Datum: 06.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Feuerwehrgerätehauses
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:20 Uhr bis 19:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 07.06.2023
2 Änderung des Bebauungsplans "Fasanenfeld V" mittels Deckblatt Nr. 6 Billigungs- und Auslegungsbeschluss
3 Änderung des Bebauungsplanes "SO Pullman Ferienpark" mittels Deckblatt Nr. 14 Ergänzender Billigungs- und Auslegungsbeschluss gemäß §4a BauGB
4 Antrag Änderung des Bebauungsplans "Marktplatz" mittels Deckblatt Nr. 4
5 Antrag auf Vorbescheid Neubau Wohnhaus mit Garage in Loipfering 11a
6 Bauantrag Neuerrichtung/Austausch von Verladesilo
7 Bauantrag Neubau Windrad (Kleinwindanlage H = 19,10 m Mast und Rotor)
8 Antrag Elternbeirat der Grund- und Mittelschule Eging a.See Prüfung der Verkehrsberuhigung in der Prof.-Reiter-Straße
9 Informationen und Bekanntgaben

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1. Genehmigung Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 07.06.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Sitzung des Marktgemeinderates 06.07.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 07.06.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
MGR Ernst und MGR Geier nicht abgestimmt, da in der Sitzung vom 07.06.2023 nicht anwesend.

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2. Änderung des Bebauungsplans "Fasanenfeld V" mittels Deckblatt Nr. 6 Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Sitzung des Marktgemeinderates 06.07.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 04.05.2023 die Änderung des Bebauungsplans „Fasanenfeld V“ mittels Deckblatt Nr. 6 beschlossen. 
Seitens des Planungsbüros wurde nun ein entsprechender Entwurf des Deckblattes Nr. 6 erarbeitet, der nun zur Billigung und anschließenden Auslegung im vereinfachten Verfahren gemäß §13a BauGB vorgelegt wurde.
Der Bauausschuss schlägt vor, den Entwurf des Deckblattes Nr. 6 in der vorliegenden Fassung vom 28.06.2023 zu billigen und anschließend die Auslegung im vereinfachten Verfahren gemäß §13a BauGB durchzuführen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu und billigt den Entwurf des Deckblattes Nr. 6 in der vorliegenden Fassung vom 28.06.2023. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Auslegung im vereinfachten Verfahren gemäß §13a BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Änderung des Bebauungsplanes "SO Pullman Ferienpark" mittels Deckblatt Nr. 14 Ergänzender Billigungs- und Auslegungsbeschluss gemäß §4a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Sitzung des Marktgemeinderates 06.07.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 06.04.2023 den Entwurf des Deckblattes Nr. 14 zum Bebauungsplan „SO Pullman Ferienpark“ vom 06.04.2023 gebilligt und die erneute Auslegung gemäß §4a BauGB beschlossen.
In der Sitzung vom 06.04.2023 wurde zur Stellungnahme des Landratsamtes Passau, Technischer Umweltschutz beschlossen, dass eine immissionsschutztechnische Betrachtung vorzunehmen und eine Emissionskontingentierung vorzulegen ist. Die entsprechenden Gutachten vom 19.06.2023 der IFB Eigenschenk GmbH, Deggendorf, liegen der Gemeinde Eging a.See nun vor, darin wurde vermerkt, dass folgende Textpassagen im Deckblatt Nr. 14 ergänzt werden müssen.

  1. Änderungen Teil 1 von 3 - Bebauungsplan: 

  1. Ergänzung der textlichen Festsetzung 5.5.

5.5. Schallemissionskontingente der Teilflächen SO 1 und SO 2:
Im Geltungsbereich sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren Geräusche die für die Teilfläche 1 und 2 nachfolgender Tabelle angegebenen Schallemissionskontingente LEK weder tags (06:00 bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) überschreiten:
Details zur Prüfung der Einhaltung sind dem Schallgutachten Nr. 3230574-1 vom 19.06.2023 der IFB Eigenschenk GmbH zu entnehmen. Die Einhaltung ist im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.

  1. Ergänzung der Planzeichen zu Punkt 15.  und der Planzeichnung
15.15                 jeweils zulässige Emissionskontingente


  1. Änderungen von Teil 2 von 3 – Begründung inkl. Umweltbericht

  1. Ergänzung zu I. Begründung und Erläuterung Punkt 6. Wesentliche Auswirkungen der Änderung des Bebauungsplans (nach Abs. 4)

Bezüglich der zu erwartenden Schallemissionen wurde durch die IFB Eigenschenk GmbH eine schalltechnische Untersuchung (Nr. 3230574-2 vom 19.06.2023) durchgeführt. 

Aufgrund der ausgeführten Prognoseberechnung und den zugrunde gelegten Berechnungsannahmen kann im Vergleich mit den Richtwerten der TA Lärm und den Anforderungen des Bebauungsplans „SO Pullman Ferienpark“ bzw. den aus den festgesetzten Emissionskontingenten resultierenden Immissionsrichtwertanteilen nach DIN 45691 festgehalten werden, dass die Vorgaben unter Berücksichtigung des Gesamtbetriebs auf den Flur-Nrn. 1697/12 und 1702 sowie einer Teilfläche der Flur-Nr. 1703, jeweils Gemarkung Eging am See, an allen Immissionspunkten IP1 bis IP12 im Tagzeitraum (06:00 bis 22:00 Uhr) eingehalten werden. Im Nachtzeitraum (22:00 bis 06:00 Uhr) findet kein Betrieb statt.

Die schalltechnische Vorbelastung aus den verschiedenen Bereichen des Themenparks „Pullman City Westernstadt“ (Karl-May-Bühne, Goldwash Camp, Niederseilgarten, Main-Street) wurden durch die Unterschreitung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm um mindestens 15 dB berücksichtigt.

An den Ortschaften in der Umgebung des Plangebiets (Passerting, Wollmering, Ecking, Stolzing, Otting, Ruberting, Loipfering, Eging a.See) ist durch die Nutzung im Geltungsbereich des Deckblattes Nr. 14 des Bebauungsplans „SO Pullman Ferienpark“ mit keinen schalltechnischen Beeinträchtigungen zu rechnen.

Damit sichergestellt ist, dass an den schalltechnisch relevanten Immissionsorten die nach TA Lärm maßgebenden Immissionsrichtwerte durch die Nutzung im Bebauungsplangebiet nicht überschritten sind, hat die IFB Eigenschenk GmbH aus Deggendorf ein weiteres Schallgutachten (Bericht Nr. 3230574-1 vom 19.06.2023) erstellt. In diesem sind die maximal möglichen Emissionskontingente ermittelt worden. Die sich aus dem Schallgutachten ergebenden schalltechnischen Anforderungen werden in die Satzung aufgenommen und sind somit verbindlich.

  1. Ergänzung zu II. Umweltbericht Punkt 1.3. (Tabelle Punkt 4) 

4
Vermeidung von Lärm


Immissions-schutzrecht
Von einer über das gesetzlich erlaubte Maß hinausgehenden Beeinträchtigung der Umgebung durch Lärm, ausgehend von der geplanten Sondergebietsnutzung ist nicht auszugehen. 
Dies wird durch die schalltechnische Untersuchung 3230574-2 vom 19.06.2023 (IFB Eigenschenk GmbH) belegt. 

  1. Ergänzung zu II. Umweltbericht Punkt 3.6. (Unterpunkt Lärm/Schadstoffimmissionen) 
Dies wird durch die schalltechnische Untersuchung 3230574-2 vom 19.06.2023 (IFB Eigenschenk GmbH) belegt.
  1. Ergänzung zu II. Umweltbericht Punkt 6. Bewertung der Umweltauswirkungen…
(Tabelle Punkt Mensch und seine Gesundheit, Bevölkerung als Maßnahme zur Vermeidung und Minimierung = 3. Spalte) 

Mensch und seine Gesundheit, Bevölkerung
Lärm- und Schadstoffimmissionen
Festsetzung von Emissionskontingenten
 
Erholung
  • Eingliederung in den Ferienpark

Gesundheit/Strahlung
keine Festsetzung erforderlich











  1. Ergänzung zu II. Umweltbericht Punkt 7. Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen (nach Abs. 4)
Nachfolgende Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen werden für das Schutzgut Mensch durchgeführt:

  • Festsetzung von Emissionskontingenten

Aufgrund der verschiedenen Ergänzungen die im Nachgang zu den Schallgutachten vom 19.06.2023 im Deckblatt Nr. 14 vorgenommen werden mussten ist ein erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss gemäß §4a BauGB erforderlich.

Der Bauausschuss billigt den vorliegenden Entwurf des Deckblattes Nr. 14 zum Bebauungsplan „SO Pullman Ferienpark“ mit den eingearbeiteten Ergänzungen in der Fassung vom 06.07.2023 und schlägt vor, die erneute Auslegung gemäß §4a BauGB durchzuführen. Dabei können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Hierauf wird in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB hingewiesen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu und billigt den vorliegenden Entwurf des Deckblattes Nr. 14 zum Bebauungsplan „SO Pullman Ferienpark“ mit den eingearbeiteten Ergänzungen in der Fassung vom 06.07.2023. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die erneute Auslegung gemäß §4a BauGB durchzuführen. Dabei können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Hierauf wird in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Antrag Änderung des Bebauungsplans "Marktplatz" mittels Deckblatt Nr. 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Sitzung des Marktgemeinderates 06.07.2023 ö beschließend 4
Marktgemeinderat 2. Sitzung des Marktgemeinderates 01.02.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Antrag für die Grundstücksfläche Fl.Nr. 276, Gem Eging a.See, umfasst die Änderung des Bebauungsplans „Marktplatz“ zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses. Mit dem Deckblatt Nr. 4 soll eine Umplanung auf der vorgenannten Grundstücksfläche ermöglicht werden. Hierbei soll eine Verschiebung des bestehenden Baufensters für ein Einfamilienwohnhaus in Richtung Südosten, hinein in die derzeit festgesetzte Ausgleichsfläche, erfolgen.
Bei einem Ortstermin zusammen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Passau wurde das Grundstück in Augenschein genommen. Hierbei wurde seitens der Fachstelle signalisiert, dass eine Umplanung mittels Deckblatt befürwortet werden kann, soweit für das Baufenster in der bestehenden Ausgleichsfläche ein entsprechender anderweitiger Ausgleich geschaffen werden kann.
Die Antragsteller übernehmen alle im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren entstehenden Kosten, dies gilt auch für evtl. notwendige Erschließungsmaßnahmen und Beiträge nach KAG. Zudem übernehmen die Antragsteller alle Kosten, die womöglich für eine Umlegung der bestehenden Kanalleitungen bzw. Wasserleitungen erforderlich werden können und sichern der Gemeinde Eging a.See die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit für diese Leitungen zu.
Der Bauausschuss schlägt vor, den Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Marktplatz“ mittels Deckblatt Nr. 4 nicht zu befürworten.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu und beschließt, den Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Marktplatz“ mittels Deckblatt Nr. 4 nicht zu befürworten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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5. Antrag auf Vorbescheid Neubau Wohnhaus mit Garage in Loipfering 11a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Sitzung des Marktgemeinderates 06.07.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Antrag auf Vorbescheid für die Fl.Nr. 1917 Gem. Eging a.See umfasst den Neubau eines Wohnhauses mit Garage in Loipfering 11a. Das Bauvorhaben liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „MD Loipfering“ jedoch innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils von Loipfering.
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Bauantrag Neuerrichtung/Austausch von Verladesilo

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Sitzung des Marktgemeinderates 06.07.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Bauantrag für die Fl.Nr. 1342 Gem. Eging a.See umfasst die Neuerrichtung/Austausch von Verladesilo in der Bärenfeldstr. 35. Das Vorhaben befindet sich innerhalb des im Flächennutzungsplan der Gemeinde Eging a.See festgelegten Bereichs „GI Schotterwerk Kusser“.
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Bauantrag Neubau Windrad (Kleinwindanlage H = 19,10 m Mast und Rotor)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Sitzung des Marktgemeinderates 06.07.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Bauantrag für die Fl.Nr. 426 Gem. Eging a.See umfasst den Neubau eines Windrades (Kleinwindanlage H=19,10 m inkl. Rotor) in der Grafenauer Str. 16-18.
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Eging a.See in einem Gebiet ohne Bebauungsplan.
Nach Rücksprache mit dem von der Antragstellerin beauftragen Planungsbüro hat es eine Abstimmung mit dem LRA Passau und auch der Regierung von Niederbayern gegeben. Dabei wurde festgestellt, dass im Bereich der Antragstellerin ein faktisches Gewerbegebiet vorliegt und somit die 10-H-Regelung nicht anzuwenden ist. Der in der Marktgemeinderatssitzung vom 10.11.2022 behandelte Bauantrag zur Errichtung eines Windrades mit einer Höhe von 15,25 m inkl. Rotor wurde seitens der Antragstellerin zurückgenommen.
Das geplante Vorhaben ist aus baurechtlicher Sicht grundsätzlich genehmigungsfähig, allerdings müssen im Baugenehmigungsverfahren sämtliche Fachstellen gehört werden, bevor eine Baugenehmigung erteilt werden kann.
Der Bauausschuss schlägt vor, dem Antrag auf Abweichung gemäß Art. 63 Abs. 1 Satz 1 BayBO aufgrund der sich überdeckenden Abstandsflächen zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen. Zudem wird dem Antrag auf Abweichung gemäß Art. 63 Abs. 1 Satz 1 BayBO aufgrund der sich überdeckenden Abstandsflächen zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Antrag Elternbeirat der Grund- und Mittelschule Eging a.See Prüfung der Verkehrsberuhigung in der Prof.-Reiter-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Sitzung des Marktgemeinderates 06.07.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 14.04.2023 beantragte der Elternbeirat der Grund- und Mittelschule Eging a.See eine Prüfung der Verkehrsberuhigung in der Prof.-Reiter-Straße. Über das Schreiben wurde im Marktgemeinderat in der Sitzung vom 04.05.2023 beraten.
Es wurde vorgeschlagen, dass in der Sache ein Termin zur Verkehrsschau mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Verkehrspolizei Vilshofen an der Donau vereinbart werden soll. Zudem wurde vorgeschlagen, dass der Bauhof in der Prof.-Reiter-Straße das gemeindliche Geschwindigkeitsmessgerät aufstellen soll.
In der heutigen Marktgemeinderatssitzung soll über das Ergebnis aus der Verkehrsschau sowie der Geschwindigkeitsmessung beraten werden:
Bericht über die Verkehrsschau am 21.06.2023 in der Prof.-Reiter-Straße

Teilnehmer:                Walter Bauer, 1. Bürgermeister Markt Eging a.See
                       Hermann Reitberger, Polizeiinspektion Vilshofen an der Donau

In den letzten 30 Jahren gab es keinen Schulwegunfall im gesamten Gemeindegebiet Eging a.See.

Es herrscht eine optimale Verkehrssicherheit für die Kinder vor.

Es besteht ein Fußgängerweg entlang der gesamten Prof.-Reiter-Straße – ausgehend vom Rathaus.

Der Gehweg ist zur Fahrbahn hin mit einem Hochbord abgegrenzt, was zusätzlich die Sicherheit der Fußgänger erhöht.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h beginnend vom Rathaus bis kurz vor der Schule ist nach den Vorschriften der StVO nicht zulässig. Diese gehört eigentlich entfernt. Lediglich auf Höhe der Schule ist eine 30 km/h-Beschränkung gem. der StVO und der Verwaltungsvorschriften zulässig.

Um die Verkehrssicherheit auf Höhe der Schule – des Schulwegshelferübergangs - noch zu verbessern, wird aus Richtung Rathaus die Beschilderung Gefahrenzeichen „Kinder“ sowie die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km und das Zusatzschild „Schule“ erneuert und um einen besseren Bezug zur Schule herzustellen um ca. 50 m Richtung Schule versetzt.

Aus Richtung „Deggendorfer Str.“ wurde bei der Ortsbesichtigung festgestellt, dass aus dieser Richtung diese Beschilderung fehlt. Aus dieser Richtung werden beim Anwesen Urzinger die Verkehrszeichen Gefahrenzeichen „Kinder“, „30 km/h-Beschränkung“ und das Zusatzschild „Schule“ aufgestellt.

Um auch die Sicherheit beim Verkehrshelferüberweg noch zu verbessern, werden die beiden Verkehrszeichen „Verkehrshelfer“ erneuert. Dadurch wird eine bessere Kenntlichkeit erreicht.
Zudem werden an beiden Verkehrszeichen Hinweisschilder angebracht mit der jeweiligen Entfernung: aus Richtung Rathaus 50 m, aus Richtung Deggendorfer Str. 20 m.

Auf Höhe der Schule werden der Schulweghelferübergang sowie die Piktogramme, welche sich auf der Fahrbahn befinden, neu markiert bzw. neu übermarkiert. 

Aus Sicht der Polizei wird von den gewünschten Fahrbahnerhöhungen abgeraten, weil Erfahrungen zeigen, dass durch diese Fahrbahnerhöhungen verschiedene Nachteile entstehen:

Beim Überfahren der Fahrbahnerhöhungen entsteht eine Belästigung der Anwohner durch lautes Reifengeräusch.

Vor der Fahrbahnerhöhung wird in der Regel die Geschwindigkeit zwar abgebremst, aber nach der Erhöhung erfolgt sofort wieder eine Beschleunigung der Geschwindigkeit und in der Regel zeigt sich dann, dass zwischen den Fahrbahnerhöhungen deutlich höhere Geschwindigkeiten gemessen werden als vorher.

Durch das Abbremsen und das erneute Beschleunigen nach der Erhöhung entsteht auch eine erhöhte Lärmbelästigung durch Fahrgeräusche für die Anwohner.

Durch die Erhöhungen entstehen Behinderungen für den Winterdienst.

Die Emissionen werden durch das Bremsen und erneutes Gasgeben erhöht.

Die Kinder ab der 4. Jahrgangsstufe fahren nach dem Erwerb des „Fahrradführerscheins“ verstärkt mit dem Rad zur Schule. Die Erhöhungen stellen gerade für diese Kinder aufgrund ihrer noch fehlenden Fahrpraxis eine große Gefahrenquelle dar, z.B. durch einen Sturz.

Verkehrsrechtliche Maßnahmen in Form von baulichen Veränderungen können daher nicht vorgenommen werden und sind in diesem Fall aus rechtlichen Gründen auch nicht möglich.

Die Antragsteller dürfen sich gerne aus Sicht der Polizeidienststelle Vilshofen als Schulweghelfer zur Verfügung stellen um die Sicherheit für die Kinder beim Schulweghelferübergang zu gewährleisten. Die Polizei würde eine kostenlose Schulung anbieten. Dies wäre sehr zu begrüßen, da immer wieder personelle Engpässe bestehen.

Beschluss

Nach der Auswertung des Geschwindigkeitsmessgerätes – wobei das Ergebnis nach Meinung der Polizei positiv zu bewerten ist – und dem Ergebnis der durchgeführten Verkehrsschau werden die von der Polizei vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt. Weitere Maßnahmen, wie die von den Antragstellern geforderten Fahrbahnerhöhungen, werden nicht vorgenommen, da dies auch aus rechtlichen Gründen nicht zulässig ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9. Informationen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Sitzung des Marktgemeinderates 06.07.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Bürgermeister Walter Bauer informierte die Mitglieder des Marktgemeinderates über folgende Themen:

Aktuelle Bauberichte Neubau Rathaus und Marktplatz:
An beiden Baustellen schreiten die Bauarbeiten zügig voran. 
Im Rathaus sind im Erdgeschoss die Zwischenwände errichtet und kommende Woche werden die abgehängten Decken angebracht. Im Obergeschoss werden die Zwischenwände momentan aufgestellt.
Auf dem Marktplatz beginnen ab Montag die Pflasterarbeiten im Bereich des neuen Wohn- und Geschäftshauses und anschließend wird der Platz zwischen diesem Gebäude und dem neuen Rathaus gepflastert.

Erfreuliche Zahlen im Bereich Tourismus
Bei der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Tourist-Information Passauer Land wurden die offiziellen Übernachtungszahlen aus dem Jahr 2022 der Landkreisgemeinden vorgestellt. Von den 38 Gemeinden liegt der Markt Eging a.See auf dem 5. Platz mit insgesamt 107.680. So konnte die Hunderttausender-Marke zum zweiten Mal überschritten werden. Im Jahr 2019 konnten etwas mehr als 102.000 Gäste verzeichnet werden. In den beiden Corona-Jahren fielen die Übernachtungszahlen natürlich nicht so gut aus. 
Im Ranking der Landkreisgemeinden konnten wir uns dabei um einen Platz verbessern und stehen damit auf Platz 5 der 38 Gemeinden, wobei die beiden großen Kurorte Bad Füssing und Bad Griesbach die ersten beiden Plätze belegen.
Von den knapp 108.000 Übernachtungen konnten über 86.000 Übernachtungen von der Pullman-City Westernstadt und Pullman-Camping-Park generiert werden.
Das Urlaubsverhalten gegenüber den Vorjahren hat sich dahingehend verändert, dass kürzer Urlaub gemacht wird, aber dafür öfter. So war die Aufenthaltsdauer im Jahr 2019 vor Corona noch landkreisweit bei 4,5 Tagen und lag im Jahr 2022 bei genau 4 Tagen. In Bayern sogar nur bei 2,75 Tagen.
Wir können in Eging mit dieser Gesamtbilanz und der Entwicklung im Jahr 2022 sehr zufrieden sein. Die Bemerkung sei mir erlaubt, ohne Pullman sähe das Ganze anders aus.

Einladungen zu Festen und Jubiläen
Die Firma Kremsreiter feiert am Samstag, den 15.07.2023 ihr 30jähriges Firmenjubiläum. Zu dieser Feier sind auch die Mitglieder des Marktgemeinderates eingeladen.

Am 21.07.2023 sind wir zur Bierprobe anlässlich des diesjährigen Volksfestes ganz herzlich von unserer neuen Festwirtin eingeladen. Stattfinden wird diese im neuen Weißbierzelt um 19.30 Uhr.

Dann darf ich die Mitglieder des Marktgemeinderates am Volksfestsonntag, den 30.07.2023 ganz herzlich zum Standkonzert vor dem jetzigen Rathaus und dem anschließenden Volksfestumzug einladen und um Teilnahme bitten.

Besichtigung neue Klärschlammpresse  
 
Vor der nächsten Marktgemeinderatssitzung am 03.08.2023 möchte ich die Mitglieder des Marktgemeinderates um 17.15 Uhr auf unser Kläranlagenareal einladen. Dort können wir dann die bereits in Betrieb genommene Klärschlammpresse besichtigen und die „Neuen“, können bei Interesse, natürlich das gesamte Areal in Augenschein nehmen und bei einer Führung mit unserem Klärwärter den Ablauf und die Funktion unserer Kläranlage nachverfolgen, vom Einlauf des ungeklärten Schmutzwassers bis zum Auslauf des geklärten Wassers in den Vorfluter. 

Datenstand vom 04.08.2023 11:11 Uhr