Datum: 13.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Feuerwehrgerätehauses
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:40 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 14.07.2022
2 Antrag Verrohrung eines Teilbereichs des Straßengrabens an der Albersdorfer Straße
3 Antrag auf Verlängerung des Bauvorbescheids Az. 20171574 für die Fl.Nr. 285 (Fasanenweg)
4 Bauantrag Neubau eines Stahlgittermastes H=35m mit der dazugehörigen Systemtechnik Nähe Jederschwing
5 Bauantrag Tektur zu Az. 20212408: Geländemodellierung in Ruberting 30
6 Bauantrag Errichtung einer Fertig-Doppelgarage in der Bärenfeldstr. 11
7 Bauantrag Neubau Windrad - Kleinwindanlage in der Grafenauer Straße 16 - 18
8 Bauantrag Einbau einer Hackschnitzelheizung, Anbau Hackschnitzelbunker und Nutzungsänderung Lagerfläche/Garage zu Werkstatt in der Deggendorfer Str. 9
9 Antrag Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Harmering bei Hs.Nr. 59-60
10 Änderung der Bebauungspläne für Wohngebiete mit Deckblatt Beschluss zu den Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
11 Änderung des Bebauungsplans "Sonnleiten" mit Deckblatt Nr. 15 Beschluss zu den Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
12 Änderung des Bebauungsplans "SO Pullman Ferienpark" mit Deckblatt Nr. 14 Beschluss zu den Stellungnahmen, Auslegungsbeschluss
13 Errichtung von Kinderspielplatz im Eginger Feld Anschaffung von Spielgeräten für gemeindliche Spielplätze
14 Antrag Verkehrssituation Mühlbergstraße, Kanal Kurpark
15 Gemeindeblatt - Preisanpassung
16 Informationen und Bekanntgaben

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1. Genehmigung Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 14.07.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Sitzung des Marktgemeinderates 13.10.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 14.07.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
MGR Asen, MGR Bumberger, MGR Ernst, MGRin Pfeiffer und MGR Zitzelsberger nicht abgestimmt, da in der Sitzung vom 14.07.2022 nicht anwesend.

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2. Antrag Verrohrung eines Teilbereichs des Straßengrabens an der Albersdorfer Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Sitzung des Marktgemeinderates 13.10.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Antrag für die Fl.Nr. 2281 Gem. Eging a.See umfasst die Verrohrung eines Teilbereichs des Straßenentwässerungsgrabens südlich der Albersdorfer Straße auf einer Länge von ca. 30 m zwischen Hs.Nr. 12 und Hs.Nr. 18. Die Antragsteller tragen alle entstehenden Kosten.

Der Bauausschuss schlägt vor, der Verrohrung grundsätzlich zuzustimmen.
Die Verrohrung hat mindestens in DN 300 zu erfolgen. Je 20 m Verrohrung muss ein Muldeneinlauf DN 600 gesetzt werden. Bei der Festlegung der Gesamtzahl der Muldeneinläufe ist die bestehende Verrohrung für die Albersdorfer Str. 12 und 12 a mit einzubeziehen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung (nicht anwesend und) nicht abgestimmt.

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3. Antrag auf Verlängerung des Bauvorbescheids Az. 20171574 für die Fl.Nr. 285 (Fasanenweg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Sitzung des Marktgemeinderates 13.10.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 09.09.2022 wird für Fl.Nr. 285 Gem. Eging a.See fristgerecht Antrag auf Verlängerung des Bauvorbescheides „Neubau von einem Zweifamilienhaus und einem Dreifamilienhaus mit Carport“ (Az. Landratsamt Passau 20171574) im Fasanenweg gestellt.
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zur Verlängerung zu erteilen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Bauantrag Neubau eines Stahlgittermastes H=35m mit der dazugehörigen Systemtechnik Nähe Jederschwing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Sitzung des Marktgemeinderates 13.10.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Bauantrag für die Fl.Nr. 2173 Gem. Garham umfasst den Neubau eines Stahlgittermastes H=35 m mit der dazugehörigen Systemtechnik Nähe Jederschwing. 
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und gehört gem. § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB zu den privilegierten Vorhaben.

Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Bauantrag Tektur zu Az. 20212408: Geländemodellierung in Ruberting 30

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Sitzung des Marktgemeinderates 13.10.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Marktgemeinderat Fröhler stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Absetzung und Vertagung des Tagesordnungspunktes 5.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Antrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
MGR Ruckerbauer ab TOP 5 anwesend.

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6. Bauantrag Errichtung einer Fertig-Doppelgarage in der Bärenfeldstr. 11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Sitzung des Marktgemeinderates 13.10.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Bauantrag für die Fl.Nr. 1299 Gem. Eging a.See umfasst die Errichtung einer Fertig-Doppelgarage in der Bärenfeldstr. 11. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich.

Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Bauantrag Neubau Windrad - Kleinwindanlage in der Grafenauer Straße 16 - 18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Sitzung des Marktgemeinderates 13.10.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.

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8. Bauantrag Einbau einer Hackschnitzelheizung, Anbau Hackschnitzelbunker und Nutzungsänderung Lagerfläche/Garage zu Werkstatt in der Deggendorfer Str. 9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Sitzung des Marktgemeinderates 13.10.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Bauantrag für die Fl.Nrn. 1, 230/1, 230/2, 82/1, Gem. Eging a.See umfasst den Einbau einer Hackschnitzelheizung, den Anbau eines Hackschnitzelbunkers und die Nutzungsänderung Lagerfläche/Garage zur Werkstatt in der Deggendorfer Str. 9.
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Eging a.See in einem Gebiet ohne Bebauungsplan.

Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Antrag Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Harmering bei Hs.Nr. 59-60

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Sitzung des Marktgemeinderates 13.10.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Antrag für einen Teilbereich der Fl.Nr. 713 Gem. Eging a.See umfasst die Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Harmering für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage zwischen Hs.Nr. 59 und Hs.Nr. 60. 
Der Bauausschuss schlägt vor, die Erweiterung grundsätzlich zu befürworten.
Der Antragsteller hat alle im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren entstehenden Kosten zu tragen, dies beinhaltet auch Kosten für z.B. notwendige Erschließungsmaßnahmen oder anfallende Beiträge nach KAG.
In der Begründung zur Änderungssatzung ist insbesondere auf die Berücksichtigung der Schutzzone (je 3 m beidseitig der Rohrachse) der öffentlichen Kanalhauptleitung einzugehen. Sollte eine Umlegung des Kanals erforderlich sein, so hat der Antragsteller alle damit in Zusammenhang entstehenden Kosten zu tragen. Diese hat in Absprache und unter Aufsicht der Gemeinde zu erfolgen. Weiterhin ist für die auf der Fl.Nr. 713 Gem. Eging a.See vorhandenen Kanalleitung vor Satzungsbeschluss eine Dienstbarkeit zugunsten des Marktes Eging a.See einzutragen. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu und beauftragt die Verwaltung, mit Vorlage eines Entwurfs der Planunterlagen zur Änderungssatzung das Bauleitplanverfahren einzuleiten. Die Satzungserweiterung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Änderung der Bebauungspläne für Wohngebiete mit Deckblatt Beschluss zu den Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Sitzung des Marktgemeinderates 13.10.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Für die Änderung der Bebauungspläne für alle Wohngebiete mit Deckblatt wurde in der Zeit von 16.08.2022 bis 16.09.2022 im Rahmen des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Es liegen keine Stellungnahmen von Bürgern vor.
Es liegen folgende Stellungnahmen von Behörden vor:
Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde v. 12.09.2022:
Aus Sicht der Gemeinde stellt eine Stützmauer innerhalb von Flächen für grünordnerische Maßnahmen keinen Widerspruch zur vorgesehenen Nutzung dar. Vielmehr bereichert eine Stützmauer die Struktur einer Grünfläche und je nach Konstruktionsart den entstehenden Lebensraum.
Abstimmung: 17 : 0
Landratsamt Passau, Bauwesen rechtlich v. 12.09.2022:
zu a. Die bisherigen Festsetzungen der Bebauungspläne für Wohngebiete wurden der geänderten Festsetzung jeweils gegenübergestellt bzw. eine neue Festsetzung hinzugefügt. In der Begründung wird dazu eine Erläuterung ergänzt.
Folgende Deckblätter zu den einzelnen Bebauungsplänen regeln damit die jeweiligen Festsetzungen zu Abgrabung/Aufschüttung und Stützmauern neu:
Deckblatt Nr. 7 zu Bebauungsplan Brunnfeld
Deckblatt Nr. 10 zu Bebauungsplan Sommerau
Deckblatt Nr. 16 zu Bebauungsplan Sonnleiten
Deckblatt Nr. 12 zu Bebauungsplan Ziegelfeld
Deckblatt Nr.  9 zu Bebauungsplan Ziegelfeld-Ost (derzeit in Aufstellung)
Deckblatt Nr. 9 zum Bebauungsplan Röhrenfeld
Deckblatt Nr. 16 zum Bebauungsplan Rohrbachholz
Deckblatt Nr. 3 zum Bebauungsplan MD Loipfering
Deckblatt Nr. 3 zum Bebauungsplan Loipfering Gartenfeld
Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan Eging Süd I
Deckblatt Nr. 4 zum Bebauungsplan Eging Süd II
Deckblatt Nr. 10 zum Bebauungsplan Eging Süd III
Deckblatt Nr. 8 zum Bebauungsplan Fasanenfeld I
Deckblatt Nr. 3 zum Bebauungsplan Fasanenfeld II
Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan Fasanenfeld III
Deckblatt Nr. 5 zum Bebauungsplan Fasanenfeld IV
Deckblatt Nr. 5 zum Bebauungsplan Fasanenfeld V

zu b. Die Festsetzung wurde zielführend umformuliert.
zu c. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Ein Verbot von Schottergärten war nicht Ursprung und Ziel der Änderung und wird deshalb nicht festgesetzt.
Abstimmung: 17 : 0

Der Bauausschuss schlägt vor, das Bauleitplanverfahren abzuschließen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu und beschließt die Änderungen der Bebauungspläne für alle Wohngebiete mit den jeweiligen Deckblättern mit den vorgenannten Änderungen in der Fassung vom 13.10.2022 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Änderung des Bebauungsplans "Sonnleiten" mit Deckblatt Nr. 15 Beschluss zu den Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Sitzung des Marktgemeinderates 13.10.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Für die Änderung des Bebauungsplans „Sonnleiten“ mit Deckblatt Nr. 15 wurde in der Zeit von 01.09.2022 bis 04.10.2022 im Rahmen des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Es liegen keine Stellungnahmen von Bürgern vor.
Es liegen folgende Stellungnahmen von Behörden vor:
Landratsamt Passau, Kreisbaumeisterin v. 04.10.2022:
Formlose Zustimmung
Landratsamt Passau, Bauwesen rechtlich v. 04.10.2022:
Zu 2.a.                 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Zu 2.b.        Die Nachbarn bzw. Eigentümer der Fl.Nr. 464/8 und 464/2 Gem. Eging a.See erklären sich mit Schreiben vom 06.10.2022 ausdrücklich mit der geplanten grenznahen Bebauung durch die Garage auf Fl.Nr. 464/1 Gem. Eging a.See auf einer Länge von 12 m einverstanden. Dieses Schreiben wird zu den Verfahrensunterlagen genommen und auch dem Bauantrag beigelegt.
Abstimmung: 17 : 0

Der Bauausschuss schlägt vor, das Bauleitplanverfahren abzuschließen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu und beschließt die Änderung des Bebauungsplans Sonnleiten mit Deckblatt Nr. 15 mit den vorgenannten Änderungen in der Fassung vom 13.10.2022 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12. Änderung des Bebauungsplans "SO Pullman Ferienpark" mit Deckblatt Nr. 14 Beschluss zu den Stellungnahmen, Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Sitzung des Marktgemeinderates 13.10.2022 ö beschließend 12

Sachverhalt

Für die Änderung des Bebauungsplans „SO Pullman Ferienpark“ mit Deckblatt Nr. 14 wurde in der Zeit von 07.06.2022 bis 08.07.2022 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Es liegen folgende Stellungnahmen von Bürgern vor:
Stellungnahme einer Bürgerin vom 07.07.2022:
Zu Pkt.1:         Der Geltungsbereich wird auf die Fl.Nr. 1697/12 sowie auf die betroffenen Teilflächen der Fl.Nr. 1556 (Teilfläche von ca. 1150 m²), 1565 (Teilfläche von ca. 300 m²), 1566 (Teilfläche von ca. 200 m²) und 1703 (Teilfläche von ca. 800 m²) jeweils Gemarkung Eging a.See erweitert. Da nun Flächen enthalten sind, die derzeit außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „SO Pullman Ferienpark“ liegen, wird der aktuelle Geltungsbereich im beigefügten Lageplan dargestellt.
Zu Pkt.2:         Dem Deckblatt ist ein aktueller Lageplan hinterlegt, der auch die Fl.Nr. 1697/12 Gem. Eging a.See enthält.
Zu Pkt.3:         In der Marktgemeinderatssitzung vom 04.11.2021 wurde beschlossen, die baurechtlichen Grundlagen für die Errichtung von Lagerflächen sowie Mitarbeiterwohnungen mit zugehörigen Pkw-Stellplätzen zu schaffen. Dies beinhaltet neben der Überarbeitung von planlichen Festsetzungen auch die Anpassung bzw. Neufassung von textlichen Festsetzungen.
Zu Pkt.4:         In Punkt 2.1. der textlichen Festsetzungen ist die Höhenlage fertiges Gelände mit 423,50 m ü.NN angegeben.
Zu Pkt.5:         Auf die Abwägung zu Punkt 1. wird verwiesen.
Zu Pkt.6:         Auf die nachfolgende Abwägung zur Stellungnahme des Technischen Umweltschutzes des Landratsamts Passau wird verwiesen.
Zu Pkt.7:         Die Meinungsäußerung wird zur Kenntnis genommen
Zu Pkt.8:         Die Meinungsäußerung wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmung: 17 : 0

Es liegen folgende Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor:
Landratsamt Passau, SG Technischer Umweltschutz v. 15.06.2022:
Nach DIN 18005 ist nur in GI, GE, GEe eine Emissions-Kontingentierung vorgesehen. In SO-Gebieten ist in der Regel die tatsächliche Nutzung schalltechnisch zu betrachten. Die im überplanten Sondergebiet festgesetzte Nutzung aus Mitarbeiterwohnungen mit Stellplätzen für Pkw und Lagerflächen stellt aus schalltechnischer Sicht keine relevante Zusatzbelastung dar. Es kann deshalb auf eine schalltechnische Berechnung bzw. Begutachtung verzichtet werden. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
Abstimmung: 17 : 0

Regierung von Niederbayern – Gewerbeaufsichtsamt v. 20.06.2022:
Keine Einwände

Landratsamt Passau, SG Wasserrecht v. 21.06.2022: 
Für das Plangebiet wurde ergänzend ein Konzept zur Oberflächenentwässerung vorgelegt. Durch die Antragstellerin wird eine separate wasserrechtliche Erlaubnis für den Geltungsbereich des Deckblatts beantragt. 
Abstimmung: 17 : 0

Landratsamt Passau, SG Wasserrecht v. 21.06.2022:
Keine Bedenken bzgl. Altlasten und Überschwemmungsgebieten

Bayernwerk Netz GmbH v. 28.06.2022:
Keine Einwendungen

ZAW Donau-Wald v. 29.06.2022:
Keine Einwände

Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde v. 04.07.2022:
Zu Abs. 1 und 2:        wird zur Kenntnis genommen
Zu Abs. 3 und 4:        Die bisher als „FCS-Maßnahmen“ beschriebenen Maßnahmen                                         werden in „SK-Maßnahmen“ =                                                                         „Schadenskompensations­maßnahmen“ umbenannt und                                                         entsprechend der nachfolgenden Liste (nach Spiegelstrichen                                         geordnet) ergänzt. 
Spiegelstrich 1:                 Die Artenauswahl wird entsprechend ergänzt und die                                                 Herkunftsregion angegeben.
Spiegelstrich 2:                Natürlich muss hier autochthones Saatgut aus der Region 19                                         verwendet werden. Dies wird ergänzt.
Spiegelstrich 3:                Der Verweis wird angebracht.
Spiegelstrich 4:                Die Strukturanreicherung wird ergänzt und textlich festgesetzt.
Spiegelstrich 5:                Die Beschreibung der Maßnahme V2 wird in saP und                                                 Erläuterungsbericht entsprechend angepasst.
Spiegelstrich 6:                Die Beschreibung der Maßnahme V3 mit einer konkreten Angabe der                                 Farbtemperatur wird in saP und Erläuterungsbericht entsprechend                                 angepasst.
Spiegelstrich 7:        Die Abschwemmungen bei Starkregenereignissen werden kurzfristig mit Hilfe von Erosionsschutzmatten verhindert. Es wird eine textliche Festsetzung dazu ergänzt. Weiterhin erfolgt die Hangsicherung gem. Pflanzung E1 mit Sträuchern und Bäumen mit festgesetzter Pflanzdichte. Durch diese Pflanzungen wird ein künftiges Abschwemmen des Bodens zusätzlich verhindert.
Spiegelstrich 8:                Der Satz (sAP S. 13, 3. Absatz „Haselmaus“) „Westlich des                                         Eingriffsbereichs sind ebenfalls größere Laubholzbestände                                         vorhanden.“ wird ersetzt durch „Westlich der Auffüllung sind                                         überwiegend bauliche Anlagen vorhanden.“ 
Spiegelstrich 9:                Eine detaillierte Beschreibung wird in der saP und somit auch in der                                 Begründung aufgenommen.

Zu Abs. 5:                        Die Anmerkungen und Nachforderungen werden in der                                                 Bauleitplanung aufgenommen.
Zu Abs. 6:                        Es werden in direktem Umfeld ausreichende Ausgleichsflächen für                                 die Haselmaus zusätzlich erbracht. Dafür wird der Geltungsbereich                                 des Bebauungsplanes entsprechend vergrößert. So wird der                                         Waldstreifen entlang dem Forstweg im Bereich der zukünftig                                         geplanten Erweiterung entsprechend für die Haselmaus aufgewertet.                                 Die Aufwertung findet vorerst nur für die Haselmaus statt. Diese                                         Fläche wird dann für die geplante große Erweiterung noch zusätzlich                                 als eine Teilfläche für den notwendigen Ausgleich im Rahmen der                                 Kompensation dieser Planung verwendet.  
Zu Abs. 7:                        Die Anregung aus dem Literaturbeispiel (vgl. „Schmid et al. 2012")                                 wird in den Festsetzungen ergänzt.
Abstimmung: 17 : 0

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Passau v. 05.07.2022:
Die Begründung wird um die Darstellung der bisherigen Vorgänge rund um die mit Datum vom 18.10.2021 Az. 20212408 genehmigte Geländemodellierung ergänzt. Von der Antragstellerin wurde zwischenzeitlich eine Tektur zur baurechtlichen Genehmigung der Auffüllung im Geltungsbereich vorgelegt, in der der tatsächliche Verlauf des Gemeindewegs sowie der Grenzverlauf der von der Auffüllung betroffenen Flurnummern dargestellt ist. Nach Fertigstellung des Geländes sollen die Eigentumsverhältnisse durch Neuvermessung und Grundstückstausch neu geregelt werden. Auf die Abwägung zur Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde wird verwiesen. Die weiteren Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmung: 17 : 0

Bund Naturschutz v. 04.07.2022:
Zu Abs. 1:                         wird zur Kenntnis genommen. 

Zu Abs. 2, 3, 4 und 5:         Durch die Antragstellerin wird gemäß Standsicherheitsnachweis vom 11.08.2022 eine Hangstabilisierung in Form von Erosionsschutzmatten zur Vermeidung von weiteren Abschwemmungen durchgeführt. Es wird eine textliche Festsetzung dazu ergänzt. Für das Plangebiet wurde ein Konzept zur Oberflächenentwässerung vorgelegt, das zukünftig eine grundsätzliche Vermeidung eines konzentrierten Abflusses von Oberflächenwasser über die Böschungskanten vorsieht. Die Begründung wird entsprechend ergänzt. Die Bepflanzungen der Böschungen erfolgen nach Rechtskraft des Deckblatts gemäß den dann geltenden, mit der UNB abgestimmten Festsetzungen. Ebenso verhält es sich mit der Geländeausbildung.
Zu Abs. 6:                         wird zur Kenntnis genommen.
Zu Abs. 7 und 8:         Die Abschwemmungen bei Starkregenereignissen werden kurzfristig mit Hilfe von Erosionsschutzmatten verhindert. Es wird eine textliche Festsetzung dazu ergänzt. Für das Plangebiet wurde ein Konzept zur Oberflächenentwässerung vorgelegt, das zukünftig eine grundsätzliche Vermeidung eines konzentrierten Abflusses von Oberflächenwasser über die Böschungskanten vorsieht. Die Begründung wird entsprechend ergänzt. Weiterhin erfolgt die Hangsicherung gem. Pflanzung E1 mit Sträuchern und Bäumen mit festgesetzter Pflanzdichte. Durch diese Pflanzungen wird ein künftiges Abschwemmen des Bodens zusätzlich verhindert.
Zu Abs. 9:         Da die Berme des geschütteten Steilhanges sowohl oberhalb, als auch unterhalb mit Gehölzen eingerahmt wird, ist eine Entwicklung eines blütenreichen Staudensaumes mittelfristig nicht möglich. Dafür ist die Beschattung der Berme zu groß.
Zu Abs. 11:         Der Geltungsbereich wird auf die Fl.Nr. 1697/12 sowie auf die betroffenen Teilflächen der Fl.Nr. 1556 (Teilfläche von ca. 1150 m²), 1565 (Teilfläche von ca. 300 m²), 1566 (Teilfläche von ca. 200 m²) und 1703 (Teilfläche von ca. 800 m²) jeweils Gem. Eging a.See erweitert. Da nun Flächen enthalten sind, die derzeit außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „SO Pullman Ferienpark“ liegen, wird der aktuelle Geltungsbereich im beigefügten Lageplan dargestellt.
Abstimmung: 17 : 0

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf v. 07.07.2022: 
Zu 1.:                 Für das Plangebiet wurde ein Konzept zur Oberflächenentwässerung vorgelegt, das eine Vermeidung eines konzentrierten Abflusses von Oberflächenwasser über die Böschungskanten vorsieht. Die Begründung wird um entsprechende Aussagen zum Oberflächenentwässerungskonzept ergänzt. Für zukünftige Sturzfluten werden darin Maßnahmen zur grundsätzlichen Vermeidung eines konzentrierten Abflusses von Oberflächenwasser über die Böschungskanten entwickelt. Weiterhin erfolgt die Hangsicherung gem. Pflanzung E1 mit Sträuchern und Bäumen mit festgesetzter Pflanzdichte. Durch diese Pflanzungen wird ein weiteres Abschwemmen des Bodens zusätzlich verhindert.

Zu 2.:                Die Auffüllungen sind für die Tragfähigkeit des Baugrundes und zur Stabilisierung der Böschungen erforderlich. Auf die Abwägung zu Nr. 1 wird verwiesen.

Zu 3.:                Die Aussage in Pkt. 3. Erschließungssituation bezieht sich nur auf die Schmutzwasserentsorgung und wird entsprechend ergänzt.
Die widersprüchlichen Aussagen in der Begründung (in 2.2. Grünordnung und Umweltbericht Pkt. 1.2.3. Schutzgut Wasser) werden bereinigt. Für das Plangebiet wurde ergänzend ein Konzept zur Oberflächenentwässerung vorgelegt. Dies wird auch in der Planzeichnung des Bebauungsplans dargestellt; Punkt „A) Zeichenerklärung für die planlichen Festsetzungen“ wird entsprechend ergänzt. Durch die Antragstellerin wird eine separate wasserrechtliche Erlaubnis für den Geltungsbereich des Deckblatts beantragt.
Abstimmung: 17 : 0

Regierung von Niederbayern, SG Raumordnung und Landesplanung v. 08.07.2022:
Die Westernstadt Pullman City wurde auf dem Gelände eines ehemaligen Märchenwaldes errichtet, das Betriebsgelände ist deshalb größtenteils von Wald umgeben. Eine Weiterentwicklung auf benachbarten, betriebseigenen Grundstücken kann deshalb nicht ohne Inanspruchnahme von Waldflächen erfolgen. Dies wird in der Begründung entsprechend ergänzt.
Die weiteren Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Es sollen maximal 40 Mitarbeiter­wohnungen in Form von 1–2-Zimmer-Appartements entstehen. Damit soll der örtliche Wohnungsmarkt entlastet und auch sozial schwächeren Mitarbeitern eine Möglichkeit auf bezahlbaren Wohnraum eröffnet werden. Die Begründung wird entsprechend ergänzt. Das Baufenster wird in der Breite reduziert, die Gesamtlänge wird jedoch beibehalten.
Abstimmung: 17 : 0

Regionaler Planungsverband v. 11.07.2022:
Keine Einwendungen

Landratsamt Passau, Kreisbaumeisterin v. 11.07.2022:
Formlose Zustimmung

Landratsamt Passau, SG Bauwesen rechtlich v. 11.07.2022:
zu 3.a.        Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
zu 3.b.        Nach Abschluss des Verfahrens wird eine Genehmigung eingeholt.
zu 3.c.        Die Ziffer wird ergänzt.
zu 3.d.        Der Geltungsbereich wird auf die Fl.Nr. 1697/12 sowie auf die betroffenen Teilflächen der Fl.Nr. 1556 (Teilfläche von ca. 1150 m²), 1565 (Teilfläche von ca. 300 m²), 1566 (Teilfläche von ca. 200 m²) und 1703 (Teilfläche von ca. 800 m²) jeweils Gem. Eging a.See erweitert. Da nun Flächen enthalten sind, die derzeit außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „SO Pullman Ferienpark“ liegen, wird der aktuelle Geltungsbereich im beigefügten Lageplan dargestellt.
zu 3.e.        In Festsetzung Nr. 3 ist bereits der Satz „Dabei sind die Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO einzuhalten“ enthalten.
zu 3.f.        Es sollen maximal 40 Mitarbeiterwohnungen in Form von 1–2-Zimmer-Appartements entstehen. Damit soll der örtliche Wohnungsmarkt entlastet und auch sozial schwächeren Mitarbeitern eine Möglichkeit auf bezahlbaren Wohnraum eröffnet werden. Die Begründung wird entsprechend ergänzt. Das Baufenster wird in der Breite reduziert, die Gesamtlänge wird jedoch beibehalten.
zu 3.g.        Von der Antragstellerin wurde jeweils ein Gutachten zur Standfestigkeit der Böschungen als auch zur Tragfähigkeit des Baugrunds vorgelegt.
zu 3.h.        Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Nach Fertigstellung des Geländes sollen die Eigentumsverhältnisse durch Neuvermessung und Grundstückstausch neu geregelt werden. 
zu 3.i.        Die Zufahrt erfolgt von Süden her über den betriebsinternen, nicht öffentlich zugänglichen Bereich östlich des Pferdestalls.
zu 3.j.        Hierzu wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.
zu 3.k.        Die Planung wird um Geländeschnitte ergänzt.
zu 3.l.        Die Festsetzung 1.1. wird wie folgt geändert:
„1.1.        Sonstiges Sondergebiet Pullman Ferienpark“
Folgende Festsetzung 1.2. wird ergänzt:
„1.2. Nutzung im Geltungsbereich: 
Personalwohnungen mit Stellplätzen, Lagerfläche mit Lagergebäuden“
Abstimmung: 17 : 0

Änderungen von Seiten der Antragstellerin:

1. Der Punkt A) „Zeichenerklärungen für die planlichen Festsetzungen“ wird im Unterpunkt „Planliche Hinweise“ um ein Planzeichen für den öffentlichen Feld- und Waldweg ergänzt.

2. Gemäß Angabe des vorgelegten Entwässerungskonzepts wird die Grundflächenzahl (GRZ) des Bereichs „Lagerfläche“ von 0,6 auf 0,4 reduziert.
Abstimmung: 17 : 0

Der Bauausschuss schlägt vor, das Bauleitplanverfahren weiterzuführen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu und beschließt, mit der gemäß den gefassten Beschlüssen geänderten Planung die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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13. Errichtung von Kinderspielplatz im Eginger Feld Anschaffung von Spielgeräten für gemeindliche Spielplätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Sitzung des Marktgemeinderates 13.10.2022 ö beschließend 13

Sachverhalt

Der Kinderspielplatz im Baugebiet Eginger Feld ist noch mit Spielgeräten auszustatten.
Ebenso steht die Ersatzbeschaffung neuer Spielgeräte in verschiedenen Spielplätzen an.
Die Kosten hierfür belaufen sich auf insgesamt 35.261,55 €.

Der Bauausschuss schlägt vor, Spielgeräte für den Kinderspielplatz im Baugebiet Eginger Feld sowie neue Ersatz-Spielgeräte für verschiedene gemeindliche Kinderspielplätze zu einem Preis von 35.261,55 € anzuschaffen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu und genehmigt die Anschaffung von Spielgeräten für den Kinderspielplatz im Baugebiet Eginger Feld sowie die Ersatzbeschaffung von Spielgeräten in verschiedenen gemeindlichen Kinderspielplätzen zu einem Preis von 35.261,55 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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14. Antrag Verkehrssituation Mühlbergstraße, Kanal Kurpark

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Sitzung des Marktgemeinderates 13.10.2022 ö beschließend 14

Sachverhalt

Waltraud und Werner Aicher beantragen mit Schreiben vom 27.09.2022 die Mühlbergstraße für den Schwerverkehr, außer für Anlieger, zu sperren und das Schild „Landwirtschaftliche Fahrzeuge frei“ zu ändern sowie den Kanal im Kurpark den Erfordernissen anzupassen.
Das Schreiben wurde dem Marktgemeinderat vorgelesen.

Beschluss

Zu Ziff. 1:        Die derzeitige Beschilderung an der Mühlbergstraße ermöglicht es den ortsansässigen Landwirten ohne größeren Umweg (z.B. über die Umgehungsstraße) zu ihren Feldern und Grundstücken zu gelangen. Die Nutzung z.B. durch gewerblichen Verkehr ist hingegen mit Fahrzeugen mit einem Gewicht über 7,5 t nicht gestattet. Dies wurde laut Rücksprache mit der Polizei auch nochmal so bestätigt.
Zu Ziff. 2:        Im Zuge der diesjährigen Kamerabefahrungen wurden auch Aufnahmen vom Mischwasserkanal im Bereich des Kurparks erstellt. Dabei stellte sich heraus, dass teilweise Wurzelwerk in den besagten Kanal eingewachsen ist. Es ist beabsichtigt, eine Spezialfirma mit der Beseitigung der Wurzeleinwachsungen zu beauftragen. Nach Abschluss dieser Arbeiten sollte der Abwasserabfluss wieder problemlos erfolgen können.
Der Marktgemeinderat beschließt, die bisherige Verkehrsregelung in der Mühlbergstraße beizubehalten und die Beschilderung nicht zu ändern. Bezüglich der Problematik wegen des Kanals im Bereich des Kurparks werden die vorgesehen Arbeiten vom Marktgemeinderat als ausreichend erachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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15. Gemeindeblatt - Preisanpassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Sitzung des Marktgemeinderates 13.10.2022 ö beschließend 15

Sachverhalt

Die Umsatzbesteuerung bei der öffentlichen Hand in § 2b Umsatzsteuergesetz wurde neu geregelt und ist spätestens ab 1. Januar 2023 verpflichtend für alle juristische Personen des öffentlichen Rechts anzuwenden. 
Aus dieser Neuregelung gilt die neue UST-Besteuerung auch für unseren Betrieb gewerblicher Art, dem Gemeindeblatt. 
Wir sind verpflichtet, den Verkauf des Gemeindeblattes mit 7 % (Druckerzeugnisse, Bücher) und Anzeigen im Gemeindeblatt mit 19 % zu versteuern. 
Aktuell finanziert sich der Bereich des Gemeindeblattes selbst. Dies entspricht der Feststellung im Rechnungsprüfungsbericht vom 09.01.2009. Deshalb ist es nicht sinnvoll, die MwSt. im aktuellen Preisspiegel als enthalten anzusehen.
Es wird vorgeschlagen, die Anzeigenpreise und den Bezugspreis um die entsprechende MwSt. zu erhöhen. Folgende Preise ergeben sich:
Format
Aktueller Preis
Steuer
zzgl. Steuer
Preisanpassung
¼ Seite
20,- €
19 %
23,80 €
25,- €
½ Seite
40,- €
19 %
47,60 €
50,- €
Zeile (Kurzinserat)
2,- €
19 %
2,38 €
2,50 €
Beilage(n)
DIN A4
DIN A4 mehrseitig
andere Formate

75,- €
80,- €
85,- €


19 %

89,25 €
95,20 €
101,15 €

90,- €
95,- €
100,- €





Verkauf
0,40 €
7 %
0,43 €
0,50 €

Die Preisanpassung soll wie verpflichtet zum 01.01.2023 umgesetzt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der Preisanpassung zum 01.01.2023 folgendermaßen zu:

Format
Steuer
Preisanpassung (inkl. MwSt.)
¼ Seite
19 %
25,- €
½ Seite
19 %
50,- €
Zeile (Kurzinserat)
19 %
2,50 €



Beilage(n)
DIN A4
DIN A4 mehrseitig
andere Formate
19 %

90,- €
95,- €
100,- €



Verkauf
7 %
0,50 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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16. Informationen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Sitzung des Marktgemeinderates 13.10.2022 ö beschließend 16

Sachverhalt

Bürgermeister Walter Bauer informierte die Mitglieder des Marktgemeinderates über folgende Themen:

Aktuelle Baustellenberichte

Marktplatz und Rathausneubau
Beim Neubau des Rathauses und Tiefparkdecks sind momentan viele Firmen an der Arbeit und es rührt sich was auf der Baustelle. Man ist aber durch Lieferverzögerungen von Baumaterialien ein wenig in Zeitverzug geraten, sodass nach dem jetzigen Bauzeitenplan mit der Fertigstellung des neuen Rathauses im März/April 2023 zu rechnen ist, wenn nicht noch weitere Behinderungen auftreten. Die Rohbauinneninstallationen gehen zügig voran, sodass heuer noch der E-Strich eingebracht und das Gebäude winterfest gemacht werden kann.
Am Marktplatz ist man im Bauzeitenplan und es wird nach jetzigem Stand mit größter Wahrscheinlichkeit der Platz vor der Kirche noch fertig gestellt. Mit den Pflasterarbeiten ist bereits begonnen worden, nachdem alle unterirdischen Versorgungsleitungen in diesem Bereich verlegt wurden.
Von Seiten der Kirche ist man auch auf einem guten Weg. Die Öffnung für das Portal ist bereits abgetragen worden und die Stürze eingesetzt. In dieser Woche soll die Graniteinfassung für das Portal gesetzt werden. Der Kirchenmaler hat den Putz ausgebessert als Vorbereitung für das Tünchen der Westfassade, welches auch schon erfolgt ist, ebenso wurden die verputzten Fensternischen schon mit einer Fenstermalerei versehen.
Nach dem Abbau des Gerüstes wird dann in der Woche nach Allerheiligen mit der Neuerrichtung des Kriegerdenkmales vor der Kapelle begonnen.

Neubau der Klärschlammpresse an der Kläranlage
Bei dieser Maßnahme steht man kurz vor dem Abschluss. Es werden noch die letzten Leitungen angeschlossen. Am Gelände wird der Vorplatz für die Asphaltierung vorbereitet, welche noch heuer erfolgen soll.
Die Anlage kann vermutlich Ende Oktober in Betrieb gehen.

ILE-Ratsversammlung
Am Mittwoch, 26.10.2022, 19.00 Uhr findet die alljährlich stattfindende Ratsversammlung der elf Mitgliedsgemeinden statt, welche wegen Corona zwei Jahre lang nicht stattfinden konnte. Die Ratsversammlung wird im Rahmen einer Marktratssitzung abgehalten. Der Veranstaltungsort und die Tagesordnung werden den Mitgliedern in den nächsten Tagen mitgeteilt.

Reparaturmaßnahmen am Heldengedenkfriedhof
Der Zahn der Zeit nagt auch an den Mauern des ehrwürdigen Friedhofes. Von Seiten der Gemeinde wurde dies bereits vor drei Jahren der Stiftung Bayerische Gedenkstätten, welche für dieses Ehrenmal verantwortlich ist, gemeldet. Diesbezüglich wurden auch schon von dieser Institution Sanierungsmaßnahmen in die Wege geleitet.
Vor etwa 14 Tagen hat nun die Natur einen Teil der westlichen Mauereinfriedung zum Einsturz gebracht.
Vermutlich können die Reparaturmaßnahmen erst nächstes Jahr erfolgen, da umfangreiche Vorbereitungen notwendig sind.

Einladung zur Büchereibesichtigung
Nachdem die Umbau- und Modernisierungsarbeiten in der örtlichen Bücherei abgeschlossen sind, wurde der Marktgemeinderat durch die Leiterin der Bücherei, Frau Julia Holler, zu einer kleinen Besichtigung und Vorstellung der neu gestalteten Räume eingeladen.
Dies findet vor der nächsten Marktgemeinderatssitzung am 10.11.2022 um 18.00 Uhr statt.

Datenstand vom 14.11.2022 07:52 Uhr