Gemeinde Egling a.d.Paar, Hauptstraße 31, 86492 Egling a.d.Paar; Antrag auf gehobene Entnahme gemäß § 8 ff. und § 15 WHG


Daten angezeigt aus Sitzung:  202206. Sitzung des Gemeinderates, 10.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202206. Sitzung des Gemeinderates 10.05.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Nach Rücksprache mit dem Wasserwirtschaftsamt zum Entwurf der Anpassung des Wasser-schutzgebietes vom 15. November 2021 wird entweder eine größere Ausdehnung des Wasser-schutzgebietes und/oder werden weitere Untersuchungen erforderlich. Diese Notwendigkeiten beruhen darauf, dass 

- der Grundwasserzustrom auf den Brunnen im weiteren Einzugsgebiet nicht geklärt ist, 
- das ermittelte Grundwassergefälle ungewöhnlich hoch ist, 
- die erforderliche Decklagenmächtigkeit im weiteren Einzugsgebiet nicht sicher belegt ist, 
- eine geringere Fließgeschwindigkeit im weiteren Einzugsgebiet aufgrund der vorliegenden Daten
   nicht nachgewiesen werden kann und 
- die angenommene Entwässerung über den Hammerschmiedgraben nicht eindeutig belegt 
   werden kann; eine Unterströmung im Tertiär ist möglich. 

Aufgrund dessen ist bei der ermittelten Fließgeschwindigkeit im Nahbereich des Brunnens keine Reduzierung der Schutzgebietszone WIII auf eine Entfernung von zwei Kilometer oberstromig ab Brunnen möglich bzw. ist diese Reduzierung nicht ausreichend begründbar. 

Weiteres Vorgehen: 
1. Möglichkeit:
Keine weiteren Untersuchungen. Die Ausdehnung des Wasserschutzgebietes nach Südosten wird bis in eine Entfernung von 3 km vom Brunnen erforderlich. Falls es im Verfahren zu Einwänden kommt, kann jedoch nicht nachgewiesen werden, 

- dass der Zustrom im brunnenentfernten Bereich aus Südosten kommt, 
- dass eine ausreichende Decklagenmächtigkeit vorhanden ist, 
- dass geringere Fließgeschwindigkeiten vorliegen. 

Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Wasserschutzgebiet auf insgesamt 5 km ab Brunnen ausgedehnt werden muss. Es würden weitere Untersuchungen im Verfahren, eventuell auch gefordert durch das Wasserwirtschaftsamt, erforderlich. 

Zur Realisierung der 1. Möglichkeit wäre abzuklären, ob bei der Ausweisung des Wasserschutz-gebietes mit Einsprüchen zu rechnen ist. Wenn diese zu erwarten sind, wird u. U. dieses Vorgehen ohne weitere Untersuchungen nicht vom Wasserwirtschaftsamt mitgetragen bzw. werden nach Einreichung der Unterlagen eventuell schon weitere Untersuchungen gefordert. 

2. Möglichkeit: 
Abteufen von weiteren Bohrungen mit Ausbau zu Grundwassermessstellen zum Nachweis 

- der Schutzfunktion der Decklagen, 
- der Grundwasserfließrichtung im oberstromigen Bereich, 
- einer geringeren Fließgeschwindigkeit, 
- einer plausibleren Darstellung des Anstrombereiches und 
- Informationen, in welchen Schichten und in welcher Tiefe das Wasser auf den Brunnen zuströmt. 

Der Vorteil dieser 2. Möglichkeit: Es besteht eine Chance, die Ausdehnung des Wasserschutzgebietes auf den vorgeschlagenen Bereich zu begrenzen. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass diese Untersuchungen zum erwünschten Erfolg führen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, Möglichkeit 2 weiterzuverfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2022 08:26 Uhr