Datum: 11.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses Eging a.See, Marktplatz 1
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:50 Uhr bis 19:10 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Genehmigung Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 07.12.2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
|
1. Sitzung des Marktgemeinderates
|
11.01.2024
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat genehmigt das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 07.12.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
MGR Kufner nicht abgestimmt, da bei der Sitzung vom 07.12.2023 nicht anwesend.
zum Seitenanfang
2. Änderung des Flächennutzungsplans mittels Deckblatt Nr. 22 im Parallelverfahren
Abwägung von Stellungnahmen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
|
1. Sitzung des Marktgemeinderates
|
11.01.2024
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes mittels Deckblatt 22 wurde in der Zeit vom 02.11.2023 bis einschließlich 04.12.2023 die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und in der Zeit von 26.10.2023 bis einschließlich 30.11.2023 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die Beteiligung brachte folgende Ergebnisse:
Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Einwände vorgebracht:
Folgende Behörden haben von der Bauleitplanung Kenntnis erhalten, jedoch keinerlei Einwände mit rechtlicher Verbindlichkeit vorgebracht:
- Regierung von Niederbayern, SG Raumordnung und Landesplanung
Landratsamt Passau, SG Städtebau
Landratsamt Passau, SG Technischer Umweltschutz
Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Passau
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Vilshofen an der Donau
Regionaler Planungsverband Donau-Wald Straubing
Bund Naturschutz Kreisgruppe Passau
ZAW Donau-Wald
Telekom Deutschland GmbH
Es liegen folgende Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor.
Landratsamt Passau, Bauwesen rechtlich
Abwägung zur Stellungnahme des Landratsamtes Passau, Bauwesen rechtlich:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass die Behandlung der Punkte 3b und 3c bereits in der Marktgemeinderatssitzung vom 12.10.2023 vorgenommen wurde (siehe hierzu angefügt einen Auszug aus dem Beschlussbuch). In der Begründung des Deckblattes Nr. 22 zum Flächennutzungsplan wird hierzu nun eine redaktionelle Ergänzung vorgenommen.
Beschlussbuchauszug – Abwägungsbeschluss v. 12.10.2023
Der Bauausschuss nimmt den Einwand des Landratsamtes Passau, Bauwesen rechtlich, zur Kenntnis und schlägt vor, dass die Begründung im Deckblatt Nr. 22 zu den Ziff. 3b und 3c zu ergänzen bzw. zu überarbeiten ist.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt den Einwand des Landratsamtes Passau, Bauwesen rechtlich, zur Kenntnis und beschließt, dass die Begründung im Deckblatt Nr. 22 zu den Ziff. 3b und 3c zu ergänzen bzw. zu überarbeiten ist.
Abstimmung: 16 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Wasserwirtschaftsamt Deggendorf v. 30.11.2023
Abwägung zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass eine Intensivierung der Versickerung im Bereich der Altlast nicht vorgesehen ist. Die Abstellfläche auf der Fl.Nr. 2283 Gem. Eging (Geltungsbereich 2) darf ausschließlich wasserdurchlässig befestigt werden, somit erfolgt hier wie bisher eine flächige Versickerung.
Auf Fl.Nr. 2260 beschränkt sich der Deponiekörper auf den südlichen Bereich, wobei hier nur Bauschutt verfüllt wurde. Gezielte Versickerungen dürfen ausschließlich außerhalb dieses Bereichs erfolgen. Zur Klarstellung wird die Festsetzung 3.5. durch folgenden Satz redaktionell
ergänzt: „Diese Flächen dürfen nur außerhalb des Deponiekörpers angelegt werden.“
Der Bauausschuss nimmt den Einwand des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf zur Kenntnis und schlägt vor, dass im Deckblatt Nr. 11 die Abwägung entsprechend einzuarbeiten ist. Im Deckblatt Nr. 22 zum Flächennutzungsplan sind dazu keine Änderungen vorzunehmen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt den Einwand des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf zur Kenntnis und beschließt, dass im Deckblatt Nr. 11 die Abwägung entsprechend einzuarbeiten ist. Im Deckblatt Nr. 22 zum Flächennutzungsplan sind dazu keine Änderungen vorzunehmen.
Abstimmung: 16 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Landratsamt Passau, SG 53 Wasserrecht (Altlasten) v. 01.12.2023:
Abwägung zur Stellungnahme des Landratsamtes Passau, SG 53 Wasserrecht
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Auf die nachfolgende Abwägung zur Stellungnahme in der verbindlichen Bauleitplanung zur Änderung des Bebauungsplans „Sommerau“ mittels Deckblatt Nr. 11 wird verwiesen.
Der Bauausschuss nimmt den Hinweis des Landratsamtes Passau, SG 53 Wasserrecht, zur Kenntnis und schlägt vor, dass hierzu im Deckblatt Nr. 22 zum Flächennutzungsplan keine Änderungen vorzunehmen sind.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt den Hinweis des Landratsamtes Passau, SG 53 Wasserrecht, zur Kenntnis und beschließt, dass hierzu im Deckblatt Nr. 22 zum Flächennutzungsplan keine Änderungen vorzunehmen sind.
Abstimmung: 16 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Der Bauausschuss nimmt sämtliche Stellungnahmen der Fachstellen zur Kenntnis und schlägt vor, dass die gefassten Einzelbeschlüsse seitens des Planungsbüros im Deckblatt Nr. 22 zum Flächennutzungsplan eingearbeitet bzw. ergänzt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt sämtliche Stellungnahmen der Fachstellen zur Kenntnis und schlägt vor, dass die gefassten Einzelbeschlüsse seitens des Planungsbüros im Deckblatt Nr. 22 zum Flächennutzungsplan eingearbeitet bzw. ergänzt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
zum Seitenanfang
3. Änderung des Flächennutzungsplans mittels Deckblatt Nr. 22 im Parallelverfahren
Feststellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
|
1. Sitzung des Marktgemeinderates
|
11.01.2024
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Im vorliegenden Entwurf des Deckblattes Nr. 22 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Eging a.See in der Fassung vom 11.01.2024 wurden die Bedenken und Anregungen aus der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wie festgelegt, eingearbeitet bzw. ergänzt.
Der Bauausschuss nimmt das Deckblatt Nr. 22 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Eging a.See, in der Fassung vom 11.01.2024 zur Kenntnis und schlägt vor, hierzu die Beschlussfassung (Feststellungsbeschluss) vorzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt das Deckblatt Nr. 22 zum Flächennutzungsplan dem Landratsamt Passau zur Genehmigung vorzulegen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt das Deckblatt Nr. 22 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Eging a.See, in der Fassung vom 11.01.2024 zur Kenntnis und fasst hierzu den Feststellungsbeschluss. Die Verwaltung wird beauftragt das Deckblatt Nr. 22 zum Flächennutzungsplan dem Landratsamt Passau zur Genehmigung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
zum Seitenanfang
4. Änderung des Bebauungsplans "Sommerau" mittels Deckblatt Nr. 11
Abwägung von Stellungnahmen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
|
1. Sitzung des Marktgemeinderates
|
11.01.2024
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Im Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans „Sommerau“ mittels Deckblatt 11 wurde in der Zeit von 02.11.2023 bis einschließlich 04.12.2023 die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und in der Zeit von 26.10.2023 bis einschließlich 30.11.2023 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die Beteiligung brachte folgende Ergebnisse:
Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde kein Einwand vorgebracht.
Folgende Behörden haben von der Bauleitplanung Kenntnis erhalten, jedoch keinerlei Einwände mit rechtlicher Verbindlichkeit vorgebracht:
- Regierung von Niederbayern, SG Raumordnung und Landesplanung
Landratsamt Passau, SG Städtebau
Landratsamt Passau, SG Technischer Umweltschutz
Landratsamt Passau, SG Abwasser
Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Passau
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Vilshofen an der Donau
Regionaler Planungsverband Donau-Wald Straubing
Bund Naturschutz Kreisgruppe Passau
ZAW Donau-Wald
Telekom Deutschland GmbH
Es liegen folgende Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor.
Landratsamt Passau, Bauwesen rechtlich v. 30.11.2023
Abwägung zu 4.:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass der Einwand zur Kenntnis genommen wurde. Nachdem auch im Deckblatt Nr. 7 zum Bebauungsplan „Sommerau“ keine textlichen Festsetzungen hierzu erfolgten, soll dies so weitergeführt werden.
Der Bauausschuss nimmt den Einwand des Landratsamtes Passau, Bauwesen rechtlich, zur Kenntnis und schlägt vor, dass hierzu keine Änderungen vorzunehmen sind.
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt den Einwand des Landratsamtes Passau, Bauwesen rechtlich, zur Kenntnis und beschließt, dass hierzu keine Änderungen vorzunehmen sind.
Abstimmung: 16 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Wasserwirtschaftsamt Deggendorf v. 30.11.2023
Abwägung zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass eine Intensivierung der Versickerung im Bereich der Altlast nicht vorgesehen ist. Die Abstellfläche auf der Fl.Nr. 2283 Gem. Eging (Geltungsbereich 2) darf ausschließlich wasserdurchlässig befestigt werden, somit erfolgt hier wie bisher eine flächige Versickerung.
Auf Fl.Nr. 2260 beschränkt sich der Deponiekörper auf den südlichen Bereich, wobei hier nur Bauschutt verfüllt wurde. Gezielte Versickerungen dürfen ausschließlich außerhalb dieses Bereichs erfolgen. Zur Klarstellung wird die Festsetzung 3.5. durch folgenden Satz redaktionell
ergänzt: „Diese Flächen dürfen nur außerhalb des Deponiekörpers angelegt werden.“
Der Bauausschuss nimmt den Einwand des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf zur Kenntnis und schlägt vor, dass im Deckblatt Nr. 11 die Abwägung entsprechend einzuarbeiten ist.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt den Einwand des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf zur Kenntnis und beschließt, dass im Deckblatt Nr. 11 die Abwägung entsprechend einzuarbeiten ist.
Abstimmung: 16 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Landratsamt Passau, SG 53 – Wasserrecht (Altlasten) v. 01.12.2023
Abwägung zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf vom 24.11.2023
(Pfad Boden-Grundwasser):
Auf die Abwägung des Marktgemeinderats vom 12.10.2023 zur Stellungnahme des
Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf vom 01.08.2023 wird verwiesen. Weiterhin wird zum Thema Versickerung auf die vorhergehende Abwägung zur Stellungnahme des
Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf vom 30.1.2023 verwiesen.
Der Bauausschuss nimmt den Einwand des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf vom 24.11.2023 zur Kenntnis und schlägt vor, dass im Deckblatt Nr. 11 dazu keine Änderungen vorzunehmen sind.
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt den Einwand des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf vom 24.11.2023 zur Kenntnis und beschließt, dass im Deckblatt Nr. 11 dazu keine Änderungen vorzunehmen sind.
Abstimmung: 16 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Abwägung zur Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg vom 01.12.2023 (Pfad Boden-Nutzpflanze):
Die Hinweise werden vollumfänglich zur Kenntnis genommen. Die Pflanzung von Obstbäumen wird im Geltungsbereich 2 ausgeschlossen. Die Festsetzung 3.8.3. wird
dahingehend konkretisiert und redaktionell ergänzt. Die Festsetzung 3.8.4.2 wird nach dem Wort „Obstgehölze“ wie folgt redaktionell ergänzt: „(ausschließlich für Geltungsbereich 1)“.
Der Bauausschuss nimmt den Einwand des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg vom 01.12.2023 zur Kenntnis und schlägt vor, dass im Deckblatt Nr. 11 die Abwägung entsprechend einzuarbeiten ist.
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt den Einwand des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg vom 01.12.2023 zur Kenntnis und beschließt, dass im Deckblatt Nr. 11 die Abwägung entsprechend einzuarbeiten ist.
Abstimmung: 16 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Es wird auf die Verpflichtung nach § 7 BBodSchG hingewiesen.
Im Falle von Aufschüttungen in Zusammenhang mit einer Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht wären die §§ 6 bis 8 BBodSchV zu beachten.
Abwägung zur Stellungnahme des Gesundheitsamtes Passau vom 09.11.2023 (Pfad Boden-Mensch):
Auf die Abwägung des Marktgemeinderats vom 12.10.2023 zur Stellungnahme des
Gesundheitsamtes Passau vom 19.09.2023 wird verwiesen. Die weiteren Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Gesundheitsamtes Passau zur Kenntnis und schlägt vor, dass im Deckblatt Nr. 11 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen sind.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Stellungnahme des Gesundheitsamtes Passau zur Kenntnis und beschließt, dass im Deckblatt Nr. 11 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen sind.
Abstimmung: 16 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Bayernwerk Netz GmbH v. 21.11.2023
Der Bauausschuss nimmt die Einwände/Hinweise der Bayernwerk Netz GmbH zur Kenntnis und schlägt vor, dass hierzu keine Änderungen vorzunehmen sind.
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Einwände/Hinweise der Bayernwerk Netz GmbH zur Kenntnis und beschließt, dass hierzu keine Änderungen vorzunehmen sind.
Abstimmung: 16 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Der Bauausschuss nimmt sämtliche Stellungnahmen der Fachstellen zur Kenntnis und schlägt vor, dass die gefassten Einzelbeschlüsse seitens des Planungsbüros im Deckblatt Nr. 11 zum Bebauungsplan „Sommerau“ eingearbeitet bzw. ergänzt werden.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt sämtliche Stellungnahmen der Fachstellen zur Kenntnis und beschließt, dass die gefassten Einzelbeschlüsse seitens des Planungsbüros im Deckblatt Nr. 11 zum Bebauungsplan „Sommerau“ eingearbeitet bzw. ergänzt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
zum Seitenanfang
5. Änderung des Bebauungsplans "Sommerau" mittels Deckblatt Nr. 11
Satzungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
|
1. Sitzung des Marktgemeinderates
|
11.01.2024
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Im vorliegenden Entwurf des Deckblattes Nr. 11 zum Bebauungsplan „Sommerau“ in der Fassung vom 11.01.2024 wurden die Bedenken und Anregungen aus der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wie festgelegt, eingearbeitet bzw. ergänzt.
Der Bauausschuss nimmt das Deckblatt Nr.11 zum Bebauungsplan „Sommerau“ in der Fassung vom 11.01.2024 zur Kenntnis und schlägt vor, dieses gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt das Deckblatt Nr.11 zum Bebauungsplan „Sommerau“ in der Fassung vom 11.01.2024 zur Kenntnis und beschließt, dieses gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
zum Seitenanfang
6. Bauantrag
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Märzing 10
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
|
1. Sitzung des Marktgemeinderates
|
11.01.2024
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Der Bauantrag für die Fl.Nr. 3231 Gem. Eging a.See umfasst den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Märzing 10. Das Vorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils von Märzing. Ein Bebauungsplan bzw. eine Satzung für den Ortsteil Märzing besteht nicht.
Soweit Erschließungsbauarbeiten für den Anschluss an die Wasserversorgungs- bzw. die Abwasserentsorgungsanlage erforderlich werden, sind die Kosten hierfür vollumfänglich von den Bauherren zu tragen.
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
MGR Fröhler wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
zum Seitenanfang
7. Antrag auf Vorbescheid
Bau eines Einfamilienhauses, Abriss Stall in Mühlholz 1 1/2
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
|
1. Sitzung des Marktgemeinderates
|
11.01.2024
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Der Antrag auf Vorbescheid für die Fl.Nr. 1554 Gem. Garham umfasst den Bau eines Einfamilienhauses sowie den Abriss des bestehenden Stalles in Mühlholz 1 ½. Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB.
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Bauantrag
Abbruch und Errichtung eines landwirtschaftl. Nebengebäudes als Ersatzbau in Hörmannsdorf 35
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
|
1. Sitzung des Marktgemeinderates
|
11.01.2024
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Der Bauantrag für die Fl.Nr. 2958 Gem. Eging a.See umfasst den Abbruch und Errichtung eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes als Ersatzbau in Hörmannsdorf 35. Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs der Ortsabrundungssatzung Hörmannsdorf.
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen und dem Antrag auf isolierte Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften (hier von Art. 6 BayBO) zuzustimmen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen und dem Antrag auf isolierte Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften (hier von Art. 6 BayBO) zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. Informationen und Bekanntgaben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
|
1. Sitzung des Marktgemeinderates
|
11.01.2024
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Es lagen keine Informationen vor.
Datenstand vom 17.05.2024 12:04 Uhr