Datum: 03.08.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Feuerwehrgerätehauses
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:50 Uhr bis 19:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 06.07.2023
2 Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Ziegelfeld Ost" gemäß § 17 Abs. 1 BauGB
3 Antrag der CSU Fraktion zur Änderung des Bebauungsplans "SO Pullman Ferienpark", Deckblatt Nr. 13; Erweiterung Ausweichparkplatz
4 Bauantrag Wohnraumerweiterung, Anbau eines Carport, Errichtung einer Lärmschutzwand, Aufstellen eines Gerätecontainer
5 Bauantrag Errichtung einer Freischankfläche
6 Antrag auf isolierte Befreiung Errichtung eines Sichtschutzzaunes in Rannetsreit 20
7 Feststellung der Jahresrechnung 2022
8 Entlastung der Jahresrechnung 2022
9 Informationen und Bekanntgaben

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1. Genehmigung Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 06.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Sitzung des Marktgemeinderates 03.08.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 06.07.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
MGR Sattler, MGRin Pfeiffer, MGR Sonndorfer und MGR Stetter nicht abgestimmt, da in der Sitzung vom 06.07.2023 nicht anwesend.

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2. Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Ziegelfeld Ost" gemäß § 17 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Sitzung des Marktgemeinderates 03.08.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Markt Eging a.See hat aufgrund des Marktgemeinderatsbeschlusses vom 07.10.2021 eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ziegelfeld Ost“ gemäß § 14 BauGB erlassen. Diese Satzung zur Veränderungssperre wurde am 11.10.2021 ortsüblich bekannt gemacht und ist damit am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft getreten.
Gemäß § 17 Abs. 1 BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Die Gemeinde kann die Frist um ein Jahr verlängern.
Nachdem die erforderlichen Untersuchungen zur Erreichung der städtebaulichen Entwicklungsziele zur Änderung des nun seit 1971 gültigen Bebauungsplans „Ziegelfeld Ost“ mittels Deckblatt Nr. 9 noch nicht abgeschlossen werden konnten, soll die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ziegelfeld Ost“, in der Fassung vom 08.10.2021 gemäß § 17 Abs. 1 BauGB, um ein Jahr verlängert werden.
Der Bauausschuss schlägt vor, die vorliegende Veränderungssperre in der Fassung vom 08.10.2021, für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ziegelfeld Ost“ gemäß § 17 Abs. 1 BauGB um ein Jahr zu verlängern.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu und beschließt, die Veränderungssperre in der Fassung vom 08.10.2021 für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ziegelfeld Ost“ gemäß § 17 Abs. 1 BauGB um ein Jahr zu verlängern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Antrag der CSU Fraktion zur Änderung des Bebauungsplans "SO Pullman Ferienpark", Deckblatt Nr. 13; Erweiterung Ausweichparkplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Sitzung des Marktgemeinderates 03.08.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt. 

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4. Bauantrag Wohnraumerweiterung, Anbau eines Carport, Errichtung einer Lärmschutzwand, Aufstellen eines Gerätecontainer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Sitzung des Marktgemeinderates 03.08.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Bauantrag für die Fl.Nr. 1792/1 Gem. Eging a.See umfasst eine Wohnraumerweiterung, den Anbau eines Carports, die Errichtung einer Lärmschutzwand und das Aufstellen eines Gerätecontainers in Otting 21.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der ABS Otting.
Zur Umsetzung des Vorhabens liegt zudem ein Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen gemäß Art. 63 BayBO vor.

Der Bauausschuss schlägt vor, dem Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen gemäß Art. 63 BayBO zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu und beschließt, dem Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen gemäß Art. 63 BayBO zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Bauantrag Errichtung einer Freischankfläche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Sitzung des Marktgemeinderates 03.08.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bauantrag für die gemeindlichen Grundstücke Fl.Nrn. 253 und 253/1 Gem. Eging a.See umfasst die Errichtung einer Freischankfläche im Unteren Markt 1.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Marktplatz“.
Zum Bauvorhaben wird zudem Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans „Marktplatz“ hinsichtlich des Baufensters gestellt, da dieses Baufenster im Bereich des Erdgeschosses der Darstellung des Baufensters für die darunterliegende Tiefgarage widerspricht. Für den Bereich der Freischankfläche ist noch eine privatrechtliche Vereinbarung bzw. eine dingliche Sicherung abzuschließen.
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen. Zudem wird vorgeschlagen, dem Antrag auf Befreiung der Festsetzung des Bebauungsplans „Marktplatz“ hinsichtlich dem Baufenster zuzustimmen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen und dem Antrag auf Befreiung der Festsetzung des Bebauungsplans „Marktplatz“ hinsichtlich dem Baufenster zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Antrag auf isolierte Befreiung Errichtung eines Sichtschutzzaunes in Rannetsreit 20

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Sitzung des Marktgemeinderates 03.08.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Antrag auf isolierte Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes „GE Rannetsreit“, für die Fl.Nrn. 1662 und 1662/1 Gem. Garham, umfasst die Errichtung eines Sichtschutzzaunes (Höhe max. 1,95 m, Länge ca. 25 m) in Rannetsreit 20.

Die Grundstücke Fl.Nrn. 1662 und 1662/1 Gem. Garham befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „GE Rannetsreit“.
Die Einfriedung eines Grundstücks mit einem Zaun bis zu 2,0 m Höhe ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr.  7a BayBO verfahrensfrei. Die Verfahrensfreiheit entbindet jedoch nicht von der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die an die bauliche Anlage gestellt werden. Eine solche Vorschrift ist der rechtsverbindliche Bebauungsplan „GE Rannetsreit“. Der Bebauungsplan setzt fest, dass eine Einfriedung mit Holz-, Maschendraht- oder Stabgitterzaun aus Metall mit einer Höhe bis max. 1,50 m erlaubt ist.
Um den beantragten Sichtschutzzaun (Höhe max. 1,95 m, Länge ca. 25 m) aus Stahlsäulen (Doppel-T-Träger) die am Boden verschraubt bzw. anderweitig befestigt werden und dazwischenliegende Holzpoller zu ermöglichen, ist eine Befreiung von dieser Festsetzung im Bebauungsplan notwendig.
Der Bereich des notariell beurkundeten Fahrtrechts zum Anwesen Hs.Nr. 13 ½ ist von dem Sichtschutzzaun vollumfänglich freizuhalten.
Eine Befreiung von der Festsetzung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauGB dann erteilt werden, wenn die Abweichung vom Bebauungsplan die Grundzüge der Planung nicht berührt, städtebaulich vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. 
Der Bauausschuss schlägt vor, die Zustimmung zum Antrag auf isolierte Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes „GE Rannetsreit“, zu erteilen. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu und beschließt, die Zustimmung zum Antrag auf isolierte Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes „GE Rannetsreit“ zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Feststellung der Jahresrechnung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Sitzung des Marktgemeinderates 03.08.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss, unter Vorsitz des 2. Bürgermeisters Thomas Haas, hat am 05.07.2023 die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 durchgeführt und es wird vorgeschlagen, die Jahresrechnung mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.

Beschluss

Die Prüfung der Jahresrechnung 2022 ergab keine Beanstandungen und wird mit den auf Seite 2559 dargestellten Ergebnissen festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Entlastung der Jahresrechnung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Sitzung des Marktgemeinderates 03.08.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung hat der Marktgemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO über die Entlastung zu beschließen.

Beschluss

Zur Jahresrechnung des Marktes für das Haushaltsjahr 2022 wird mit den im Marktgemeinderats­beschluss vom 03.08.2023 – Nr. 7 festgestellten Ergebnissen gem. Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.



1. Bürgermeister Walter Bauer nicht abgestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Walter Bauer nicht abgestimmt.

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9. Informationen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Sitzung des Marktgemeinderates 03.08.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Bürgermeister Walter Bauer informierte die Mitglieder des Marktgemeinderates über folgende Themen:

Aktueller Baustandsbericht Marktplatz und neues Rathaus
Im neuen Rathaus laufen die Innenausbauten auf Hochtouren. Die Systemtrennwände als Zwischenwände sind alle installiert. Die Abhängedecken im Obergeschoß und Haupttreppenhaus sind ebenso fertiggestellt. 
Am 31.07. wurde mit den Parkettverlegearbeiten im Obergeschoß begonnen.
Die Büromöbel werden am 21.08. geliefert und im OG dann auch gleich auf- und eingebaut.

Auf dem Markplatz sind die Pflasterarbeiten seit Wochen im Gange. So konnte bereits auf der Fläche östlich und südlich des neuen Wohn- und Geschäftshauses das Pflaster verlegt werden. Als nächstes wird dann mit diesen Arbeiten auf dem Platz begonnen.

Instandsetzung des Löschweihers in Jederschwing
Der Löschweiher in Jederschwing war ziemlich verlandet. Vom Zweckverband Gewässer III. Ordnung wurde mit einem Langstielbagger dieser Schlamm entnommen und neben dem Weiher zur Abtrocknung zwischengelagert. Zuvor wurde noch der Bewuchs rund um den Weiher zurückgeschnitten. Somit ist dieser Weiher für die Löschwasserversorgung wieder voll funktionsfähig hergestellt.

Einwohnerstatistik
Nach der neuesten Einwohnerstatistik mit Stand vom 31.12.2022, welche vor kurzem veröffentlicht wurde, hat der Markt Eging a.See 4.362 mit Erstwohnsitz gemeldete Personen. Bei der letzten Bekanntmachung, Stand 30.06.2022, lag die Zahl bei 4.304 Einwohnern. Dies bedeutet eine Zunahme von 58 Personen in einem halben Jahr. Dies zeigt, dass die Marktgemeinde Eging a.See eine beliebte Wohnortgemeinde ist.

Datenstand vom 17.10.2023 07:41 Uhr