Datum: 06.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Eging a.See, Marktplatz 1 (Sitzungssaal)
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:35 Uhr bis 19:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 16.01.2025
2 Aushändigung der Jahresrechnung 2024
3 Antrag auf Errichtung digitaler Geschwindigkeitsanzeigen in Neuloipfering
4 Beschlussfassung für den offiziellen Beitritt zum gemeinsamen Kommunalunternehmen "Regionalwerke Passauer Land gKU"
5 Änderung des Kriterienkataloges zur Zulassung von PV-Freiflächenanlagen nach erfolgter Prüfung durch das Landratsamt Passau
5.1 Antrag zur Geschäftsordnung - Änderung der Tagesordnung
5.2 Änderung des Kriterienkataloges zur Zulassung von PV-Freiflächenanlagen nach erfolgter Prüfung durch das Landratsamt Passau
6 Änderung des Bebauungsplans "Rohrbachholz" mittels Deckblatt Nr. 17 - Abwägung
7 Änderung des Bebauungsplans "Rohrbachholz" mittels Deckblatt Nr. 17 - Billigung- und Auslegung
8 Änderung des Bebauungsplans "Fasanenfeld V" mittels Deckblatt Nr. 7 - Änderungsbeschluss
9 Änderung des Bebauungsplans "Fasanenfeld V" mittels Deckblatt Nr. 7 - Billigung und Auslegung
10 Antrag auf Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften
11 Antrag auf isolierte Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans "Eging Süd II"
12 Informationen und Bekanntgaben

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1. Genehmigung Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 16.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Sitzung des Marktgemeinderates 06.02.2025 ö beschließend 1

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 16.01.2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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2. Aushändigung der Jahresrechnung 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Sitzung des Marktgemeinderates 06.02.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2024 wurde an die Marktgemeinderäte zur Kenntnisnahme ausgehändigt. Die Zustellung erfolgte mit der Sitzungsladung.

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3. Antrag auf Errichtung digitaler Geschwindigkeitsanzeigen in Neuloipfering

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Sitzung des Marktgemeinderates 06.02.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Zum Antrag auf Errichtung digitaler Geschwindigkeitsanzeigen in Neuloipfering wurde nach einem Ortstermin mit dem Staatlichen Bauamt Passau ein Nutzungsvertrag abgeschlossen. Somit ist die Grundlage zur Errichtung der Anlagen gegeben.
Der Bauausschuss schlägt vor, dass eine digitale Geschwindigkeitsanzeige angeschafft werden soll, die sodann temporär einzusetzen ist.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, dass eine digitale Geschwindigkeitsanzeige angeschafft werden soll, die sodann temporär einzusetzen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Beschlussfassung für den offiziellen Beitritt zum gemeinsamen Kommunalunternehmen "Regionalwerke Passauer Land gKU"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Sitzung des Marktgemeinderates 06.02.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Themenfelder Energiewende, Nachhaltigkeit und Klimaschutz, Digitalisierung und regionale Wertschöpfung nehmen mittlerweile eine wichtige Schlüsselrolle ein - sowohl für die heimische Wirtschaft und Bevölkerung als auch für die kommunalen Verwaltungen.
Eine Möglichkeit, diese Themenfelder bündeln zu können, ist die Installierung von Regionalwerken. Regionalwerke sind ein Zusammenschluss mehrerer Gemeinden eines Landkreises. Wie ein Stadtwerk befindet es sich in den Händen der öffentlichen Verwaltung und soll die Entwicklung einer Region nachhaltig sowie im Sinne des Gemeinwohls fördern. 
Um bei den aktuellen Herausforderungen im Bereich Erzeugung regenerativer Energien zu partizipieren, bietet sich die Möglichkeit, dass sich die Städte, Märkte und Gemeinden zusammenschließen. Es eröffnet gute Chancen, wenn man in einem größeren Verbund gemeinsame Ziele anstrebt und damit auch ein stärkeres Gewicht hat als eine einzelne Gemeinde.
Es ist eine Möglichkeit den anvisierten Ausbau der Energiewende im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu gestalten und die damit verbundene Wertschöpfung für die Allgemeinheit im Landkreis zu sichern. Nicht zuletzt profitieren auch die Bürgerinnen und Bürger und die heimischen Unternehmen. Die Energie kann künftig vor Ort erzeugt, vermarktet und auch verbraucht werden. 
Sofern dieses Geschäftsmodell im Landkreis Passau zum Tragen kommt, können in einem weiteren Ausbauschritt eventuell weitere Geschäftsfelder erschlossen werden, z.B. dezentrale energetische Verwertung von Klärschlamm oder anderer biogener Reststoffe oder nachhaltige Wärmeversorgung.
Nach eingehender Beratung wird vorgeschlagen die Regionalwerke in Form eines gemeinsamen Kommunalunternehmens als Anstalt des öffentlichen Rechts nach KommZG zu gründen. Die Satzung wurde dementsprechend formuliert und liegt als Anlage 1 bei.

Erläuterung Begriff Kommunalunternehmen: 
Ein Kommunalunternehmen (Art. 89 ff GO, Art. 49 ff KommZG) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AdöR) mit eigener Rechtspersönlichkeit. Träger können eine oder mehrere Kommunen sein. Das Kommunalunternehmen entsteht durch Unternehmenssatzung (Art. 89 Abs. 3 GO). Es ist im Handelsregister einzutragen. Es handelt durch die Organe 
• Vorstand und 
• Verwaltungsrat 
und kann privatrechtlich oder hoheitlich tätig sein (bei letzterem besteht Satzungs- und Vollstreckungsbefugnis). 
Der Vorstand des Kommunalunternehmens hat eine starke Stellung, weil er für die Leitung der AdöR insgesamt verantwortlich ist (und nicht nur für den laufenden Betrieb). Der Vorstand vertritt das Kommunalunternehmen nach außen. 

Dem Verwaltungsrat sind neben seiner Überwachungsfunktion gegenüber dem Vorstand bestimmte Entscheidungen vorbehalten, z.B.: 
• Bestellung des Vorstands auf max. 2 Jahre (erneute Bestellung ist zulässig) 
• Erlass von Satzungen 
• Beteiligung an anderen Unternehmen 
• Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung 
Der kommunale Einfluss wird grundsätzlich über den Verwaltungsrat ausgeübt. 
Die Kommune haftet als Träger subsidiär. 
Steuerlich wird das Kommunalunternehmen wie Ihre Träger behandelt.
Die Tätigkeiten der Regionalwerke beschränken sich auf die Entwicklung von Projekten, die in den jeweiligen Projektgesellschaften umgesetzt werden. Der Vorstand der Regionalwerke ist personengleich mit dem Geschäftsführer der Verwaltungs-GmbH.  Die Regionalwerke sind über die Verwaltungs-GmbH in den jeweiligen Projektgesellschaften beteiligt, womit die Haftung für die Träger der Regionalwerke begrenzt wird.
Die Struktur der Regionalwerke ergibt sich ausfolgendem Schaubild.
Der Kreisausschuss des Landkreises Passau hat in der Sitzung vom 12.03.2024 beschlossen die Verwaltung mit der Gründung der Regionalwerke zu beauftragen.
Der Kreistag hat in der Sitzung vom 09.12.2024 die Satzung und den Beitritt zum gemeinsamen Kommunalunternehmen Regionalwerke Passauer Land beschlossen
Die Antragstellung für die LEADER-Förderung erfolgt durch den Landkreis Passau, der Geschäftsführer der Verwaltungs-GmbH (Vorstand Regionalwerke) wird für die ersten zwei Jahre beim Landkreis beschäftigt und kann bei eigenständiger Finanzierung der Geschäftsstelle von den Regionalwerken übernommen werden.
Die Antragstellung für die LEADER-Förderung ist vorbereitet und ist dem Entscheidungsgremium vorgestellt worden. Es kann mit einer Förderung mit einem Fördersatz von 60 % gerechnet werden. Die Mittel werden insgesamt erst nach Abrechnung und Verwendungsnachweis im Jahr 2027 ausbezahlt. Es kann jedoch ein Vorschuss in Höhe von 50 % bereits vorher beantragt und ausbezahlt werden.

Die Beteiligung der einzelnen Kommunen soll nach Einwohnerzahlen festgelegt werden und die Beteiligungsquoten zwischen Landkreis und Kommunen im Verhältnis 49% und 51% festgelegt werden. 
Für die Beteiligung der Kommunen wurde von einem Betrag von jeweils 0,40 € im Jahr 2025 und 2026 ausgegangen und gegenüber den Kommunen auch kommuniziert. Die Kommunen wurden gebeten Grundsatzbeschlüsse zur Beteiligung an den Regionalwerken zu fassen. Es liegen von allen Kommunen Beschlüsse vor. 27 Kommunen haben den Landkreis Passau beauftragt die Gründung der Regionalwerke vorzubereiten. 
Bei einer Beteiligung von 27 Kommunen ergibt sich folgende Finanzierung der Aufbauphase in den ersten beiden Jahren. Danach muss die Finanzierung der Geschäftsstelle aus Einnahmen von umgesetzten Projekten erfolgen.
April 2025 bis April 2027




 
2025
2026
2027
gesamt
Einnahmen




Einlage Landkreis 49 %
51.378 €
51.378 €

102.756 €
Einlage Kommunen 51 %
52.426,50 €
52.426,50 €

104.853 €
Leader 60 % 



163.500 €
Ausgaben 




Personalkosten
60.000 €
80.000 €
25.000 €
165.000 €
Stammkapital Verwaltungs GmbH
25.000 €


12.500 €
Liquide Mittel
24.215 €
29.215 €

193.609 €

Die auf die einzelnen Kommunen entfallenden anfänglichen und jährlichen Einzahlungen sind dieser Beschlussvorlage beigefügt (Anlage 3). 
Ziel ist die Gründung der Regionalwerke Passauer Land bis März 2025 und Start der Geschäftsstelle im April 2025.

Als nächste Schritte sind geplant:
  • Antragstellung im Rahmen der LEADER-förderung als Anschubfinanzierung zum Aufbau einer Geschäftsstelle (Personal- und Sachmittelkosten).
  • Anzeige der Satzung bei der Regierung von Niederbayern
  • Beschlussfassung über Satzung und Konsortialvertrag bei den teilnehmenden Kommunen
  • Veröffentlichung der Satzung im Amtsblatt Landkreis Passau und Regierung von Niederbayern (damit ist gegründet)
  • Eintragung in das Handelsregister




Der Bauausschuss schlägt vor, folgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen:
  1. Der Marktgemeinderat stimmt der Beteiligung am Regionalwerk Passauer Land gKU mit einer jährlichen Anschubfinanzierung 2025 und 2026 in Höhe von 0,40 € pro Einwohner zu. 
Der kommunale Vertreter und die Verwaltung der Gemeinde Eging a.See wird ermächtigt und beauftragt, zur Anschubfinanzierung der Regionalwerke Passauer Land gKU jährlich über zwei Jahre (2025 1.753,50 € und 2026 1.753,50 €) in das gemeinsame Kommunalunternehmen einzuzahlen.
  1. Der kommunale Vertreter und die Verwaltung der Gemeinde Eging a.See wird ermächtigt und beauftragt, die als Anlage 1 beigefügte Satzung sowie den als Anlage 2 beigefügten Konsortialvertrag der Regionalwerke Passauer Land gKU abzuschließen und alle sonstigen für den Beitritt zu den Regionalwerken Passauer Land gKU erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, folgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen:
  1. Der Marktgemeinderat stimmt der Beteiligung am Regionalwerk Passauer Land gKU mit einer jährlichen Anschubfinanzierung 2025 und 2026 in Höhe von 0,40 € pro Einwohner zu. 
Der kommunale Vertreter und die Verwaltung der Gemeinde Eging a.See wird ermächtigt und beauftragt, zur Anschubfinanzierung der Regionalwerke Passauer Land gKU jährlich über zwei Jahre (2025 1.753,50 € und 2026 1.753,50 €) in das gemeinsame Kommunalunternehmen einzuzahlen.
  1. Der kommunale Vertreter und die Verwaltung der Gemeinde Eging a.See wird ermächtigt und beauftragt, die als Anlage 1 beigefügte Satzung sowie den als Anlage 2 beigefügten Konsortialvertrag der Regionalwerke Passauer Land gKU abzuschließen und alle sonstigen für den Beitritt zu den Regionalwerken Passauer Land gKU erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Änderung des Kriterienkataloges zur Zulassung von PV-Freiflächenanlagen nach erfolgter Prüfung durch das Landratsamt Passau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Sitzung des Marktgemeinderates 06.02.2025 ö beschließend 5
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5.1. Antrag zur Geschäftsordnung - Änderung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Sitzung des Marktgemeinderates 06.02.2025 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

MGR Fröhler stellt Antrag zur Geschäftsordnung auf Absetzung und Vertagung des Tagesordnungspunktes 5.

Beschluss

Der 2. Bürgermeister stellt zur Abstimmung wer für den Antrag ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 11

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.

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5.2. Änderung des Kriterienkataloges zur Zulassung von PV-Freiflächenanlagen nach erfolgter Prüfung durch das Landratsamt Passau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Sitzung des Marktgemeinderates 06.02.2025 ö beschließend 5.2

Sachverhalt

Das Thema PV-Freiflächenanlagen rückt auch im Bereich der Gemeinde Eging a.See immer mehr in den Vordergrund. In verschiedenen Gesprächen wurden bereits einzelne Bausteine des erst vor kurzem aufgestellten Kriterienkatalogs zur Errichtung von PV-Freiflächenanlagen immer mehr hinterfragt. Somit wurde seitens der Verwaltung der Kriterienkatalog zur Überprüfung an das Landratsamt Passau übersandt.
Hierzu erfolgte folgende Rückmeldung:
Schreiben von Landratsamt Passau:
Der Kriterienkatalog enthält einen Punkt der eine Investition in der momentanen Lage erschweren bzw. sogar verhindern würde.
Die Forderung eines Batteriespeichers treibt die Kosten zusätzlich in die Höhe. Ein Großspeicher kostet derzeit ca. 450-500 € pro kWh Speicherkapazität. 
Bei der max. Größe von 2,5 MW (Fläche 3 ha) und den vorgeschriebenen mind. 15 % ist ein Speicher mit 375 kWh Speicherkapazität erforderlich. 
Da Freiflächenanlagen derzeit mit den niedrigen Einspeisevergütungen ohnehin wirtschaftlich schwierig zu betreiben sind (insbesondere kleine Anlagen), sollte man auf diesen Punkt verzichten, wenn man Stromerzeugung aus PV-Freiflächenanlagen fördern und nicht behindern möchte.

Der Bauausschuss schlägt aufgrund der Empfehlung des Landratsamtes Passau vor, dass im Kriterienkatalog der Absatz hinsichtlich der Vorgaben zur Stromspeicherung, unter I. Allgemeine Grundsätze, ersatzlos zu streichen ist.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, aufgrund der Empfehlung des Landratsamtes Passau, dass im Kriterienkatalog der Absatz hinsichtlich der Vorgaben zur Stromspeicherung, unter I. Allgemeine Grundsätze, ersatzlos zu streichen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 5

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6. Änderung des Bebauungsplans "Rohrbachholz" mittels Deckblatt Nr. 17 - Abwägung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Sitzung des Marktgemeinderates 06.02.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Im Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans „Rohrbachholz“ mittels Deckblatt Nr. 17 wurde in der Zeit von 22.11.2024 bis einschließlich 03.01.2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a BauGB und in der Zeit von 14.11.2024 bis einschließlich 20.12.2024 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Die Beteiligung brachte folgende Ergebnisse:
Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde keinerlei Einwand vorgebracht.
Folgende Behörden haben von der Bauleitplanung Kenntnis erhalten, jedoch keinerlei Einwände mit rechtlicher Verbindlichkeit vorgebracht:
-Bund Naturschutz – Kreisgruppe Passau
-Vermessungsamt Vilshofen
-ZAW Donau-Wald
-Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
-Deutsche Telekom Netz GmbH
-Zweckverband Autobahnzubringer Bayerischer Wald

Es liegen folgende Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor.
Regierung von Niederbayern

Abwägung:
Im vorliegenden Vorhaben handelt es sich lediglich um die Errichtung eines Einfamilienhauses im Garten eines bestehenden Wohnhauses. Aufgrund der geringfügigen Erweiterungsfläche der Wohnbaufläche, welche sich ins Landschaftsbild integriert, hält die Marktgemeinde ausnahmsweise abweichend des LEP 3.2 an der Planung fest.
Die Marktgemeinde versucht zudem regelmäßig, Baugrundstücke von Grundstückseigentümern (auch im Bereich Rohrbachholz) zu erwerben. Leider stehen derzeit keine Grundstücke zum Ankauf zur Verfügung. Der Sachverhalt wird in der Begründung ergänzt.
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Regierung von Niederbayern sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis und schlägt vor, die genannte Änderung in die Begründung einzuarbeiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme der Regierung von Niederbayern sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis, stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, die genannte Änderung in die Begründung einzuarbeiten.
Abstimmung: 16 : 0













Landratsamt Passau, Bauwesen rechtlich


Abwägung:
  1. Wird zur Kenntnis genommen.
  2. Wird zur Kenntnis genommen.
Zu 3a:
Der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis der Kläranlage Eging a.See ist bereits in Bearbeitung. Aus Sicht der Marktgemeinde kann der Satzungsbeschluss bedenkenlos schon vor der wasserrechtlichen Erlaubnis gefasst werden, da es sich bei diesem Vorhaben lediglich um die Errichtung eines Einfamilienhauses handelt. Der Schmutzwasseranfall wird sich dadurch nicht vergrößern, da der Bauherr schon jetzt in Rohrbachholz wohnt und sodann nur von einem in das andere Gebäude umziehen wird. Zudem wird kein zusätzliches Oberflächenwasser in den Mischwasserkanal eingeleitet, da eine großflächige Versickerung auf dem Grundstück vorgesehen ist.
Zu 3b:
Eine entsprechende Auflistung aller Deckblätter mit Datum der Rechtskraft wird dem Landratsamt übermittelt.
Zu 3c:
Die geplante Bebauung findet grundsätzlich im Bereich der im Flächennutzungsplan dargestellten Ortsrandeingrünung statt. Die Grundzüge der Planung bleiben jedoch erhalten, da sich die Ortsrandeingrünung nur geringfügig nach Westen verschiebt. Somit entsteht eine wirksame Ortsabrundung, welche den Inhalten des Bebauungsplanes entsprechen. Dieser Sachverhalt wird in der Begründung entsprechend ergänzt.
Zu 3d:
In der Begründung werden die Anforderungen des vereinfachten Verfahrens auf das vorliegende Bauleitplanverfahren bezogen. Zudem liegt bereits eine Abstimmungsmail vom 02.07.2024 vom Landratsamt Passau vor, in dem das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB anwendbar ist.
Zu 3e:
Die Ortsrandeingrünung wird bis an die Flurstücksgrenze der Flurnummer 2609 gezogen.
Zu 3f:
Wird zur Kenntnis genommen. Bei künftigen Beteiligungen wird eine Papierfassung an das LRA Passau übersandt.
Zu 3g:
Der Fehler wird korrigiert und der Passus redaktionell in den Unterlagen gestrichen.
Zu 3h:
Die zulässige Länge von 70 m wird mittels der Zufahrt mit einer Länge von ca. 58 m unterschritten.
Zu 3i: 
In Ziffer 15 wird redaktionell der Geltungsbereich des Deckblatts 17 konkretisiert.
Zu 3j:
Eine Prüfung der Rechtsgrundlagen erfolgt spätestens zur Endausfertigung.
Zu 3k:
Unter 3.2.1.1 sowie in der Planschablone erfolgt eine Ergänzung um II+U.
Zu 3l:
Da das Nebengebäude eine niedrigere Wandhöhe (unter 3 m) aufweist, ist keine Abstandsflächenübernahme notwendig.  
Zu 3m:
Der Passus wird unter 3.2.2 redaktionell ergänzt.
Zu 3n:
Unter 3.1.5 Abstandsflächen wird folgender Passus ergänzt: „Es gelten die Abstandsflächen gem. Art. 6 Abs. 5 Satz 2 BayBO. Garagen und Nebengebäude (Wandhöhe max. 3,65 m) dürfen, abweichend von Art. 6, Abs. 5, Satz 2 BayBO, mit einem Mindestabstand von 1,00 m zur nördlichen bzw. östlichen Grenze errichtet werden.“
Zu 3o:
Der Punkt 3.3.2 war bereits Teil der textlichen Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplan. Die Duldungspflicht landwirtschaftlicher Nutzung wird in die textlichen Hinweise in der Begründung verschoben.


Zu 3p:
Wird zur Kenntnis genommen. An der Planung wird festgehalten.
Zu 3q:
In die Planzeichnung sowie in die planlichen Hinweise werden redaktionell die Parzellennummern ergänzt.
Zu 3r:
Unter 5.3.3 ist bereits festgesetzt, dass die grünordnerischen und naturschutzfachlichen Maßnahmen spätestens in der auf die Fertigstellung der Baumaßnahme (Feststellung der Bezugsfertigkeit) folgenden Pflanzperiode umzusetzen sind.
Der Bauausschuss nimmt die Einwände 3a – 3r des Landratsamtes Passau, Bauwesen rechtlich sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 17 die Abwägungen wie festgelegt zu ergänzen bzw. zu überarbeiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Einwände 3a – 3r des Landratsamtes Passau, Bauwesen rechtlich sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis, stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, im Deckblatt Nr. 17 die Abwägungen wie festgelegt zu ergänzen bzw. zu überarbeiten.
Abstimmung: 16 : 0

Landratsamt Passau, Städtebau
Abwägung:
In der Nutzungsschablone wird aufgrund der Zulässigkeit des Bautyps II die maximal zulässige Wandhöhe auf 7,0 m korrigiert. 
Die Dachform zu II+U wird unter 3.2.1.1 ergänzt.
Unter 3.1.5 Abstandsflächen wird folgender Passus ergänzt: „Es gelten die Abstandsflächen gem. Art. 6 Abs. 5 Satz 2 BayBO. Garagen und Nebengebäude (Wandhöhe max. 3,65 m) dürfen, abweichend von Art. 6, Abs. 5, Satz 2 BayBO, mit einem Mindestabstand von 1,00 m zur nördlichen bzw. östlichen Grenze errichtet werden.“ Die Festsetzung 3.2.2 wird entsprechend überarbeitet.
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Passau, SG 72 Städtebau sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 17 die Abwägungen wie festgelegt zu ergänzen bzw. zu überarbeiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Passau, SG 72 Städtebau sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis, stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, im Deckblatt Nr. 17 die Abwägungen wie festgelegt zu ergänzen bzw. zu überarbeiten.
Abstimmung: 16 : 0

Landratsamt Passau, Technischer Umweltschutz
Abwägung:
Die Planzeichnung wird redaktionell um die bestehende Bebauung im Norden und Osten ergänzt.
Der Bauausschuss nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, Technischer Umweltschutz sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 17 die Abwägungen wie festgelegt zu ergänzen bzw. zu überarbeiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, Technischer Umweltschutz sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis, stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, im Deckblatt Nr. 17 die Abwägungen wie festgelegt zu ergänzen bzw. zu überarbeiten.
Abstimmung: 16 : 0
Landratsamt Passau – Untere Naturschutzbehörde
Abwägung:
Die Ausgleichsfläche wird an das Bayerische Landesamt für Umwelt gemeldet.
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis und schlägt vor, dass hierzu keine Änderungen veranlasst werden. 
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis, stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, dass hierzu keine Änderungen veranlasst werden. 
Abstimmung: 16 : 0

Kreisbrandinspektion Landkreis Passau
Abwägung:
Die Löschwasserversorgung ist für den Bereich des Deckblattes Nr. 17 sowie im umliegenden Ortsteil gesichert. 
In die textlichen Hinweise wird folgender Passus übernommen: „Die Bestimmungen des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und 4 sowie Abs. 2 BayBO sind zu berücksichtigen. Bei der Ausbildung von Flächen für die Feuerwehr (Zufahrten, Bewegungsflächen, Zu- und Durchgänge usw.) sind diese gemäß den Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr, (aktuelle Fassung), auszubilden und zu kennzeichnen.“
Der Bauausschuss nimmt die Einwände der Kreisbrandinspektion des Landkreises Passau sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 17 dahingehend einen Hinweis aufzunehmen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Einwände der Kreisbrandinspektion des Landkreises Passau sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis, stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, im Deckblatt Nr. 17 dahingehend einen Hinweis aufzunehmen.
Abstimmung: 16 : 0







Landratsamt Passau, Sachgebiet 53 – Wasserrecht vom 19.11.2024
Abwägung:
In die Begründung wird unter 1.3.8 Hinweis zum geplanten Vorhaben folgender Passus ergänzt: „Im Falle von Aufschüttungen in Zusammenhang mit einer Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht sind die §§ 6 – 8 BBodSchV zu beachten.
Auf die Verpflichtungen nach § 7 BBodSchG wird hingewiesen.“
Der Bauausschuss nimmt die Einwände des Landratsamt Passau, Sachgebiet 53 – Wasserrecht sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis und schlägt vor, in den Hinweisen zum Deckblatt Nr. 17 die Verweise auf das BBodSchG mit aufzunehmen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Einwände des Landratsamt Passau, Sachgebiet 53 – Wasserrecht sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis, stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, in den Hinweisen zum Deckblatt Nr. 17 die Verweise auf das BBodSchG mit aufzunehmen.
Abstimmung: 16 : 0















Landratsamt Passau, Sachgebiet 53 – Wasserrecht vom 30.12.2024
Abwägung:
Der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis der Kläranlage Eging a.See ist bereits in Bearbeitung. Aus Sicht der Marktgemeinde kann der Satzungsbeschluss bedenkenlos schon vor der wasserrechtlichen Erlaubnis gefasst werden, da es sich bei diesem Vorhaben lediglich um die Errichtung eines Einfamilienhauses handelt. Der Schmutzwasseranfall wird sich dadurch nicht vergrößern, da der Bauherr schon jetzt in Rohrbachholz wohnt und sodann nur von einem in das andere Gebäude umziehen wird. Zudem wird kein zusätzliches Oberflächenwasser in den Mischwasserkanal eingeleitet, da eine großflächige Versickerung auf dem Grundstück vorgesehen ist.
Der Bauausschuss nimmt die Einwände des Landratsamt Passau, Sachgebiet 53 sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis und schlägt aufgrund des derzeitigen Bearbeitungsstands zum Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis vor, dass eine Beschlussfassung der Deckblattänderung schon vor der wasserrechtlichen Erlaubnis erfolgen kann, da sich der Schmutzwasseranfall durch das Vorhaben (Neubau Einfamilienhaus) nicht verändern wird.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Einwände des Landratsamt Passau, Sachgebiet 53 sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis, stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses aufgrund des derzeitigen Bearbeitungsstands zum Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zu und beschließt, dass der Satzungsbeschluss zur Deckblattänderung schon vor der wasserrechtlichen Erlaubnis erfolgen kann, da sich der Schmutzwasseranfall durch das Vorhaben (Neubau Einfamilienhaus) nicht verändern wird und für das Oberflächenwasser eine großflächige Versickerung auf dem Grundstück vorgesehen ist.
Abstimmung: 16 : 0

Regionaler Planungsverband
Abwägung:
Im vorliegenden Vorhaben handelt es sich lediglich um die Errichtung eines Einfamilienhauses im Garten eines bestehenden Wohnhauses. Aufgrund der geringfügigen Erweiterungsfläche der Wohnbaufläche, welche sich ins Landschaftsbild integriert, hält die Marktgemeinde ausnahmsweise abweichend des LEP 3.2 an der Planung fest.
Die Marktgemeinde versucht zudem regelmäßig, Baugrundstücke von Grundstückseigentümern (auch im Bereich Rohrbachholz) zu erwerben. Leider stehen derzeit keine Grundstücke zum Ankauf zur Verfügung. Der Sachverhalt wird in der Begründung ergänzt.
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis und schlägt vor, die genannte Änderung in die Begründung einzuarbeiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis, stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, die genannte Änderung in die Begründung einzuarbeiten.
Abstimmung: 16 : 0





Bayernwerk Netz GmbH
Abwägung:
Die entsprechenden Versorgungsleitungen sind bereits als planlicher Hinweis in der Planzeichnung dargestellt. Die Hinweise werden an den Bauherrn zur Beachtung herangetragen.
Der Bauausschuss nimmt die Einwände der Bayernwerk Netz GmbH sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 17 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Einwände der Bayernwerk Netz GmbH sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis, stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, im Deckblatt Nr. 17 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.
Abstimmung: 16 : 0

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt sämtliche Stellungnahmen der Fachstellen zur Kenntnis, stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, dass die gefassten Einzelbeschlüsse seitens des Planungsbüros im Deckblatt Nr. 17 zum Bebauungsplan „Rohrbachholz“ eingearbeitet und ergänzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Änderung des Bebauungsplans "Rohrbachholz" mittels Deckblatt Nr. 17 - Billigung- und Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Sitzung des Marktgemeinderates 06.02.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Bauausschuss hat die Stellungnahmen aus dem Verfahren gemäß § 13a BauGB zur Kenntnis genommen und abgewogen. Seitens des Planungsbüros wurden die vorgebrachten Bedenken und Anregungen wie festgelegt, im Deckblattentwurf Nr. 17 zum Bebauungsplan „Rohrbachholz“ in der Fassung vom 06.02.2025 eingearbeitet bzw. ergänzt.

Der Bauausschuss billigt den geänderten Entwurf des Deckblattes Nr. 17 zum Bebauungsplan „Rohrbachholz“ in der Fassung vom 06.02.2025 und schlägt vor, die Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, billigt den geänderten Entwurf des Deckblattes Nr. 17 zum Bebauungsplan „Rohrbachholz“ in der Fassung vom 06.02.2025 und beschließt, die Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Änderung des Bebauungsplans "Fasanenfeld V" mittels Deckblatt Nr. 7 - Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Sitzung des Marktgemeinderates 06.02.2025 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Antrag für die Grundstücksfläche Fl.Nr. 1416/1 Gem. Eging a.See umfasst die Änderung des Bebauungsplans „Fasanenfeld V“ mittels Deckblatt Nr. 7 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a BauGB.
Am 08.05.2024 hat der Marktgemeinderat in seiner Sitzung den Satzungsbeschluss für das Deckblatt Nr. 6 zum Bebauungsplan „Fasanenfeld V“ gefasst. Somit wurde Baurecht für die Errichtung von insgesamt 4 Wohngebäuden auf dem Grundstücks Fl.Nr. 1416/1 Gem. Eging, geschaffen.
Im Rahmen der einzelnen Gebäudeplanungen für diesen Bereich zeigt sich nun, dass der im Deckblatt Nr. 6 festgesetzte Grenzabstand von 3,0 m für Garagen, die Bebauung der Grundstücke unnötig erschwert. Für eine optimale Ausnutzung der Grundstücke ist nun eine Reduzierung des Grenzabstandes für Garagen auf 1,50 m vorgesehen.
Des Weiteren ist aufgefallen, dass die Baugrenzen des Deckblattes Nr. 6 im Bereich der Wendemöglichkeit entgegen den Festsetzungen nicht korrekt eingezeichnet waren. Diese sollen in der Planzeichnung korrigiert werden.
Mit der Änderung des Bebauungsplans „Fasanenfeld V“ mittels Deckblatt Nr. 7 soll den Bauherren die Möglichkeit gegeben werden, wie es bereits im umliegenden Baugebiet „Fasanenfeld V“ der Fall ist, die Garagen innerhalb des festgelegten Baufensters für Garagen auf das zulässige Maß von bis zu 1,50 m an die Grundstücksgrenze bauen zu können.

Der Bauausschuss nimmt den Antrag zur Kenntnis und schlägt vor, der Änderung des Bebauungsplans „Fasanenfeld V“ mittels Deckblatt Nr. 7 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a BauGB zuzustimmen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt den Antrag zur Kenntnis, stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, der Änderung des Bebauungsplans „Fasanenfeld V“ mittels Deckblatt Nr. 7 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a BauGB zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Änderung des Bebauungsplans "Fasanenfeld V" mittels Deckblatt Nr. 7 - Billigung und Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Sitzung des Marktgemeinderates 06.02.2025 ö beschließend 9

Sachverhalt

Seitens des Planungsbüros wurde ein Entwurf des Deckblattes Nr. 7 zum Bebauungsplan „Fasanenfeld V“ in der Fassung vom 06.02.2025 angefertigt, das nun gebilligt und anschließend im Verfahren gemäß § 13a BauGB öffentlich ausgelegt werden kann.
Der Bauausschuss nimmt den Entwurf des Deckblattes Nr. 7 zum Bebauungsplan „Fasanenfeld V“ in der Fassung vom 06.02.2025 zur Kenntnis und schlägt vor, die Billigung vorzunehmen. Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Verwaltung damit zu beauftragen ist, das Verfahren gemäß § 13a BauGB einzuleiten.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt den Entwurf des Deckblattes Nr. 7 zum Bebauungsplan „Fasanenfeld V“ in der Fassung vom 06.02.2025 zur Kenntnis, stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt hierzu die Billigung. Die Verwaltung wird des Weiteren damit beauftragt, das Verfahren gemäß § 13a BauGB einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Sitzung des Marktgemeinderates 06.02.2025 ö beschließend 10

Sachverhalt

Zum Vorhaben wurde bereits in der Sitzung vom 05.12.2024 das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB erteilt.
Im Rahmen der Prüfung durch das Landratsamt Passau wurde festgestellt, dass der Carport dem Anbauverbot gemäß Art. 23 Abs. 1 BayStrWG widerspricht. Darin ist festgelegt, dass bauliche Anlagen mit einem Abstand von mindestens 20 m von der Staatsstraße zu errichten sind.
Nach Rücksprache mit dem Staatlichen Bauamt Passau kann zur Errichtung des Carports in Ruberting 6 eine Ausnahme erfolgen.

Der Bauausschuss schlägt vor, der Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften (hier von Art. 23 Abs. 1 BayStrWG, Abstand zur Staatsstraße) zuzustimmen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, der Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften (hier von Art. 23 Abs. 1 BayStrWG, Abstand zur Staatsstraße) zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Antrag auf isolierte Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans "Eging Süd II"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Sitzung des Marktgemeinderates 06.02.2025 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Antrag auf isolierte Befreiung für die Fl.Nr. 2290/2 sowie für FlNr. 2289/8 Gem. Eging a.See umfasst den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Bayerwaldstraße.
Zum Vorhaben wurden bereits in der Sitzung vom 16.01.2025 verschiedene Befreiungen zum Bebauungsplan sowie das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB erteilt.
Im Rahmen der Prüfung durch das Landratsamt Passau sowie kleinerer Umplanungen sind weitere isolierte Befreiungen erforderlich, die vorab mit der Kreisbaumeisterin abgestimmt wurden.
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen und stimmt den Anträgen auf Befreiung (Stützmauern, Baugrenzen, Überschreitung GRZ) wie im Sachverhalt dargestellt zu.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen und stimmt den Anträgen auf Befreiung (Stützmauern, Baugrenzen, Überschreitung GRZ) wie im Sachverhalt dargestellt zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
MGR Kufner wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.

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12. Informationen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Sitzung des Marktgemeinderates 06.02.2025 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der 2. Bürgermeister Thomas Haas informierte die Mitglieder des Marktgemeinderates über folgende Themen: 

Hinweis zu Veranstaltungen auf öffentlichen Wegen und Plätzen und deren Vorankündigung bzw. Anzeige im Eginger Gemeindeblatt:
Veranstaltungen, die auf öffentlichen Plätzen stattfinden sollen, müssen im Voraus bei der Verwaltung beantragt und genehmigt werden.
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
  • Veranstalter
  • Art der Veranstaltung (detaillierte Beschreibung)
  • Veranstaltungsort und Datum
Für Flächen, die sich zwar im Eigentum der Marktgemeinde Eging a. See befinden, jedoch von anderen Institutionen verwaltet werden – wie beispielsweise die KZ-Grabstätte in Eging a. See, die gemäß Gräbergesetz des Bundes von der Stiftung Bayerische Gedenkstätten verwaltet wird – ist die Zustimmung des Marktes und der jeweiligen Institution notwendig. Der Antrag wird von der Marktgemeinde an die jeweilige Institution weitergeleitet. 
Sobald die erforderliche Genehmigung vorliegt, kann die Veranstaltung auch im Gemeindeblatt veröffentlicht werden.

Datenstand vom 20.03.2025 08:36 Uhr