Datum: 14.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Feuerwehrgerätehauses
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:35 Uhr bis 19:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 20:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 02.06.2022
2 Bauvoranfrage Abbruch des Rückgebäudes (Kegelbahn) und Errichtung eines Einfamilienhauses in Harmering 25
3 Bauantrag Neubau Windrad (Kleinwindanlage) in der Grafenauer Str. 16
4 Bauantrag Abbruch von Holzzelten und Errichtung von Mitarbeiterunterkünften in Modulbauweise (temporär begrenzt) in Ruberting 30
5 Antrag Änderung des Bebauungsplans "Sonnleiten" mit Deckblatt Nr. 15
6 Änderung der Bebauungspläne für alle Wohngebiete im Ortsbereich Eging a.See Ergänzung einer Festsetzung bzgl. Stützmauern
7 Änderung des Bebauungsplans "Sommerau" mit Deckblatt Nr. 9 Beschluss zu den Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
8 Änderung des Bebauungsplans "SO Pullman Ferienpark" mit Deckblatt Nr. 14 Beschluss zu den Stellungnahmen, Auslegungsbeschluss
9 Feststellung der Jahresrechnung 2021
10 Entlastung der Jahresrechnung 2021
11 Informationen und Bekanntgaben

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1. Genehmigung Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 02.06.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Sitzung des Marktgemeinderates 14.07.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 02.06.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
MGR Kufner nicht abgestimmt, da in der Sitzung vom 02.06.2022 nicht anwesend.

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2. Bauvoranfrage Abbruch des Rückgebäudes (Kegelbahn) und Errichtung eines Einfamilienhauses in Harmering 25

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Sitzung des Marktgemeinderates 14.07.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Bauvoranfrage für die Fl.Nr. 741 Gem. Eging a.See umfasst die Errichtung eines Einfamilienhauses nach Abbruch des Rückgebäudes (Kegelbahn) in Harmering 26.
Der Bauherr beantragt gleichzeitig den vorgenannten Teilabbruch.
Das Bauvorhaben liegt im Ortsbereich Harmering außerhalb des Geltungsbereichs der bestehenden Ortsabrundungssatzung. Bei einem Ortstermin mit Vertretern der Genehmigungsbehörde wurde der Teilabbruch sowie das neu geplante Bauvorhaben besprochen und die grundsätzliche baurechtliche Zulässigkeit festgestellt.
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zum Teilabbruch sowie zur Bauvoranfrage zu erteilen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Bauantrag Neubau Windrad (Kleinwindanlage) in der Grafenauer Str. 16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Sitzung des Marktgemeinderates 14.07.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Bauantrag für die Fl.Nr. 426 Gem. Eging a.See umfasst die Errichtung eines Windrades (Kleinwindanlage) in der Grafenauer Str. 16. Das Bauvorhaben liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Eging a.See in einem Gebiet ohne Bebauungsplan.
Der Bauausschuss schlägt vor, den Antrag zurückzustellen. Es sollen weitere Informationen eingeholt bzw. mit dem Antragsteller Rücksprache gehalten werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Bauantrag Abbruch von Holzzelten und Errichtung von Mitarbeiterunterkünften in Modulbauweise (temporär begrenzt) in Ruberting 30

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Sitzung des Marktgemeinderates 14.07.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Bauantrag für die Fl.Nr. 1703 Gem. Eging a.See umfasst den Abbruch von Holzzelten und die Errichtung von Mitarbeiterunterkünften in Modulbauweise – temporär begrenzt – in Ruberting 30.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „SO – Pullman Ferienpark“.
Die Bauherrin beantragt die Befreiung von folgender Festsetzung: 
  • Baufenster

Begründung: „Der Standort für die Mitarbeiterunterkünfte wurde gewählt, da dieser Bereich etwas abseits und damit abtrennbar vom öffentlichen Bereich liegt. Hier waren bisher Gästeunterkünfte in Form von Holzzelten (jeweils für 2 Personen geeignet) aufgestellt, die Fläche ist nicht bewaldet und bereits seit der Anfangszeit der Westernstadt wasserdurchlässig befestigt. Aus diesem Grund ist sie auch im rechtsgültigen Deckblatt 12 als Bereich dargestellt, der größtenteils außerhalb der Bestandseinheit W1 liegt. Der zu schützende Bacherlenwald (vom Fachbüro ÖKON aufgenommen und im Lageplan dargestellt) liegt südlich davon und wird von der Planung nicht berührt.
Die geplanten Mitarbeiterunterkünfte werden dringend benötigt und sollen die Zeit bis zur Fertigstellung der Personalwohnungen auf der Fl.Nr. 1702 überbrücken. Die Nutzungszeit wird entsprechend temporär begrenzt (max. 2 Jahre) beantragt.“
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Antrag Änderung des Bebauungsplans "Sonnleiten" mit Deckblatt Nr. 15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Sitzung des Marktgemeinderates 14.07.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Antrag für die Fl.Nr. 464/1 Gem. Eging a.See umfasst die Änderung des Bebauungsplans Sonnleiten mit Deckblatt Nr. 15 für die Peinkoferstr. 6.
Der Antragsteller möchte auf dem Grundstück ein Wohnhaus mit Walmdach errichten. Da diese Dachform in den Festsetzungen des Bebauungsplans Sonnleiten nicht enthalten ist, werden die Grundzüge der Planung berührt und der Bebauungsplan muss vorab geändert werden. Die Dachform Walmdach wurde im Rahmen von Deckblättern bereits für einzelne Grundstücke zugelassen. Im Zuge der Bebauungsplanänderung sollen auch noch folgende weitere Festsetzungen angepasst werden:
  • Baufenster
  • Dachneigung und Wandhöhe Hauptgebäude 
  • Standort Garage und Lage der Zufahrt
  • Wandhöhe Garage

Da Art und Maß der baulichen Nutzung nicht verändert werden, kann die Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.
Der Bauausschuss schlägt vor, den Antrag zu befürworten.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu und beauftragt die Verwaltung, mit Vorlage eines Vorentwurfs des Deckblatts das Bauleitplanverfahren einzuleiten. 
Der Antragsteller hat sämtliche im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren entstehenden Kosten zu tragen, dies gilt u.a. insbesondere für Planungs- und Gutachtenkosten und auch für evtl. notwendige Erschließungsmaßnahmen und anfallende Beiträge nach KAG.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Änderung der Bebauungspläne für alle Wohngebiete im Ortsbereich Eging a.See Ergänzung einer Festsetzung bzgl. Stützmauern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Sitzung des Marktgemeinderates 14.07.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bezüglich der Anlage von Stützmauern und der zulässigen Abgrabung und Aufschüttung gibt es in den Bebauungsplänen der Wohngebiete in und um Eging a.See verschiedene Festsetzungen. Da das Gelände im Gemeindebereich topografisch bewegt ist und entsprechende Hangneigungen aufweist, ist eine Geländegestaltung auf dem eigenen Baugrundstück dadurch oft nur mit aufwändigen Befreiungen von Festsetzungen zu erreichen. Deshalb sollen mit einem übergreifenden, für alle Wohngebiets-Bebauungspläne gültigen Deckblatt einheitliche, sinnvoll praktisch umsetzbare Festsetzungen für diese Maßnahmen getroffen werden.
Diese sind im Bebauungsplan „Eginger Feld I“ bereits enthalten.
Die Änderung betrifft folgende Bebauungspläne:
  • Brunnfeld
  • Sommerau
  • Sonnleiten
  • Ziegelfeld und Ziegelfeld – Ost
  • Röhrenfeld
  • Rohrbachholz
  • MD Loipfering
  • Loipfering Gartenfeld
  • Eging Süd I, II und III
  • Fasanenfeld I, II, III, IV und V

Da Art und Maß der baulichen Nutzung jeweils nicht verändert werden, kann die Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.

Der Bauausschuss schlägt vor, folgende einheitliche Festsetzungen zu Aufschüttungen/Abgrabungen und Stützmauern für die o.g. Bebauungspläne zu bestimmen:
„Abgrabung/Aufschüttung:                max. 0,80 m, gemessen ab Urgelände
Stützmauern:        Stützmauern sind auch außerhalb des Baufensters mit einer max. Höhe von 1,0 m ab Urgelände zulässig. Notwendige Absturzsicherungen werden hierbei nicht angerechnet.
Weitere öffentlich-rechtliche Vorschriften (z.B. Anbauverbot) oder dinglich gesicherte Rechte 
(Dienstbarkeiten wie z.B. Überbauverbot) bleiben hiervon unberührt.
Sollten bereits höhere Abgrabungen/Aufschüttungen bzw. Stützmauern in einzelnen Bebauungsplänen zulässig sein, bleiben diese Festsetzungen unberührt.“

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu und beauftragt die Verwaltung, das Bauleitplanverfahren einzuleiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Änderung des Bebauungsplans "Sommerau" mit Deckblatt Nr. 9 Beschluss zu den Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Sitzung des Marktgemeinderates 14.07.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Für die Änderung des Bebauungsplans „Sommerau“ mit Deckblatt Nr. 9 wurde im Rahmen des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Zeit von 07.06.2022 bis 08.07.2022 die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Es liegen keine Stellungnahmen von Bürgern vor.
Es liegen folgende Stellungnahmen von Behörden vor:
Landratsamt Passau, Kreisbaumeisterin v. 04.07.2022:
Die Änderung der Bauhöhe bis 9,50 m wird auf die Fl.Nr. 278/5 Gem. Eging a.See (Sommerau 3) begrenzt. Dazu wird in Punkt 1. der Begründung in Satz 2 der Satzteil „im gesamten Geltungsbereich auch Gebäude mit Untergeschoss und 2 Vollgeschossen“ ersetzt durch „das vorhandene Gebäude mit Untergeschoss und 2 Vollgeschossen auf der Fl.Nr. 278/5 Gem. Eging a.See (Sommerau 3)“. Weiterhin wird in Punkt 2. der Begründung der Satz „Die folgende Festsetzung ersetzt die bisherige Festsetzung 3.12.“ ergänzt mit „für die Fl.Nr. 278/5 Gem. Eging a.See (Sommerau 3)“.
Abstimmung: 11 : 0
Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde v. 04.07.2022:
Formlose Zustimmung
Landratsamt Passau, Bauwesen rechtlich v. 04.07.2022:
Zu Punkt 3.a.                wird zur Kenntnis genommen
Zu Punkt 3.b.                Auf die Abwägung zur Stellungnahme der Kreisbaumeisterin wird verwiesen.
Abstimmung: 11 : 0
Der Bauausschuss schlägt vor, das Bauleitplanverfahren abzuschließen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu und beschließt die Änderung des Bebauungsplans Sommerau mit Deckblatt Nr. 9 mit den vorgenannten Änderungen in der Fassung vom 14.07.2022 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Änderung des Bebauungsplans "SO Pullman Ferienpark" mit Deckblatt Nr. 14 Beschluss zu den Stellungnahmen, Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Sitzung des Marktgemeinderates 14.07.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.

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9. Feststellung der Jahresrechnung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Sitzung des Marktgemeinderates 14.07.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss, unter Vorsitz des 2. Bürgermeisters Thomas Haas, hat am 06.07.2022 die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 durchgeführt und es wird vorgeschlagen, die Jahresrechnung mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis, gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.

Beschluss

Die Prüfung der Jahresrechnung 2021 ergab keine Beanstandungen und wird mit den auf Seite 2391 dargestellten Ergebnissen festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
MGRin Ritscher-Döttl ab TOP 9 öffentlicher Teil anwesend.

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10. Entlastung der Jahresrechnung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Sitzung des Marktgemeinderates 14.07.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung hat der Marktgemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO über die Entlastung zu beschließen.

Beschluss

Zur Jahresrechnung des Marktes für das Haushaltsjahr 2021 wird mit den im Marktgemeinderats­beschluss vom 14.07.2022 – Nr. 9 festgestellten Ergebnissen gem. Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Walter Bauer nicht abgestimmt.

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11. Informationen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Sitzung des Marktgemeinderates 14.07.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Bürgermeister Walter Bauer informierte die Mitglieder des Marktgemeinderates über folgende Themen:

Aktuelle Baustellenberichte

Rathausneubau und Marktplatz
Im Rahmen des Rathausneubaus fand am 12.07.2022 wieder einmal eine große Bauherrenbesprechung mit unseren Architekten und der örtlichen Bauleitung statt.
Es waren hierbei von sieben am Bau beteiligten Firmen Vertreter anwesend mit denen Klärungs- und Koordinationsgespräche, auch untereinander, geführt wurden, welche sehr zielführend und für den weiteren Baustellenfortschritt wichtig waren.

Bei der Marktplatzgestaltung gehen die Arbeiten zügig voran. So wurde der Asphaltrückbau (Bauabschnitt I – Platz vor der Kirche) vollständig erledigt und der Erdaushub durchgeführt. Nun wird der Unterbau hergestellt und verdichtet, so dass dann für die südliche Straßenführung die Granitsteine eingebaut werden können.
Weiter wurde das Fundament an der Westfassade der Kirche freigelegt. Hier kann nun eine neue Sickerung eingebracht und das Fundament verstärkt werden.
In weiteren Schritten wird dann die Öffnung der Fassade für das zweiflügelige Portal durchgeführt.

Schlammpresse auf dem Kläranlagenareal 
Hier sind die Arbeiten auch schon weit fortgeschritten. In den letzten Wochen konnten die Betonarbeiten weitgehend abgeschlossen werden. Weiterhin wurde die Hauptpresse schon eingebaut und die Stahlkonstruktion der Halle aufgestellt. 
Als nächstes wird dann die Halle verkleidet und die Verbindungen zwischen Schlammpresse und bestehender Kläranlage hergestellt. Ebenso kann nun mit der Elektrorohinstallation begonnen werden.

Datenstand vom 17.10.2022 10:32 Uhr