Datum: 05.06.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Eging a.See, Marktplatz 1 (Sitzungssaal)
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:50 Uhr bis 20:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2025
2 Bauantrag Neubau eines geschlossenen Carports im Bereich Sommerau
3 Tekturantrag Tektur zu Az. 20241951; Wiederaufbau nach Brandschaden: Music Hall mit Saloon und Billard-Café
4 Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetztes - BImSchG, Genehmigungsantrag gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung mineralischer Ersatzbaustoffe im Bereich Jederschwing
5 Antrag; Aufstellungsbeschluss zur Errichtung eines Solarparks in Böhmöd
6 Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan "GE-e Winklpoint" mittels Deckblatt Nr. 5 - Änderungsbeschluss
7 Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan "GE-e Winklpoint" mittels Deckblatt Nr. 5 - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
8 Antrag CSU - Ortsverband zur transparenten Regelung der Veröffentlichung von Veranstaltungen im Eginger Gemeindeblatt
9 Informationen und Bekanntgaben

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1. Genehmigung Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Sitzung des Marktgemeinderates 05.06.2025 ö beschließend 1

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2025.

MGR Zitzelsberger und MGR Sonndorfer nicht abgestimmt, da bei der Sitzung vom 08.05.2025 nicht anwesend.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
MGR Zitzelsberger und MGR Sonndorfer nicht abgestimmt, da bei der Sitzung vom 08.05.2025 nicht anwesend.

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2. Bauantrag Neubau eines geschlossenen Carports im Bereich Sommerau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Sitzung des Marktgemeinderates 05.06.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Bauantrag für die Fl.Nr. 2397 Gem. Eging a.See umfasst den Neubau eines geschlossenen Carports im Bereich Sommerau.
Zum Vorhaben wurde bereits in der Sitzung vom 13.03.2025 das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Aufgrund einer Ortsbegehung durch die Kreisbaumeisterin hat sich jedoch der Standort des Carports geringfügig verändert, weshalb vom Landratsamt Passau nun erneut das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB sowie die Befreiung von der Festsetzung „Baugrenzen“ des Bebauungsplans „Sommerau“ gefordert wird.
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen und stimmt der Befreiung von der Festsetzung „Baugrenzen“ des Bebauungsplans „Sommerau“ zu.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen und stimmt der Befreiung von der Festsetzung „Baugrenzen“ des Bebauungsplans „Sommerau“ zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Tekturantrag Tektur zu Az. 20241951; Wiederaufbau nach Brandschaden: Music Hall mit Saloon und Billard-Café

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Sitzung des Marktgemeinderates 05.06.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Tekturantrag für die Fl.Nr. 1706 Gem. Eging a.See, zu Az. 20241951 umfasst den Wiederaufbau nach Brandschaden: Music Hall mit Saloon und Billard-Café in Ruberting 30.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „SO Pullman Ferienpark“.
Tekturbeschreibung:









Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetztes - BImSchG, Genehmigungsantrag gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung mineralischer Ersatzbaustoffe im Bereich Jederschwing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Sitzung des Marktgemeinderates 05.06.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Genehmigungsantrag gem. § 4 BImSchG für die Fl.Nr. 2052 Gem. Garham umfasst die Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung mineralischer Ersatzbaustoffe im Bereich Jederschwing.
Auf dem Betriebsgelände soll Bauschutt zwischengelagert, beprobt und zu Ersatzbaustoff aufbereitet werden. Das Material stammt von Fremdanlieferern, von weiteren Standorten der BRG und von kommunalen Recyclinghöfen. Hauptzweck der Anlage sei das Zerkleinern und Klassieren des Materials. Diese so hergestellten mineralischen Ersatzstoffe sollen beispielsweise als Zuschlagsstoff für die sich vor Ort befindliche Transportbetonanlage verwendet werden.
Der Standort der Anlage befindet sich innerhalb des Bebauungsplans „SO Kies- und Sandabbaugebiet Jederschwing“. Die nächste Wohnbebauung liegt etwa 200 Meter östlich des künftigen Standorts (landwirtschaftliche Gehöfte). In der Nähe befinden sich auch geschützte Biotope sowie ein FFH-Gebiet.
Herr Michael Hacker war anwesend, erläutere das Vorhaben und stand für Fragen der Gremiumsmitglieder zur Verfügung.  
Der Bauausschuss nimmt den Antrag zur Kenntnis, stimmt dem Vorhaben grundsätzlich zu und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt den Genehmigungsantrag gem. § 4 BImSchG für die Fl.Nr. 2052 Gem. Garham zur Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung mineralischer Ersatzbaustoffe im Bereich Jederschwing zur Kenntnis und stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses nach der erneuten Erläuterung des Vorhabens durch die Antragsteller, aufgrund folgender Argumente nicht zu:
  • Der Bereich des Bebauungsplans „Kies- und Sandabbaugebiet Jederschwing“ soll nach der Ausbeutung zeitnah einer Rekultivierung zugeführt werden und nicht weiter mit zusätzlichen Anlagen bzw. Maßnahmen belastetet werden.
  • Durch den erhöhten LKW-An- und Ablieferverkehr ist eine massive Belastung an Immissionen (Lärm und Staub) zu erwarten. Die Transportfahrzeuge verursachen zusätzlichen Lärm, Abgase und Schmutz.
  • Mobile Brecher-Anlagen sind meist mit nur geringen Möglichkeiten zur Schall- und Staubreduzierung (fehlende Einhausung, unzureichende Filtertechnik) ausgestattet. Gerade hier in Jederschwing, wo sensible Naturschutzflächen sowie weitläufige Ökoflächen angrenzen, ist der Einsatz solcher Technik aus umwelt- und immissionsschutzrechtlicher Sicht nicht zielführend.










 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Antrag; Aufstellungsbeschluss zur Errichtung eines Solarparks in Böhmöd

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Sitzung des Marktgemeinderates 05.06.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Seitens der Antragsteller wurde mit Schreiben vom 19.05.2025 der Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Böhmöd“ sowie die ggf. erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Eging a.See für das Grundstück Fl.Nr. 1562 Gem. Garham gestellt. 

Der Bauausschuss hat das Schreiben vom 19.05.2025 zur Kenntnis genommen und schlägt vor, zum Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Böhmöd“ sowie die ggf. erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Eging a.See für das Grundstück Fl.Nr. 1562 Gem. Garham mit einer Größe von max. 3 ha den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Der Antragsteller hat alle im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren entstehenden Kosten zu tragen. Dies sind z.B. sämtliche Kosten für Planung, erforderliche Gutachten, notwendige zusätzliche Erschließungsmaßnahmen sowie gegebenenfalls Beiträge nach BauGB und KAG.

Beschluss

Der Marktgemeinderat hat das Schreiben vom 19.05.2025 zur Kenntnis genommen, stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, zum Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Böhmöd“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 1562 Gem. Garham, mit einer Größe von max. 3 ha sowie zur ggf. erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Eging a.See den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Der Antragsteller hat alle im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren entstehenden Kosten zu tragen. Dies sind z.B. sämtliche Kosten für Planung, erforderliche Gutachten, notwendige zusätzliche Erschließungsmaßnahmen sowie gegebenenfalls Beiträge nach BauGB und KAG.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

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6. Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan "GE-e Winklpoint" mittels Deckblatt Nr. 5 - Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Sitzung des Marktgemeinderates 05.06.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Antrag für die Fl.Nrn. 1088, 1087/1 und 1087/2 Gem. Eging a.See umfasst die Änderung des Bebauungsplans „GE-e Winklpoint“ mit integriertem Grünordnungsplan mittels Deckblatt Nr. 5.
Gegenstand der Änderung ist die Erweiterung der Abstellfläche für Speditionsfahrzeuge sowie die Erweiterung des Baufensters um im Mittel 25 m nach Osten und die damit verbundene Verlegung der abschirmenden Grünfläche in Richtung Osten.

Der Planungsumgriff schließt im Osten an den Geltungsbereich des rechtskräftigen Deckblatts Nr. 4 an. Es ist eine Erweiterung nach Osten geplant. Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von 13.356 qm und beinhaltet 3.216,5 qm anteilig von Deckblatt Nr. 4, in denen Änderungen gegenüber Deckblatt Nr. 4 geplant sind. Die reine Erweiterungsfläche (Baugrenze) beträgt ca. 2.345 qm.

Der Bauausschuss nimmt den Antrag zur Kenntnis und schlägt vor, der Änderung des Bebauungsplans „GE-e Winklpoint“ mit integriertem Grünordnungsplan mittels Deckblatt Nr. 5 zuzustimmen.
Der Antragsteller hat alle im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren entstehenden Kosten zu tragen. Dies sind z.B. sämtliche Kosten für Planung, erforderliche Gutachten, notwendige zusätzliche Erschließungsmaßnahmen und gegebenenfalls Beiträge nach BauGB und KAG.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt den Antrag zur Kenntnis, stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, der Änderung des Bebauungsplans „GE-e Winklpoint“ mit integriertem Grünordnungsplan mittels Deckblatt Nr. 5 zuzustimmen.
Der Antragsteller hat alle im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren entstehenden Kosten zu tragen. Dies sind z.B. sämtliche Kosten für Planung, erforderliche Gutachten, notwendige zusätzliche Erschließungsmaßnahmen und gegebenenfalls Beiträge nach BauGB und KAG.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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7. Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan "GE-e Winklpoint" mittels Deckblatt Nr. 5 - Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Sitzung des Marktgemeinderates 05.06.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

Seitens des Planungsbüros wurde ein Entwurf des Deckblattes Nr. 5 zum Bebauungsplan „GE-e Winklpoint“ mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 05.05.2025 vorgelegt, der nun gebilligt und anschließend im Verfahren öffentlich ausgelegt werden soll.

Der Bauausschuss nimmt den Entwurf des Deckblattes Nr. 5 zum Bebauungsplan „GE-e Winklpoint“ mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 05.05.2025 zur Kenntnis und schlägt vor, die Billigung vorzunehmen. Des Weiteren wird vorgeschlagen, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt den Entwurf des Deckblattes Nr. 5 zum Bebauungsplan „GE-e Winklpoint“ mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 05.05.2025 zur Kenntnis, stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und billigt das Deckblatt Nr. 5 in der vorgelegten Fassung.
Des Weiteren wird die Verwaltung damit beauftragt, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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8. Antrag CSU - Ortsverband zur transparenten Regelung der Veröffentlichung von Veranstaltungen im Eginger Gemeindeblatt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Sitzung des Marktgemeinderates 05.06.2025 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die CSU Fraktion beantragt mit Schreiben vom 25.03.2025 eine Regelung der Veröffentlichung von Veranstaltungen im Eginger Gemeindeblatt. 
Der Antrag wurde dem Marktgemeinderat vorgelesen.

Der Antrag der CSU-Fraktion auf Erarbeitung eines verbindlichen Kriterienkatalogs zur Veröffentlichung von Veranstaltungen im Eginger Gemeindeblatt wurde im Gremium diskutiert. Es wurde betont, dass die bestehenden Regelungen ausreichend sind und sich in der Praxis bewährt haben.
Ein allgemeingültiger verbindlicher Kriterienkatalog sei aufgrund der Vielfalt möglicher Veranstaltungen kaum umsetzbar und würde in der Folge eher zu neuen Abgrenzungsproblemen führen.
Der Marktgemeinderat spricht sich dafür aus, die derzeitige Regelung beizubehalten. Sollte von Seiten der CSU-Fraktion dennoch Änderungswunsch bestehen, wird darum gebeten, konkrete Vorschläge oder einen Kriterienentwurf zur weiteren Beratung vorzulegen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt den Antrag zur Kenntnis und beschließt aktuell keine Erarbeitung eines neuen verbindlichen Kriterienkatalogs zur Veröffentlichung von Veranstaltungen im Gemeindeblatt. Die bestehenden Regelungen haben sich in der Praxis als ausreichend und handhabbar erwiesen. Eine vollständige und faire Abbildung aller Veranstaltungsformen in einem starren Kriterienkatalog erscheint weder realistisch noch praktikabel.
Sollte die CSU-Fraktion Änderungsbedarf sehen, wird sie gebeten, konkrete Vorschläge sowie gegebenenfalls einen eigenen Kriterienentwurf vorzulegen, über den im Gremium beraten und abgestimmt werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 7

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9. Informationen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Sitzung des Marktgemeinderates 05.06.2025 ö beschließend 9

Sachverhalt

Es lagen keine Informationen vor. 

Datenstand vom 12.06.2025 08:25 Uhr