wurde die Neukalkulation der Wassergebühren durchgeführt (Kalkulationszeitraum 4 Jahre). Das Ergebnis liegt nunmehr vor und es wird vorgeschlagen folgende Satzung zu beschließen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt folgende Änderungssatzung:
zur 9. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Eging a.See folgende Satzung zur 9. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:
Satzung
§ 1
§ 9 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt 1,88 € netto pro Kubikmeter entnommenem Wasser.
§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Eging a. See, 05.11.2021 MARKT EGING a. SEE
W. Bauer, 1. Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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8. Freiwillige Feuerwehr Eging a.See
Bestätigung des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Eging a.See
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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9. Sitzung des Marktgemeinderates
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04.11.2021
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
In der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Eging a.See vom 09.10.2021 wurde Herr Thomas Zitzelsberger, Rohrbach 3 1/3, 94535 Eging a.See zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr des Marktes Eging a.See gewählt.
Beschluss
Der Marktgemeinderat hat dieses Wahlergebnis zur Kenntnis genommen und beschließt, Herrn Thomas Zitzelsberger gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG als stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Eging a.See zu bestätigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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9. Gemeindebücherei Eging a.See - Antrag auf Kostenübernahme
Modernisierung der Gemeindebücherei
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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9. Sitzung des Marktgemeinderates
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04.11.2021
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 25.10.2021 stellen die Mitarbeiterinnen der Gemeindebücherei Eging a.See. Antrag auf Kostenübernahme zur Modernisierung der Gemeindebücherei. Die Gesamtkosten für die räumliche Umgestaltung (Möbelstücke, Einrichtungsgegenstände, Farbe usw.) belaufen sich auf ca. 3.000,00 €. Den Umbau würden die Mitarbeiterinnen in Eigenleistung vornehmen. Das Schreiben wurde dem Marktgemeinderat vorgetragen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Antrag zu und genehmigt die Kostenübernahme i.H.v. 3.000,00 € für die Modernisierung der Gemeindebücherei. Die Auszahlung erfolgt gegen Vorlage der entsprechenden Rechnungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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10. Informationen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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9. Sitzung des Marktgemeinderates
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04.11.2021
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Bürgermeister Walter Bauer informierte die Mitglieder des Marktgemeinderates über folgende Themen:
Aktuelle Baustellenberichte
Marktplatz:
Am Marktplatz hat die Baufirma Wimmer ihre Arbeiten abgeschlossen. In den nächsten Tagen wird der Lagerplatz vor der Kirche geräumt und die Bautafel vor die Kapelle gesetzt, so dass der Platz über die Wintermonate frei ist.
Ende Oktober erreichte uns die Hiobsbotschaft, dass der Dachstuhl in diesem Jahr nicht mehr aufgesetzt werden kann. Dies hat verschiedene Gründe. Zum einen wäre die Akustikdecke, welche zusammen mit dem Dachstuhl hätte errichtet werden müssen, erst in der zweiten Novemberhälfte geliefert worden. Dabei meldete der Hersteller in diesem Zusammenhang Bedenken an, dass bei Verarbeitung in den Wintermonaten diese Sichtdecke durch Feuchtigkeit und andere witterungsbedingten Verhältnisse Schaden hätte nehmen können, für die der Hersteller keine Gewähr übernommen hätte.
Zum anderen wäre das Dachdämmungsmaterial im Jahre 2021 nicht mehr lieferbar gewesen.
Die Lieferschwierigkeiten sind auf die Corona-Pandemie zurückzuführen.
So entschied man sich, den Dachstuhl im Jahre 2022, sobald es die Witterung erlaubt und die Materialien lieferbar sind, zu errichten.
Trainingsgelände Fußballverein
Hier ist der Kunstrasenplatz komplett hergestellt. Kleinere Restarbeiten, wie Böschungsbepflanzungen, werden bis Jahresende noch durchgeführt, so dass diese Baumaßnahme noch in diesem Jahr abgeschlossen werden kann.
Wir freuen uns schon jetzt auf die offizielle Eröffnung im Frühjahr zusammen mit dem Fußball- und dem Schützenverein, wobei dieser Verein schon seinen Trainings- und Schießbetrieb in den neuen Räumlichkeiten aufgenommen hat, zur Freude der ganzen Mitglieder.
Ich möchte in diesem Zusammenhang die hervorragende Zusammenarbeit zwischen den Vereinen, dem Markt Eging a.See und den beteiligten Firmen hervorheben. Mein Dank gilt dabei insbesondere den beiden Vorständen Hans Ruckerbauer und Siegmund Schopf sowie den vielen freiwilligen Mithelfern der beiden Vereine, die dazu beitrugen, dass hier ein hervorragendes Sport- und Trainingsgelände entstand.
Gewerbegebiet Kollmering
Die Erschließungsarbeiten sind hier im vollen Gange und auch im Bauzeitenplan. Zurzeit wird hier der Unterbau für den Straßenkörper aufgebaut. Die Ver- und Entsorgungsleitungen für Wasser, Kanal, Strom, Gas und Glasfaser sind zum größten Teil schon verlegt und die Parzellenanschlüsse hergestellt. Sollte es die Witterung zulassen, können die Arbeiten voraussichtlich noch heuer abgeschlossen werden.
Straßensanierungen
Die alljährlichen Straßensanierungen sind zum Großteil durchgeführt.
So wurde die Gemeindeverbindungsstraße vom Ortsausgang Loipfering bis nach Jederschwing komplett mit einer neuen Oberbauverstärkung überzogen. Ebenso wurde die Gemeindeverbindungsstraße von Hörmannsdorf bis nach Gaisruck (Brücke über den Rohrbach) ebenso komplett neu asphaltiert. Desweiteren wurde am Eginger See der Vorplatz und die Zufahrt zum Bootshafen und Teile des unteren Parkplatzbereiches mit einer neuen Asphaltdecke überzogen. Hier wird nun noch die Straße von der Zufahrt zum Gasthaus Seeufer bis zur Einmündung in die Kreisstraße in den nächsten Tagen mit einer Deckschicht versehen. Dies kann erst jetzt geschehen, da in dieser Straße eine neue 20 kV-Leitung verlegt wurde und diese Maßnahme erst jetzt abgeschlossen werden konnte.
In der Ortschaft Neuloipfering wurde der dortige Gehweg neben der Staatsstraße um etwa 60 m verlängert, so dass dort das neu erbaute Anwesen am Ortseingang auch an den Fußweg angebunden ist.
Zu erwähnen wäre hierbei wieder einmal unsere fleißige Truppe des gemeindlichen Bauhofes. Von ihnen wurden die ganzen Vorarbeiten geleistet. So wurden entlang der Zufahrt zum Bootshafen der komplette Unterbau erstellt und die Leistensteine und Betonmulden neu gesetzt. Ebenso wurde der Unterbau für den Gehweg in Neuloipfering in Eigenregie ausgeführt.
Linksabbiegespur im Gewerbegebiet Kollmering
Bürgermeister Bauer berichtete über ein Gespräch mit dem Staatl. Bauamt Passau wegen einer Linksabbiegespur für die Erweiterung des Gewerbegebietes. Nach Auskunft des Staatl. Bauamtes wäre hierfür im Vorfeld eine Verkehrsschau sinnvoll. Diese sollte aber erst erfolgen, wenn sich die Betriebe auf der Erweiterungsfläche angesiedelt haben und ihren Betrieb aufgenommen haben. Dann könne man erst das tatsächliche Verkehrsaufkommen feststellen.
Datenstand vom 08.12.2021 08:44 Uhr