Entlastung der Jahresrechnung 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  202311. Sitzung des Gemeinderates, 12.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202311. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö beschließend 17

Beschluss

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung fest und spricht dafür die4 Entlastung aus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bgm. Holzer hat nach Art. 49 Abs. 1 GO als persönlich Beteiligter nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilgenommen.

Datenstand vom 24.01.2024 09:32 Uhr