Datum: 03.04.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Eging a.See, Marktplatz 1 (Sitzungssaal)
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 20:55 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 13.03.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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4. Sitzung des Marktgemeinderates
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03.04.2025
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ö
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beschließend
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1 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat genehmigt das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 13.03.2025.
1. BGM Bauer, MGR Sonndorfer und MGRin Ritscher-Döttl nicht abgestimmt, da in der Sitzung vom 13.03.2025 nicht anwesend.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1
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2. Bauantrag
Dachgeschosserweiterung in Otting 32
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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4. Sitzung des Marktgemeinderates
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03.04.2025
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der Bauantrag für die Fl.Nr. 1799/2 Gem. Eging umfasst eine Dachgeschosserweiterung in Otting 32.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches der Ortsabrundungssatzung „Otting“.
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Antrag
auf Isolierte Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans "Fasanenfeld V"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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4. Sitzung des Marktgemeinderates
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03.04.2025
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Antrag für die Fl.Nr. 1418/38 Gem. Eging a.See umfasst eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Fasanenfeld V“, zur Errichtung eines Carports im Amselweg 9. Der Antrag ging am 19.03.2025 beim Markt Eging a.See ein. Daraufhin wurde mit Schreiben vom 19.03.2025 der Angrenzer (Fl.Nr. 1418/37) zum Vorhaben unterrichtet. Dazu ging keine Stellungnahme des Angrenzers ein.
Das Vorhaben zur Errichtung des Carports wurde mit der Kreisbaumeisterin vor Ort in Augenschein genommen und abgestimmt. Seitens des Landratsamts Passau erfolgte dazu die Mitteilung, dass mit dem Carport grundsätzlich Einverständnis besteht, wenn durch die Gemeinde Eging a.See folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Fasanenfeld V“ erteilt werden:
Isolierte Befreiung von:
- den festgesetzten Baugrenzen
0.5.2. Die Garagengebäude sind grundsätzlich mit den Gestaltungsprinzipien des Wohngebäudes auszuführen
0.5.3. zwischen öffentlichem Grund und Garagen bzw. überdachten Stellplätzen ist im Zufahrtsbereich ein Abstand von mind. 5,0 m einzuhalten
Der Markt Eging a.See ist zur Entscheidung über den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Fasanenfeld V sachlich und örtlich zuständig (Art. 63 Abs. 3 BayBO, Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayVWVfG), weil es sich bei der Errichtung eines Carports in der dargestellten Größe um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO handelt.
Die Verfahrensfreiheit entbindet jedoch nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung weiterer Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an die bauliche Anlage gestellt werden.
Der Bauausschuss schlägt vor, dass dem Antrag auf isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Fasanenfeld V“ zu folgenden Punkten zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben erteilt wird.
Isolierte Befreiung von:
- den festgesetzten Baugrenzen
- 0.5.2. Die Garagengebäude sind grundsätzlich mit den Gestaltungsprinzipien des Wohngebäudes auszuführen
- 0.5.3. zwischen öffentlichem Grund und Garagen bzw. überdachten Stellplätzen ist im Zufahrtsbereich ein Abstand von mind. 5,0 m einzuhalten
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, dass dem Antrag auf isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Fasanenfeld V“ zu folgenden Punkten zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben erteilt wird.
Isolierte Befreiung von:
- den festgesetzten Baugrenzen
0.5.2. Die Garagengebäude sind grundsätzlich mit den Gestaltungsprinzipien des Wohngebäudes auszuführen
0.5.3. zwischen öffentlichem Grund und Garagen bzw. überdachten Stellplätzen ist im Zufahrtsbereich ein Abstand von mind. 5,0 m einzuhalten
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---:
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Antrag; Aufstellungsbeschluss Solarpark Burgstall
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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4. Sitzung des Marktgemeinderates
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03.04.2025
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Es wurde mit Schreiben vom 20.03.2025 erneut Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „SO Solarpark Burgstall“ gestellt.
Nachdem in der Marktgemeinderatssitzung vom 13.03.2025 signalisiert wurde, dass einer PV-Freiflächenanlage in einer reduzierten Form im Bereich Burgstall zugestimmt werden könnte, haben die Antragsteller die Gesamtgröße der Anlagen von 8,7 Hektar auf insgesamt 5,1 Hektar verkleinert. Somit sollen die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 2371 (ca. 1,7 ha), 2344 (ca. 2,6 ha) und 2373 (ca. 0,8 ha) im Bereich Burgstall mit PV-Freiflächenanlagen bebaut werden.
Der Bauausschuss hat das Schreiben vom 20.03.2025 vollumfänglich zur Kenntnis genommen und schlägt vor, zum Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für PV-Freiflächenanlagen im Bereich Burgstall, den Aufstellungsbeschluss für die Grundstücke Fl.Nr. 2371 (ca. 1,7 ha), Fl.Nr. 2373 (ca. 0,8 ha) und Fl.Nr. 2344 (ca. 2,6 ha) zu fassen und stimmt einer Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren zu.
Der Antragsteller hat alle im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren entstehenden Kosten zu tragen. Dies sind z.B. sämtliche Kosten für Planung, erforderliche Gutachten, notwendige zusätzliche Erschließungsmaßnahmen und gegebenenfalls Beiträge nach BauGB und KAG.
Beschluss
Der Marktgemeinderat hat das Schreiben vom 20.03.2025 vollumfänglich zur Kenntnis genommen, stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, zum Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für PV-Freiflächenanlagen im Bereich Burgstall, den Aufstellungsbeschluss für die Grundstücke Fl.Nr. 2371 (ca. 1,7 ha), Fl.Nr. 2373 (ca. 0,8 ha) und Fl.Nr. 2344 (ca. 2,6 ha) sowie den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans mittels Deckblatt Nr. 25 im Parallelverfahren, zu fassen.
Der Antragsteller hat alle im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren entstehenden Kosten zu tragen. Dies sind z.B. sämtliche Kosten für Planung, erforderliche Gutachten, notwendige zusätzliche Erschließungsmaßnahmen und gegebenenfalls Beiträge nach BauGB und KAG.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 11
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5. Änderung des Bebauungsplans "Fasanenfeld V" mittels Deckblatt Nr. 7 - Abwägung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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4. Sitzung des Marktgemeinderates
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03.04.2025
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Im Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans „Fasanenfeld V“ mittels Deckblatt Nr. 7 wurde in der Zeit von 21.02.2025 bis einschließlich 24.03.2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 BauGB und in der Zeit von 12.02.2025 bis einschließlich 21.03.2025 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Die Beteiligung brachte folgende Ergebnisse:
Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Einwände vorgebracht:
Folgende Behörden haben von der Bauleitplanung Kenntnis erhalten, jedoch keinerlei Einwände mit rechtlicher Verbindlichkeit vorgebracht:
- Landratsamt Passau, SG 72 Städtebau
Landratsamt Passau, SG 53 Wasserrecht (Abwasser-/Oberflächenwasser)
Landratsamt Passau, SG 53 Wasserrecht (Altlasten)
Landratsamt Passau, Wasserrechtsbehörde (Überschwemmungsgebiete)
Landratsamt Passau, Kreisbrandinspektion
Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde
Landratsamt Passau, Technischer Umweltschutz
Regierung von Niederbayern
Regionaler Planungsverband Donau-Wald
Es liegen folgende Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor.
Landratsamt Passau, Bauwesen rechtlich
Abwägung:
Zu 6a:
Die Rechtsgrundlage wird in den Verfahrensunterlagen entsprechend korrigiert.
Der Bauausschuss nimmt den Einwand des Landratsamtes Passau, Bauwesen rechtlich, zur Kenntnis und schlägt vor, dass die Rechtsgrundlage in den Verfahrensunterlagen zu korrigieren ist.
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt den Einwand des Landratsamtes Passau, Bauwesen rechtlich, zur Kenntnis und beschließt, dass die Rechtsgrundlage in den Verfahrensunterlagen zu korrigieren ist.
Abstimmung: 13 : 0
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Fachstelle zur Kenntnis und schlägt vor, dass der gefasste Beschluss im Verfahren zum Deckblatt Nr. 7 zum Bebauungsplan „Fasanenfeld V“ zu beachten ist.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Stellungnahme der Fachstelle zur Kenntnis und beschließt, dass der zum Verfahren gefasste Beschluss zum Deckblatt Nr. 7 des Bebauungsplans „Fasanenfeld V“ zu beachten ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Änderung des Bebauungsplans "Fasanenfeld V" mittels Deckblatt Nr. 7 - Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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4. Sitzung des Marktgemeinderates
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03.04.2025
|
ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Im vorliegenden Entwurf des Deckblattes Nr. 7 zum Bebauungsplan „Fasanenfeld V“ in der Fassung vom 03.04.2025 wurden die Anregungen aus der Beteiligung gemäß § 13 BauGB wie festgelegt entsprechend ergänzt und überarbeitet.
Das Deckblatt Nr. 7 zum Bebauungsplan „Fasanenfeld V“ kann somit in der Fassung vom 03.04.2025 als Satzung beschlossen werden.
Der Bauausschuss nimmt das Deckblatt Nr. 7 zum Bebauungsplan „Fasanenfeld V“ in der Fassung vom 03.04.2025 zur Kenntnis und schlägt vor, dieses gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt das Deckblatt Nr. 7 zum Bebauungsplan „Fasanenfeld V“ in der Fassung vom 03.04.2025 zur Kenntnis und beschließt, dieses gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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7. Informationen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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4. Sitzung des Marktgemeinderates
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03.04.2025
|
ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Es lagen keine Informationen vor.
Datenstand vom 09.05.2025 09:07 Uhr