Bürgerbegehren "Pflegegröße mit Vernunft"; Antrag auf Entscheidung über die Zulässigkeit nach Art. 18 a Gemeindeordnung (GO)


Daten angezeigt aus Sitzung:  202307. Sitzung des Gemeinderates, 11.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202307. Sitzung des Gemeinderates 11.07.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Am 19. Juni 2023 wurden bei der Verwaltung die Unterschriftslisten des Bürgerbegehrens zur Überprüfung eingereicht.

Das Ergebnis der Prüfung ergab 530 gültige Unterschriften.

Bgm. Holzer verliest ein Schreiben von GR Schlierf. Dies wurde an alle Gemeinderäte verteilt. 
Des Weiteren verliest Bgm. Holzer die Einwilligung des bayerischen Innenministeriums zur Durchführung des Bürgerentscheids zusammen mit der Landtagswahl am 08.10.2023.
Eine sachliche Aufklärung der Bürger ist unabdingbar. Die Argumente für und gegen müssen im Vorfeld klar benannt werden. Ein Ratsbegehren würde die Angelegenheit nur verkomplizieren. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Pflegegröße mit Vernunft“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bürgerentscheid soll zusammen mit der Landtagswahl am Sonntag, den 08.10.2023 durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

Antrag GR Schlierf: Bgm. Holzer soll die Initiatoren des Bürgerbegehrens bitten, das Bürgerbegehren zurück zu nehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 4

Datenstand vom 13.09.2023 08:10 Uhr