Josef Probst, Schulstraße 4, 86492 Egling a.d.Paar;
Empfehlung bzw. Angebot Fl.Nr. 25, Gemarkung Egling a.d.Paar für Supermarkt und Fl.Nr. 684, Gemarkung Egling a.d.Paar für Biotop und Überschwemmungsbereich gemäß Schreiben vom 23.11.2022
Daten angezeigt aus Sitzung:
202213. Sitzung des Gemeinderates, 13.12.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Herr Bürgermeister Holzer verliest das Schreiben von Herrn Josef Probst vom 23.11.2022. Gegen eine Ansiedlung des Supermarktes spricht der Bürgerentscheid. Hier heißt es im Wortlaut von Seiten Rechtsaufsicht: Dem Antrag von Herrn Probst steht aktuell die Bindungsfrist des Bürgerentscheids gemäß Art. 18a Abs. 13 Satz 2 GO entgegen. Diese beträgt ein Jahr. In dieser Zeit kann das Ergebnis des Bürgerentscheids nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden, es sei denn, dass sich die dem Entscheid zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage wesentlich geändert hat. In dem Antrag und den darin enthaltenen Vorschlag, den Lebensmittelsupermarkt auf der dem Plangrundstück gegenüber liegenden Fl.Nr. von Herrn Probst umzusetzen, sehen wir allerdings keine wesentliche Änderung der Sachlage. Die Rechtslage hat sich ohnehin nicht geändert.
Auch auf explizite Nachfrage von Bgm. Holzer im Vorfeld der Sitzung, konnte Herr Probst keine Auskunft darüber geben, was für ihn ein ortsüblicher Preis bedeutet.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Gemeinde rechtlich gebunden ist. Sie muss den Bürgerwillen dahingehend umsetzen, dass sie an der Bauleitplanung für das Grundstück mit der Fl.Nr. 685 festhält.
Beschluss
1. An der bisherigen Bauleitplanung wird festgehalten.
2. Das Schreiben von Herrn Probst wird an die Ratisbona zur Kenntnis weitergeleitet und um Rückmeldung gebeten.
3. Herr Bürgermeister Holzer wird beauftragt, Grundstücksverhandlungen bezüglich Fl.Nr. 25 und Fl.Nr. 684 aufzunehmen.
Der Gemeinderat stimmt der Vorgehensweise zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
Datenstand vom 18.01.2023 08:34 Uhr