Datum: 12.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Feuerwehrgerätehauses
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:45 Uhr bis 20:10 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 03.08.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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8. Sitzung des Marktgemeinderates
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12.10.2023
|
ö
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beschließend
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1 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat genehmigt das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 03.08.2023.
…
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
MGRin Ritscher-Döttl nicht abgestimmt, da in der Sitzung vom 03.08.2023 nicht anwesend.
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2. Standesamtliche Eheschließungen des Standesamtsbezirks Eging a.See: Widmung der Räume des neuen Rathauses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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8. Sitzung des Marktgemeinderates
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12.10.2023
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Durch den Neubau des Rathausgebäudes entstehen im Standesamtsbezirks Eging a.See zwei neue Räume zur Eheschließung, nämlich das neue Trauzimmer sowie der neue Bürgersaal, welche durch den Marktgemeinderat gewidmet werden müssen.
Die Räume selbst müssen sowohl in ihrer Größe als auch in der Ausgestaltung den Anforderungen einer würdevollen Eheschließung genügen. (§ 14 Abs. 2 Personenstandsgesetz) Die neuen Räume entsprechen diesen Voraussetzungen vollumfänglich.
Beschluss
Der Marktgemeinderat Eging a.See widmet die Räume des neuen Rathauses (Trauzimmer, Bürgersaal) im Rahmen eines personenstandsrechtlichen Organisationsaktes als offizielle Trauungsorte des Standesamtsbezirks Eging a.See.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Änderung der Ortsabrundungssatzung "Harmering" mit 3. Änderungssatzung
Abwägung der Stellungnahmen aus dem Verfahren nach § 13 BauGB i.V.m. § 4 Abs. BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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8. Sitzung des Marktgemeinderates
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12.10.2023
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Im Verfahren zur Änderung der Ortsabrundungssatzung „Harmering“ mittels 3. Änderungssatzung wurde in der Zeit von 11.04.2023 bis einschließlich 12.05.2023 die Beteiligung der Öffentlichkeit nach §13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und in der Zeit von 31.03.2023 bis einschließlich 05.05.2023 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die Beteiligung brachte folgende Ergebnisse:
Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Einwände vorgebracht.
Folgende Behörden haben von der Bauleitplanung Kenntnis erhalten, jedoch keinerlei Einwände mit rechtlicher Verbindlichkeit vorgebracht:
- Regionaler Planungsverband Donau-Wald
Landratsamt Passau, Untere Wasserrechtsbehörde
Landratsamt Passau, SG 53 Wasserrecht
Landratsamt Passau, Technischer Umweltschutz
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
ZAW Donau-Wald
Wasserwirtschaftsamt Deggendorf
Es liegen folgende Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor.
Landratsamt Passau, Bauwesen rechtlich
Abwägung zu Punkt 3 der Stellungnahme:
Zu 3a:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro wird festgestellt, dass sich die noch bebaubaren Flächen im Bereich der Ortsabrundungssatzung in Privatbesitz befinden und nicht erworben werden können.
Des Weiteren handelt es sich, bei den in der Stellungnahme erwähnten Baumöglichkeiten nördlich der Hauptstraße, um Grundstücksflächen bei denen das Gelände stark nach Norden hin abfällt und die zudem stark bewaldet sind.
Eine Bebauung wäre hier nur mit einem hohen Aufwand möglich. Zudem müsste eine bestehende Bepflanzung entfernt werden.
Das Grundstück Fl.Nr. 713 (Teilfläche), für das nun die Erweiterung ausgesprochen werden soll, liegt unmittelbar an einer bestehenden Grundstückszufahrt und ist zudem voll erschlossen. Hierdurch kann die Flächenversiegelung, die für eine Erschließung im hinteren nördlichen Bereich erforderlich wäre, auf ein Minimum beschränkt werden.
In der 3. Änderungssatzung müssen hierzu keine Änderungen vorgenommen werden.
Zu 3b:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro wird im Verfahrensblatt durchgängig die 3. Änderung angegeben.
Zu 3c:
Nach Rücksprache mit dem von der Gemeinde beauftragen Ingenieur Büro zur Erarbeitung der Unterlagen für die wasserrechtliche Erlaubnis der Kläranlage Eging a.See ist festzuhalten, dass der Bereich Harmering grundsätzlich in der Einzugsfläche des Mischwasserkanals enthalten ist. Durch die Erweiterungsfläche Fl.Nr. 713 (Teilfläche) mit ca. 780 qm und dem darauf geplanten Einfamilienwohnhaus ist nicht zu erwarten, dass hierdurch eine Überlastung des Mischwasserkanals entsteht. Auch durch die bereits in der Vergangenheit erfolgten Erweiterungen der OAS hat es bisher keinerlei Probleme im Bereich der Mischwasserentsorgung gegeben.
Zu 3d:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro handelt es sich bei der Zufahrt um eine private Zufahrt. Da die hier erschlossenen Grundstücke alle im Familienbesitz des Antragstellers sind, wird derzeit eine Umwidmung nicht angestrebt.
Zu 3e:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro wird festgehalten, dass die nördlich angrenzende Pferdehaltung voll an das Grundstück, Flur-Nr. 713/3 angrenzt und tangiert das zu erweiternde Grundstück lediglich an der Nordostecke. Zur Pferdehaltung hin befindet sich auch eine Bepflanzung, so dass eine Beeinträchtigung auf beide Seiten nicht erwartet wird.
Des Weiteren handelt es sich bei dem zu erweiternden Grundstück bereits um eine Rasenfläche mit Garage bzw. Carport, die von der Familie des Antragstellers genutzt und gepflegt wird. Ein Konflikt von der Pferdehaltung auf das zu erweiternde Grundstück und umgekehrt, ist nicht gegeben.
Zu 3f:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro wird festgehalten, dass die geplante Erweiterung eine Fläche von ca. 780 m² hat. Eine entsprechende Angabe dazu wird in der Satzung ergänzt. Durch die minimale Ergänzung des Geltungsbereiches wir mit dem Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen. Durch die bereits vorhandene Erschließungsstraße ist keine zusätzliche Versiegelung erforderlich. Die geplante Baufläche wird bereits als Rasenfläche mit Garage und Carport genutzt.
Ein sparsamer Umgang mit Grund und Boden gem. §1a Abs. 2 Satz 1 BauGB ist hierdurch gegeben. Hierzu wird auch auf die Begründung unter Punkt a verwiesen.
Zu 3g:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro soll in der Kanalzone folgendes zulässig/unzulässig sein:
Revisionsschächte müssen jederzeit frei zugänglich sein. Schächte und Leitungen dürfen im Bereich der Kanalzone nicht überbaut bzw. überpflanzt werden. Rasenflächen sind zulässig und auch Pflasterflächen können in diesem Bereich hergestellt werden.
Zu 3h:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro wurden die Bezeichnung Kanalzone im Plan und Text identisch dargestellt.
Zu 3i:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro sind die unter Ziffer 1.1 genannten zugehörigen Nebenanlagen z.B. Garagen, Carports und ggf. auch Terrassenüberdachungen. Die Anlagen wurden im Deckblatt entsprechend ergänzt.
Zu 3j:
Ein entsprechender Beschluss zur Änderung der OAS Harmering wurde gefasst jedoch wurde dazu keine Nummer vergeben. Nachdem das Verfahren hierzu noch nicht eingeleitet wurde kann die 3. Änderung wie vorgesehen erfolgen.
Der Bauausschuss nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, Bauwesen rechtlich zur Kenntnis und schlägt vor, in der 3. Änderungssatzung die Abwägungen zu den Ziffern 3a – 3j wie festgelegt zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, Bauwesen rechtlich zur Kenntnis und beschließt, in der 3. Änderungssatzung die Abwägungen zu den Ziffern 3a – 3j wie festgelegt zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Abstimmung: 13 : 0
Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde
Abwägung zum Einwand:
In Abstimmung zwischen dem Planungsbüro und der Unteren Naturschutzbehörde wurden sämtliche Anmerkungen in der Änderungssatzung eingearbeitet bzw. berücksichtigt. Aus naturschutzfachlicher Sicht kann die 3. Änderungssatzung somit als Satzung beschlossen werden.
Der Bauausschuss nimmt den Einwand der Unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnis und schlägt vor, dass hierzu keine Änderungen mehr vorzunehmen sind.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschuss zu, nimmt den Einwand der Unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnis und beschließt, dass hierzu keine Änderungen mehr vorzunehmen sind.
Abstimmung: 13 : 0
Regierung von Niederbayern
Abwägung zum Einwand:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro wird hierzu auf die Abwägung 3a) zum Einwand des Landratsamtes Passau verwiesen.
Der Bauausschuss nimmt den Einwand der Regierung von Niederbayern zur Kenntnis und schlägt vor, in der 3. Änderungssatzung hierzu keine Änderungen vorzunehmen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschuss zu, nimmt den Einwand der Regierung von Niederbayern zur Kenntnis und beschließt, dass hierzu keine Änderungen mehr vorzunehmen sind.
Abstimmung: 13 : 0
Der Bauausschuss nimmt sämtliche Stellungnahmen der Fachstellen und auch der Öffentlichkeit zur Kenntnis und schlägt vor, dass die gefassten Einzelbeschlüsse seitens des Planungsbüros in der 3. Änderungssatzung eingearbeitet bzw. ergänzt werden.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt sämtliche Stellungnahmen der Fachstellen und auch der Öffentlichkeit zur Kenntnis und beschließt, dass die gefassten Einzelbeschlüsse seitens des Planungsbüros in der 3. Änderungssatzung eingearbeitet bzw. ergänzt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
MGR Koch ab TOP 3 öffentlicher Teil anwesend.
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4. Änderung der Ortsabrundungssatzung "Harmering" mit 3. Änderungssatzung
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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8. Sitzung des Marktgemeinderates
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12.10.2023
|
ö
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beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Im vorliegenden Entwurf der 3. Änderungssatzung zur Ortsabrundungssatzung „Harmering“, in der Fassung vom 12.10.2023 wurden die Bedenken und Anregungen aus der Beteiligung gemäß § 13 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB, wie festgelegt, eingearbeitet bzw. ergänzt.
Der Bauausschuss nimmt die vorliegende 3. Änderungssatzung in der Fassung vom 12.10.2023 zur Kenntnis und schlägt vor, diese gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt die vorliegende 3. Änderungssatzung in der Fassung vom 12.10.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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5. Änderung des Bebauungsplans "SO Pullman Ferienpark" mit Deckblatt Nr. 14
Abwägung der Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Bau GB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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8. Sitzung des Marktgemeinderates
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12.10.2023
|
ö
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beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Für die Änderung des Bebauungsplans „SO Pullman Ferienpark“ wurde in der Zeit vom 31.07. bis 04.09.2023 die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und in der Zeit vom 13.07. bis 25.08.2023 die erneute Beteiligung der Behörden gem. § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt. Dabei war in Bezug auf die durchgeführten Änderungen oder Ergänzungen nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und deren möglichen Auswirkungen Stellung zu nehmen.
Folgende Behörden haben von den vorgenannten Änderungen und Ergänzungen Kenntnis erhalten, jedoch dazu keinerlei neue Einwände mit rechtlicher Verbindlichkeit vorgebracht:
- Brandschutzdienststelle Landkreis Passau
Regierung von Niederbayern, SG Raumordnung und Landesplanung
Regionaler Planungsverband Donau-Wald
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Vilshofen
Landratsamt Passau, SG Bodenschutz
Landratsamt Passau, SG Städtebau
Landratsamt Passau, SG Abfallrecht
Landratsamt Passau, SG 53 Wasserrecht
Landratsamt Passau, Kreisbrandinspektion
Es liegen folgende Stellungnahmen von Bürgern vor:
Stellungnahme einer Bürgerin v. 04.09.2023:
Abwägung zu den vorgebrachten Einwänden:
Zu Punkt 1:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass die vorliegenden Schallgutachten nach Vorgabe und in Abstimmung mit dem SG Technischer Umweltschutz am Landratsamt Passau erstellt wurden. Auf die nachfolgende Abwägung zur Stellungnahme dieser Fachstelle wird verwiesen.
Die umfassenden Meinungsäußerungen werden vollumfänglich zur Kenntnis genommen.
Zu Punkt 2:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mit dem Immissionstechnischen Bericht 3230574-1 der IFB Eigenschenk GmbH die Einhaltung der Immissionsrichtwerte nachgewiesen.
Zu Punkt 3:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird auf die Abwägung zu Punkt 2. verwiesen. Die Meinungsäußerungen werden zur Kenntnis genommen.
Zu Punkt 4:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro werden nicht belegte Behauptungen zur Kenntnis genommen jedoch nicht kommentiert.
Zu Punkt 5:
Die Meinungsäußerung wird zur Kenntnis genommen.
Abwägung zum Einwand:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass der Marktgemeinderat in der Sitzung vom 12.01.2023 die Änderung des Bebauungsplans „SO Pullman Ferienpark“ mit Deckblatt Nr. 15, dessen Bestandteil auch die Überplanung der bestehenden Westernstadt ist, beschlossen hat. Derzeit werden im Rahmen dieses laufenden Verfahrens u.a. auch schalltechnische Untersuchungen durchgeführt.
Der Bauausschuss nimmt die Einwände Nr. 1 – 5 der Bürgerin aus Eging a.See zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 14 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Einwände Nr. 1 – 5 der Bürgerin aus Eging a.See zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 14 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.
Abstimmung: 14 : 0
Es liegen folgende Stellungnahmen von Behörden vor:
Landratsamt Passau, SG Bauwesen rechtlich v. 30.08.2023:
Abwägung zu Punkt 5 der Stellungnahme:
Zu 5a:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro sind in Punkt I.1. der Begründung bereits alle betroffenen Grundstücke aufgelistet. Diese Auflistung wird in den textlichen Festsetzungen redaktionell ergänzt.
zu 5b:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird festgestellt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten/ergänzten Teilen der Planung abzugeben waren.
zu 5c:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird festgestellt, dass die ordnungsgemäße Erschließung der durch Deckblatt 14 zulässigen Maßnahmen im Hinblick auf die Oberflächenwasserentsorgung bereits durch die erfolgte Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis gewährleistet ist. Diese beinhaltet auch die Errichtung der Anlage, weshalb eine zusätzliche baurechtliche Genehmigung nicht mehr erforderlich ist. Eine Rechtsgrundlage für die Darstellungspflicht im Bebauungsplan ist damit nicht vorhanden.
zu 5d:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird auf die Stellungnahme des Verfassers vom 11.07.2022 Unterpunkt 3.l. im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB und die zugehörige Abwägung verwiesen. Weiterhin ist in der Begründung Punkt I.1. der Zweck und die Zugehörigkeit der geplanten Maßnahmen explizit dargestellt.
zu 5e:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird festgestellt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten/ergänzten Teilen der Planung abzugeben waren. Zusätzlich wird auf die Abwägung zu Punkt 3.h. der Stellungnahme des Verfassers vom 11.07.2022 im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB verwiesen.
zu 5f:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird hierzu auf die Abwägung zur Stellungahme der Unteren Naturschutzbehörde verwiesen.
zu 5g:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird auf die Abwägung zur Stellungnahme des SG Technischer Umweltschutz verwiesen. Der genannte Unterpunkt enthält einen Textvorschlag für den baurechtlichen Genehmigungsbescheid.
zu 5h:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der Bauausschuss nimmt die Einwände Nr. 5a – 5 h des Landratsamtes Passau, Bauwesen rechtlich, zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 14 die Abwägungen wie festgelegt, redaktionell einzuarbeiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Einwände Nr. 5a – 5 h des Landratsamtes Passau, Bauwesen rechtlich, zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 14 die Abwägungen wie festgelegt, redaktionell einzuarbeiten.
Abstimmung: 14 : 0
Landratsamt Passau, SG Techn. Umweltschutz v. 30.08.2023:
Abwägung zur Stellungnahme:
Spiegelstrich 1:
Die schalltechnische Untersuchung ist Bestandteil der Verfahrensunterlagen.
Spiegelstrich 2:
Die Festsetzung 5.5. wird entsprechend redaktionell ergänzt.
Spiegelstrich 3:
Der Immissionsort IP6 mit identischer Schutzwürdigkeit befindet sich in gleicher Entfernung zum Plangebiet.
Spiegelstrich 4:
Auf die Abwägung zur Stellungnahme des SG Bauwesen rechtlich im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs.1 BauGB vom 11.07.2022, Punkt 3.j. wird verwiesen. Die Gebäude stellen damit keine Immissionsorte dar.
Spiegelstrich 5:
Die Emissionsbezugsflächen sind bereits als SO 1 und SO 2 deutlich dargestellt und mit einer Nutzungsgrenze (Knödellinie – sh. Zeichenerklärung für die planlichen Festsetzungen) voneinander abgegrenzt. Auf eine zusätzliche Kennzeichnung wird aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet.
Spiegelstrich 6:
In Abstimmung mit dem Sachverständigen des IFB Eigenschenk und dem Planungsbüro wird festgestellt, dass die bestehende Ferienhaussiedlung westlich des Plangebiets als Mischgebiet eingestuft wird, da sie ausschließlich von Besuchern der Westernstadt genutzt werden. Würde die Westernstadt nicht mehr betrieben, ginge auch die Nutzung der Ferienhaussiedlung unter. Somit gleicht die Nutzung in Verbindung mit der Westernstadt einer gewerblichen und nicht einer Nutzung zur reinen Erholung, die hinsichtlich ihrer Schutzwürdigkeit als WA einzustufen wäre. Die Begründung zum Bebauungsplan sowie auch die Beschreibung der Immissionsorte im genannten Bericht zur Emissionskontingentierung werden dazu redaktionell ergänzt.
Der Bauausschuss nimmt die Einwände Spiegelstrich 1 - 6 des Landratsamtes Passau, SG Techn. Umweltschutz zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 14 die Abwägungen wie festgelegt, redaktionell einzuarbeiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschuss zu, nimmt die Einwände Spiegelstrich 1 - 6 des Landratsamtes Passau, SG Techn. Umweltschutz zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 14 die Abwägungen wie festgelegt, redaktionell einzuarbeiten.
Abstimmung: 14 : 0
Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde v. 18.08.2023:
Abwägung zum Einwand:
Die Festsetzung 6.8. wird wie folgt redaktionell ergänzt:
„Die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs sind mit Ablauf der auf die Rechtskraft des Deckblatts folgenden Vegetationsperiode fertigzustellen. Die Herstellung der Flächen außerhalb des Geltungsbereichs hat in der auf die Rechtskraft folgenden Vegetationsperiode zu beginnen und ist spätestens 2025 fertigzustellen.“
Der Bauausschuss nimmt den Einwand des Landratsamtes Passau, Untere Naturschutzbehörde zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 14 die Abwägung wie festgelegt, redaktionell einzuarbeiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt den Einwand des Landratsamtes Passau, Untere Naturschutzbehörde zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 14 die Abwägung wie festgelegt, redaktionell einzuarbeiten.
Abstimmung: 14 : 0
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Passau v. 17.07.2023:
Abwägung zum Einwand:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro werden die Begriffe korrekt im Deckblatt Nr. 14 eingepflegt.
Der Bauausschuss nimmt den Einwand des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 14 die Abwägung wie festgelegt, redaktionell einzuarbeiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt den Einwand des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 14 die Abwägung wie festgelegt, redaktionell einzuarbeiten.
Abstimmung: 14 : 0
Der Bauausschuss nimmt sämtliche Stellungnahmen der Fachstellen und auch der Öffentlichkeit zur Kenntnis und schlägt vor, dass die gefassten Einzelbeschlüsse seitens des Planungsbüros im Deckblatt Nr. 14 eingearbeitet bzw. ergänzt werden.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt sämtliche Stellungnahmen der Fachstellen und auch der Öffentlichkeit zur Kenntnis und beschließt, dass die gefassten Einzelbeschlüsse seitens des Planungsbüros im Deckblatt Nr. 14 eingearbeitet bzw. ergänzt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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6. Änderung des Bebauungsplans "SO Pullman Ferienpark" mit Deckblatt Nr. 14
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
|
8. Sitzung des Marktgemeinderates
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12.10.2023
|
ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Im vorliegenden Entwurf des Deckblattes Nr. 14 zum Bebauungsplan „SO Pullman Ferienpark“ in der Fassung vom 12.10.2023 wurden die Bedenken und Anregungen aus der Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wie festgelegt, redaktionell eingearbeitet bzw. ergänzt.
Der Bauausschuss nimmt das Deckblattes Nr. 14 zum Bebauungsplan „SO Pullman Ferienpark“ in der Fassung vom 12.10.2023 zur Kenntnis und schlägt vor, diese gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt Nr. 14 an das Landratsamt Passau zur Genehmigung weiterzuleiten.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt das Deckblattes Nr. 14 zum Bebauungsplan „SO Pullman Ferienpark“ in der Fassung vom 12.10.2023 zur Kenntnis und beschließt dieses gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt Nr. 14 an das Landratsamt Passau zur Genehmigung weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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7. Änderung des Flächennutzungsplans mittels Deckblatt Nr. 22
Abwägung von Stellungnahmen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
|
8. Sitzung des Marktgemeinderates
|
12.10.2023
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes mittels Deckblatt 22 wurde in der Zeit von 10.07.2023 bis einschließlich 11.08.2023 die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und in der Zeit von 29.06.2023 bis einschließlich 01.08.2023 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Die Beteiligung brachte folgende Ergebnisse:
Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde folgender Einwand vorgebracht:
Abwägung zu den vorgebrachten Einwänden:
Die Stellungnahme wird vollumfänglich zur Kenntnis genommen, sie begründet jedoch keine Änderung des gegenständlichen Bauleitplanungsentwurfs zur Flächennutzungsplanänderung. Auf die nachfolgende Abwägung zur gleichlautenden Stellungnahme im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird deshalb verwiesen.
Der Bauausschuss nimmt die Einwände der Bürgerin aus Eging a.See zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 22 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschuss zu, nimmt die Einwände der Bürgerin aus Eging a.See zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 22 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.
Abstimmung: 13 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Folgende Behörden haben von der Bauleitplanung Kenntnis erhalten, jedoch keinerlei Einwände mit rechtlicher Verbindlichkeit vorgebracht:
- Regionaler Planungsverband Donau-Wald
Landratsamt Passau, Technischer Umweltschutz
Landratsamt Passau, Abteilung 7 Städtebau
Regierung von Niederbayern
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
AWG Donau Wald
Deutsche Telekom AG
Bund Naturschutz – Kreisgruppe Passau
Vermessungsamt Vilshofen
Es liegen folgende Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor.
Landratsamt Passau, Bauwesen rechtlich
Abwägung zur Stellungnahme:
zu 3a:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass die Fläche im Deckblatt gemäß der Nutzung als öffentlicher Parkplatz dargestellt und die Begründung entsprechend ergänzt wird.
zu 3b:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird festgestellt, dass die genannten Flächen im Bebauungsplan Sommerau bereits als Mischgebietsflächen mit zugehörigen Baufenstern festgesetzt sind. Eine Befragung der Eigentümer im Jahr 2019 ergab keine Resonanz. Der Gesetzgeber stellt den Kommunen derzeit keine weiteren rechtlichen Mittel zur Baulandmobilmachung zur Verfügung. Die Begründung wird entsprechend ergänzt.
Vermutungen über mögliche zukünftige Absichten der Eigentümer sind nicht Gegenstand der vorliegenden Planung.
zu 3c:
Der Hinweis wird zur vollumfänglich zur Kenntnis genommen. Seitens der Gemeinde wird eine Überbauung des Bereichs der ehemaligen Hausmülldeponie ausgeschlossen. Dieser heutige Grünzug, der sich in Richtung Westen verbreitert, wird deshalb erhalten bleiben. Weiterhin mangelt es auch im Rest des Ortsbereichs nicht an innerörtlichen Grünzügen.
zu 3d:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass die Größe der Fläche in der Begründung angegeben wird.
Der Bauausschuss nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, Bauwesen rechtlich zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 22 die Abwägungen zu den Ziffern 3a – 3d soweit erforderlich, entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, Bauwesen rechtlich zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 22 die Abwägungen zu den Ziffern 3a – 3d soweit erforderlich, entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Abstimmung: 13 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde
Abwägung zur Stellungnahme:
Die Stellungnahme wird vollumfänglich zur Kenntnis genommen, sie begründet jedoch keine Änderung des gegenständlichen Bauleitplanungsentwurfs zur Flächennutzungsplanänderung. Auf die nachfolgende Abwägung zur gleichlautenden Stellungnahme im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird deshalb verwiesen.
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 22 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 22 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.
Abstimmung: 13 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Wasserwirtschaftsamt Deggendorf
Abwägung zur Stellungnahme:
Die Stellungnahme wird vollumfänglich zur Kenntnis genommen, sie begründet jedoch keine Änderung des gegenständlichen Bauleitplanungsentwurfs zur Flächennutzungsplanänderung. Auf die nachfolgende Abwägung zur gleichlautenden Stellungnahme im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird deshalb verwiesen.
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 22 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 22 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.
Abstimmung: 13 :0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Landratsamt Passau – SG 53 Wasserrecht
Abwägung zur Stellungnahme:
Die Stellungnahme wird vollumfänglich zur Kenntnis genommen, sie begründet jedoch keine Änderung des gegenständlichen Bauleitplanungsentwurfs zur Flächennutzungsplanänderung. Auf die nachfolgende Abwägung zur gleichlautenden Stellungnahme im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird deshalb verwiesen.
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Passau – SG 53 Wasserrecht zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 22 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Passau – SG 53 Wasserrecht zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 22 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.
Abstimmung: 13 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Bayernwerk AG
Abwägung zur Stellungnahme:
Die Stellungnahme wird vollumfänglich zur Kenntnis genommen, sie begründet jedoch keine Änderung des gegenständlichen Bauleitplanungsentwurfs zur Flächennutzungsplanänderung. Auf die nachfolgende Abwägung zur gleichlautenden Stellungnahme im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird deshalb verwiesen.
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Bayernwerk AG zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 22 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Stellungnahme der Bayernwerk AG zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 22 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.
Abstimmung: 13 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Der Bauausschuss nimmt sämtliche Stellungnahmen der Fachstellen und auch der Öffentlichkeit zur Kenntnis und schlägt vor, dass die gefassten Einzelbeschlüsse seitens des Planungsbüros im Deckblatt Nr. 22 eingearbeitet bzw. ergänzt werden.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt sämtliche Stellungnahmen der Fachstellen und auch der Öffentlichkeit zur Kenntnis und beschließt, dass die gefassten Einzelbeschlüsse seitens des Planungsbüros im Deckblatt Nr. 22 eingearbeitet bzw. ergänzt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
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8. Änderung des Flächennutzungsplans mittels Deckblatt Nr. 22
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
|
8. Sitzung des Marktgemeinderates
|
12.10.2023
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss hat die Stellungnahmen aus dem Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis genommen und abgewogen. Seitens des Planungsbüros wurden die vorgebrachten Bedenken und Anregungen, wie festgelegt, im Deckblattentwurf Nr. 22 in der Fassung vom 12.10.2023 eingearbeitet bzw. ergänzt.
Der Bauausschuss billigt den geänderten Entwurf des Deckblattes Nr. 22 zum Flächennutzungsplan in der Fassung vom 12.10.2023 und schlägt vor die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, billigt den geänderten Entwurf des Deckblattes Nr. 22 zum Flächennutzungsplan in der Fassung vom 12.10.2023 und schlägt vor, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
zum Seitenanfang
9. Änderung des Bebauungsplans "Sommerau" mittels Deckblatt Nr. 11 Abwägung von Stellungnahmen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
|
8. Sitzung des Marktgemeinderates
|
12.10.2023
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Im Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans „Sommerau“ mittels Deckblatt 11 wurde in der Zeit von 10.07.2023 bis einschließlich 11.08.2023 die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und in der Zeit von 29.06.2023 bis einschließlich 01.08.2023 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Die Beteiligung brachte folgende Ergebnisse:
Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde folgender Einwand v. 11.08.2023 vorgebracht:
Abwägung zu den vorgebrachten Einwänden:
zu Absatz 1 - 7:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro wird zur Beurteilung des naturschutzrechtlich auszugleichenden Bestandes auf die Stellungnahme der zuständigen Fachbehörde verwiesen. Die genannte Auffüllung stellt ein verfahrensfreies Bauvorhaben gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 9 BayBO dar. Quellbereiche im Geltungsbereich sind nicht kartiert; hierzu wird auf die Stellungnahme der zuständigen Fachbehörde verwiesen.
Aufgrund eines technischen Defekts konnte das Regenwasser aus dem Bereich des Deckblatts 7 zeitweise nicht ordnungsgemäß abgeleitet werden. Dieser Defekt wurde zwischenzeitlich behoben.
zu Absatz 8:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro wird bezüglich der Beurteilung des naturschutzrechtlich auszugleichenden Bestandes sowie der zugehörigen Bilanzierung auf die Stellungnahme der zuständigen Fachbehörde verwiesen.
zu Absatz 9 und 10:
Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro werden unbelegte Behauptungen nicht kommentiert. Die Meinungsäußerungen werden jedoch vollumfänglich zur Kenntnis genommen.
Der Bauausschuss nimmt die Einwände der Bürgerin aus Eging a.See zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt 11 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Einwände der Bürgerin aus Eging a.See zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt 11 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.
Abstimmung: 13 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Folgende Behörden haben von der Bauleitplanung Kenntnis erhalten, jedoch keinerlei Einwände mit rechtlicher Verbindlichkeit vorgebracht:
- Regionaler Planungsverband Donau-Wald
Landratsamt Passau, Abteilung 7 Städtebau
Regierung von Niederbayern
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
AWG Donau Wald
Deutsche Telekom AG
Bund Naturschutz – Kreisgruppe Passau
Vermessungsamt Vilshofen
Es liegen folgende Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor.
Landratsamt Passau, Bauwesen rechtlich v. 01.08.2023
Abwägung zur Stellungnahme:
zu 4a:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass ein Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Deckblatt Nr. 11 beigefügt wird.
zu 4b:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass eine Wohnnutzung im Geltungsbereich 2 mittels Festsetzung bereits ausgeschlossen ist.
zu 4c:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass die Überschrift von A) entsprechend ergänzt wird.
zu 4d:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass in Festsetzung 3.1.1. nach „Hauptgebäude“ folgender Passus ergänzt wird: „Für Hauptgebäude gelten die Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO. Es werden durch planliche und/oder textliche Festsetzungen keine anderen Abstandsflächen gem. Art. 6 Abs. 5 Satz 2 BayBO zugelassen.“
zu 4e:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass im Bereich der geplanten Garage im Rahmen der Erstellung des westlich angrenzenden Parkplatzes eine Geländeangleichung im verfahrensfreien Rahmen gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 9 durchgeführt wurde, wodurch das Urgelände überfüllt wurde. Die Wandhöhe von 3,50 m wurde analog Deckblatt Nr. 7 festgelegt.
Zudem wird folgende Festsetzung zu Aufschüttungen/Abgrabungen im Deckblatt eingefügt:
„3.4.2. Abgrabungen/Aufschüttungen
Im Geltungsbereich 1 sind Aufschüttungen/Abgrabungen bis 1,50 m über/unter Urgelände zulässig.
Im Geltungsbereich 2 sind Aufschüttungen bis 1,50 m über Urgelände zulässig.
Es darf ein Oberbodenabtrag erfolgen, tiefere Abgrabungen sind unzulässig.“
Die Begründung wird dahingehend ergänzt.
zu 4f:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass die beiden westlichen Parzellen mittlerweile bebaut sind. Die Bebauung wird nachrichtlich dargestellt.
zu 4g:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass die Art der wasserdurchlässigen Befestigung in Festsetzung 3.2 fixiert wird. Um eine mögliche Gefährdung durch Ölverlust o.ä. auszuschließen, wird außerdem festgelegt, dass keine stillgelegten Altautos abgestellt werden dürfen.
zu 4h:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass die Kanalleitung mittels Dienstbarkeit gesichert ist, die der Antragsteller nach Vorgabe der Gemeinde eintragen ließ. Der Wortlaut ist ihm bekannt. Bei einem evtl. Verkauf des Grundstücks wird im notariellen Kaufvertrag jede eingetragene Dienstbarkeit aufgeführt, womit eine Kenntnisnahme durch einen evtl. Rechtsnachfolger ebenfalls gewährleistet ist. Eine dahingehende Festsetzung ist deshalb nicht erforderlich.
zu 4i:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass das im Westen neu errichtete Nachbarhaus ein Pultdach besitzt und somit die Auswahl der Dachformen aus Sattel- und Pultdach beschränkt wird.
zu 4h:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass der Hinweis mit einem gleichzeitigen Verweis auf die Stellungnahme der zuständigen Fachbehörde zur Kenntnis genommen wird.
Der Bauausschuss nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, Bauwesen rechtlich, zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 11 die Abwägungen zu den Ziffern 4a – 4h entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, Bauwesen rechtlich, zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 11 die Abwägungen zu den Ziffern 4a – 4h entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Abstimmung: 13 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Landratsamt Passau, SG Abfallrecht v. 01.08.2023
Abwägung zur Stellungnahme:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass die textliche Festsetzung 3.6. wie vorgeschlagen geändert wird.
Mittels Festsetzung werden über den Oberbodenabtrag hinausgehende Abgrabungen im Bereich der Altablagerung in Geltungsbereich 2 ausgeschlossen.
Der Bauausschuss nimmt den Einwand des Landratsamtes Passau, SG Abfallrecht zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 11 die Abwägung entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt den Einwand des Landratsamtes Passau, SG Abfallrecht zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 11 die Abwägung entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Abstimmung: 13 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Landratsamt Passau, SG 53 - Wasserrecht
Abwägung zur Stellungnahme
Zu Abs. 1 – 3:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro werden die Absätze 1 – 3 zur Kenntnis genommen.
Abwägung zum Wirkungspfad Boden-Grundwasser
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass die Hinweise zur Kenntnis genommen werden. Zudem wird auf die Stellungnahme des SG Abfallrecht verwiesen.
Abwägung zum Wirkungspfad Boden-Naturpflanze
Zu Geltungsbereich 2 (MI):
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass die Hinweise zur Kenntnis genommen werden.
Zu Geltungsbereich 1 (WA):
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass wie der Begründung unter Punkt 1.3. und 3.2. zu entnehmen ist und auch richtigerweise durch den Verfasser festgestellt wird, nur der südliche, an die Fl.Nr. 2283 Gem. Eging a.See angrenzende Teil der Fl.Nr. 2260 Gem. Eging a.See gem. ABuDIS von der Altablagerung (Erdaushub mit Bauschutt) betroffen ist.
Da im Überschneidungsbereich ein Baufenster für die Garage und die zugehörige Zufahrt festgesetzt ist, kann an dieser Stelle ein künftig möglicher Nutzgarten ausgeschlossen werden. Im Bereich nördlich der Kanalleitung steht gewachsener Boden an. Eine Untersuchung dieser Fläche ist deshalb nicht angezeigt.
Der tatsächliche Hausmülldeponiekörper beginnt südlich des Geltungsbereichs 1 auf der gemeindeeigenen Fl.Nr. 2283 Gem. Eging a.See.
Abwägung zum Wirkungspfad Boden-Mensch:
Zu Boden:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro werden tiefere Bodenschichten im Bereich der Altablagerung von den geplanten Baumaßnahmen nicht berührt bzw. werden nicht an die Oberfläche verbracht oder verbleiben dort. Im Überschneidungsbereich mit bauschutthaltigen Ablagerungen werden Kellergeschosse ausgeschlossen. Zusätzlich wird auf die Stellungnahme des SG Abfallrecht verwiesen.
Zu Bodenluft:
Zudem werden im Bereich des Hausmülldeponiekörpers keine Gebäude geplant und über den Oberbodenabtrag hinausgehende Abgrabungen ausgeschlossen.
Auf die Abwägung zum Wirkungspfad Boden – Nutzpflanze wird verwiesen.
Südlich der Kanalhauptleitung sind keine Rohrleitungen vorhanden.
Die weiteren Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Der Bauausschuss nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau SG 53 Wasserrecht zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 11 die Abwägungen entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau SG 53 Wasserrecht zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 11 die Abwägungen entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Abstimmung: 13 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Landratsamt Passau, Technischer Umweltschutz v. 13.07.2023
Abwägung zur Stellungnahme:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass sich nördlich und westlich des Geltungsbereichs 2, unmittelbar angrenzend bereits bestehende öffentliche und private Fahrzeug-Stellplätze befinden. Hier ist davon auszugehen, dass jedes Fahrzeug regelmäßig pro Tag mindestens 2 x bewegt wird. Um zu gewährleisten, dass die gewerblichen Stellplätze nicht mehr Einfluss auf die bestehende umgebende Wohnbebauung haben als die bereits bestehenden Stellplätze, wird Festsetzung 3.2 wie folgt ergänzt: „maximal 2 Fahrzeugbewegungen pro Fahrzeug pro Tag.“
Zwischen dem neu geplanten Wohnhaus und der gewerblichen Stellfläche befindet sich neben dem bestehenden Parkplatz für die Mehrfamilienhäuser Albersdorfer Str. 7 – 11 auch die dem neuen Wohnhaus zugehörige neu geplante Garage mit Zufahrt bzw. Stellfläche. Neben der räumlichen Trennung stellt dies eine bauliche Abschirmung dar.
Der Bauausschuss nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, Technischer Umweltschutz zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 11 die Abwägungen entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, Technischer Umweltschutz zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 11 die Abwägungen entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Abstimmung: 13 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde v. 31.07.2023
Abwägung zur Stellungnahme:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass die Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, soweit noch nicht geschehen, in die textlichen Festsetzungen mit aufgenommen werden. Ebenso wird für die grünordnerischen Maßnahmen eine Pflanzliste mit Pflanzqualitäten, Herstellungszeitraum und Vorgaben zu Erhalt der Pflanzung und Umgang mit Ausfällen festgesetzt.
Der naturschutzrechtliche Ausgleich soll anders als ursprünglich dargestellt nun über den Erwerb von Ökokontopunkten aus dem Ökokonto der Sparkasse Passau erfolgen. Der Umweltbericht wird entsprechend angepasst.
Der Bauausschuss nimmt die Einwände der Unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 11 die Abwägungen entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Einwände der Unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 11 die Abwägungen entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Abstimmung: 13 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Wasserwirtschaftsamt Deggendorf v. 31.07.2023
Abwägung zur Stellungnahme:
Zu 1:
Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro wird das Niederschlagswasser aus dem Geltungsbereich Teil 1 über eine vorgeschaltete Rückhaltung (Rigole) ortsnah versickert. Die Aufnahmefähigkeit des Untergrundes wurde mittels Sickertest nachgewiesen.
Das Niederschlagswasser aus dem Geltungsbereich 2 versickert breitflächig wie bisher, da die Befestigung der Fläche als wasserdurchlässig festgesetzt wird.
Zu 2:
Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro wird bezüglich der Einhaltung der Vorgaben des genannten Bescheides auf die Abwägung zur Stellungnahme des SG Bodenschutz am Landratsamt Passau verwiesen.
Der Bauausschuss nimmt die Einwände des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 11 die Abwägung entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Einwände des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 11 die Abwägung entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Abstimmung: 13 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Bayernwerk AG v.27.07.2023
Abwägung zur Stellungnahme:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird festgestellt, dass der genannte Kabelverteilerschrank in dem als Grünfläche festgesetzten Bereich an der Albersdorfer Straße steht. Dieser wird jedoch von den künftigen Baumaßnahmen nicht berührt. Die Schutzzonen der Kabeltrassen werden bei der Planung berücksichtigt. Ein Hinweis dazu wird in den Bebauungsplan mit aufgenommen.
Der Bauausschuss nimmt die Einwände der Bayernwerk AG zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 11 die Abwägung entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Einwände der Bayernwerk AG zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 11 die Abwägung entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Abstimmung: 13 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Der Bauausschuss nimmt sämtliche Stellungnahmen der Fachstellen und auch der Öffentlichkeit zur Kenntnis und schlägt vor, dass die gefassten Einzelbeschlüsse seitens des Planungsbüros im Deckblatt Nr. 11 eingearbeitet bzw. ergänzt werden.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt sämtliche Stellungnahmen der Fachstellen und auch der Öffentlichkeit zur Kenntnis und beschließt, dass die gefassten Einzelbeschlüsse seitens des Planungsbüros im Deckblatt Nr. 11 eingearbeitet bzw. ergänzt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
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10. Änderung des Bebauungsplans "Sommerau" mittels Deckblatt Nr. 11
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
|
8. Sitzung des Marktgemeinderates
|
12.10.2023
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss hat die Stellungnahmen aus dem Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis genommen und abgewogen. Seitens des Planungsbüros wurden die vorgebrachten Bedenken und Anregungen, wie festgelegt, im Deckblattentwurf Nr. 11 in der Fassung vom 12.10.2023 eingearbeitet bzw. ergänzt.
Der Bauausschuss billigt den geänderten Entwurf des Deckblattes Nr. 11 zum Bebauungsplan „Sommerau“ in der Fassung vom 12.10.2023 und schlägt vor, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschuss zu, billigt den geänderten Entwurf des Deckblattes Nr. 11 zum Bebauungsplan „Sommerau“ in der Fassung vom 12.10.2023 und beschließt, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
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11. Antrag
Änderung des Bebauungsplans "Marktplatz" mit Deckblatt Nr. 4 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a BauGB
Änderungsbeschluss sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
|
8. Sitzung des Marktgemeinderates
|
12.10.2023
|
ö
|
beschließend
|
11 |
Sachverhalt
Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Marktplatz mit Deckblatt Nr. 4 vom 21.09.2023 für die Fl.Nr. 271, 279 und 2403/2 Gem. Eging a.See
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Walter Bauer,
sehr geehrte Damen und Herren des Marktgemeinderats,
die Dreiburgenland Wohnbau GmbH mit Sitz in Fürstenstein möchte in Ihrer Gemeinde investieren und das Projekt „Betreutes Wohnen Eging Zentrum“ realisieren.
Das Grundkonzept der Dreiburgenland Wohnbau GmbH vom betreuten Wohnen stellt eine Art Zwischenstufe für die entweder durch Alter oder Behinderung eingeschränkten Bewohner dar, nämlich den zwischen selbstständigem Leben in einer Wohnung bzw. einem Einfamilienhaus und der Pflege in einem Heim. Durch die enge Zusammenarbeit mit einem Pflegedienst können die Bewohner des betreuten Wohnens individuell entscheiden, wieviel Unterstützung im Alltag sie wollen oder brauchen.
Dazu werden komplett barrierefreie Wohneinheiten in unterschiedlichen Größen errichtet. Diese werden nicht in einem bei Alterswohnen meist üblichen Geschosswohnungsbau realisiert, sondern in einer kleinteiligeren Bebauung mit Einzelhäusern mit jeweils max. 10 Wohnungen. So soll der Umstellung vom Alleinleben bspw. in einem Einfamilienhaus zum betreuten Wohnen in einer barrierefreien Wohnung für die Bewohner einfacher gestaltet werden. Gleichzeitig fügt sich diese Art der Bebauung – wie auch in vorliegenden Fall – bezogen auf die Körnung städtebaulich sinnvoller an umgebende Wohnbebauung an.
Dieses Konzept wurde bereits in erfolgreich mehreren Gemeinden in den Landkreisen Passau und Freyung-Grafenau umgesetzt. Eine Übersicht dazu finden Sie auf unserer Homepage www. dreiburgenland-wohnbau.de.
In Eging a.See sollen auf dem Gelände des ehemaligen Edeka-Marktes am Unteren Markt 2 maximal 30 Wohnungen in drei Einzelhäusern realisiert werden. Die Höhe der Gebäude orientiert sich dabei am bisherigen Bestand. Der Kopfbau im Norden wird erhalten, damit in der Reihenbebauung entlang der Straße keine Lücke entsteht. Gleichzeitig wird der Vorplatz mit Gehweg an der Straße umorganisiert und es werden öffentliche Stellplätze für die Friedhofsbesucher geschaffen.
Unter weitgehender Erhaltung des Gehölzbestandes im Süden werden auf der Fl.Nr. 279 und einer Teilfläche der Fl.Nr. 2403/2 Wohnhäuser gem. vorgenanntem Konzept errichtet. Die bisher asphaltierten Bereiche werden dabei entsiegelt und wasserdurchlässig befestigt. Zwischen Kopfbau im Norden und Neubebauung im Süden werden überdachte und nicht überdachte Stellplätze geschaffen.
Unmittelbar an den Planungsbereich grenzt der Bebauungsplan „Marktplatz“ an, der bisher die Grundlage für die Nutzung und Bebauung des Straßenzuges Oberer Markt und Marktplatz bis zur Ostgrenze des Friedhofs bildet. Mit der vorliegenden Planung soll diese Bauleitplanung entlang dieses Haupt-Straßenzuges weitergeführt werden.
Damit der Maßnahme bestehende Innenbereichsflächen nachverdichtet und wieder nutzbar gemacht werden und auch die weiteren Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 BauGB erfüllt sind, kann für die Änderung des Bebauungsplans das beschleunigte Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) angewendet werden.
Die Dreiburgenland Wohnbau GmbH hofft auf die Unterstützung und das Wohlwollen des Marktes Eging a.See und beantragt hiermit die Änderung des Bebauungsplans „Marktplatz“ für das Grundstück Unterer Markt 2 (Fl.Nr. 271, 279 und 2403/2 Gem. Eging a.See).
Jegliche in Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren entstehenden Kosten werden dabei von der Dreiburgenland Wohnbau GmbH übernommen.
Der Bauausschuss nimmt den Antrag sowie die Ausführungen des Planungsbüros hinsichtlich der geplanten Baumaßnahme zur Errichtung von betreutem Wohnen zur Kenntnis und schlägt vor, den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans „Marktplatz“ mit Deckblatt Nr. 4 zu fassen.
Die Verwaltung soll zudem damit beauftragt werden, nach Vorlage des Deckblattentwurfs Nr. 4 das erforderliche Bauleitplanverfahren gemäß § 13a BauGB einzuleiten.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt den Antrag sowie die Ausführungen des Planungsbüros hinsichtlich der geplanten Baumaßnahme zur Errichtung von betreutem Wohnen zur Kenntnis und beschließt die Änderung des Bebauungsplans „Marktplatz“ mit Deckblatt Nr. 4.
Die Verwaltung wird damit beauftragt, nach Vorlage des Deckblattentwurfs Nr. 4 das erforderliche Bauleitplanverfahren gemäß § 13a BauGB einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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12. Antrag
Erweiterung der Gewerbefläche zur Errichtung eines Büro- und Lagergebäudes in Kollmering 24
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
|
8. Sitzung des Marktgemeinderates
|
12.10.2023
|
ö
|
beschließend
|
12 |
Sachverhalt
Die Gewerbefläche Fl.Nr. 1531/4 Gem. Eging a.See im Bereich des „GE Kollmering“ soll im nördlichen Bereich, hin zum Entwässerungsgraben aufgefüllt werden, damit anschließend auf der Erweiterungsfläche ein zusätzliches Büro- und Lagergebäude errichtet werden kann.
Der Bauausschuss schlägt vor, den Antrag abzulehnen, da auf dem Grundstück FlNr. 1531/4 Gem. Eging a.See noch Erweiterungsmöglichkeiten im festgesetzten Baufenster bestehen.
Des Weiteren soll durch eine Auffüllung nicht in den Bereich der festgesetzten Ausgleichsflächen eingegriffen werden.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, den Antrag abzulehnen, da auf dem Grundstück FlNr. 1531/4 Gem. Eging a.See noch Erweiterungsmöglichkeiten im festgesetzten Baufenster bestehen und durch eine weitere Auffüllung nicht in den Bereich der festgesetzten Ausgleichsflächen eingegriffen werden soll.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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13. Antrag zur Errichtung eines zweiten Schmutzwasserhausanschlusses in Kollmering 22
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
|
8. Sitzung des Marktgemeinderates
|
12.10.2023
|
ö
|
beschließend
|
13 |
Sachverhalt
Bei einem Ortstermin zusammen mit dem Antragsteller wurde erläutert, dass der bestehende Schmutzwasserkanal (der Endschacht befindet sich in der Mitte der Wendeplatte) so flach verlegt wurde, dass die bestehende Lagerhalle sowie weitere geplante Gebäude kaum bzw. nur mit einer Hebeanlage ordnungsgemäß angeschlossen werden können.
Seitens des Antragstellers wird daher eine Erlaubnis dafür beantragt, dass in Eigenregie und auf eigene Kosten ein zweiter Schmutzwasserhausanschluss (Freispiegelkanalleitung DN 125 - 150) über das Grundstück Fl.Nr. 1531/3 Gem. Eging a. See, die gemeindliche Böschung Fl.Nr. 1531 Gem. Eging a. See bis hin zum Hauptkanal in der Straße Richtung Passerting Fl.Nr. 1503 Gem. Eging a. See verlegt werden darf. Siehe hierzu den beigefügten Lageplan mit der geplanten Leitungstrasse.
Der Bauausschuss hat den Antrag zur Kenntnis genommen und schlägt vor, diesem so zuzustimmen soweit für die Gemeinde Eging a.See hierdurch keinerlei Kosten entstehen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, diesem so zuzustimmen soweit für die Gemeinde Eging a.See hierdurch keinerlei Kosten entstehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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14. Bauantrag
Erweiterung der bestehenden Betriebsanlage West Durchfahrt, Büro- und Sozialräume in Kollmering 7
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
|
8. Sitzung des Marktgemeinderates
|
12.10.2023
|
ö
|
beschließend
|
14 |
Sachverhalt
Der Bauantrag für die Fl.Nrn. 1510/1, 1510 und 1507 Gem. Eging a.See umfasst die Erweiterung der bestehenden Betriebsanlage West Durchfahrt, Büro und Sozialräume. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „GE Kollmering“.
Den eingereichten Unterlagen liegt zudem ein Antrag auf isolierte Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans „GE Kollmering“ hinsichtlich einer Überschreitung der Baugrenze mit dem Fluchtbalkon um weniger als 1,50 m auf die Gebäudetrauflänge von ca. 37 m innerhalb der eigenen Grundstücksgrenzen vor.
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen und dem Antrag auf isolierte Befreiung hinsichtlich der Baugrenzenüberschreitung zuzustimmen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen und dem Antrag auf isolierte Befreiung hinsichtlich der Baugrenzenüberschreitung zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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15. Bauantrag
Neubau eines Carports im Alzenhof (Parkplatz)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
|
8. Sitzung des Marktgemeinderates
|
12.10.2023
|
ö
|
beschließend
|
15 |
Sachverhalt
Der Bauantrag für die Fl.Nr. 3341/5 Gem. Eging a.See umfasst den Neubau eines Carports im Alzenhof. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB.
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
16. Bauantrag
Neubau eines Carports in der Fürstensteiner Str. 2a
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
|
8. Sitzung des Marktgemeinderates
|
12.10.2023
|
ö
|
beschließend
|
16 |
Sachverhalt
Der Bauantrag für die Fl.Nr. 395/23 Gem. Eging a.See umfasst den Neubau eines Carports in der Fürstensteiner Str. 2a.
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
MGR Fröhler wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
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17. Antrag
Erteilung einer isolierten Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans "Eging Süd II" Bayerwaldstraße 14
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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8. Sitzung des Marktgemeinderates
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12.10.2023
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ö
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beschließend
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17 |
Sachverhalt
Der Antrag auf isolierte Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eging Süd II“, für die Fl.Nr. 1454/16 Gem. Eging a.See, umfasst die Errichtung eines Sichtschutzzaunes (Höhe max. 2,00 m) auf dem Grundstück Bayerwaldstr. 14.
Das Grundstück Fl.Nr. 1454/16 Gem. Eging a.See befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Eging Süd II“.
Die Einfriedung eines Grundstücks mit einem Zaun bis zu 2,00 m Höhe ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7a BayBO verfahrensfrei. Die Verfahrensfreiheit entbindet jedoch nicht von der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die an die bauliche Anlage gestellt werden. Eine solche Vorschrift ist der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Eging Süd II“. Der Bebauungsplan setzt fest, dass eine Einfriedung nur aus einem senkrechten Holzlattenzaun naturbelassen bzw. hell bis hellbraun lasiert zulässig sind. Höhe max. 1,00 m. Zusätzlich sind bei den seitlichen Einfriedungen Maschendrahtzäune mit Hinterpflanzung erlaubt, Höhe max. 1,00 m.
Um den beantragten Sichtschutzzaun (Höhe max. 2,00 m) aus WPC-Material (Farbe Grau/Anthrazit) zu ermöglichen, ist eine Befreiung von dieser Festsetzung im Bebauungsplan notwendig.
Eine Befreiung von der Festsetzung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauGB dann erteilt werden, wenn die Abweichung vom Bebauungsplan die Grundzüge der Planung nicht berührt, städtebaulich vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Der Bauausschuss schlägt vor, die Zustimmung zum Antrag auf isolierte Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eging Süd II“ zu erteilen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, die Zustimmung zum Antrag auf isolierte Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eging Süd II“ zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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18. Einziehung einer Teilfläche des nichtausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweges der Fl.Nr. 2659 Gem. Eging a.See
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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8. Sitzung des Marktgemeinderates
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12.10.2023
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ö
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beschließend
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18 |
Sachverhalt
Der nicht ausgebaute Feld- und Waldweg Nr. 29 soll im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 2658 Gem. Eging a.See auf einer Länge von ca. 60 m eingezogen werden, da er seine Verkehrsbedeutung verloren hat und hier in der Natur als solcher nicht mehr vorhanden ist.
Die Fläche des Wegegrundstücks mit ca. 133 qm soll anschließend getauscht werden.
Der Bauausschuss schlägt vor, das Verfahren zur Einziehung der Teilfläche von ca. 60 m des nicht ausgebauten Feld- und Waldweges Nr. 29 einzuleiten, damit die Fläche von ca. 133 qm anschließend dem Tauschgeschäft im Rahmen der Ortsumfahrung Eging a.See unterzogen werden kann.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, das Verfahren zur Einziehung der Teilfläche von ca. 60 m des nicht ausgebauten Feld- und Waldweges Nr. 29 einzuleiten, damit die Fläche von ca. 133 qm anschließend dem Tauschgeschäft im Rahmen der Ortsumfahrung Eging a.See unterzogen werden kann.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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19. Informationen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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8. Sitzung des Marktgemeinderates
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12.10.2023
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ö
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beschließend
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19 |
Sachverhalt
Bürgermeister Walter Bauer informierte die Mitglieder des Marktgemeinderates über folgende Themen:
Baustelle Neubau Rathaus und Marktplatz
Hier sind wir auf der Zielgeraden angekommen und der Endspurt ist eingeläutet.
Im Rathaus sind die ganzen Gewerke kurz vor dem Abschluss und die letzten Feinarbeiten sind im Gange. Die Möblierung ist zum Großteil auf- und eingebaut, die Elektroarbeiten stehen kurz vor dem Abschluss mit der Feinmontage, ebenso die Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten sind in der Endphase und die Malerarbeiten stehen kurz vor dem Abschluss, so dass bis zum 20. November die endgültige Fertigstellung sein wird und das Rathaus bezugsfertig ist.
Im Außenbereich sind wir noch sehr sportlich unterwegs mit den Straßenausbau- und Pflasterarbeiten. Von der bauausführenden Firma haben wir die Zusage, dass bis zum 03.11.2023 die Maßnahme abgeschlossen sein wird.
Offizielle Einweihung und Tag der offenen Tür im neuen Rathaus und Marktplatz
Am Freitag, 10.11.2023 ab 09.30 Uhr findet die offizielle Einweihung für geladene Gäste statt und ab 13.00 Uhr steht das neue Rathaus für alle Bürger/innen im Rahmen des „Tages der offenen Tür“ zur Besichtigung zur Verfügung.
Bei der offiziellen Einweihung gibt uns der bayerische Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr, Herr Christian Bernreiter die Ehre. Er wird sich in das Goldene Buch des Marktes Eging a.See eintragen und die Festrede halten.
Besucherzahlen am Eginger See für das Jahr 2023
Die Zahl der Badegäste war dieses Jahr etwas höher als im Vorjahr. So konnten wir insgesamt 34.317 Besucher verzeichnen. Im Vorjahr waren dies 31.776, dies bedeutet ein Plus von fast 10 %, was sehr erfreulich ist.
Datenstand vom 14.11.2024 08:15 Uhr