Datum: 07.11.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Eging a.See, Marktplatz 1 (Sitzungssaal)
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:10 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 10.10.2024
2 Vollzug der Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 - Festlegung der Hebesätze und Erlass der Hebesatzsatzung
3 Bestellung des/der Seniorenbeauftragten
4 Bauantrag Anbau einer Garage in der Thannberger Str. 56
5 Antrag auf Verlängerung Bauvorbescheid Neubau von einem Zweifamilienhaus und einem Dreifamilienhaus mit Carport im Fasanenweg
6 Änderung des Bebauungsplans "Rohrbachholz" mittels Deckblatt Nr. 17 Billigungs- und Auslegungsbeschluss
7 Antrag Bau eines Bushäuschens/Unterstand in Hofstetten
8 Informationen und Bekanntgaben

zum Seitenanfang

1. Genehmigung Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 10.10.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 12. Sitzung des Marktgemeinderates 07.11.2024 ö beschließend 1

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 10.10.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
MGRin Pfeiffer und MGR Ernst nicht abgestimmt, da bei der Sitzung vom 10.10.2024 nicht anwesend.

zum Seitenanfang

2. Vollzug der Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 - Festlegung der Hebesätze und Erlass der Hebesatzsatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 12. Sitzung des Marktgemeinderates 07.11.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Hintergrund der Grundsteuerreform 
Am 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlage des derzeit gültigen Systems der Grundsteuer auf Grundlage der sogenannten Einheitswerte für verfassungswidrig. In der Folge beschloss der Bundestag ein neues Bundesmodell für die Grundsteuer und versah dies mit einer Öffnungsklausel, die den Ländern wiederum die Einführung eines abweichenden Systems ermöglichte. Hiervon machte der Bayerische Landtag Gebrauch und erließ das Bayerische Grundsteuergesetz. Mit diesem Gesetz wird für Grundstücke in Bayern anstelle der Einheitsbewertung ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. (Quelle: Rundschreiben 25/2024, Bayerischer Gemeindetag) 

Grundsatz 
Die Grundsteuer der Kalenderjahre bis einschließlich 2024 bemisst sich ausschließlich nach den bundesgesetzlichen Regelungen („Altes Recht“ - Einheitswertmodell). Für die Erhebung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 gelten die Bestimmungen des Bayerischen Grundsteuergesetztes („Neues Recht“ – wertunabhängiges Flächenmodell). 

Laut Bundes- und Landespolitik soll die Reform der Grundsteuer möglichst aufkommensneutral erfolgen. Aufkommensneutralität bedeutet dabei nicht, dass die individuelle Grundsteuer des jeweiligen Grundstückseigentümers gleich hoch bleibt. Aufgrund der Verfassungswidrigkeit des alten Grundsteuersystems muss es sogar zu individuellen Verschiebungen durch die Reform kommen. Aufkommensneutralität bedeutet nur, dass die Gemeinde nach Umsetzung der Reform ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten kann – also im Jahr 2025 ähnlich viel an Aufkommen aus der Grundsteuer hat wie in den Jahren vor der Reform. 

Es gibt allerding keine gesetzliche Pflicht zur Aufkommensneutralität. Es kann notwendig sein, unter anderen Gesichtspunkten (also unabhängig von der Reform) die Grundsteuereinnahmen insgesamt angemessen anzuheben. Die Gemeinde ist schließlich gesetzlich dazu verpflichtet, den Haushalt auszugleichen. 

Ermittlung der Grundsteuer nach neuem Recht 
Die Grundsteuer berechnet sich – im alten wie im neuen Recht- wie folgt: 
Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag x Hebesatz
Festsetzung durch Finanzamt                 Festsetzung durch Gemeinde
Ermittlung der neuen Grundsteuermessbeträge 

Erster Schritt zur Umsetzung des neuen Grundsteuergesetztes war die Ermittlung der neuen Grundsteuermessbeträge. Grundstückseigentümer, die zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 Eigentümer eines Grundstückes waren, mussten eine Grundsteuererklärung gegenüber dem Finanzamt abgeben. Anschließend wurden vom Finanzamt die Grundsteuermessbescheide an die Eigentümer erlassen. Die nach neuem Recht ermittelten Messbeträge werden seitens des Finanzamtes mittels Elster an die Kommunen übermittelt. 


Bis dato sind ca. 84,64 % aller Messbeträge (Grundsteuer B) eingegangen. 


Altes Recht
Neues Recht
Summe der Messbeträge


Grundsteuer B
140.207,70 €
216.154,89 €
Erklärungen
2.025
1.714
… in Prozent
100 %
84,64 %




Durchschnittliche Einnahmen der Grundsteuer B aus den letzten vier Jahren:
423.975,19 € / Hebesatz: 300


Einnahmen aus der Grundsteuer B (84,64 % Erklärungen) mit folgenden Hebesätzen:

190 
410.694,29 €
200
432.309,78 €
210
453.925,27 €

Bis dato sind ca. 53,46 % aller Messbeträge (Grundsteuer A) eingegangen. 



Altes Recht
Neues Recht
Summe der Messbeträge


Grundsteuer A
4.707,08 €
2.182,93 €
Erklärungen
477
255
… in Prozent
100 %
53,46 




Durchschnittliche Einnahmen der Grundsteuer A aus den letzten vier Jahren:
16.880,12 € / Hebesatz: 300

Einnahmen aus der Grundsteuer A (53,46 % Erklärungen) mit folgenden Hebesätzen:

190
  4.147,57 €
200
  4.365,86 €
250
5.457,33 €
300 
  6.548,79 €
400
  8.731,72 €
775
16.917,71 €

Dieser aktuelle Hebesatz verliert mit dem neuen Grundsteuergesetz zum 01. Januar 2025 automatisch seine Gültigkeit. Das bedeutet, dass die Gemeinde noch im Kalenderjahr 2024 einen neuen Hebesatz festsetzen muss, um im Kalenderjahr 2025 eine Grundsteuer erheben zu können. 

Die Festlegung des Hebesatzes obliegt alleine bei der Gemeinde. Die Vorgaben der eingangs erläuterten Aufkommensneutralität sollen dabei jedoch berücksichtigt werden. Das bedeutet, das bisherige Grundsteueraufkommen ist mit dem künftigen Grundsteueraufkommen in etwa übereinstimmen. Da sich die Messbeträge durch die Grundsteuerreform insgesamt erheblich nach oben bewegt haben, kann dies nur durch die Anpassung des Hebesatzes erreicht werden. 

Das Grundsteueraufkommen vom Markt Eging a.See betrug im Jahr 2023: 437.406,93 € (A u. B).

Allerdings fehlen noch ca. 16 % der Fälle bei der Grundsteuer B und 46 % bei der Grundsteuer A. Zudem kommen noch fehlerhafte Grundsteuermessbescheide und Bescheide im Einspruchsverfahren, die aktuell beim Finanzamt noch bearbeitet werden. Hiervon kann von einer Quote i.H.v. 10 % ausgegangen werden. Der vorliegende Messbetrag wird sich somit auch nochmal ändern. Eine exakte Aufkommensneutralität berechnen zu können ist daher aktuell nicht möglich. Der Datenbestand ist insgesamt noch sehr vage. Dies wird sich jedoch bis zum Jahresende nicht wesentlich ändern. In der heutigen Gemeinderatssitzung muss jedoch der Hebesatz festgesetzt werden, da anschließend noch gut 3.000 Bescheide versandt und bearbeitet werden müssen. Die genaue Summe aller Messbeträge wird sich vermutlich erst in den nächsten zwei Jahren einpendeln.

Seitens der Verwaltung werden daher folgende Hebesätze vorgeschlagen:
Grundsteuer A: 300
Grundsteuer B: 200

Aus den Reihen des Marktgemeinderates kam folgender Vorschlag für die Grundsteuer A: 250

Regelmäßig – jährlich zur Haushaltsaufstellung – wird überprüft, ob mit den errechneten Hebesätzen die Aufkommensneutralität in etwa erreicht wird. Falls notwendig, werden die Hebesätze mit Erlass einer neuen Haushaltssatzung (oder außertourlich mit Marktgemeinderatsbeschluss) angepasst.

Bisher wurden die Hebesätze in der Gemeinde immer im Rahmen der Haushaltssatzung bekanntgemacht. Aufgrund der Tatsache, dass noch vor dem 01.01.2025 eine Bekanntmachung der Hebesätze erfolgen muss, ist eine von der Haushaltssatzung separate Bekanntmachung der Hebesätze durch eine sogenannte Hebesatzsatzung erforderlich. In der Hebesatzsatzung werden üblicherweise alle Realsteuerhebesätze festgesetzt. Das bedeutet, dass auch der Gewerbesteuerhebesatz festzusetzen ist. Dieser bleibt unverändert bei 330 %. 

Es ergibt sich somit folgende Satzung:

Satzung
über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze
des Marktes Eging a.See
(Hebesatzsatzung)
vom …

Aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.02.1998 ((GVBl. S 796), zuletzt geändert durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24.07.2023 (GVBl. S. 385, 586)) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 ((GVBl. 264), zuletzt geändert durch § 12 des Gesetzes vom 24.07.2023 (GVBl. S. 385)) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 ((BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294)) und Art. 5 des Bayerisches Grundsteuergesetzes vom 10.12.2021 ((GVBl. S. 638), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. S. 128)) und in Verbindung mit § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 ((BGBl I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 22.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 411)) erlässt der Markt Eging a.See folgende Satzung: 


§ 1 Hebesätze 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 

1. Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 250 v.H. 

2. Grundsteuer B (für Grundstücke) 200 v.H. 

3. Gewerbesteuer 330 v.H. 


§ 2 Inkrafttreten 

Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. 

MARKT EGING A.SEE

Eging a.See, den 

W. Bauer, 1. Bürgermeister

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, den Messbetrag für die Grundsteuer ab 01.01.2025 wie folgt festzusetzen: 
- Grundsteuer A 250 %
- Grundsteuer B 200 %

und die dazugehörige Hebesatzsatzung zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bestellung des/der Seniorenbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 12. Sitzung des Marktgemeinderates 07.11.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 07.05.2020 wurde MGR Josef Sattler zum Seniorenbeauftragen des Marktes Eging a.See bestellt. Herr Sattler hat dem Gremium seinen Rücktritt mitgeteilt und darum gebeten, einen neuen Seniorenbeauftragten zu bestellen. Marktgemeinderat Heinrich Rauscher erklärte sich bereit, diese Tätigkeit zu übernehmen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die Bestellung von Herrn Josef Sattler als Seniorenbeauftragter aufzuheben und stattdessen Heinrich Rauscher als Seniorenbeauftragten des Marktes Eging a.See zu bestellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Bauantrag Anbau einer Garage in der Thannberger Str. 56

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 12. Sitzung des Marktgemeinderates 07.11.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Bauantrag für die Fl.Nr. 587/1 Gem. Eging a.See umfasst den Anbau einer Garage in der Thannberger Str. 56.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Rohrbachholz“.
Den Unterlagen liegt eine Abstandsflächenübernahmeerklärung des Grundstückseigentümers der Fl.Nr. 587/3 Gem. Eging a.See bei.
Zum Bauvorhaben wurde Antrag auf Befreiung der festgesetzten Baugrenzen des Bebauungsplans „Rohrbachholz“ gestellt, da diese an der Ostseite überschritten wird. Zudem soll auch die Dachneigung des Satteldaches geringer als beim Haupthaus als Blechdeckung ausgeführt werden, damit die Fenster im Wohnhaus an der Ostseite des Dachgeschosses frei bleiben.

Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen und stimmt den Anträgen auf Befreiung hinsichtlich der Baugrenzenüberschreitung sowie der Ausführung des Daches als Blechdach mit geringerer Dachneigung zu.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen und stimmt den Anträgen auf Befreiung hinsichtlich der Baugrenzenüberschreitung sowie der Ausführung des Daches als Blechdach mit geringerer Dachneigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
MGR Fröhler wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.

zum Seitenanfang

5. Antrag auf Verlängerung Bauvorbescheid Neubau von einem Zweifamilienhaus und einem Dreifamilienhaus mit Carport im Fasanenweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 12. Sitzung des Marktgemeinderates 07.11.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Antrag von Astrid Hobelsberger umfasst die Verlängerung des Bauvorbescheids „Neubau eines Zweifamilien- und eines Dreifamilienhauses mit Carport“ auf der Fl.Nr. 285 Gem. Eging a.See, Genehmigungsdatum 14.05.2013. 
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Änderung des Bebauungsplans "Rohrbachholz" mittels Deckblatt Nr. 17 Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 12. Sitzung des Marktgemeinderates 07.11.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der Sitzung vom 07.06.2023 hat der Marktgemeinderat die Änderung des Bebauungsplans „Rohrbachholz“ mittels Deckblatt Nr. 17 beschlossen. Seitens des Planungsbüros wurde nun das Deckblatt Nr. 17 zur Änderung des Bebauungsplans „Rohrbachholz“ in der Fassung vom 07.11.2024 angefertigt. Hierzu kann der erforderliche Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden.

Der Bauausschuss nimmt den Entwurf des Deckblattes Nr. 17 zur Änderung des Bebauungsplans „Rohrbachholz“ in der Fassung vom 07.11.2024 zur Kenntnis und schlägt vor, hierzu den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zu fassen. Die Verwaltung wird beauftragt, das notwendige Verfahren einzuleiten.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt den Entwurf des Deckblattes Nr. 17 zur Änderung des Bebauungsplans „Rohrbachholz“ in der Fassung vom 07.11.2024 zur Kenntnis und beschließt, hierzu den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zu fassen. Die Verwaltung wird beauftragt, das notwendige Verfahren einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Antrag Bau eines Bushäuschens/Unterstand in Hofstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 12. Sitzung des Marktgemeinderates 07.11.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 23.10.2024 wurde in der Gemeinde Eging a.See ein Bushäuschen bzw. wetterfester Unterstand für den Bereich Hofstetten beantragt. Der Antrag wurde dem Bauausschuss vorgetragen.

Der Bauausschuss nimmt den Antrag zur Kenntnis und schlägt vor diesem grundsätzlich zuzustimmen.
Mit der Staatsstraßen-Verwaltung ist abzuklären, ob bzw. wo in diesem Bereich ein Bushäuschen aufgestellt werden könnte, ohne dass hier das Sichtdreieck bzw. die Anbaubeschränkung beeinträchtigt ist. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt den Antrag zur Kenntnis und beschließt diesem, grundsätzlich zuzustimmen.
Mit der Staatsstraßen-Verwaltung ist abzuklären, ob bzw. wo in diesem Bereich ein Bushäuschen aufgestellt werden könnte, ohne dass hier das Sichtdreieck bzw. die Anbaubeschränkung beeinträchtigt ist. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Informationen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 12. Sitzung des Marktgemeinderates 07.11.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bürgermeister Walter Bauer informierte die Mitglieder des Marktgemeinderates über folgende Themen:

Parkplatzerweiterung Prof.-Reiter-Straße
Diese Maßnahme konnte abgeschlossen werden. Die 22 neuen Parkbuchten sind errichtet und bautechnisch ohne Mängel abgenommen worden.
Die Bepflanzungen werden im Frühjahr noch ausgeführt.

Neubau Salzhalle mit Erweiterungsbau 
Hier wurde die Salzhalle soweit fertiggestellt, dass bereits Streusalz eingelagert werden konnte. Die beiden großen Schubtore werden dieses Jahr noch eingesetzt.
Bei der Erweiterungshalle wird momentan der 1.Stock gemauert und soweit es die Witterung erlaubt soll der Dachstuhl noch aufgestellt und dann die Baustelle winterfest gemacht werden.

Seniorenfahrdienst
Vor ein paar Tagen fand eine Telefonkonferenz mit Frau Grung, von der Seniorenhilfe „LichtBlick“ e.V., Bezirksrat Stephan Gawlik, Geschäftsleiter Wolfgang Schwarzbach und dem Bürgermeister statt. Dabei wurde erörtert, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit ein Fahrzeug für den Seniorenfahrdienst von der Stiftung „LichtBlick“ dem Markt Eging a.See zur Verfügung gestellt werden kann.
Dabei kam man zu einem guten Ergebnis und es wurde von der Stiftung in Aussicht gestellt, dass dies in Eging umgesetzt werden könnte.
Inzwischen wurde ein schriftlicher Antrag bei der Stiftung eingereicht. Sollte dieser positiv beschieden werden, können anschließend drei Angebote eingeholt werden für ein solches Fahrzeug, welches dann von der Stiftung erworben und danach dem Markt Eging a.See geschenkt wird.  

Heldengedenktag
Bürgermeister Bauer bat die Mitglieder des MGR um Teilnahme am Gottesdienst und der anschließenden Kranzniederlegung am Kriegerdenkmal am Vorabend dieses Gedenktages.  

Datenstand vom 14.11.2024 08:18 Uhr