Datum: 03.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sonnen-Therme
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:40 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2022
2 Bauvoranfrage Neubau einer Automobilsattlerei in der Wilhelm-Busch-Str. 39
3 Bauantrag Tektur zu B 04/2008: Um- und Neubau der Produktionshalle und Verwaltung in der Grafenauer Str. 16 + 18
4 Bauantrag Errichtung einer Lagerhalle und eines Verteilerhauses in Kollmering 24
5 Bauantrag Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in Burgstall 7
6 Bauantrag Umbau und Umnutzung einer ehemaligen Gaststätte zu einem Mehrfamilienwohnhaus mit 7 Wohnungen und 4 Appartements sowie Errichtung einer Stellplatzüberdachung in Jederschwing 8
7 Bauantrag Tektur zu B 30/2020 (Az. 20201435): Abriss des Dachstuhls und Aufbau eines Obergeschosses mit Flachdach in der Sommerau 3
8 Bauantrag Tektur zu B36/2019 (Az. 20193141): Errichtung einer Unterstellhalle in der Einzendoblstr. 9
9 Bauantrag Erweiterung des bestehenden Bürogebäudes sowie Errichtung einer Tiefgarage und eines Solarcarport in der Prof.-Reiter-Str. 21
10 Änderung des Bebauungsplans "Röhrenfeld" mit Deckblatt Nr. 8 Beschluss zu den Stellungnahmen, erneute Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB
11 Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2022
12 Finanzplan und Investitionsplan 2021-2025
13 Informationen und Bekanntgaben

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1. Genehmigung Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Sitzung des Marktgemeinderates 03.03.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
MGR Altmann, MGR Haas und MGR Rauscher nicht abgestimmt, da in der Sitzung vom 03.02.2022 nicht anwesend.

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2. Bauvoranfrage Neubau einer Automobilsattlerei in der Wilhelm-Busch-Str. 39

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Sitzung des Marktgemeinderates 03.03.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Bauvoranfrage für die Fl.Nr. 331/4 Gem. Eging a.See umfasst den Neubau einer Automobil-Sattlerei in der Wilhelm-Busch-Str. 39.
Das Bauvorhaben liegt im baurechtlichen Außenbereich, die überplante Fläche ist jedoch im Flächennutzungsplan des Marktes Eging a.See als gewerbliche Fläche („GEe Bahnhof Süd“) dargestellt.
Für das Grundstück liegt eine genehmigte Bauvoranfrage aus dem Jahr 2011 vor, die den „Neubau einer nichtstörenden Gewerbeeinheit“ beinhaltete (Az. LRA 20111883). Der Bescheid dazu hatte eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren, von Seiten des damaligen Antragstellers wurde jedoch kein Verlängerungsantrag gestellt.
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Bauantrag Tektur zu B 04/2008: Um- und Neubau der Produktionshalle und Verwaltung in der Grafenauer Str. 16 + 18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Sitzung des Marktgemeinderates 03.03.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Bauantrag für die Fl.Nr. 426/5, 395/25, 395/24, 372, 426, 870 umfasst eine Tektur zum Bauantrag B 04/2008 (Az. LRA 20080212): Um- und Neubau Produktionshalle und Verwaltung in der Grafenauer Str. 16 + 18.
Die Tektur betrifft die Querhalle im Süd-Osten des Gebäudekomplexes, in der die Schreinerei untergebracht ist und umfasst folgende Änderungen:
  • In einem Teil der Halle wurde als Lagergeschoss eine Plattform eingebaut. 
  • Statt der genehmigten Garagen und Waschplätze bzw. des Lacklagerraums wurde ein Aufenthaltsraum sowie Toiletten errichtet. 
  • Die Absaugungsanlage wurde außerhalb des Gebäudes angeordnet.

Durch die geänderte Ausführung ist auch das genehmigte Brandschutzkonzept in Teilen überholt und wird im Rahmen der Tektur angepasst.
Auf den Beschlussvorschlag des Bauausschusses vom 01.02.2022 wird verwiesen, welcher lautete:
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Bauantrag Errichtung einer Lagerhalle und eines Verteilerhauses in Kollmering 24

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Sitzung des Marktgemeinderates 03.03.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Bauantrag für die nord-östliche Teilfläche der Fl.Nr. 1531 Gem. Eging a.See umfasst die Errichtung einer Lagerhalle und eines Verteilerhauses in Kollmering 24. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans GE/GI Kollmering, Deckblatt 7 (Erweiterungsfläche).
Die Bauherrin beantragt die Befreiung von folgenden Festsetzungen:
  • Baufenster:
Das Verteilerhaus im Norden des Grundstücks überschreitet die Baugrenze geringfügig mit der Außenwand sowie mit dem angebauten Vordach um ca. 2 m. Weiterhin befindet sich eine Winkelstützwand, an der Grundstücksgrenze im Süd-Osten gelegen, außerhalb des Baufensters. Diese Winkelstützwand ist erforderlich, um den reibungslosen Verlauf der Schleppkurve für Lkws an dieser Stelle zu gewährleisten.
  • Höhenlage der Gebäude:
Statt auf der festgesetzten Geländehöhe von max. 374,5 m ü. NN sollen die Lagerhallen auf dem Niveau 375 m ü. NN errichtet werden. Da das Verteilerhaus relativ weit vom vorgelegten Schmutzwasserkanal-Hausanschluss entfernt geplant ist, soll dessen Erdgeschosshöhe auf 375,5 m ü. NN gelegt werden, um die Entwässerung im freien Gefälle zu gewährleisten.
Unter der Voraussetzung, dass die im Bebauungsplan festgesetzte Höhenlage der Fertigoberkante Erdgeschoss (FOK EG) eingehalten wird, schlägt der Bauausschuss vor, der Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu. Einer Befreiung hinsichtlich der in Festsetzung 0.4.6. des Bebauungsplans GE/GI Kollmering, Deckblatt Nr. 7 festgelegten Höhen Fertigoberkante Erdgeschoss (FOK EG) wird nicht zugestimmt. Die Planung ist entsprechend zu überarbeiten und dem Antragsteller dazu zurückzugegeben.
Unter Einhaltung der vorgenannten Festsetzung wird die Zustimmung zur Befreiung von der Festsetzung des Baufensters sowie die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Bauantrag Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in Burgstall 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Sitzung des Marktgemeinderates 03.03.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bauantrag für die Fl.Nr. 2379/1 Gem. Garham umfasst die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in Burgstall 7. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung Burgstall und hält alle Festsetzungen ein.
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Bauantrag Umbau und Umnutzung einer ehemaligen Gaststätte zu einem Mehrfamilienwohnhaus mit 7 Wohnungen und 4 Appartements sowie Errichtung einer Stellplatzüberdachung in Jederschwing 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Sitzung des Marktgemeinderates 03.03.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Bauantrag für die Fl.Nr. 1710 Gem. Garham umfasst den Umbau und die Umnutzung der ehemaligen Gaststätte zu einem Mehrfamilienwohnhaus sowie die Errichtung einer Stellplatzüberdachung in Jederschwing 8.
Durch verschiedene An- und Umbaumaßnahmen sollen dabei insgesamt 7 Wohnungen sowie 4 Appartements (Einraumwohnungen) entstehen. Das Bauvorhaben liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Jederschwing in einem Gebiet ohne Bebauungsplan.
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Bauantrag Tektur zu B 30/2020 (Az. 20201435): Abriss des Dachstuhls und Aufbau eines Obergeschosses mit Flachdach in der Sommerau 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Sitzung des Marktgemeinderates 03.03.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Tektur zum Bauantrag B 30/2020 (Az. LRA 20201435) für die Fl.Nr. 278/6 Gem. Eging a.See umfasst den Abriss des Dachstuhls und den Aufbau eines Obergeschosses mit Flachdach in der Sommerau 3. Statt dem im ursprünglichen Bauantrag geplanten Abbruch des Dachstuhls in Verbindung mit der direkten Errichtung eines Flachdachs auf dem Erdgeschoss soll nun zusätzlich ein Obergeschoss entstehen.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Sommerau.
Der Bauherr beantragt die Befreiung von folgender Festsetzung:
       3.12. Flachdach:
       Statt einem Vollgeschoss wird das Gebäude mit zwei Vollgeschossen ausgeführt. Das         bestehende Untergeschoss ist nach Angabe kein Vollgeschoss.
Der Bauausschuss schlägt vor, der Befreiung zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
MGR Fröhler wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.

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8. Bauantrag Tektur zu B36/2019 (Az. 20193141): Errichtung einer Unterstellhalle in der Einzendoblstr. 9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Sitzung des Marktgemeinderates 03.03.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Tekturantrag zu B36/2019 (Az. LRA 20193141) umfasst die Errichtung einer Unterstellhalle auf der Fl.Nr. 995, Einzendoblstr. 9. Die Tektur bezieht sich dabei auf die Überbauung der nordwestlichen Grundstücksgrenze zur Fl.Nr. 995/2 (Bärenfeldstr. 6) um ca. 8 m². Der Überbau besteht bereits.
Das Baugrundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Eging a.See in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan weist diesen Bereich derzeit als Grünfläche aus.
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Bauantrag Erweiterung des bestehenden Bürogebäudes sowie Errichtung einer Tiefgarage und eines Solarcarport in der Prof.-Reiter-Str. 21

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Sitzung des Marktgemeinderates 03.03.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Bauantrag für die Fl.Nr. 250/3, 249/5 und 248/5 Gem. Eging a.See umfasst die Erweiterung des bestehenden Bürogebäudes sowie die Errichtung einer Tiefgarage und eines Solarcarports in der Prof.-Reiter-Str. 21. Das Bauvorhaben liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Eging a.See in einem Gebiet ohne Bebauungsplan.
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Änderung des Bebauungsplans "Röhrenfeld" mit Deckblatt Nr. 8 Beschluss zu den Stellungnahmen, erneute Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Sitzung des Marktgemeinderates 03.03.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Für die Änderung des Bebauungsplans „Röhrenfeld“ mit Deckblatt Nr. 8 wurde in der Zeit von 25.01.2022 bis 25.02.2022 im Rahmen des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Es liegen keine Stellungnahmen von Bürgern vor.
Es liegen folgende Stellungnahmen von Behörden vor:
Landratsamt Passau, SG Technischer Umweltschutz v. 27.01.2022:
Keine Äußerung
Landratsamt Passau, SG Wasserrecht v. 02.02.2022:
Keine Bedenken hinsichtlich Altlasten
Landratsamt Passau, Kreisbaumeisterin v. 15.02.2022:
Festsetzung 3.2.1.2 wird wie folgt redaktionell ergänzt:
„Wandhöhe max. 8,50 m am First ab fertiger Geländeoberkante“ 
Abstimmung: 14 : 0
Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde v. 21.02.2022:
Mit der Planung besteht Einverständnis.
Landkreis Passau, Kreisstraßenverwaltung v. 22.02.2022:
Keine Äußerung
Landkreis Passau, SG Bauwesen rechtlich v. 22.02.2022:
zu 3a.        Die zweite Zufahrt wirkt sich im Versiegelungsgrad nur gering aus, da zum einen die Zufahrt gepflastert wird und zum anderen bei einer gemeinsamen Zufahrt die Erschließung aufgrund der Garagenstellung auch von Norden her erfolgen müsste. Für den Geltungsbereich der Änderung wird die zulässige Grundflächenzahl von 0,3 bzw. max. 0,45 eingehalten.
zu 3b.        Die maximal zulässige überbaubare Fläche für Parzelle 17 bleibt wie in Deckblatt Nr. 4 bestehen, lediglich die Baugrenze wurde an die neue Planung angepasst. Für die Parzellen 17/18 wurde gemäß Deckblatt Nr. 4 bereits eine gegenüber der restlichen Bebauung geringere Grundflächenzahl festgesetzt. Für die Parzellen 17/18 ist eine Grundflächenzahl von 0,3 zulässig, im restlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Röhrenfeld“ eine Grundflächenzahl von 0,4. Eine Überschreitung der Grundflächenzahl bis zu 50% durch befestigte Flächen ist für den gesamten Geltungsbereich möglich.
Für den Geltungsbereich der Änderung wird die zulässige Grundflächenzahl von 0,3 bzw. max. 0,45 eingehalten. 
zu 3c.        Die Vermaßung der Baugrenze an der engsten Stelle wird ergänzt.
zu 3d.        Dem Bauwerber wird mitgeteilt, dass die erforderlichen Sichtdreiecke bei Einmündungen von öffentlichen Straßen von sichtbehindernden Anlagen aller Art freizumachen bzw. freizuhalten sind, die mehr als 80 cm über die Fahrbahnoberfläche der Kreisstraße ragen. Einzelne Bäume, Lichtmasten, Lichtsignalgeber und ähnliches sind innerhalb der Sichtfelder möglich, wenn sie den wartepflichtigen Fahrern die Sicht auf bevorrechtigte Fahrzeuge oder nichtmotorisiere Verkehrsteilnehmer nicht verdecken.
zu 3e.        Der Geländeschemaschnitt wird ergänzt.
Abstimmung: 14 : 0
Der Bauausschuss schlägt vor, das Bauleitplanverfahren abzuschließen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu und beschließt die Änderung des Bebauungsplans „Röhrenfeld“ mit Deckblatt Nr. 8 mit den vorgenannten Ergänzungen in der Fassung vom 03.03.2022 als Satzung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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11. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Sitzung des Marktgemeinderates 03.03.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Entwurf des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2022, vorberaten in der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 22.02.2022, wurden durch Frau Nicole Aschenbrenner erläutert. Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt vor, den Entwurf zu befürworten.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den Haushaltsplan 2022 und den Erlass der Haushaltssatzung 2022 mit den Anlagen. Die Ausfertigung der Haushaltssatzung ist auf den Seiten 2352 bis 2353 dargestellt und wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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12. Finanzplan und Investitionsplan 2021-2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Sitzung des Marktgemeinderates 03.03.2022 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der Entwurf des Finanzplanes 2021 – 2025 sowie des Investitionsplanes 2021 – 2025, vorberaten in der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 22.02.2022, wurde von Frau Nicole Aschenbrenner erläutert. Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt vor, den Entwurf zu befürworten.

Beschluss

Der Marktgemeinderat befürwortet den Entwurf des Finanzplanes 2021 – 2025 sowie des Investitionsplanes 2021 – 2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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13. Informationen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Sitzung des Marktgemeinderates 03.03.2022 ö beschließend 13

Sachverhalt

Bürgermeister Walter Bauer informierte die Mitglieder des Marktgemeinderates über folgende Themen:

Aktueller Baustellenbericht am Marktplatz
Am 28.02.2022 wurde mit den Gerüstbauarbeiten begonnen. Dabei wird das komplette Gebäude eingerüstet.
Ab 07.03.2022 beginnt die Zimmerei Luger mit den Dachstuhlarbeiten und am 14.03.2022 wird die Lignaturdecke angeliefert und eingebaut.
Im Anschluss wird das Dach aufgebracht.

Errichtung einer stationären Klärschlammpresse auf dem Areal der Kläranlage
Diese Baumaßnahme wurde nach erfolgreicher Ausschreibung vergeben. Der Baubeginn wurde auf den 04.04.2022 festgesetzt. Mit der Fertigstellung ist im Juli dieses Jahres zu rechnen.

Datenstand vom 11.04.2022 14:30 Uhr