Datum: 16.01.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Eging a.See, Marktplatz 1 (Sitzungssaal)
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 05.12.2024
2 Antrag auf Nutzungsänderung Nutzungsänderung eines best. Wohnhauses als Ferienwohnungen mit Bau einer Schleppgaube und Außentreppenanlage in der Thannberger Straße 54
3 Antrag auf Nutzungsänderung Nutzungsänderung einer ehem. Zahnarztpraxis mit Laden zu einem Fitnesscenter in der Prof.-Reiter-Str. 14
4 Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Bayerwaldstraße
5 Bauantrag Umbau und Sanierung des bestehenden Wohnhauses sowie Anbau an das bestehende Wohnhaus in der Ziegelfeldstr. 21
6 Bauantrag Bau einer Anlage zur Reinigung des Waschwassers aus der Sandwäsche zur Schlammentwässerung in der Bärenfeldstr. 31
7 Bauantrag Neugestaltung Eingangsbereich: Abbruch des best. Kassenhauses und Errichtung eines Empfangsgebäudes mit Verwaltungstrakt in Ruberting 30
8 Bauantrag Freizeitparknutzung auf dem Gelände des Themen- und Freizeitparks "Westernstadt Pullman City" in Ruberting 30
9 Änderung des Bebauungsplans "SO Pullman Ferienpark" mittels Deckblatt Nr. 16 - Änderungsbeschluss
10 Änderung des Bebauungsplans "SO Pullman Ferienpark" mittels Deckblatt Nr. 16 - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
11 Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "SO An der Vilshofener Straße" mittels Deckblatt Nr. 1 - Änderungsbeschluss
12 Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "SO An der Vilshofener Straße" mittels Deckblatt Nr. 1 - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
13 Zuschussantrag TC Eging a.See e.V.
14 Erfrischungsgeld für Wahlhelfer
15 Informationen und Bekanntgaben

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1. Genehmigung Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 05.12.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2025 ö beschließend 1

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 05.12.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
MGR Ernst, MGR Kufner und MGR Sonndorfer nicht abgestimmt, da bei der Sitzung vom 05.12.2024 nicht anwesend.

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2. Antrag auf Nutzungsänderung Nutzungsänderung eines best. Wohnhauses als Ferienwohnungen mit Bau einer Schleppgaube und Außentreppenanlage in der Thannberger Straße 54

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Antrag auf Nutzungsänderung für die Fl.Nr. 587 Gem. Eging a.See umfasst die Änderung eines best. Wohnhauses als Ferienwohnungen mit Bau einer Schleppgaube und Außentreppenanlage.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Rohrbachholz“.

Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Nutzungsänderung Nutzungsänderung einer ehem. Zahnarztpraxis mit Laden zu einem Fitnesscenter in der Prof.-Reiter-Str. 14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Antrag auf Nutzungsänderung für die Fl.Nr. 373/11 Gem. Eging a.See umfasst die Umgestaltung einer ehem. Zahnarztpraxis mit Laden zu einem Fitnesscenter. Das Anwesen befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Ziegelfeld“.
Zum Vorhaben wurde bereits in der Sitzung vom 25.09.2024 das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Im Rahmen der baurechtlichen Prüfung im Landratsamt Passau wurde festgestellt, dass seitens der Bauherren noch verschiedene Unterlagen nachgereicht und Anträge auf Befreiung/Abweichung eingereicht werden müssen. 
Zum Antrag auf Nutzungsänderung wurde Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungaplan „Ziegelfeld“ hinsichtlich der bebauten Fläche (Baugrenzenüberschreitung um rund 0,50 m) und hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung (hier Überschreitung der GRZ II um rund 84 qm) gestellt.
Des Weiteren wurde Antrag auf Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften, hier Art. 6 Abs. 1 Satz 1 BayBO (Abstandsflächen) und Art. 28 Abs. 8 Satz 1 BayBO (Brandwände) gestellt, da im Bestand die Abstandsfläche geringfügig unterschritten und eine Öffnung in den Brandwand eingebaut wurde.

Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen und stimmt den Anträgen auf Befreiung (Baugrenzen und Maß der baulichen Nutzung) sowie den Anträgen auf Abweichung von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 und Art. 28 Abs. 8 Satz 1 BayBO zu.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen und stimmt den Anträgen auf Befreiung (Baugrenzen und Maß der baulichen Nutzung) sowie den Anträgen auf Abweichung von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 und Art. 28 Abs. 8 Satz 1 BayBO zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Bayerwaldstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Bauantrag für die Fl.Nr. 2290/2 Gem. Eging a.See umfasst den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Bayerwaldstraße.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans „Eging Süd II“.
Zum Bauvorhaben wurde Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans „Eging Süd II“ zu folgenden Punkten gestellt:
zu Ziff. 3.2.1.1 aufgeführte Festsetzungen zum 'Dach'
- Dachneigung 20° (Bplan: 27°-30°)
- Dachdeckung Grau (Bplan: Naturrot)
- Dachüberstand 0,2m (Bplan: 0,8-1,20m)
- Dachflächenfenster nicht auf gleicher Höhe

zu Ziff. 3.2.2 aufgeführte Festsetzungen zu 'Nebengebäude'
- Garage mit (begrüntem) Flachdach (Bplan: Garagen sind in Dachform, Dacheindeckung und
  Dachneigung dem Hauptgebäude anzupassen)

zu Ziff. 3.2.1.2/3.2.3/3.2.4 aufgeführte Festsetzungen zum 'Baukörper/Gelände/'Eingänge'
- Wandhöhe talseitig: 6,995m (Bplan: max.6,00m)
- Abgrabungen im Zufahrtsbereich bis 1,50m notwendig (Bplan: 0,8m)
- Eingang 60-80cm über natürlichem Gelände (Bplan: 20cm)

zu den planlichen Festsetzungen - dargestellte Baulinien/Baugrenzen
- Überschreitung der Baulinie

zu den planlichen Festsetzungen - dargestelltes Begleitgrün
- Ersetzen des Straßenbegleitgrüns an anderer Stelle

Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen und stimmt dem Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans „Eging Süd II“ wie im Sachverhalt dargestellt, zu.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen und stimmt dem Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans „Eging Süd II“ wie im Sachverhalt dargestellt, zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
MGR Kufner wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.

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5. Bauantrag Umbau und Sanierung des bestehenden Wohnhauses sowie Anbau an das bestehende Wohnhaus in der Ziegelfeldstr. 21

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bauantrag für die Fl.Nr. 373/18 Gem. Eging a.See umfasst den Umbau und Sanierung des bestehenden Wohnhauses sowie Anbau an das bestehende Wohnhaus in der Ziegelfeldstr. 21.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Ziegelfeld“.

Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Bauantrag Bau einer Anlage zur Reinigung des Waschwassers aus der Sandwäsche zur Schlammentwässerung in der Bärenfeldstr. 31

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Bauantrag für die Fl.Nr. 1310 Gem. Eging a.See umfasst den Bau einer Anlage zur Reinigung des Waschwassers aus der Sandwäsche zur Schlammentwässerung.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB.

Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Bauantrag Neugestaltung Eingangsbereich: Abbruch des best. Kassenhauses und Errichtung eines Empfangsgebäudes mit Verwaltungstrakt in Ruberting 30

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Bauantrag (Tektur) für die Fl.Nr. 1706 Gem. Eging a.See umfasst die Neugestaltung Eingangsbereich: Abbruch des bestehenden Kassenhauses und Errichtung eines Empfangsgebäudes mit Verwaltungstrakt.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans „SO Themen – und Freizeitpark „Westernstadt Pullman City“.
Die Tektur zu o.g. Bauvorhaben umfasst folgende Änderungen zu den Eingabeplänen vom 25.03.2022:

1. Toranlage:
Ein seitlicher Personen-Durchgang wurde in die Toranlage integriert. Die dabei verbleibende
Durchfahrt durch das Tor ist mit einer lichten Öffnungsbreite von > 5 m nach wie vor als
Feuerwehrdurchfahrt geeignet.

2. Kellerausstieg als 2. Fluchtweg aus dem KG: 
Mit einer Kelleröffnung über 0,60 x 1,20 m (BRH <1,20) sowie einem zugehörigen, ausreichend großem Lichtschacht wurde eine zweite Fluchtmöglichkeit aus dem KG geschaffen.

3. Änderung der Raumaufteilung im westlichen Eingangsbauwerk:
Im westlichen Gebäudeteil wurde das Herren-WC verkleinert, um einen zusätzlichen Raum zur Eingangsüberwachung für die Security zu schaffen.

4. Teilweise Änderung der Bauweise: 
In Teilbereichen wurde aus statischen Gründen sowie zur Vereinfachung des Bauablaufs statt Holzbauweise Massivbauweise verwendet (rote Schraffur).

Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Bauantrag Freizeitparknutzung auf dem Gelände des Themen- und Freizeitparks "Westernstadt Pullman City" in Ruberting 30

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2025 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Bauantrag für die Fl.Nrn. 1703, 1706 und 1708 Gem. Eging a.See umfasst die Freizeitparknutzung auf dem Gelände des Themen- und Freizeitparks „Westernstadt Pullman City“.
Für alle Veranstaltungen in der Westernstadt Pullman City mit über 1000 gleichzeitig anwesenden Besuchern benötigten die Veranstalter jeweils eine sicherheitsrechtliche Genehmigung gem. Art. 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 LStVG. Das liegt darin begründet, dass die Westernstadt Pullman City im Sinne der vorgenannten Vorschrift keine „dafür bestimmte Anlage“ war. Dies würde erfordern, dass für die gesamte Westernstadt als gesamter Komplex eine bau- bzw. versammlungsstättenrechtliche Genehmigung vorliegt, was jedoch bisher nicht der Fall war. Hier wurden nur für einzelne Teile bzw. Gebäude oder Nutzungen entsprechende Genehmigungen erteilt.
Aus diesem Grund musste für jede einzelne dieser Veranstaltungen, auch wenn es sich hierbei meistens um wiederkehrende Events handelte, ein umfangreiches Genehmigungsverfahren vom Markt Eging a.See als zuständige Genehmigungsbehörde durchgeführt werden, was stets eine große Herausforderung darstellte.
Durch die Genehmigung der gesamten Anlage als Veranstaltungsstätte „Freizeitpark“ fallen die derartigen „Großveranstaltungen“ nicht mehr unter die Regelungen des Art. 19 LStVG und sind somit nicht mehr genehmigungspflichtig, da sie sodann innerhalb einer „dafür bestimmten Anlage“ stattfinden.

Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Änderung des Bebauungsplans "SO Pullman Ferienpark" mittels Deckblatt Nr. 16 - Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2025 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Antrag für die Grundstücksfläche Fl.Nrn. 1697/2 und 1702 Gem. Eging a.See umfasst die Änderung des Bebauungsplans „SO Pullman Ferienpark“ mittels Deckblatt Nr. 16.
Mit der Änderung des Bebauungsplans „SO Pullman Ferienpark“ mittels Deckblatt Nr. 14 wurden die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung u.a. eines dreigeschossigen Gebäudes für Mitarbeiterwohnungen auf der Fl.Nr. 1697/2 und 1702 Gem. Eging a.See geschaffen.
Nach Vorlage des Bauantrags für das Gebäude wurde vom Landratsamt beanstandet, dass die im Deckblatt Nr. 14 angegebene Geschossflächenzahl durch die Planung überschritten wurde. Die Geschossflächenzahl GFZ gibt an, wieviel Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche gebaut werden darf.
Üblicherweise wird dazu als Grundlage die gesamte Grundstücksfläche verwendet. Da im Deckblatt Nr. 14 jedoch drei unterschiedliche Baufenster auf einem Grundstück angeordnet wurden, wurde die GFZ für jedes Baufenster einzeln festgelegt und auf die jeweilige Größe des Baufensters bezogen. Eine Prüfung ergab nun, dass die Geschossflächenzahl GFZ im Baufenster für die Personalwohnungen für das geplante dreigeschossige Gebäude mit 1,2 zu niedrig kalkuliert ist. Mit der beantragten Änderung soll diese auf 1,6 erhöht werden.
Die überbaubare Grundfläche im Baufenster, die zulässige Anzahl der Vollgeschosse sowie die zulässige Wandhöhe bleibt dabei unverändert; das grundsätzlich festgelegte Maß der baulichen Nutzung ändert sich somit nicht. Es wird lediglich ein Fehler korrigiert.

Der Bauausschuss nimmt den Antrag zur Kenntnis und schlägt vor, der Änderung des Bebauungsplans „SO Pullman Ferienpark“ mittels Deckblatt Nr. 16, zuzustimmen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt den Antrag zur Kenntnis, stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt die Änderung des Bebauungsplans „SO Pullman Ferienpark“ mittels Deckblatt Nr. 16.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Änderung des Bebauungsplans "SO Pullman Ferienpark" mittels Deckblatt Nr. 16 - Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2025 ö beschließend 10

Sachverhalt

Seitens des Planungsbüros wurde ein Entwurf des Deckblattes Nr. 16 zum Bebauungsplan „SO Pullman Ferienpark“ in der Fassung vom 16.01.2025 angefertigt, der nun gebilligt und anschließend im Verfahren öffentlich ausgelegt werden kann.

Der Bauausschuss nimmt den Entwurf des Deckblattes Nr. 16 zum Bebauungsplan „SO Pullman Ferienpark“ in der Fassung vom 16.01.2025 zur Kenntnis und schlägt dazu vor, die Billigung vorzunehmen. Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Verwaltung damit zu beauftragen ist, das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 Abs. 1 BauGB einzuleiten.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt den Entwurf des Deckblattes Nr. 16 zum Bebauungsplan „SO Pullman Ferienpark“ in der Fassung vom 16.01.2025 zur Kenntnis, stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt hierzu die Billigung. Zudem wird die Verwaltung damit beauftragt, das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 Abs. 1 BauGB einzuleiten.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "SO An der Vilshofener Straße" mittels Deckblatt Nr. 1 - Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2025 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Antrag für die Grundstücksflächen Fl.Nrn. 2196, 2193, 2189/1 und 1714/23 Tfl. Gem. Eging a.See umfasst die Änderung des Bebauungsplans „SO An der Vilshofener Straße“ mittels Deckblatt Nr. 1.
Das Plangebiet befindet sich am südwestlichen Ortseingang der Marktgemeinde Eging a.See, ca. 800 m südwestlich des Ortskerns (Marktplatz) an der Vilshofener Straße.
Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flurstücke 2193, 2196, 2189/1 und 1714/23 (TF) der Gemarkung Eging a.See mit einer Gesamtfläche von rund 6.900 m² und ist wie folgt begrenzt:
- Im Norden durch das bestehende Mischgebiet
- Im Westen durch die Staatsstraße (St 2119)
- Im Süden durch die Grünfläche zur Ortsrandeingrünung
- Im Osten durch die Vilshofener Straße

Der Geltungsbereich der Änderung wird gegenüber dem Ursprungsbebauungsplan um ca. 525 m² Richtung Osten erweitert, zum einen für das geplante Bauvorhaben zum anderen für den geplanten Gehweg an der Vilshofener Straße.
Für den Geltungsbereich der 1. Änderung werden neue Festsetzungen getroffen. Bis auf diese Änderungen gilt der rechtsverbindliche vorhabenbezogene Bebauungsplan "SO-An der Vilshofener Straße" unverändert.
Zweck der Änderung des Bebauungsplanes ist, durch die geplante Erweiterung des bestehenden Lebensmitteldiscounters im Sinne eines nachhaltigen Umgangs mit Ressourcen, eine zukunftssichere und attraktive Weiternutzung sicherzustellen.
Um dies zu ermöglichen, ist u.a. eine Vergrößerung der Verkaufsflächen nötig. Zukünftig wird für den bestehenden Lebensmitteldiscounter eine maximale Verkaufsfläche von 1.200 m² festgesetzt und folglich die maximal zulässige Bruttogeschossfläche mit 2.200 m² angepasst. In den zulässigen Verkaufsflächen sind die branchentypischen Non-Food-Nebensortimente bzw. Aktionsware enthalten.
Mit der geplanten Erweiterung kann eine längerfristige Weiternutzung des bereits seit 2006 bestehenden Lebensmitteldiscounters gesichert und Arbeitsplätze erhalten werden.

Der Bauausschuss nimmt den Antrag zur Kenntnis und schlägt vor, der Änderung des Bebauungsplans „SO An der Vilshofener Straße“ mittels Deckblatt Nr. 1, zuzustimmen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt den Antrag zur Kenntnis, stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt die Änderung des Bebauungsplans „SO An der Vilshofener Straße“ mittels Deckblatt Nr. 1.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "SO An der Vilshofener Straße" mittels Deckblatt Nr. 1 - Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2025 ö beschließend 12

Sachverhalt

Seitens des Planungsbüros wurde ein Entwurf des Deckblattes Nr. 1 zum Bebauungsplan „SO An der Vilshofener Straße“ in der Fassung vom 02.12.2024 angefertigt, der nun gebilligt und anschließend im Verfahren öffentlich ausgelegt werden kann.

Der Bauausschuss nimmt den Entwurf des Deckblattes Nr. 1 zum Bebauungsplan „SO An der Vilshofener Straße“ in der Fassung vom 02.12.2024 zur Kenntnis und schlägt dazu vor, die Billigung vorzunehmen. Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Verwaltung damit zu beauftragen ist, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt den Entwurf des Deckblattes Nr. 1 zum Bebauungsplan „SO An der Vilshofener Straße“ in der Fassung vom 02.12.2024 zur Kenntnis, stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt hierzu die Billigung. Zudem wird die Verwaltung damit beauftragt, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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13. Zuschussantrag TC Eging a.See e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2025 ö beschließend 13

Sachverhalt

Der Tennisclub Eging a.See beantragt mit Schreiben vom 17.12.2024 einen Zuschuss für die Sanierung der Umkleideräume und Sanitäranlagen für Damen und Herren im Vereinsheim. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat stellt einen Zuschuss zu den nachgewiesenen Kosten in Aussicht. Ein konkreter Finanzierungsplan ist zunächst noch vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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14. Erfrischungsgeld für Wahlhelfer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2025 ö beschließend 14

Sachverhalt

Wahlhelfer bekommen bei den jeweiligen Wahlen ein sogenanntes Erfrischungsgeld als Aufwandsentschädigung.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, künftig bei Bundestagswahlen, Volksentscheiden, Landtags- und Bezirkswahlen, Kommunalwahlen und Europawahlen den Wahlhelfern ein Erfrischungsgeld von jeweils 40,-- €/Tag zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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15. Informationen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2025 ö beschließend 15

Sachverhalt

Der 2. Bürgermeister Thomas Haas informierte die Mitglieder des Marktgemeinderates über folgende Themen:
Bürgerversammlung:
Die Bürgerversammlung, welche am Donnerstag, den 23.01.2025 anberaumt wurde, muss verschoben werden. Ein neuer Termin wird bekanntgegeben sobald dieser feststeht

Anträge eines Eginger Bürgers:
Es wurde darauf hingewiesen, dass die öffentliche Toilette am Rathaus nicht ausreichend ausgeschildert ist sowie auch keine Beschilderung bezüglich des Ausgangs der Tiefgarage bzw. Zugang zum Aufzug vorhanden ist. Bei einem Ortstermin mit dem Eginger Bürger wurde die Vorgehensweise besprochen. Beschilderungen werden angeschafft und angebracht. Bezüglich einer geeigneten Lösung zum Zugang zum Aufzug, wird mit dem Architekten Kontakt aufgenommen. 

Des Weiteren wurde noch besprochen, dass die Türe zur Toilette schwergängig ist, hierzu wird sich mit dem Türhersteller in Verbindung gesetzt.

Datenstand vom 12.02.2025 08:57 Uhr