Datum: 13.01.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sonnen-Therme
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:50 Uhr bis 19:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2021
2 Antrag Verlängerung des Bauantrags B53/2012: Ersatzbau für Geisbergweg 20
3 Bauantrag Errichtung eines Doppelhauses mit zwei Garagen in der Fürstensteiner Str. 15
4 Bauantrag Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Osten) in der Fürstensteiner Str. 15
5 Bauantrag Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Westen) in der Fürstensteiner Str. 15
6 Antrag Änderung des Bebauungsplanes "Röhrenfeld" mit Deckblatt Nr. 8
7 Vergabe von Straßennamen im Zuge der Hausnummernänderung Jederschwing
8 Informationen und Bekanntgaben

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1. Genehmigung Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Sitzung des Marktgemeinderates 13.01.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. BGM Walter Bauer nicht abgestimmt, da in der Sitzung vom 02.12.2021 nicht anwesend.

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2. Antrag Verlängerung des Bauantrags B53/2012: Ersatzbau für Geisbergweg 20

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Sitzung des Marktgemeinderates 13.01.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Antrag für die Fl.Nr. 2462 Gem. Eging a.See umfasst die Verlängerung des Bauantrags B53/2012: Ersatzbau für Geisbergweg 20.
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Bauantrag Errichtung eines Doppelhauses mit zwei Garagen in der Fürstensteiner Str. 15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Sitzung des Marktgemeinderates 13.01.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Bauantrag für eine Teilfläche der Fl.Nr. 836 Gem. Eging a.See umfasst die Errichtung eines Doppelhauses mit zwei Garagen in der Fürstensteiner Str. 15. Das bestehende Gebäude wird dazu abgebrochen.
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Eging a.See in einem Gebiet ohne Bebauungsplan.
Zusätzlich zur jeweiligen Einzelgarage ist gemäß Stellplatzsatzung des Marktes Eging a.See pro Wohngebäude ein Stellplatz zu errichten. Die Kosten für evtl. erforderliche Absenkungen des Gehwegs im Bereich der Zufahrt(en) hat der Bauwerber zu tragen.
Beide Wohnhäuser sind separat an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung anzuschließen. Die anfallenden Kosten für den Wasseranschluss einschließlich Anschluss-Stück und Schieber sowie den Kanalanschluss (inkl. einer evtl. notwendigen Hebeanlage) jeweils bis zur Hauptleitung hat der Bauwerber selbst zu tragen. Gleiches gilt für die diese Anlagen betreffenden Unterhaltungskosten. Hierüber ist eine Sondervereinbarung abzuschließen.
Der Überlauf der Regenwasserzisterne ist über diese Anschlüsse in den bestehenden Mischwasserkanal in der Fürstensteiner Straße abzuleiten.
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen unter den vorgenannten Voraussetzungen zu erteilen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Bauantrag Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Osten) in der Fürstensteiner Str. 15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Sitzung des Marktgemeinderates 13.01.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Bauantrag für eine Teilfläche der Fl.Nr. 836 Gem. Eging a.See umfasst die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Fürstensteiner Str. 15. 
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Eging a.See in einem Gebiet ohne Bebauungsplan.
Die Erschließung soll gemäß Darstellung über eine private Zufahrt erfolgen. Die Kosten für eine evtl. erforderliche Absenkung des Gehwegs an der Fürstensteiner Straße im Bereich der Zufahrt hat der Bauwerber zu tragen.
Für das Wohnhaus ist ein neuer Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zu verlegen. Die anfallenden Kosten für den Wasseranschluss einschließlich Anschluss-Stück und Schieber sowie den Kanalanschluss (inkl. einer evtl. notwendigen Hebeanlage) jeweils bis zur Hauptleitung hat der Bauwerber selbst zu tragen. Gleiches gilt für die diese Anlagen betreffenden Unterhaltungskosten. Hierüber ist eine Sondervereinbarung abzuschließen.
Der Überlauf der Regenwasserzisterne ist über diesen Anschluss in den bestehenden Mischwasserkanal in der Fürstensteiner Straße abzuleiten.
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen unter den vorgenannten Voraussetzungen vorbehaltlich der baurechtlichen Zulässigkeit zu erteilen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Bauantrag Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Westen) in der Fürstensteiner Str. 15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Sitzung des Marktgemeinderates 13.01.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bauantrag für die westliche Teilfläche der Fl.Nr. 836 Gem. Eging a.See umfasst die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Fürstensteiner Str. 15. 
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Eging a.See in einem Gebiet ohne Bebauungsplan.
Die Erschließung soll gemäß Darstellung über eine private Zufahrt erfolgen. Die Kosten für eine evtl. erforderliche Absenkung des Gehwegs an der Fürstensteiner Straße im Bereich der Zufahrt hat der Bauwerber zu tragen.
Für das Wohnhaus ist ein neuer Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zu verlegen. Die anfallenden Kosten für den Wasseranschluss einschließlich Anschluss-Stück und Schieber sowie den Kanalanschluss (inkl. einer evtl. notwendigen Hebeanlage) jeweils bis zur Hauptleitung hat der Bauwerber selbst zu tragen. Gleiches gilt für die diese Anlagen betreffenden Unterhaltungskosten. Hierüber ist eine Sondervereinbarung abzuschließen.
Der Überlauf der Regenwasserzisterne ist über diesen Anschluss in den bestehenden Mischwasserkanal in der Fürstensteiner Straße abzuleiten.
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen unter den vorgenannten Voraussetzungen vorbehaltlich der baurechtlichen Zulässigkeit zu erteilen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Antrag Änderung des Bebauungsplanes "Röhrenfeld" mit Deckblatt Nr. 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Sitzung des Marktgemeinderates 13.01.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Im nördlichen Bereich der Fl.Nr. 181 Gem. Eging a.See, Deggendorfer Str. 45, soll ein neues Einfamilienhaus mit Garagen entstehen. Die Planung entspricht in einigen Punkten nicht den Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplans. Neben einigen verhältnismäßig geringfügigen Überschreitungen berührt die vorgesehene Dachform des Hauptdaches (Pultdach statt Satteldach) dabei die Grundzüge der Planung, weshalb eine Befreiung von den Festsetzungen hierfür rechtlich nicht möglich ist. 
Der zukünftige Bauherr beantragt deshalb die Änderung des Bebauungsplans „Röhrenfeld“ mit Deckblatt Nr. 8.
Der Bauausschuss befürwortet die Änderung.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, den Bebauungsplan „Röhrenfeld“ mit Deckblatt Nr. 8 zu ändern und beauftragt die Verwaltung, das Bauleitplanverfahren einzuleiten. Der Antragsteller hat alle im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren entstehenden Kosten zu tragen; dies gilt auch für evtl. notwendige Erschließungsmaßnahmen und Beiträge nach KAG.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Vergabe von Straßennamen im Zuge der Hausnummernänderung Jederschwing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Sitzung des Marktgemeinderates 13.01.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

In Jederschwing wurden die Hausnummern neu verteilt, um die Bruchzahlen gegen ganze Zahlen zu tauschen und um eine sinnvolle und logische Hausnummern-Reihenfolge im Ort zu erreichen.
Die Kieswerke Fa. Hacker und Fa. Karl liegen zwar in der Nähe von Jederschwing, können aber in Bezug auf die Hausnummern nicht sinnvoll in die Reihenfolge mit eingebunden werden.
Es wurde der Vorschlag gemacht, dass diese zwei Adressen einen Straßennamen bekommen.
 „Zum Kieswerk 1“ - für die Gebr. Hacker GmbH
“Zum Kieswerk 2”- für die G. Karl Holding GmbH & Co. KG
Der Bauausschuss befürwortet die vorgeschlagenen Straßennamen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Vergabe des Straßennamens „Zum Kieswerk“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Informationen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Sitzung des Marktgemeinderates 13.01.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Es lagen keine Informationen vor.

Datenstand vom 07.02.2022 15:12 Uhr