Antrag zum Umgang mit Silvester-Feuerwerken sowie unterjährige Feuerwerke zu diversen Anlässen


Daten angezeigt aus Sitzung:  202502. Sitzung des Gemeinderates, 11.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202502. Sitzung des Gemeinderates 11.03.2025 ö beschließend 11

Sachverhalt

Herr Bürgermeister Holzer verliest das vorliegende Schreiben der Antragstellerin. Nach Abwägung und Diskussion kristallisiert sich folgender Vorschlag heraus:

  1. Unterjährige Feuerwerke zu diversen Anlässen, wie Geburtstag, Jubiläen, usw. werden nicht mehr genehmigt.

  1. Feuerwerk zum Jahreswechsel darf im Gemeindegebiet Egling a.d.Paar nur am 31. Dezember ab 18.00 Uhr und bis 01. Januar bis 06.00 Uhr gezündet und abgefeuert werden.

  1. Die Termine der Böllerschützen müssen von diesen bekannt gemacht werden. Diese werden im Mitteilungsblatt veröffentlicht.


Durch diese Regelung wird die Lärmbelästigung für Mitbürger und Haustiere stark reduziert. Die Tradition des Böllerschießens wird nicht unterbunden. Lärmempfindliche Mitbürger und Mitbürgerinnen können sich durch die Bekanntmachung der Termine besser schützen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Datenstand vom 09.04.2025 08:24 Uhr