Datum: 07.03.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Eging a.See, Marktplatz 1 (Sitzungssaal)
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 01.02.2024
2 Bauantrag Abbruch einer Salzhalle, Neubau einer Salzhalle, Erweiterung einer Lagerhalle und Neubau von Lagerboxen in der Grafenauer Str. 19
3 Bauantrag Umbau der bestehenden Reithalle zu einer erdgeschossigen Veranstaltungshalle in Ruberting 30
4 Bauantrag Verlegung des Spielplatzes "Little Pullman"
5 Bauantrag PC Westernstadt GmbH & Co.KG Tektur zu Az. 20212408 Geländemodellierung in Ruberting 30
6 Bauantrag Umbau best. Wohnhaus mit Balkoneinhausung und Balkonverbreiterung mit Außentreppe und Einbau einer Wohnung im Dachgeschoss
7 Bauantrag Neubau einer Überdachung in Harmering 47
8 Bauantrag Neubau eines Zweifamilienhauses in der Albersdorfer Straße
9 Bauantrag Abriss und Wiederaufbau eines Wohnhauses im Alzenhof 23
10 Straßenwidmung - Teilstück im GE/GI Kollmering
11 Änderung des Flächennutzungsplanes mittels Deckblatt Nr. 22 Aufhebung des Feststellungsbeschlusses
12 Änderung des Bebauungsplans "Sommerau" mittels Deckblatt Nr. 11 Aufhebung des Satzungsbeschlusses
13 Änderung des Flächenutzungsplans mit Deckblatt 22 sowie Änderung des Bebauungsplans "Sommerau" mit Deckblatt Nr. 11 im Parallelverfahren Billigungs- und Auslegungsbeschluss
14 Änderung des Bebauungsplans "SO Pullman Ferienpark" mit Deckblatt Nr. 14 Abwägung von Stellungnahmen
15 Änderung des Bebauungsplans "SO Pullman Ferienpark" mit Deckblatt Nr. 14 Satzungsbeschluss
16 Änderung des Bebauungsplanes "Fasanenfeld V" mit Deckblatt Nr. 6 Abwägung von Stellungnahmen
17 Änderung des Bebauungsplanes "Fasanenfeld V" mit Deckblatt Nr. 6 Billigungs- und Auslegungsbeschluss
18 Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024
19 Finanzplan und Investitionsplan 2023-2027
20 Neuerlass der Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen im Markt Eging a.See für die Jahre 2024 - 2028
21 Informationen und Bekanntgaben

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1. Genehmigung Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 01.02.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Marktgemeinderat Fröhler stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Absetzung und Vertagung des Tagesordnungspunktes 1. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Antrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Bauantrag Abbruch einer Salzhalle, Neubau einer Salzhalle, Erweiterung einer Lagerhalle und Neubau von Lagerboxen in der Grafenauer Str. 19

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Bauantrag für die Fl.Nrn. 2536, 2537 und 395/32 Gem. Eging a.See umfasst den Abbruch einer Salzhalle, Neubau einer Salzhalle, Erweiterung einer Lagerhalle und Neubau von Lagerboxen in der Grafenauer Str. 19.
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Bauantrag Umbau der bestehenden Reithalle zu einer erdgeschossigen Veranstaltungshalle in Ruberting 30

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Bauantrag für die Fl.Nr. 1703 Gem. Eging a.See umfasst den Umbau der bestehenden Reithalle zu einer erdgeschossigen Veranstaltungshalle in Ruberting 30.
Zum Vorhaben wird zudem Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans „SO Pullman Ferienpark“ hinsichtlich dem festgesetzten Baufenster gestellt. Das Baufenster soll im Rahmen der Neuerrichtung um ca. 5 m in der Tiefe Richtung Süden überschritten werden.

Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen und stimmt dem Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans „SO Pullman Ferienpark“ hinsichtlich der Baugrenzenüberschreitung zu.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen und stimmt dem Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans „SO Pullman Ferienpark“ hinsichtlich der Baugrenzenüberschreitung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Bauantrag Verlegung des Spielplatzes "Little Pullman"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Bauantrag für die Fl.Nr. 1706 Gem. Eging a.See umfasst die Verlegung des Spielplatzes „Little Pullman“ in Ruberting 30.
Zum Vorhaben wird zudem Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans „SO Pullman Ferienpark“ hinsichtlich dem festgesetzten Baufenster gestellt. Das Baufenster für „Little Pullman“ soll unterhalb des Baufensters des „Abenteuertrail“ entstehen.
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen und stimmt dem Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans „SO Pullman Ferienpark“ hinsichtlich der Baugrenzenüberschreitung zu.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen und stimmt dem Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans „SO Pullman Ferienpark“ hinsichtlich der Baugrenzenüberschreitung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Bauantrag PC Westernstadt GmbH & Co.KG Tektur zu Az. 20212408 Geländemodellierung in Ruberting 30

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bauantrag für die Fl.Nr. 1702 und 1697/12 sowie Teilflächen der Fl.Nr. 1556, 1565 und 1566 der Gem. Eging a.See umfasst die Tektur zum Bauantrag Geländemodellierung in Ruberting 30.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des sich in der Aufstellung befindlichen Deckblatts Nr. 14 zum Bebauungsplan „SO Pullman Ferienpark“. Der Bauherr erklärt gem. § 33 BauGB die Anerkennung der künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Die Tekturbeschreibung umfasst folgende Änderungen zum genehmigten Bestand:
  • Geringfügige Erweiterung der Abgrabung auf die Fl.Nr. 1697/12 (rd. 250 m²)
  • Die Endhöhe des nördlichen, später für eine Nutzung gem. Deckblatt Nr. 14 vorgesehenen Plateaus wurde um rd. 3 m erhöht (von 420,5 m ü.NN auf 423,5 m ü.NN)
  • Der Böschungsfuß wurde im nördlichen Bereich der Auffüllung um ca. 6 m in Richtung Westen verschoben
  • Im mittleren Bereich der Auffüllung wurde der Böschungsfuß um ca. 10 m in Richtung Osten verschoben
  • Im südlichen Bereich der Auffüllung wurde der Böschungsfuß um ca. 4 m in Richtung Osten verschoben
  • Dabei Verschiebung und gleichzeitig Ausrundung des öffentlichen Feld- und Waldwegs im mittleren und südlichen Bereich der Auffüllung in Richtung Osten
  • Durch diese Verschiebung vergrößern sich die Plateaus im Vergleich zur bisher genehmigten Auffüllung um ca. 450 m²
Der öffentliche Feld- und Waldweg wird entlang des Böschungsfußes auf einer Breite von 4 m (zzgl. Bankett) ordnungsgemäß mit homogener Längsneigung wiederhergestellt und mit einem geeigneten Unterbau befestigt.

Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Bauantrag Umbau best. Wohnhaus mit Balkoneinhausung und Balkonverbreiterung mit Außentreppe und Einbau einer Wohnung im Dachgeschoss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Bauantrag für die Fl.Nr. 441/21 Gem. Eging a.See umfasst den Umbau eines bestehenden Wohnhauses mit Balkoneinhausung und Balkonverbreiterung mit Außentreppe und Einbau einer Wohnung im Dachgeschoss in der Schrönghamerstraße 17. Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Sonnleiten“. 
Aufgrund einer Baugrenzenüberschreitung durch die Balkonverbreiterung im Süden ist eine isolierte Befreiung erforderlich.
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen und dem Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans „Sonnleiten“, hier Baugrenzenüberschreitung, zuzustimmen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen und dem Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans „Sonnleiten“, hier Baugrenzenüberschreitung, zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Bauantrag Neubau einer Überdachung in Harmering 47

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Bauantrag für die Fl.Nr. 716 Gem. Eging a.See umfasst den Neubau einer Überdachung in Harmering 47. 
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches der Ortsabrundungssatzung Harmering. Eine Abstandsflächenübernahmeerklärung seitens der Eigentümerin des Grundstückes Fl.Nr. 714 liegt vor.
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Bauantrag Neubau eines Zweifamilienhauses in der Albersdorfer Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Bauantrag für die Fl.Nr. 2260 Gem. Eging a.See umfasst den Neubau eines Zweifamilienhauses in der Albersdorfer Straße.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des sich in der Aufstellung befindlichen Deckblatts Nr. 11 zum Bebauungsplan „Sommerau“. Der Bauherr erklärt gem. § 33 BauGB die Anerkennung der künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.

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9. Bauantrag Abriss und Wiederaufbau eines Wohnhauses im Alzenhof 23

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Bauantrag für die Fl.Nr. 3347/20 Gem. Eging a.See umfasst den Abriss und Wiederaufbau eines Wohnhauses im Alzenhof 23.
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Straßenwidmung - Teilstück im GE/GI Kollmering

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Auf der Grundstücksfläche Fl.Nr. 1527/3 im GE Kollmering ist die Errichtung einer neuen Stellfläche für Umsetzfahrzeuge und Anhänger beabsichtigt. Zum geplanten Vorhaben wurde seitens des Marktgemeinderates am 07.12.2023 das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Damit die Erschließung des Bauvorhabens gesichert ist, muss nun eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1527/11 Gem. Eging a.See (siehe Lageplan) als öffentliche Straße gewidmet werden.
Die bestehende Widmung der Ortsstraße (Bestandsverzeichnis Nr. 86) zur Waldkantine, soll somit um ein Teilstück von insgesamt 44,00 m verlängert werden.
Der Bauausschuss schlägt vor, das Verfahren zur Widmung der Verkehrsfläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 1527/11 Gem. Eging a.See (siehe Lageplan), als Ortsstraße einzuleiten.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, das Verfahren zur Widmung der Verkehrsfläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 1527/11 Gem. Eging a.See (siehe Lageplan), als Ortsstraße einzuleiten.
Die zu widmende Teilfläche der Fl.Nr. 1527/11 Gem. Eging a.See beginnt am südlichen Ende der Fl.Nr. 1527/5 Gem. Eging a.See und endet an der nördlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 1527/3 Gem. Eging a.See.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Änderung des Flächennutzungsplanes mittels Deckblatt Nr. 22 Aufhebung des Feststellungsbeschlusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt

Das Deckblatt Nr. 22 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Eging a.See in der Fassung vom 11.01.2024 wurde direkt nach der Beschlussfassung des Marktgemeinderates im Parallelverfahren zusammen mit dem Deckblatt Nr. 11 zum Bebauungsplan „Sommerau“ an das Landratsamt Passau zur Genehmigung übersandt. Bei der dortigen Überprüfung stellte sich heraus, dass das Deckblatt Nr. 22 zum Flächennutzungsplan wie vorgelegt nicht genehmigt werden kann, da bei der Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit der Hinweis gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 HS 2 Nr. 2 BauGB und der Hinweis gem. § 3 Abs. 3 BauGB fehlte. 
Zudem wurde laut dem Landratsamt Passau, die bei der Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit vom Gesetzgeber geforderte Anstoßwirkung bei den Bürgern nicht erreicht, da keine geeigneten Pläne ausgehängt wurden.
Somit muss nun der Feststellungsbeschluss vom 11.01.2024 aufgehoben werden und ein Beschluss zur nochmaligen Auslegung und gleichzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Parallelverfahren gefasst werden.
Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und schlägt vor, den in der Sitzung vom 11.01.2024 gefassten Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Eging mittels Deckblatt Nr. 22 aufzuheben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, den in der Sitzung vom 11.01.2024 gefassten Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Eging mittels Deckblatt Nr. 22 aufzuheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.

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12. Änderung des Bebauungsplans "Sommerau" mittels Deckblatt Nr. 11 Aufhebung des Satzungsbeschlusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2024 ö beschließend 12

Sachverhalt

Das Deckblatt Nr. 11 zum Bebauungsplan „Sommerau“ in der Fassung vom 11.01.2024 wurde in der Marktgemeinderatssitzung vom 11.01.2024 im Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 22 als Satzung beschlossen. Da sich bei der Überprüfung im Landratsamt Passau herausstellte, dass das Deckblatt Nr. 22 zum Flächennutzungsplan nicht genehmigt werden kann, muss auch der Satzungsbeschluss vom 11.01.2024 zur Änderung des Bebauungsplans „Sommerau“ mittels Deckblatt Nr. 11 aufgehoben werden und ein Beschluss zur nochmaligen Auslegung und gleichzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Parallelverfahren gefasst werden.

Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und schlägt vor, den in der Sitzung vom 11.01.2024 gefassten Satzungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Sommerau“ mit Deckblatt Nr. 11 aufzuheben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, den in der Sitzung vom 11.01.2024 gefassten Satzungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Sommerau“ mit Deckblatt Nr. 11 aufzuheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.

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13. Änderung des Flächenutzungsplans mit Deckblatt 22 sowie Änderung des Bebauungsplans "Sommerau" mit Deckblatt Nr. 11 im Parallelverfahren Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2024 ö beschließend 13

Sachverhalt

Nachdem das Deckblatt Nr. 22 zum Flächennutzungsplan aufgrund von Formfehlern nicht genehmigt werden kann, sind die Entwürfe des Deckblattes Nr. 22 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Eging in der Fassung vom 11.01.2024 und des Deckblattes Nr. 11 zum Bebauungsplan „Sommerau“ in der Fassung vom 11.01.2024 erneut zu billigen. Zudem muss die erneute Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt werden.

Der Bauausschuss billigt die Entwürfe des Deckblattes Nr. 22 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Eging in der Fassung vom 11.01.2024 und des Deckblattes Nr. 11 zum Bebauungsplan „Sommerau“ in der Fassung vom 11.01.2024 und schlägt vor, die erneute Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren zur Behebung der Formfehler durchzuführen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, billigt die Entwürfe des Deckblattes Nr. 22 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Eging in der Fassung vom 11.01.2024 und des Deckblattes Nr. 11 zum Bebauungsplan „Sommerau“ in der Fassung vom 11.01.2024 und beschließt, die erneute Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren zur Behebung der Formfehler durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.

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14. Änderung des Bebauungsplans "SO Pullman Ferienpark" mit Deckblatt Nr. 14 Abwägung von Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2024 ö beschließend 14

Sachverhalt

Vollzug des Baugesetzbuches;
Änderung des Bebauungsplanes „SO Pullman Ferienpark“ mit Deckblatt Nr. 14
Abwägung von Stellungnahmen

Sachverhalt:
Im Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans „SO Pullman Ferienpark“ mittels Deckblatt Nr. 14 wurde in der Zeit von 21.12.2023 bis einschließlich 02.02.2024 die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und in der Zeit von 17.12.2023 bis einschließlich 02.02.2024 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Behebung der Formfehler durchgeführt.
Die Beteiligung brachte folgende Ergebnisse:

Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden folgende Einwände vorgebracht:

Einwand einer Bürgerin aus Eging


Abwägung:

Die zitierte Aussage aus der Stellungnahme des Technischen Umweltschutzes vom 30.08.2023 wurde aus dem Zusammenhang herausgenommen und gilt für eine Variante, die nicht zum Tragen kommt. Dies wurde in der Abwägung des Marktgemeinderats vom 12.10.2023 zur Stellungnahme des SG Technischer Umweltschutz vom 30.08.2023 festgestellt.

Die weiteren Meinungsäußerungen und Behauptungen werden zur Kenntnis genommen, jedoch nicht kommentiert.

Die der aktuellen Stellungnahme beigefügte Stellungnahme vom 04.09.2023 wurde bereits durch Beschluss des Marktgemeinderats vom 12.10.2023 vollumfänglich behandelt.

Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Bürgerin aus Eging zur Kenntnis und schlägt vor, dass hierzu keine Änderungen vorzunehmen sind.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme der Bürgerin aus Eging zur Kenntnis, stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, dass hierzu keine Änderungen vorzunehmen sind.

Abstimmung: 16 : 0


Folgende Behörden haben von der Bauleitplanung Kenntnis erhalten, jedoch keinerlei Einwände mit rechtlicher Verbindlichkeit vorgebracht:

  • Wasserwirtschaftsamt Deggendorf
  • Landratsamt Passau, SG 53 Wasserrecht
  • Landratsamt Passau, Bauwesen rechtlich
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Vilshofen an der Donau
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • Regionaler Planungsverband Donau-Wald
  • Regierung von Niederbayern
  • Bayernwerk Netz GmbH
  • ZAW Donau Wald

Es liegen folgende Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor.


Landratsamt Passau, Technischer Umweltschutz




Abwägung:

Zu Spiegelstrich 1:
Auf die hierzu bereits erfolgte Abwägung des Marktgemeinderats vom 12.10.2023 zur Stellungnahme vom 30.08.2023, Spiegelstrich 3, wird verwiesen.

Die unbebauten Flächen auf den Flur Nr. 1697/11 und 1696 wurden nicht explizit mit einem Immissionspunkt betrachtet. Es wurden die benachbarten Wohngebäude auf den Flur Nr. 1695 und 1697/10 als auch die näher zum Plangebebiet befindlichen und somit relevanten Immissionspunkte auf Flur Nr. 1697 betrachtet. Zudem zeigt die Rasterberechnung in der Anlage 4 des Schallgutachtens tagsüber Pegel von < 35 dB(A). Die zu erwartenden Pegel aus dem Deckblatt 14 liegen somit min. 20 dB(A) unterhalb des zulässigen Orientierungswerte für ein Allgemeines Wohngebiet. Somit stellen diese Immissionspunkte gemäß der DIN 45691 (Relevanzkriterium -15 dB unterhalb Immissionsrichtwert) keinen relevanten Immissionsort dar. Aus gutachterlicher Sicht ist eine Betrachtung der beiden unbebauten Flächen für eine schalltechnische Beurteilung nicht nötig.

Zu Spiegelstrich 2:
Auf die hierzu bereits erfolgte Abwägung des Marktgemeinderats vom 12.10.2023 zur Stellungnahme vom 30.08.2023, Spiegelstrich 4, wird verwiesen.

Zu Spiegelstrich 3:
Auf die hierzu bereits erfolgte Abwägung des Marktgemeinderats vom 12.10.2023 zur Stellungnahme vom 30.08.2023, Spiegelstrich 5, wird verwiesen. 

Zu Spiegelstrich 4:
Auf die hierzu bereits erfolgte Abwägung des Marktgemeinderats vom 12.10.2023 zur Stellungnahme vom 30.08.2023, Spiegelstrich 6, wird verwiesen.

Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Passau, Technischer Umweltschutz, zur Kenntnis und schlägt vor, dass hierzu keine Änderungen vorzunehmen sind. Hierzu wird festgehalten, dass die bestehenden Ferienhäuser westlich des Parkgebiets aus Sicht der Marktgemeinde Eging a.See, hinsichtlich ihrer Schutzwürdigkeit nicht einem WA sondern einem MI gleichzusetzen sind. 

Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Passau, Technischer Umweltschutz, zur Kenntnis, stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, dass hierzu keine Änderungen vorzunehmen sind. Hierzu wird festgehalten, dass die bestehenden Ferienhäuser westlich des Parkgebiets aus Sicht der Marktgemeinde Eging a.See, hinsichtlich ihrer Schutzwürdigkeit nicht einem WA sondern einem MI gleichzusetzen sind. 

Abstimmung: 16 : 0

Der Bauausschuss nimmt sämtliche Stellungnahmen zur Kenntnis und schlägt vor, dass hierzu keine Änderungen im Deckblatt Nr. 14 zum Bebauungsplan „SO Pullman Ferienpark“ vorzunehmen sind.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt sämtliche Stellungnahmen zur Kenntnis und beschließt, dass hierzu keine Änderungen im Deckblatt Nr. 14 zum Bebauungsplan „SO Pullman Ferienpark“ vorzunehmen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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15. Änderung des Bebauungsplans "SO Pullman Ferienpark" mit Deckblatt Nr. 14 Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2024 ö beschließend 15

Sachverhalt

Im vorliegenden Entwurf des Deckblattes Nr. 14 zum Bebauungsplan „SO Pullman Ferienpark“ in der Fassung vom 07.12.2023, das wegen eines Formfehlers in der Bekanntmachung nochmals ausgelegt werden musste, wurden aufgrund der Abwägungen vom 07.03.2024 keine Änderung mehr vorgenommen.
Der Bauausschuss nimmt das Deckblatt Nr. 14 zum Bebauungsplan „SO Pullman Ferienpark“ in der Fassung vom 07.12.2023 zur Kenntnis und schlägt vor, dieses gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt Nr. 14 an das Landratsamt Passau zur Genehmigung weiterzuleiten.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt das Deckblatt Nr. 14 zum Bebauungsplan „SO Pullman Ferienpark“ in der Fassung vom 07.12.2023 zur Kenntnis und beschließt dieses gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt Nr. 14 an das Landratsamt Passau zur Genehmigung weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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16. Änderung des Bebauungsplanes "Fasanenfeld V" mit Deckblatt Nr. 6 Abwägung von Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2024 ö beschließend 16

Sachverhalt

Im Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans „Fasanenfeld V“ mittels Deckblatt Nr. 6 wurde in der Zeit von 20.07.2023 bis einschließlich 24.08.2023 die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a BauGB und in der Zeit von 11.07.2023 bis einschließlich 18.08.2023 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a BauGB durchgeführt.

Die Beteiligung brachte folgende Ergebnisse:

Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde keinerlei Einwand vorgebracht.


Folgende Behörden haben von der Bauleitplanung Kenntnis erhalten, jedoch keinerlei Einwände mit rechtlicher Verbindlichkeit vorgebracht:

  • Regionaler Planungsverband Donau-Wald
  • Landratsamt Passau, Technischer Umweltschutz
  • Landratsamt Passau, SG 53 Wasserrecht (Altlasten)
  • Regierung von Niederbayern
  • Landratsamt Passau, Kreisbrandrat
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • Bund Naturschutz – Kreisgruppe Passau
  • Vermessungsamt Vilshofen


Es liegen folgende Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor.

Landratsamt Passau, Bauwesen rechtlich


Abwägung zu Punkt 2 der Stellungnahme:

Zu 2a:
Beim Deckblatt Nr. 5 handelt es sich um ein allgemeines Deckblatt, das für fast alle Bebauungspläne in Eging a.See zur Regelung von Stützmauern sowie Abgrabungen und Aufschüttungen erarbeitet wurde. Ein Abdruck dieses Deckblattes Nr. 5 wird an das Landratsamt Passau übersandt.

Zu 2b:
Als Verfahrensblatt zur Bebauungsplanänderung wird das Muster aus den Planungshilfen für die Bauleitplanung verwendet.

Zu 2c:
Auf dem Deckblatt Nr. 6 wird der Entwurfsverfasser klar erkennbar ergänzt.

Zu 2 d:
Der zweite Satz in Ziff. 2 der Begründung wird aus dem Deckblatt Nr. 6 entnommen.

Zu 2 e:
Der letzte Absatz auf Seite 4 des Deckblattes Nr. 6 wird entfernt. Hier wird dargestellt und erläutert, dass das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB angewendet werden kann.

Zu 2 f:
Die Größe der Wendeanlage wird in den Planunterlagen dargestellt.

Zu 2 g:
Die Parzellennummerierung wird gemäß dem Bebauungsplan fortgesetzt. Die Parzellen erhalten die Nrn. 73, 74, 75 und 76.

Zu 2 h:
Im Deckblatt Nr. 6 wird aufgenommen, dass die Abstandsflächen der BayBO gelten und durch planliche und/oder textliche Festsetzungen keine anderen Abstandsflächen gem. Art. 6 Abs. 5 Satz 2 BayBO zugelassen oder vorgeschrieben werden.

Zu 2 i: 
Die Zufahrt zu den Grundstücken wird eine eigene Flurnummer erhalten. Änderungen an der Festsetzung II.2a sind somit nicht erforderlich.

Zu 2j:
Die roten Hausbeispiele werden aus den Plandarstellungen entnommen.

Zu 2k:
Die in Ziff. II.1 beschriebenen Nutzungswünsche (EFH, DHH) werden auch in den textlichen Festsetzungen mit aufgenommen.

Zu 2l:
Die Maße 6,00 und 8,00 im westlichen Bereich der Plandarstellung werden ersatzlos entnommen.

Zu 2m:
Die Zufahrtspfeile zu den Garagen der Anwesen werden ergänzt.

Zu 2n:
Die jeweiligen Hausbäume werden außerhalb der Baugrenzen festgelegt.

Zu 2o:
Der Grünstreifen an der nördlichen Grenze wird durchlaufend dargestellt.

Zu 2p:
Der grün dargestellte Streifen, südlich der Parzelle 4 wird entfernt.

Zu 2q:
Die Parzelle des Grundstücks Fl.Nr. 1417 wird vorerst nicht in den Bebauungsplan mit aufgenommen. Die Nutzung der Fläche soll hier so verbleiben wie bisher.

Zu 2r:
Sollten Planzeichen verwendet werden, die es bisher im rechtskräftigen Bebauungsplan nicht gab, werden diese planlich festgesetzt.

Der Bauausschuss nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, Bauwesen rechtlich, zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 6 die Abwägungen zu den Ziffern 2a – 2r wie festgelegt, einzuarbeiten.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, Bauwesen rechtlich, zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 6 die Abwägungen zu den Ziffern 2a – 2r wie festgelegt, einzuarbeiten.

Abstimmung: 16 : 0


Landratsamt Passau, SG 72, Städtebau

Abwägung:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird festgehalten, dass die Grundstücksfläche der Fl.Nr. 1417 nicht zur Verfügung steht und somit nicht mit überplant werden kann. Die einseitige, private Erschließungsstraße ist somit zwingend erforderlich.
Aufgrund der privaten Straßenerschließung werden die Wohneinheiten für die Parzellen wie folgt festgelegt: Im beplanten Gebiet sind Einfamilienwohnhäuser festgesetzt. Doppelhäuser sind nicht zulässig. 
Auf den Parzellen 73 und 74 ist eine Bebauung mit je einem Einfamilienwohnhaus mit 2 Wohneinheiten zulässig. Auf den Parzellen 75 und 76 ist eine Bebauung mit je einem Einfamilienwohnhaus mit einer Wohneinheit zulässig.

Der Bauausschuss nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, SG 72 Städtebau zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 6 die Abwägungen wie festgelegt einzuarbeiten.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, SG 72 Städtebau zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 6 die Abwägungen wie festgelegt einzuarbeiten.

Abstimmung: 16 : 0


Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde

Abwägung:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro sowie der Unteren Naturschutzbehörde wird festgehalten, dass für die neu überplante Fläche bereits eine Ausgleichsfläche im Nachbarlandkreis erworben wurde. Die hierfür gemäß Art. 23 Abs. 3 BayNatG erforderliche Ausnahme ist zwischen den Fachstellen bereits in Abstimmung.
Die Ausgleichsflächenplanung wird dem Deckblatt Nr. 6 als Anlage beigefügt. Dazu ist wird auch eine entsprechende Festsetzung im Deckblatt Nr. 6 aufgenommen.  

Der Bauausschuss nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, Untere Naturschutzbehörde zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 6 die Abwägungen wie festgelegt einzuarbeiten. Die Ausgleichsflächenplanung ist dem Deckblatt Nr. 6 als Anlage beizufügen.

Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschuss zu, nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, Untere Naturschutzbehörde zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 6 die Abwägungen wie festgelegt einzuarbeiten. Die Ausgleichsflächenplanung ist dem Deckblatt Nr. 6 als Anlage beizufügen.

Abstimmung: 16 : 0












Landratsamt Passau, SG 53 Wasserrecht


Abwägung:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird festgehalten, dass die abwassertechnische Erschließung des Grundstücks Fl.Nr.1416/1 im Trennsystem erfolgen wird, um den rechtlichen Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetztes zu folgen. Der gesamte großflächige Bereich der Siedlung in Eging-Süd (Wiesenweg, Amselweg, Falkenweg, Kleiberweg, Habichtweg, Sperberweg) ist bereits im Trennsystem erschlossen. 
Das Oberflächenwasser des Grundstücks Fl.Nr.1416/1 kann problemlos auf den Ableitungskanal vom RÜB zum RRB im Bereich der Fl.Nr. 1413/1 angeschlossen werden, während das Schmutzwasser des Grundstücks Fl.Nr.1416/1 auf den im Grundstück befindlichen Mischwasserkanal angeschlossen wird.
Das genannte Formblatt wird ausgefüllt den Entwurfsunterlagen beigefügt.

Der Bauausschuss nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, SG 53 Wasserrecht zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 6 die Abwägungen wie festgelegt einzuarbeiten.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, SG 53 Wasserrecht zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 6 die Abwägungen wie festgelegt einzuarbeiten.

Abstimmung: 16 : 0
















Wasserwirtschaftsamt Deggendorf
Abwägung:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird festgehalten, dass die geforderte Höhe auf mind. 0,25 m und die Ausführung durch entsprechende bauliche Maßnahmen (z.B. weiße Wanne) in den planlichen und textlichen Festsetzungen aufgenommen wird.

Der Bauausschuss nimmt die Einwände des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 6 die Abwägungen wie festgelegt einzuarbeiten.



Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Einwände des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 6 die Abwägungen wie festgelegt einzuarbeiten.

Abstimmung: 16 : 0


Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege


Abwägung:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird die Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Änderungen im Bebauungsplan sind dahingehend nicht vorzunehmen.

Der Bauausschuss nimmt die Hinweise des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 6 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.


Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Hinweise des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 6 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.

Abstimmung: 16 : 0





Bayernwerk AG


Abwägung:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird die Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Änderungen im Bebauungsplan sind dahingehend nicht vorzunehmen.

Die Schutzzonen für Leitungen werden in den Festsetzungen aufgenommen.

Der Bauausschuss nimmt die Hinweise der Bayernwerk AG zur Kenntnis und schlägt vor, in den Festsetzungen zum Deckblatt Nr. 6 die Schutzzonen für Leitungen mit aufzunehmen.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Hinweise der Bayernwerk AG zur Kenntnis und beschließt, in den Festsetzungen zum Deckblatt Nr. 6 die Schutzzonen für Leitungen mit aufzunehmen.

Abstimmung: 16 : 0





AWG Donau Wald

Abwägung:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird festgelegt, dass die Abfallentsorgung der Müllbehälter, wie bei den Bestandsgebäuden am Fasanenweg erfolgt. Dies ist in den Festsetzungen aufzunehmen.

Der Bauausschuss nimmt die Hinweise der ZAW Donau-Wald zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 6 die Abwägungen wie festgelegt einzuarbeiten.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Hinweise der ZAW Donau-Wald zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 6 die Abwägungen wie festgelegt einzuarbeiten.

Abstimmung: 16 : 0













Deutsche Telekom AG

Abwägung:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird die Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Änderungen im Bebauungsplan sind dahingehend nicht vorzunehmen.

Der Bauausschuss nimmt die Hinweise der Telekom zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 6 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Hinweise der Telekom zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 6 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.

Abstimmung: 16 : 0

Der Bauausschuss nimmt sämtliche Stellungnahmen zur Kenntnis und schlägt vor, dass die gefassten Einzelbeschlüsse seitens des Planungsbüros im Deckblatt Nr. 6 eingearbeitet bzw. ergänzt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt sämtliche Stellungnahmen zur Kenntnis und beschließt, dass die gefassten Einzelbeschlüsse seitens des Planungsbüros im Deckblatt Nr. 6 eingearbeitet bzw. ergänzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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17. Änderung des Bebauungsplanes "Fasanenfeld V" mit Deckblatt Nr. 6 Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2024 ö beschließend 17

Sachverhalt

Der Bauausschuss hat die Stellungnahmen aus dem Verfahren gemäß § 13a BauGB zur Kenntnis genommen und abgewogen. Seitens des Planungsbüros wurden die vorgebrachten Bedenken und Anregungen, wie festgelegt, im Deckblattentwurf Nr. 6 in der Fassung vom 07.03.2024 eingearbeitet bzw. ergänzt.
Der Bauausschuss billigt den geänderten Entwurf des Deckblattes Nr. 6 zum Bebauungsplan „Fasanenfeld V“ in der Fassung vom 07.03.2024 und schlägt vor, die Auslegung gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 4a BauGB durchzuführen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, billigt den geänderten Entwurf des Deckblattes Nr. 6 zum Bebauungsplan „Fasanenfeld V“ in der Fassung vom 07.03.2024 und beschließt, die Auslegung gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 4a BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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18. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2024 ö beschließend 18

Sachverhalt

Der Entwurf des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2024, vorberaten in der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 22.02.2024, wurden durch Frau Nicole Aschenbrenner erläutert. Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt vor, den Entwurf zu befürworten.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den Haushaltsplan 2024 und den Erlass der Haushaltssatzung 2024 mit den Anlagen. Die Ausfertigung der Haushaltssatzung ist auf den Seiten 2687 bis 2688 dargestellt und wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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19. Finanzplan und Investitionsplan 2023-2027

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2024 ö beschließend 19

Sachverhalt

Der Entwurf des Finanzplanes 2023 – 2027 sowie des Investitionsplanes 2023 – 2027, vorberaten in der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 22.02.2024, wurde von Frau Nicole Aschenbrenner erläutert. Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt vor, den Entwurf zu befürworten.

Beschluss

Der Marktgemeinderat befürwortet den Entwurf des Finanzplanes 2023 – 2027 sowie des Investitionsplanes 2023 – 2027.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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20. Neuerlass der Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen im Markt Eging a.See für die Jahre 2024 - 2028

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2024 ö beschließend 20

Sachverhalt

Die Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen im Markt Eging a.See ist neu zu erlassen.
Der Geltungsbereich der bisherigen Verordnung erstreckte sich über das gesamte Gemeindegebiet. Zudem war sie zeitlich unbefristet gültig. Voraussetzung für diesen Verordnungserlass ist eine pflichtgemäße Ermessensausübung durch die Gemeinde. Diese ist jedoch nur bei zeitnaher Betrachtung aller Umstände möglich. Eine Dauerrechtsverordnung ist somit unzulässig. Der räumliche Geltungsbereich der Verordnung muss sich auf das Umfeld der anlassgebenden Veranstaltung beschränken. Aus diesem Grund darf die Freigabe nicht für das gesamte Gemeindegebiet erfolgen.
Im Rahmen einer Anhörung wurden folgende Fachstellen um Stellungnahmen gebeten:
Örtliche Kirchen, Gewerkschaft, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Landratsamt, Landesverband des Bayerischen Einzelhandels.
Die Industrie- und Handelskammer für Niederbayern äußerte keine Einwendungen gegen die Festsetzung der Termine für die Jahre 2024 bis 2028.
Durch die anderen Fachstellen wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Somit erfolgte deren formlose Zustimmung.


V E R O R D N U N G

über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen im

Markt Eging a.See


Aufgrund des § 14 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.06.2003 (BGBl. I S. 744), das zuletzt durch Artikel 430 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, erlässt der Markt Eging a.See folgende Verordnung:
§ 1

Abweichend von der Vorschrift des § 3 Satz 1 Ziff. 1 LadSchlG dürfen sämtliche Verkaufsstellen im Ortsbereich des Marktes Eging a.See (Hauptort) aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen in den Jahren 2024 bis einschließlich 2028 am

10.03.2024, 09.03.2025, 08.03.2026, 14.03.2027, 12.03.2028                (Primlsonntag)
12.05.2024, 01.06.2025, 17.05.2026, 09.05.2027, 28.05.2028                (Pfingstmarkt)
01.09.2024, 07.09.2025, 06.09.2026, 05.09.2027, 03.09.2028                (Ägidimarkt)
03.11.2024, 02.11.2025, 08.11.2026, 07.11.2027, 05.11.2028                (Martinsmarkt)

jeweils von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet sein.

§ 2

Diese Verordnung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen in der Gemeinde Eging a.See vom 08.06.1999, zuletzt geändert am 28.08.2013, außer Kraft.


Eging a.See, 07.03.2024

MARKT EGING a.SEE


___________________
W. Bauer, 1. Bürgermeister

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen im Markt Eging a.See neu zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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21. Informationen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2024 ö beschließend 21

Sachverhalt

Bürgermeister Walter Bauer informierte die Mitglieder des Marktgemeinderates über folgende Themen:

Sanierung Sonnen-Therme
Zusammen mit dem Bürgermeister, Geschäftsleiter Wolfgang Schwarzbach, Bauamtsleiter Alex Fischl und zwei Architekten vom Architekturbüro Krautloher wurde die Sonnen-Therme besichtigt. Angefangen von der Technik im Untergeschoß, über die verschiedenen Badbereiche, Gastronomie und Physio-Therapie-Praxis wurde alles in Augenschein genommen.
Nach der Besichtigung wurde festgelegt, dass die Architekten ihre Eindrücke schriftlich wiedergeben und sich Gedanken machen über nötige Sanierungen, Verbesserungen, Umbauten und evtl. Neuerungen.
Darüber wird dann weiter berichtet.   

Datenstand vom 15.03.2024 07:36 Uhr