Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 22.10.2024 den Beschluss zur 7. Änderung des Bebauungsplanes „Auwiesen - TG Lerchenweg II“ für den Bereich des Grundstückes Flur Nr. 655/13 und einer Teilfläche des Grundstückes Flur Nr. 655/9 (Lerchenweg), jeweils Gemarkung Egling a.d.Paar, nördlich des Lerchenweges, westlich der Heinrichshofener Straße am nördlichen Rand der Ortslage Egling a.d.Paar gefasst und das Verfahren hierfür eingeleitet. Das Verfahren zur 7. Änderung des Bebauungsplanes „Auwiesen - TG Lerchenweg II“ wird im sogenannten beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. In diesem Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von der Erstellung eines eigenständigen Umweltberichtes nach § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB abgesehen. Im Zuge der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Auwiesen - TG Lerchenweg II“ werden u. a. die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) und Flächen für Garagen („Ga“) neu geordnet und an die aktuellen Planungen angepasst. Zudem werden die Vorgaben zum Maß der baulichen Nutzung (GRZ) und zur baulichen Gestaltung (Höhenentwicklung, Dächer) inhaltlich teilweise auf die neue Planung abgestellt.
Der Vorentwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Auwiesen - TG Lerchenweg II“ wurde am 22.10.2024 vom Gemeinderat gebilligt und in gleicher Sitzung die Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB beschlossen. Im Anschluss daran wurde zum Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Auwiesen - TG Lerchenweg II“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung (Teil C), jeweils in der Fassung vom 22.10.2024, in der Zeit vom 16.12.2024 bis einschließlich 24.01.2025 die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden (insgesamt 23 Fachbehörden bzw. Nachbargemeinden) mit Schreiben vom 12.12.2024 gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB um Stellungnahme gebeten und über die öffentliche Auslegung unterrichtet. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen müssen nun vom Gemeinderat behandelt und gewürdigt werden.
Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung keine Stellungnahme zum Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Auwiesen - TG Lerchenweg II“ ein:
04 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat G 23
07 Landratsamt Landsberg am Lech, Straßenbaubehörde
11 Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Landsberg am Lech
13 Staatliches Bauamt Weilheim
15 Handwerkskammer für Oberbayern
16 Bayerischer Bauernverband Landsberg am Lech
17 Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern
21 Gemeinde Moorenweis
23 Gemeinde Steindorf
Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung zwar eine Stellungnahme ein, jedoch ohne Anregungen bzw. Hinweise zum Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Auwiesen - TG Lerchenweg II“:
01 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck; E-Mail vom 07.01.2025
02 IHK für München und Oberbayern; E-Mail vom 24.01.2025
03 Kreisheimatpflegerin Dr. H. Weißhaar-Kiem; E-Mail vom 23.01.2025
06 Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde; Schreiben vom 30.12.2024 (Az.: 1734-62.2/Br-Natur)
08 Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde; E-Mail vom 20.12.2024
10 Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde; Schreiben vom 21.01.2025 (Gz.: ROB-2-8314.24_01_LL-5-24-2)
12 Wasserwirtschaftsamt Weilheim; E-Mail vom 07.01.2025
14 Deutsche Telekom Technik GmbH; Schreiben vom 10.01.2025 (Vorgang 2025011)
18 Regionaler Planungsverband München; E-Mail vom 23.01.2025
19 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr; Schreiben vom 19.12.2024 (Az.: 45-60-00 / VI-1827-24-BBP)
20 Gemeinde Schmiechen; Schreiben vom 16.12.2024 (Az.: AL3 / Sey)
22 Gemeinde Prittriching; E-Mail vom 17.01.2025
Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung eine Stellungnahme mit Anregungen und Hinweisen zum Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Auwiesen - TG Lerchenweg II“ ein:
05 Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde; E-Mail vom 12.12.2024
08 Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bodenschutz- / Abfallrechtsbehörde; Schreiben vom 19.12.2024 (Az.: 1783.4/272-24/61.14)
09 LEW Verteilnetz GmbH; E-Mail vom 20.12.2024
Der Gemeinderat hat die eingegangenen Stellungnahmen eingehend beraten und soweit Anregungen oder Hinweise erhoben wurden, wie folgt beschlossen:
05 Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde
E-Mail vom 12.12.2024
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Mit der vorgenannten Bebauungsplanänderung besteht aus Sicht des Landratsamts als untere Bauaufsichtsbehörde grundsätzlich Einverständnis. Zum Entwurf selbst geben wir folgende Anregungen und Hinweise:
Für die Bemessung der Wandhöhe gemäß Ziffer 6.2 und der Firsthöhe gemäß Ziffer 6.4 wird als unterer Bezugspunkt die Erdgeschossfußbodenhöhe festgesetzt. Zur Vermeidung von Unstimmigkeiten bei der Planung und im Vollzug sollte hier klargestellt werden, ob es sich dabei jeweils um die Höhe des Roh- oder Fertigfußbodens handelt.
Fachliche Würdigung und Abwägung der Gemeinde Egling a.d.Paar:
Die Ausführungen der Unteren Bauaufsichtsbehörde werden zur Kenntnis genommen und die Ziffer 6.2 des Textteils zur Bebauungsplanänderung dahingehend redaktionell konkretisiert und klargestellt, dass die Erdgeschossfertigfußbodenhöhe als unterer Bezugspunkt definiert wird.
Abstimmungsergebnis
Ja 11
Nein 0
08 Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bodenschutz- / Abfallbehörde
Schreiben vom 19.12.2024 (Az.: 1783.4/272-24/61.14)
Darstellung der Anregungen / Hinweise
□ Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o.g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage
Laut aktueller Datenlage des Altlasten-, Bodenschutz-, und Deponieinformationssystems (ABuDIS) sind für den Landkreis Landsberg am Lech keine gefahrenverdächtigen Flächen mit erheblichen Bodenbelastungen oder sonstigen Gefahrenpotentialen bekannt, die in negativer Weise auf das Schutzgut Boden-Mensch und Boden-Grundwasser im Geltungsbereich der o.g. Flächennutzungsplanänderungen und des Bebauungsplanes einwirken können. Sollten derartige Erkenntnisse beim Planungsträger vorhanden sein, die sich z.B. aus einer gewerblichen Vornutzung des Geländes oder aus Auffüllungen ableiten lassen oder Auffälligkeiten der Bodenbeschaffenheit im Zuge der Baumaßnahmen oder Nutzung bekannt werden, so sind diese gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB und § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB zu berücksichtigen. In diesem Fall ist die untere Abfall- / Bodenschutzbehörde gemäß § 47 Abs. 3 KrWG und Art. 1 Satz 1 und 2 i. V. m. Art 12 BayBodSchG zu informieren. Die weiteren Maßnahmen wie Aushubüberwachung nach § 51 Abs. 1 Nrn. 1 u. 2 KrWG und Art. 26 BayAbfG i. V.m. § 10 Abs. 2 Nrn. 5 - 8 KrWG, die Abstimmung von Verwertungs- und Entsorgungsmaßnahmen nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 und § 3 Nachweisverordnung und ggfs. nachfolgende Beweissicherungsuntersuchungen nach 10 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 4 Abs. 2 BBodSchG sind mit der unteren Abfall-/Bodenschutzbehörde abzustimmen.
Fachliche Würdigung und Abwägung der Gemeinde Egling a.d.Paar:
Die Ausführungen der Unteren Bodenschutz- / Abfallbehörde werden zur Kenntnis genommen und der unter Kapitel 4.2 des Textteils zur 7. Änderung des Bebauungsplanes „Auwiesen - TG Lerchenweg II“ bereits enthaltene textliche Hinweis hierauf nochmals entsprechend redaktionell abgestellt.
Abstimmungsergebnis
Ja 11
Nein 0
09 LEW Verteilnetz GmbH
E-Mail vom 23.01.2025
Darstellung der Anregungen / Hinweise
Vielen Dank, dass Sie uns über die Planungen informiert haben.
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes bestehen unsererseits keine Einwände, wenn weiterhin der Bestand unserer Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung gewährleistet ist und nachstehende Belange berücksichtigt werden.
1-kV-Kabelleitungen
Vorsorglich weisen wir auf die verlaufenden 1-kV-Kabelleitungen unserer Gesellschaft im Geltungsbereich hin. Der Verlauf dieser Kabelleitungen kann dem beiliegenden Kabellageplan entnommen werden.
Der Schutzbereich sämtlicher Kabelleitungen beträgt 1,00 m beiderseits der Trassen und ist von einer Bebauung sowie tiefwurzelnden Bepflanzungen freizuhalten. Wir bitten um Beachtung des beigelegten Kabelmerkblattes „Merkblatt zum Schutz erdverlegter Kabel“.
Allgemeiner Hinweis
Bei jeder Annäherung an unsere Versorgungseinrichtungen sind wegen der damit verbundenen Lebensgefahr die Unfallverhütungsvorschriften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel DGUV (BGV A3) der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro einzuhalten.
Vor Beginn der Grabarbeiten muss durch die Baufirma eine entsprechende Kabelauskunft eingeholt werden. Wir bitten zu gegebener Zeit mit unserer Betriebsstelle Königsbrunn Kontakt aufzunehmen.
Betriebsstelle Königsbrunn
Nibelungenstraße 16
86343 Königsbrunn
Ansprechpartner: Betriebsstellenleiter Herr Florian Frank
Tel.: 08231-6039-11
E-Mail: koenigsbrunn@lew-verteilnetz.de
Unter der Voraussetzung, dass die genannten Punkte berücksichtigt werden, sind wir mit der Aufstellung des Bebauungsplanes einverstanden.
Fachliche Würdigung und Abwägung der Gemeinde Egling a.d.Paar:
Die Ausführungen der LEW Verteilnetz GmbH zu den im Straßenraum des Lerchenwegs bestehenden Versorgungsleitungen werden zur Kenntnis genommen und den künftigen Bauherren auch als Information zur Verfügung gestellt. Die im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen bereits vorhandenen Versorgungsleitungen (Kabel etc.) erfahren durch die aktuelle Planung keine Veränderung, so dass deren Fortbestand auch weiterhin gesichert ist. Die Stromversorgung der neuen Wohngebäude und die in diesem Zusammenhang erforderlichen Hausanschlüsse werden in Eigenregie durch die jeweiligen Bauherren mit den Versorgungsträgern, d. h. auch mit der LEW Verteilnetz GmbH, abgestimmt. Diese Planungen liegen nicht im Verantwortungsbereich der Gemeinde.
Abstimmungsergebnis
Ja 11
Nein 0
Von der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen zum Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Auwiesen - TG Lerchenweg II“ vorgebracht.