Datum: 07.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses Eging a.See, Marktplatz 1
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 12.10.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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9. Sitzung des Marktgemeinderates
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07.12.2023
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ö
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beschließend
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1 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat genehmigt das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 12.10.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
MGR Ernst, MGR Sonndorfer und MGRin Pfeiffer nicht abgestimmt, da in der Sitzung vom 12.10.2023 nicht anwesend.
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2. Änderung der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates
Änderung des Sitzungsortes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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9. Sitzung des Marktgemeinderates
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07.12.2023
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
In § 23 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Eging a.See vom 08.05.2020 zul. geändert am 04.03.2021 ist geregelt, dass die Sitzungen des Marktgemeinderates im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses stattfinden. Nachdem das neue Rathaus fertiggestellt ist, können die Sitzungen des Marktgemeinderates ab sofort im Sitzungssaal des Rathauses (Marktplatz 1) abgehalten werden.
Die Geschäftsordnung des Marktgemeinderates ist entsprechend anzupassen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die auf Seite 2629 dargestellte 2. Änderung der Geschäftsordnung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3. Bauantrag
Nutzungsänderung: Wohnung zu Ferienwohnungen in Unterer Markt 1
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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9. Sitzung des Marktgemeinderates
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07.12.2023
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Bauantrag für die Fl.Nrn. 253/1 und 254 Gem. Eging a.See umfasst die Nutzungsänderung: Wohnung zu Ferienwohnungen im Unteren Markt 1. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Marktplatz“. Obwohl sämtliche Festsetzungen des Bebauungsplans „Marktplatz“ eingehalten wurden, ist ein Baugenehmigungsverfahren notwendig, da es sich bei dem errichteten Wohn- und Geschäftshaus um einen Sonderbau handelt.
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. Bauantrag Schenker Deutschland AG
Errichtung einer neuen Stellfläche für Umsetzfahrzeuge und Anhänger in Kollmering 10
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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9. Sitzung des Marktgemeinderates
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07.12.2023
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Bauantrag für die Fl.Nr. 1527/3 Gem. Eging a.See umfasst die Errichtung einer neuen Stellfläche für Umsetzfahrzeuge und Anhänger in Kollmering 10. Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „GE Kollmering“.
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. Bauantrag
Errichtung einer Tesla-Ladestation mit 11 PKW-Stellplätzen mit Tesla-Ladesäulen, 3 Gleichrichter (Supercharger), 1 Trafostation (nicht begehbar) sowie 12 Ausgleichsparkplätzen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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9. Sitzung des Marktgemeinderates
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07.12.2023
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Bauantrag für die Fl.Nr. 1598 Gem. Garham umfasst die Errichtung einer Tesla-Ladestation mit 11 PKW-Stellplätzen mit Tesla-Ladesäulen, 3 Gleichrichter (Supercharger), 1 Trafostation (nicht begehbar) sowie 12 Ausgleichsparkplätzen in Rannetsreit 4. Das Vorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils von Rannetsreit.
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. Bauantrag
Umbau best. Wohnhaus mit Balkoneinhausung und Balkonverbreiterung mit Außentreppe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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9. Sitzung des Marktgemeinderates
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07.12.2023
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Bauantrag für die Fl.Nr. 441/21 Gem. Eging a.See umfasst den Umbau eines bestehenden Wohnhauses mit Balkoneinhausung und Balkonverbreiterung mit Außentreppe in der Schrönghamerstraße 17. Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Sonnleiten“.
Aufgrund einer Baugrenzenüberschreitung durch die Balkonverbreiterung im Süden ist eine isolierte Befreiung erforderlich.
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen und dem Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans, hier Baugrenzenüberschreitung, zuzustimmen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen und dem Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans, hier Baugrenzenüberschreitung, zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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7. Antrag
Verschiebung/Änderung Baufenster im Geltungsbereich des Bebauungsplan "Marktplatz"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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9. Sitzung des Marktgemeinderates
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07.12.2023
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Zum erneuten Antrag wird mitgeteilt, dass der Marktgemeinderat mit Beschluss vom 06.07.2023 dem Antrag mit selbigem Inhalt, allerdings mit einem geringfügig anderen Standort des geplanten Baufensters, aus ortsgestalterischen Gründen nicht zugestimmt hat.
Der erneute Antrag für die Grundstücksfläche Fl.Nr. 276, Gem Eging a.See, umfasst die Änderung des Bebauungsplans „Marktplatz“ zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses. Mit dem Deckblatt Nr. 5 soll eine Umplanung auf der vorgenannten Grundstücksfläche ermöglicht werden. Hierbei soll eine Verschiebung des bestehenden Baufensters für ein Einfamilienwohnhaus in Richtung Südosten, hinein in die derzeit festgesetzte Ausgleichsfläche, erfolgen.
Bei einem Ortstermin zusammen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Passau wurde das Grundstück in Augenschein genommen. Hierbei wurde seitens der Fachstelle signalisiert, dass eine Umplanung mittels Deckblatt befürwortet werden kann, soweit für das Baufenster in der bestehenden Ausgleichsfläche ein entsprechender anderweitiger Ausgleich geschaffen werden kann.
Die Antragsteller übernehmen alle im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren entstehenden Kosten, dies gilt auch für evtl. notwendige Erschließungsmaßnahmen und Beiträge nach KAG. Zudem übernehmen die Antragsteller alle Kosten, die womöglich für eine Umlegung der bestehenden Kanalleitungen bzw. Wasserleitungen erforderlich werden können und sichern der Gemeinde Eging a.See die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für diese Leitungen zu.
Der Bauausschuss schlägt vor, aufgrund der momentanen Witterungsverhältnisse, den Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Marktplatz“ mittels Deckblatt Nr. 5 soweit zu vertagen, bis im Frühjahr das Grundstück ohne Schnee besichtigt werden kann.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, aufgrund der momentanen Witterungsverhältnisse, den Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Marktplatz“ mittels Deckblatt Nr. 5 soweit zu vertagen, bis im Frühjahr das Grundstück ohne Schnee besichtigt werden kann.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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8. Änderung des Bebauungsplans "SO Pullman Ferienpark" mit Deckblatt Nr. 14
Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 12.10.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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9. Sitzung des Marktgemeinderates
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07.12.2023
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Das Deckblatt Nr. 14 in der Fassung vom 12.10.2023 wurde direkt nach der Beschlussfassung des Marktgemeinderates an das Landratsamt Passau zur Genehmigung übersandt. Bei der dortigen Überprüfung stellte sich heraus, dass das Deckblatt Nr. 14 zum „SO Pullman Ferienpark“ nicht genehmigt werden kann, da in der letzten Auslegung vom 31.07. – 04.09.2023 auch ein Schallgutachten des ifb Eigenschenk mit ausgelegt war, in dem mehrfachen Bezug und Verweis auf DIN-Normen erfolgte.
Bei dieser Konstellation sieht die Rechtsprechung es als beachtlichen Fehler an, wenn im Deckblatt oder in der Bekanntmachung (am besten in beiden) nicht darauf hingewiesen wird, dass dieses Regelwerk (DIN) im Rathaus eingesehen werden kann. Die Planbetroffenen müssen vom Inhalt der DIN-Vorschrift verlässlich und in zumutbarer Weise Kenntnis erlangen können.
Da dieser Hinweis hier unterblieben ist, ist das Deckblatt Nr. 14 so nicht genehmigungsfähig.
Somit muss nun der Satzungsbeschluss aufgehoben werden und ein Beschluss zur nochmaligen Auslegung und gleichzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gefasst werden.
Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und schlägt vor, den in der Sitzung vom 12.10.2023 gefassten Satzungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans „SO Pullman Ferienpark“ mittels Deckblatt Nr. 14, aufzuheben.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, den in der Sitzung vom 12.10.2023 gefassten Satzungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans „SO Pullman Ferienpark“ mittels Deckblatt Nr. 14, aufzuheben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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9. Änderung des Bebauungsplans "SO Pullman Ferienpark" mittels Deckblatt Nr. 14
Erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Behebung des Formfehlers gemäß § 214 Abs. 4 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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9. Sitzung des Marktgemeinderates
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07.12.2023
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Der Hinweis des Landratsamtes Passau zur Änderung des Bebauungsplans „SO Pullman Ferienpark“, hinsichtlich dem Formfehler gemäß § 214 Abs. 4 BauGB wurde zur Kenntnis genommen. Hierzu erfolgte die Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 12.10.2023.
Wie im Schreiben des Landratsamtes Passau mitgeteilt, muss nun ein erneuter Beschluss zur nochmaligen öffentlichen Auslegung und gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, zur Behebung des Formfehlers gemäß § 214 Abs. 4 BauGB, gefasst werden.
Seitens des Planungsbüros wurde im Deckblatt Nr. 14 zum Bebauungsplan „SO Pullman Ferienpark“, in der Fassung vom 07.12.2023, darauf hingewiesen, dass die im Gutachten des ifb Eigenschenk verwendeten DIN-Vorschriften, im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB, im Rathaus eingesehen werden können.
Im Rahmen der erneuten Auslegung können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Hierauf und auch auf die im Rathaus ausgelegten DIN-Vorschriften wird in der erneuten Bekanntmachung hingewiesen.
Beschluss
Der Bauausschuss billigt den geänderten Entwurf des Deckblattes Nr. 14 zum Bebauungsplan „SO Pullman Ferienpark“, in der Fassung vom 07.12.2023 und schlägt vor, die erneute Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB, zur Behebung des Formfehlers, durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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10. Informationen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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9. Sitzung des Marktgemeinderates
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07.12.2023
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Es lagen keine Informationen vor.
Datenstand vom 14.11.2024 08:17 Uhr